Ggf. Einbestellung zum Amtsarzt!

  • Dein Vertrauen ins Kollegium in allen Ehren, aber wieso gehst du nicht lieber selbst zum Amtsarzt und nimmst deine Befundberichte mit, statt dem PR diese weiterzuleiten?

    Mit Personalrat ist hier mit ziemlicher Sicherheit der Bezirkspersonalrat gemeint und nicht der Personalrat/Lehrerrat im Kollegium.

    Dem Bezirkspersonalrat muss man keine Arztberichte schicken, aber die Schilderung des Sachverhalts (baldige Genesung) wird immer die beschriebene Antwort auslösen. Eine vernünftige Dienststelle wird der auch folgen.

  • Mit Personalrat ist hier mit ziemlicher Sicherheit der Bezirkspersonalrat gemeint und nicht der Personalrat/Lehrerrat im Kollegium.

    Dem Bezirkspersonalrat muss man keine Arztberichte schicken, aber die Schilderung des Sachverhalts (baldige Genesung) wird immer die beschriebene Antwort auslösen. Eine vernünftige Dienststelle wird der auch folgen.

    Achso okay, danke. PR sind bei uns gewählte Kollegen und unter "er wird Bedenken einreichen aufgrund der Prognose" dachte ich, der PR reicht die Arztberichte weiter.

    Trotzdem verstehe ich die Angst vor diesem Besuch nicht. Ich wollte aus anderen Gründen den Amtsarztbesuch und er war hilfreich für mich. Da hat niemand gegen mich gearbeitet, was ich nicht von allen Menschen im Kontext Schule behaupten kann.

  • Der Amtsarzt ist der einzige bzw. derjenige, der die DU einleitet. Jede Verzögerung gibt Puffer (weil sein Handlungsspielraum die 6 Monate sind).

    Dass man widerum so schnell zum AA will, wenn es z.B. um Dienstwiederaufnahme oder Festlegung hilfreicher Bedingungen ist logisch aber eben die andere Seite.

  • Ich habe halt sehr gute Erfahrungen gemacht mit einer Amtsärzin, daher die Verwunderung. Vielleicht ist es woanders anders, wir haben ja auch keine Teildienstfähigkeit und überhaupt erst seit wenigen Jahren Verbeamtung, hier sind die Abläufe nicht so automatisiert.

  • Mich würde interessieren, ob der Einspruch des PR oder des Schwerbehindertenbeauftragten wirklich erfolgversprechend ist oder ob die übergeordnete Behörde das nur als Formalität ansieht.

    Die Bezirksregierung kommt zumindest nicht einfach an dem Veto des Personalrates vorbei. Dieser sitzt übrigens ebenfalls in der Bezirksregierung.

    Bis jetzt habe ich noch nix gehört...!

  • Mich würde interessieren, ob der Einspruch des PR oder des Schwerbehindertenbeauftragten wirklich erfolgversprechend ist oder ob die übergeordnete Behörde das nur als Formalität ansieht.

    Begründete Einsprüche durch PR und Schwerbehindertenvertretung sind natürlich nichts, was einfach weggewischt werden kann. Wo das dennoch geschieht, ist das die Basis für rechtliche Schritte der übergeordneten Behörde gegenüber, damit sich zumindest angemessen Gehör verschafft werden kann. Das bedeutet aber dennoch nicht, dass man automatisch erfolgreich ist in seinem Anliegen. Gerade Ermessensfragen können unterschiedlich interpretiert werden durch die beteiligten Parteien. Ein Garant für Erfolg ist die Unterstützung durch PR und Schwerbehindertenvertretung also nicht, aber ein relevanter Teilbaustein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie kann ich mir eine generelle Untersuchung beim Amtsarzt vorstellen? Könnte mir das jemand beschreiben?

    Das ist sogar innerhalb desselben Bundeslandes extrem verschieden. Bei manchen läuft es vergleichsweise oberflächlich ab, bei anderen wird deutlich genauer hingeschaut, was zumindest bei Vorerkrankungen dann für beide Seiten wünschenswert ist, um tatsächlich fair beurteilt zu werden.

    Bei mir war das insofern deutlich ausführlicher mit kurzer körperlicher Untersuchung, Sehtest (ein richtiger), Hörtest (ein richtiger) und vor allem natürlich eine sehr eingehende Begutachtung meiner psychischen Verfassung. Ich musste kurz darlegen, was ursächlich war für die PTBS (also um welche Art von Übergriffen es in welchem Umfeld geht), welche Symptome ich habe, welche Trigger es gibt und wie ich sicherstelle, dass mich das nicht bei der Arbeit behindert, sprich wie ich mit Triggersituationen gesund umgehe, etc. Das dauerte bei mir insofern wenn ich mich richtig erinnere 1,5-2 Stunden. Bei anderen war das nach 20min erledigt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • wir haben ja auch keine Teildienstfähigkeit

    Wundert mich jetzt, dachte das zumindest das eine Regelung ist, die in allen BL existiert?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wundert mich jetzt, dachte das zumindest das eine Regelung ist, die in allen BL existiert?

    §50 SäBG regelt die bzw. erwähnt die begrenzte Dienstfähigkeit. Also gibt es diese Regelung natürlich auch in Sachsen.

    überhaupt erst seit wenigen Jahren Verbeamtung, hier sind die Abläufe nicht so automatisiert.

    Bloß weil Lehrkräfte vorher nicht beamtet waren, gab es doch trotzdem Landesbeamte.

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