Beiträge von Maren_Sch1985

    Nochmals ich

    Die Personalratsvertretung, die in den nächsten Tagen an unserem BK zu Gast ist, müsste doch eigentlich recht fundiert über Themen wie Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis, aber auch über einen möglichen Austritt und die damit verbundenen Konsequenzen Auskunft geben können – oder?

    Hat hier jemand Erfahrungen gemacht, wie tiefgehend die Beratung in solchen Gesprächen ist?

    Ich bin gerade dabei, mich in das Thema einzulesen, merke aber, wie komplex das Ganze ist – gerade auch mit Blick auf Versorgung und langfristige Auswirkungen.

    Ich wünsche euch einen frühlingshaften Abend

    Wer sich für das Thema "Ausstieg" interessiert, sollte sich das aktuelle Heft der b&w - Bildung und Wissenschaft (GEW Baden-Württemberg) besorgen - über Freunde , Bekannte oder als GEW-Mitglied in BW aus dem Briefkasten ;)
    In Heft 04/2026 sind neben Berichten und Erfahrungen von Aussteigern aus dem Beamtenverhältnis auch Infos zur sozialen Absicherung enthalten. Das ist kein einfaches Kapitel - man kann mit einer nicht durchdachten Entscheidung und Unterschrift viel Geld verlieren. "Jeder Fall ist individuell und da lohnt sich ein Abgleich der Rechtslage mit den eigenen Bedürfnissen."

    Danke für den Hinweis – das klingt wirklich nach einer sehr hilfreichen und vor allem realistischen Perspektive auf das Thema.

    Gerade der Aspekt der sozialen Absicherung wird ja oft unterschätzt oder nur am Rande betrachtet. Dabei hängt daran im Zweifel wirklich viel, insbesondere langfristig. Dass im Heft konkrete Erfahrungsberichte enthalten sind, finde ich besonders spannend – das hilft oft mehr als reine Gesetzestexte.

    Der Hinweis, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, trifft es aus meiner Sicht absolut. Genau deshalb erscheint es mir sinnvoll, sich nicht nur allgemein zu informieren, sondern den eigenen Fall auch konkret prüfen zu lassen (z. B. durch Personalrat, Gewerkschaft oder rechtliche Beratung).

    Danke dir für den Hinweis und die Einblicke aus deinem Bekanntenkreis – das hilft auf jeden Fall, das Ganze etwas realistischer einzuordnen.

    Genau dieser Punkt „Es kann, aber muss nicht genehmigt werden“ scheint ja der Knackpunkt zu sein.
    Nach dem, was ich inzwischen gefunden habe (inkl. entsprechendem Paragraphen im Schulgesetz NRW), gibt es die Möglichkeit grundsätzlich schon – aber die Praxis scheint eher selten zu sein bzw. stark vom Einzelfall abzuhängen.

    Der von dir angesprochene Fall zeigt ja auch ganz gut, dass man sich auf eine dauerhafte Lösung nicht unbedingt verlassen kann, selbst wenn es zunächst klappt. Das ist definitiv ein Aspekt, den man bei der Entscheidung mit bedenken sollte.

    Denn letztlich entscheidet die Schulleitung – und das wird nicht immer als transparent oder nachvollziehbar erlebt.

    Ich werde auf jeden Fall nochmal gezielt beim Personalrat nachhaken – vermutlich bekommt man dort die verlässlichsten Einschätzungen für NRW.

    Vielen Dank dir für die wertvollen Hinweise!

    Ein Hoch auf die Suchfunktion hier im Forum – ich bin tatsächlich fündig geworden 😊:
    Der Thread aus September 2025 („Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – Erfahrungen?“) sowie der entsprechende § 103 Abs. 3 im Schulgesetz NRW haben schon mal etwas Licht ins Dunkel gebracht.

    So ganz unmöglich scheint es also nicht zu sein – allerdings wirken die Erfahrungswerte dazu wirklich eher… überschaubar.
    Umso mehr hoffe ich, dass der Personalrat da etwas konkreter weiterhelfen kann.

    Danke dir nochmal fürs Anstoßen in die richtige Richtung!

    Schönen Sonntag euch allen

    Hallo zusammen,

    ich lese hier tatsächlich schon länger still mit, habe mich aber bisher nie aktiv beteiligt. Jetzt habe ich aber ein Anliegen, zu dem ich bislang nur sehr wenige Informationen finden konnte.

    Ich bin Maren, Anfang 40, Lehrerin am Berufskolleg in NRW mit (wie ich finde 😉) ziemlich spannenden Fächern – und überlege aktuell, für eine gewisse Zeit an eine Ersatzschule zu wechseln.

    In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie genau eine Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis abläuft.

    Für Versetzungen gibt es ja recht klare Verfahren und Anträge – aber wie ist das bei einer Beurlaubung?

    • Wo stellt man den Antrag konkret?
    • Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen?
    • Und welche Rolle spielt dabei die Schulleitung – hat sie ein Mitspracherecht oder handelt es sich eher um eine formale Weiterleitung?

    Vielleicht hat ja jemand von euch diesen Schritt schon einmal gemacht oder kennt sich damit aus. Ich wäre für Hinweise oder Erfahrungsberichte wirklich dankbar.

    Euch eine gute Zeit! 😊

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