Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – Erfahrungen?

  • Hallo zusammen,

    ich lese hier tatsächlich schon länger still mit, habe mich aber bisher nie aktiv beteiligt. Jetzt habe ich aber ein Anliegen, zu dem ich bislang nur sehr wenige Informationen finden konnte.

    Ich bin Maren, Anfang 40, Lehrerin am Berufskolleg in NRW mit (wie ich finde 😉) ziemlich spannenden Fächern – und überlege aktuell, für eine gewisse Zeit an eine Ersatzschule zu wechseln.

    In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie genau eine Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis abläuft.

    Für Versetzungen gibt es ja recht klare Verfahren und Anträge – aber wie ist das bei einer Beurlaubung?

    • Wo stellt man den Antrag konkret?
    • Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen?
    • Und welche Rolle spielt dabei die Schulleitung – hat sie ein Mitspracherecht oder handelt es sich eher um eine formale Weiterleitung?

    Vielleicht hat ja jemand von euch diesen Schritt schon einmal gemacht oder kennt sich damit aus. Ich wäre für Hinweise oder Erfahrungsberichte wirklich dankbar.

    Euch eine gute Zeit! 😊

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

  • Frage da am ehestern beim (Bezirks-)PR und der Gewerkschaft nach!
    Wir hatten schon das Thema im Forum und ich hätte als NRWlerin wetten können (und auch hier schön behauptet), dass diese Möglichkeit in NRW nicht existiert (anders als in BaWü und Bayern, und ich glaube, im damaligen Thread ging es auch um Hessen), jemand belegte es mit einem Paragraf aus NRW, dass es doch gehe.
    Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass selbst versierte KuK (Bolzbold?) das noch nicht erlebt hatten.
    Frag also gezielt mit dem Paragraf nach (den hast du wahrscheinlich schon herausgefunden?)

    Vielleicht findest du durch die Suchmaske den damaligen Thread!
    Viel Erfolg!

  • Vielen Dank dir für die wertvollen Hinweise!

    Ein Hoch auf die Suchfunktion hier im Forum – ich bin tatsächlich fündig geworden 😊:
    Der Thread aus September 2025 („Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – Erfahrungen?“) sowie der entsprechende § 103 Abs. 3 im Schulgesetz NRW haben schon mal etwas Licht ins Dunkel gebracht.

    So ganz unmöglich scheint es also nicht zu sein – allerdings wirken die Erfahrungswerte dazu wirklich eher… überschaubar.
    Umso mehr hoffe ich, dass der Personalrat da etwas konkreter weiterhelfen kann.

    Danke dir nochmal fürs Anstoßen in die richtige Richtung!

    Schönen Sonntag euch allen

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

  • Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass dem Antrag auf Beurlaubung nicht stattgegeben werden muss.

    Wenn er abgelehnt wird, kann man sich nur noch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und die Planstelle an der Ersatzschule annehmen.

    Es kann auch sein, dass die Beurlaubung ausläuft und man dann zurück an seine Stammschule muss. Da war doch vor Kurzem ein Fall, wo zwei Lehrerinnen, die seit mehreren Jahren an einer Ersatzschule gearbeitet haben, die Beurlaubung nicht verlängert wurde.


    Edit: https://www.hna.de/lokales/northe…k-94120689.html


    Aber nicht NRW, vielleicht ist es hier ja anders.

  • Danke dir für den Hinweis und die Einblicke aus deinem Bekanntenkreis – das hilft auf jeden Fall, das Ganze etwas realistischer einzuordnen.

    Genau dieser Punkt „Es kann, aber muss nicht genehmigt werden“ scheint ja der Knackpunkt zu sein.
    Nach dem, was ich inzwischen gefunden habe (inkl. entsprechendem Paragraphen im Schulgesetz NRW), gibt es die Möglichkeit grundsätzlich schon – aber die Praxis scheint eher selten zu sein bzw. stark vom Einzelfall abzuhängen.

    Der von dir angesprochene Fall zeigt ja auch ganz gut, dass man sich auf eine dauerhafte Lösung nicht unbedingt verlassen kann, selbst wenn es zunächst klappt. Das ist definitiv ein Aspekt, den man bei der Entscheidung mit bedenken sollte.

    Denn letztlich entscheidet die Schulleitung – und das wird nicht immer als transparent oder nachvollziehbar erlebt.

    Ich werde auf jeden Fall nochmal gezielt beim Personalrat nachhaken – vermutlich bekommt man dort die verlässlichsten Einschätzungen für NRW.

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

  • Wer sich für das Thema "Ausstieg" interessiert, sollte sich das aktuelle Heft der b&w - Bildung und Wissenschaft (GEW Baden-Württemberg) besorgen - über Freunde , Bekannte oder als GEW-Mitglied in BW aus dem Briefkasten ;)
    In Heft 04/2026 sind neben Berichten und Erfahrungen von Aussteigern aus dem Beamtenverhältnis auch Infos zur sozialen Absicherung enthalten. Das ist kein einfaches Kapitel - man kann mit einer nicht durchdachten Entscheidung und Unterschrift viel Geld verlieren. "Jeder Fall ist individuell und da lohnt sich ein Abgleich der Rechtslage mit den eigenen Bedürfnissen."

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Wer sich für das Thema "Ausstieg" interessiert, sollte sich das aktuelle Heft der b&w - Bildung und Wissenschaft (GEW Baden-Württemberg) besorgen - über Freunde , Bekannte oder als GEW-Mitglied in BW aus dem Briefkasten ;)

    oder einfach online: b&w April 2026

    In Heft 04/2026 sind neben Berichten und Erfahrungen von Aussteigern aus dem Beamtenverhältnis auch Infos zur sozialen Absicherung enthalten. Das ist kein einfaches Kapitel - man kann mit einer nicht durchdachten Entscheidung und Unterschrift viel Geld verlieren. "Jeder Fall ist individuell und da lohnt sich ein Abgleich der Rechtslage mit den eigenen Bedürfnissen."

    Allerdings sollte man so schlau sein, sich zu erinnern, dass Bildung und (Lehrkräfte)Beamtentum Ländersache sind und damit auch die Folgen von Entscheidungen, die das Beamtentum und das Verlassen betreffen.

  • Wer sich für das Thema "Ausstieg" interessiert, sollte sich das aktuelle Heft der b&w - Bildung und Wissenschaft (GEW Baden-Württemberg) besorgen - über Freunde , Bekannte oder als GEW-Mitglied in BW aus dem Briefkasten ;)
    In Heft 04/2026 sind neben Berichten und Erfahrungen von Aussteigern aus dem Beamtenverhältnis auch Infos zur sozialen Absicherung enthalten. Das ist kein einfaches Kapitel - man kann mit einer nicht durchdachten Entscheidung und Unterschrift viel Geld verlieren. "Jeder Fall ist individuell und da lohnt sich ein Abgleich der Rechtslage mit den eigenen Bedürfnissen."

    Danke für den Hinweis – das klingt wirklich nach einer sehr hilfreichen und vor allem realistischen Perspektive auf das Thema.

    Gerade der Aspekt der sozialen Absicherung wird ja oft unterschätzt oder nur am Rande betrachtet. Dabei hängt daran im Zweifel wirklich viel, insbesondere langfristig. Dass im Heft konkrete Erfahrungsberichte enthalten sind, finde ich besonders spannend – das hilft oft mehr als reine Gesetzestexte.

    Der Hinweis, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, trifft es aus meiner Sicht absolut. Genau deshalb erscheint es mir sinnvoll, sich nicht nur allgemein zu informieren, sondern den eigenen Fall auch konkret prüfen zu lassen (z. B. durch Personalrat, Gewerkschaft oder rechtliche Beratung).

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

  • Allerdings sollte man so schlau sein, sich zu erinnern, dass Bildung und (Lehrkräfte)Beamtentum Ländersache sind und damit auch die Folgen von Entscheidungen, die das Beamtentum und das Verlassen betreffen.

    Guter und wichtiger Aspekt!
    Gerade bei so weitreichenden Entscheidungen sollte man nichts „über einen Kamm scheren“. Danke fürs Ergänzen und das "Online-Heft".

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

Werbung