Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – Erfahrungen?

  • Hallo zusammen,

    ich lese hier tatsächlich schon länger still mit, habe mich aber bisher nie aktiv beteiligt. Jetzt habe ich aber ein Anliegen, zu dem ich bislang nur sehr wenige Informationen finden konnte.

    Ich bin Maren, Anfang 40, Lehrerin am Berufskolleg in NRW mit (wie ich finde 😉) ziemlich spannenden Fächern – und überlege aktuell, für eine gewisse Zeit an eine Ersatzschule zu wechseln.

    In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie genau eine Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis abläuft.

    Für Versetzungen gibt es ja recht klare Verfahren und Anträge – aber wie ist das bei einer Beurlaubung?

    • Wo stellt man den Antrag konkret?
    • Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen?
    • Und welche Rolle spielt dabei die Schulleitung – hat sie ein Mitspracherecht oder handelt es sich eher um eine formale Weiterleitung?

    Vielleicht hat ja jemand von euch diesen Schritt schon einmal gemacht oder kennt sich damit aus. Ich wäre für Hinweise oder Erfahrungsberichte wirklich dankbar.

    Euch eine gute Zeit! 😊

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

  • Frage da am ehestern beim (Bezirks-)PR und der Gewerkschaft nach!
    Wir hatten schon das Thema im Forum und ich hätte als NRWlerin wetten können (und auch hier schön behauptet), dass diese Möglichkeit in NRW nicht existiert (anders als in BaWü und Bayern, und ich glaube, im damaligen Thread ging es auch um Hessen), jemand belegte es mit einem Paragraf aus NRW, dass es doch gehe.
    Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass selbst versierte KuK (Bolzbold?) das noch nicht erlebt hatten.
    Frag also gezielt mit dem Paragraf nach (den hast du wahrscheinlich schon herausgefunden?)

    Vielleicht findest du durch die Suchmaske den damaligen Thread!
    Viel Erfolg!

  • Vielen Dank dir für die wertvollen Hinweise!

    Ein Hoch auf die Suchfunktion hier im Forum – ich bin tatsächlich fündig geworden 😊:
    Der Thread aus September 2025 („Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – Erfahrungen?“) sowie der entsprechende § 103 Abs. 3 im Schulgesetz NRW haben schon mal etwas Licht ins Dunkel gebracht.

    So ganz unmöglich scheint es also nicht zu sein – allerdings wirken die Erfahrungswerte dazu wirklich eher… überschaubar.
    Umso mehr hoffe ich, dass der Personalrat da etwas konkreter weiterhelfen kann.

    Danke dir nochmal fürs Anstoßen in die richtige Richtung!

    Schönen Sonntag euch allen

    ...erkläre notfalls auch Freud beim Kaffee☕️

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