Beiträge von Tootsie

    Hallo,
    die "normale" Lehrerin gab es nur in der alten Prüfungsordnung. Da bestand die Prüfungskommission aus 4 Personen: Vorsitzende /r ist ein Schulleiter(in), 2 Fachleiter (davon einer fremd) und die Frau/oder der Mann "aus der Praxis". Ich habe diesen Job einige Jahre gemacht. Ausgesucht habe ich mir das nicht. ich war lange Zeit Ako, es gab dann mal eine Zeit, da war die "eigene" Ako in der Prüfungskommission. Das war nicht günstig und die Prüfungsordnung wurde geändert. Man bekam eine "fremde" Ako. Ich war in einigen Prüfungen dabei und war damit beim Prüfungsamt registriert. Ich hatte jedes Jahr 3 oder 4 Prüfungen. Diese Aufgabe fand ich sehr interessant. Nun wurde die Prüfungsordnung erneut geändert und mein Part entfällt. Die Prüfungskommission besteht nun nur noch aus der Vorsitzenden und den zwei Fachleitern.

    Das wird in den Bundesländern und leider sogar von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt.Mein Beitrag bezieht sich auf NRW. Ich habe mich jahrelang über die an meiner Schule geforderten 60 min. in der Hausaufgabenbetreuung geärgert und sie trotzdem abgeleistet. Die GEW hat mir sogar in dieser Sache Rechtshilfe angeboten, ich habe mich gescheut, diesen Schritt zu gehen. Ich find und fand es trotz weitgend fehlender Vor- und Nachbereitung nicht in Ordnung, diese Arbeitszeit qualitativ anders zu bewerten als andere Unterrichtsstunden. Wenn (zum Beispiel) eine Schwimmlehrerin die Schwimmgruppe mit dem Bus zur Schwimmhalle begleitet, die Umzieh- und Duschzeiten mit beaufsichtigt um dann vielleicht 20 min Wasserzeit zu haben, wird das ja auch als zwei volle Unterrichtsstunden gerechnet.

    Ich halte es für selbstverständlich und eigentlich sogar für absolut notwendig um unsere Unterrichtsverpflichtung zu bewältigen, dass wir immer eine Kombination von sehr vor- und nachbereitungsintensiven Stunden und von Stunden die weniger Vorbereitung erfordern, haben. Dadurch gleichen sich unterschiedliche Belastungen aus.

    Ich habe es mit regelmäßig mind. 3 Nachmitagsstunden in der Hausaufgabenbetreuung immer so empfunden, dass Schulleitung an dieser Stelle ihre Weisungsbefugnis missbraucht. In der Bass stand niemals, dass so verfahren werden durfte oder sollte, lediglich die Ausfsichtszeiten beim Mittagessen sind dort als Verpflichtungen vermerkt, die anders berechnet werden dürfen. Vor einem Jahr kam dann die offizielle Anweisung, die Stunden auf 45 Minuten zu begrenzen. Da hatte ich aber schon etliche Jahre widerwillig mein "Zwangsehrenamt" ;) abgeleistet.

    Ob Lehrerstunden zu "wertvoll" für Hausaufgabenbetreuung sind - das ist eine andere Frage. An meiner inzwischen ehemaligen Schule wird die Hausaufgabenbetreuung zu großen Teilen mit Lehrerstunden abgedeckt. Der Vorteil war, dass ich meist meine "eigenen" Kinder betreut habe. Dadurch hatte es einen hohen Förderanteil. Andere Schulen geben die Lehrerstunden in AGs. Da muss und kann jede Schule ihr eigenes Profil finden.

    Hi,
    ich habe vor ein paar Wochen im 4. Schuljahr noch einmal das Thema Briefe aufgegriffen. Es war allerdings keine lange Unterrichtsreihe, da das Thema Briefe schon früher einmal ausgiebig Thema war. Ich habe den Schwerpunkt diesmal auf formale Briefe gelegt. Da gibt es mehr Formalien die beachtet werden müssen und in diesem Zusammenhang haben wir auch die Großschreibung der Anredepronomen besprochen. Wir haben mehrere fiktive Schreibanlässe konstruiert, unter anderem auch einen zur Planung der anstehenden Klassenfahrt.

    Zitat

    ....Ich erklärte... er steckte sich den Finger in die Ohren und machte lalalala... ich nahm ihn am Arm und wollte ihn zu mir ziehen...
    Fass mich nicht an!
    Und er schmiss sich auf den Boden.


    Mein erster Gedanke war, was muss dieses Kind erlebt haben, dass es auf ein Anfassen so reagiert? Das war doch eine völlig überzogene Reaktion des Kindes. Ich kann dein Verhalten gut nachvollziehen, hätte vermutlich ähnlich gehandelt. Hat er sich denn neben dem Schulleiter dann besser benommen?
    Tootsie

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    edit von jotto: Habe nur das Zitat repariert.

    ... gibt es nach Ermessen des Schulleiters. diese werden meist durch "Abhängung" abgegolten, in höherer Summierung durch Entgelt per Antrag.
    Ist im Prinzip wohl dasselbe.

    Nichtsdestoweniger ärgert es mich einmal mehr, dass wir diese 16 unterschiedlichen Bildungssüppchen kochen (müssen).
    ....

    Ich sehe nicht nur 16, sondern unzählige Suppentöpfe. Ich bin auch in NRW an einer Grundschule und erlebe schon eine ganz andere Realität als du. Hitzefrei gibt es gar nicht. Das sei laut Schulleitung nicht mehr zeitgemäß wegen berufstätiger Eltern, bzw. anschließender Ganztagsbetreuung. Er hat auch nicht ganz Unrecht, wenn fast alle Kinder eh nach dem Unterricht in der Schule bleiben. Dann stelle ich mich in meinem Unterricht eben auf die "erhitzten" Köpfe ein und erwarte entsprechend weniger.
    Minus- uns Plusstunden gibt es auch in NRW sehr wohl. Abhängen ist ganz sicher nicht überall gängige Praxis. Schließlich darf kein Unterricht ausfallen und ansonsten .... siehe Hitzefrei.
    Allerdings gibt es in meiner Gegend nur sehr selten extreme Schnee- oder Glatteisverhältnisse.

    Als Beamtin in NRW bekommst du mit zwei Kindern (für die du noch Kindergeld beziehst) 70% von der Beihilfe auf deine Rechnungen erstattet. Du musst also für dich nur 30% bei der privaten Krankenversicherung versichern. Die Kinder bekommen spgar 80% von der Beihilfe und müssen nur 20% versichern.
    Tootsie

    Ich bin ein Verfechter des Klassenlehrerunterrichts und habe gerne viele Stunden in der eigenen Klasse. Nur so kann ich die ganze Erziehungsarbeit leisten, die in der Grundschule neben der Vermittlung der fachlichen Inhalte eine große Rolle spielt. Außerdem kann ich dann fächerübergreifend arbeiten und offene Unterrichtsformen praktizieren. Bei uns hat jedoch jede Klasse auch Fachlehrerunterricht in Englisch, Sport, Musik und/oder Religion. Es sind also alle Kinder auch daran gewöhnt, sich auf andere Lehrerinnen einzustellen. Ich habe zur Zeit 16 Stunden in meinem 2. Schuljahr. Das geht so grade, ich hätte gerne 2 Stunden mehr.

    Hallo,
    Weihnachten naht und ich plane das Programm für die Weihnachtsfeier. Ich würde sehr gerne das Rackedickeduckelied von Frederick Vahle mit meiner Klasse singen und szenisch umsetzen. Unmusikalisch wie ich jedoch bin, geht das nur mit CD. Ich habe das Liedzwar auf CD, hätte jedoch viel lieber eine Playbackversion. Hat einer von euch einen Tipp wo ich die finden könnte? Bisher hat mich alle Sucherei noch nicht weiter gebracht.
    Tootsie

    Hallo,
    die Elternsprechtage und die Zeugnisse bleiben dir auch mit 14 Stunden erhalten. Das sind natürlich stressige Zeiten. Als meine Kinder klein waren, habe ich wenn ich Zeugnisse schreiben musste meine Kinder entweder mit meinem Mann auf einen längeren Ausflug geschickt, sie bei befreundeten Familien untergebracht oder ein Wochenende zu Opa und Oma gebracht. Das sind Arbeiten bei denen ich mal ein paar Stunden am Stück Zeit haben muss.
    Die normale Unterrichtsvorbereitung ist vermutlich zu schaffen. Mit Kindern muss man das tatsächlich recht diszipliniert angehen. Ich musste mit zwei Kindern immer volle Stundenzahl unterrichten. Das war schon manchmal heftig. Im Nachhinein weiß ich gar nicht, wie ich das immer hinbekommen habe. Meiner Erfahrung nach steht die Verminderung der Arbeit bei Teilzeit in keiner Relation zur finanziellen Einbuße. Es bleiben so viele Tätigkeiten gleich.
    Tootsie

    Hallo und herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Versetzungsantrag,

    ich könnte mir vorstellen, dass du zum Beispiel Angaben machen solltest, ob du lieber jahrgangsgemischt oder jahrgangsgebunden unterrichtest.
    Vielleicht hast du ja auch Erfahrungen im integrativen Bereich und hättest gerne eine Schule die dort Schwerpunkte setzt.
    Kurzum, hast du besondere Wünsche, wie du arbeiten möchtest?
    Es ist nach meinen Erfahrungen sehr ratsam, den örtlichen Personalrat um Unterstützung zu bitten. Die brauchen eine schriftliche Aufforderung, deine Interessen zu vertreten und sollten deine Wünsche so genau wie möglich kennen.
    Viel Glück! Tootsie

    Nach meinem Kenntnisstand ist sie in NRW sogar verboten, da man angeblich nicht im Schulgebäude (inkl. Turnhalle) übernachten darf.
    Schwarz auf weiß habe ich das allerdings auch noch nie gesehen.

    Hier (auch NRW) ist es absolut üblich, Lesenächte in Schulen abzuhalten. Von einem Verbot weiß hier anscheinend niemand etwas. Ich habe schon mehrmals mit den Kindern in der Schule übernachtet. Das ist natürlich schon anstrengend. Meist haben die Betreuer (also eine Mutter /Vater und ich) in Nachbarräumen geschlafen und die Türen aufgelassen. Kinder die plötzlich doch Heimweh bekamen und meine Nähe suchten, sind dann mit ihrer Matte zu mir umgezogen. So bekam ich im Laufe der Nacht Gesellschaft.

    Viele Eltern erwarten so eine Aktion. Es ist für die Kinder ein schönes Erlebnis und eine gute Vorübung für eine mehrtägige Klassenfahrt. Es gibt mehr Kinder als man denkt, die es nicht gewohnt sind außer Haus zu übernachten.

    Trotzdem muss es natürlich möglich sein, seine Position zu vertreten und die Übernachtung abzulehnen. Du musst wissen, worin deine Bedenken bestehen. Wenn dir wirklich das Übernachten im gleichen Raum mit allen unangenehm ist, könntest du das offen ansprechen. Vielleicht bleibt dann ein Elternteil mehr dabei und du bekommst einen Schlafplatz nebenan. Dann bist du im Notfall erreichbar, aber die Nacht ist weniger unangenehm für dich. Eltern sind meist zu viel Einsatz bereit, um ihren Kindern zu schönen Erlebnissen zu verhelfen.
    Solltest du zu Hause absolut nicht wegkönnen, dann ist das eben so. Zwingen kann dich sicher niemand.

    Ich habe noch nie Mehrarbeitstunden die ich wegen eines Unterrichtsgangs / Audflugs geleistet habe in irgendeiner Form angerechnet bekommen. Bei uns heißt es: Das gehört zum normalen Schulleben dazu und ist ebenso in dem Gesamtpaket inbegriffen wie jedes Schulfest, Weihnachtsfeier, Lesenacht ...

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