ch weiß ja nicht, wie das in der Schweiz geregelt ist, aber in Deutschland stehen da arbeitsrechtliche Regelungen deutlich entgegen. Wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit zu verteilen hat und ich als Arbeitnehmer dennoch meine Arbeitskraft (laut Vertrag) anbiete, kommt mein Arbeitgeber in Annahmeverzug und ich erhalte dennoch meine volle Bezahlung weiter. Ein aufaddieren von Minusstunden ist dann übrigens gar nicht möglich.
hast du das irgendwo schriftlich?
das interessiert mich brennend