wenn du die Firma wechseln möchtest, weißt du vorher auch nicht genau, was in der neuen Firma abläuft. Ich kann auch nur den Tipp geben: hör dich um. Möglichst weitläufig
Beiträge von Friesin
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ich weiß, dass du für BW gefragt hast.
Da du aber hier in die Runde fragst, wirst du so viele Antworten bekommen, wie es BL gibt.
Nicht alles ist Halbwissen, was in anderen BL als dem deinen anders geregelt ist.In vielen Antworten hast du das BL des Antwortenden genannt bekommen. Warum also so aufgeregt?
Und wenn dir eh alles sonnenklar ist, warum dann dieser thread?
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Und Pech ist halt, wenn mal Lehrer in der Elternschaft sitzen hat, die sich auskennen.
So ein Ärger aber auch!
Und ganz besonders ärgerlich finde ich es, wenn man mit Lehrern zu tun hat, die Selbstverständlichkeiten wie Hausaufgaben zu erledigen bei den eigenen Kindern als Kavaliersedlikt ansehen und Nebenkriegsschauplätze bei Kollegen eröffnen, statt das eigene Kind an seine Pflichten zu erinnern.
Das Schulgesetz sieht in den verschiedenen Bundesländern übrigens unterschiedlich aus.
Schüler haben ja nicht nur Rechte in der Schule. Ihre Pflicht ist es (zumindest in meinem BL) u.a. die Hausaufgaben zu erledigen, ihr Material dabei zu haben usw. Wer das wiederholt nicht erledigt (und wir sprechen hier nicht von einem, sondern von 3 oder 4 mal), hat seine Mitarbeit verweigert.Wenn ich dagegen jedes Kind, das keine HA zeigt, nach diesen HA abfrage,
komme ich a. im Unterricht nicht weiter und
b. führe ich die Kinder dann ganz besonders vor: erst kontrolliere, wer die HA hat. Notiere mir die nicht gemachten HA.
Dann soll ich just diese Kinder noch mal drannehmen, um ihnen zu beweisen, dass sie die HA nicht gemacht haben???
Kommt mir pädagogisch... merkwürdig vor -
mehrfach nicht gemachte Hausaufgaben sind eine Form der Mitarbeitsverweigerung.
nach 3x: mail an die Eltern.
Mitarbeitsnote beim 4.Mal: 6 -
Schi.. haben, nicht verbeamtet zu werden,
aber einen Bandscheibenvorfall als nicht relevant, da ja nicht chronisch abzutun... Das muss ich nicht verstehen.
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Ich definiere es einfach anders, für mich sind es Arbeitsmittel, ohne kann ich nicht arbeiten, genauso wie die anderen kleinen Belohnungen usw.
wenn du damit den eigenen Schokikonsum meinst: d'accord!

Aber in der Ausgangsfrage ging es ja nicht um die eigene Schokolade oder um die für die Schüler, sondern um die für Kollegen. warum sollte die denn arbeitsnotwendig sein?
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mein Mann hatte seinerzeit (Hessen) während des ersten Examens bei einem Psychiater Autoigenes Training gemacht. das war von der Kasse (GKV) bezahlt worden. Er gab das an im Zuge der Verbeamtung, und das einzige, was passierte, war, dass seine Verbeamtung ein Jahr später durchging. Aber auch das macht de facto keinen großen Unterschied.
Verheimlichen würde ich so etwas nicht. Damit holst du dir mehr Ärger an Land als Vorteile! -
tut mir leid, ich nehme an solchen "Studien" nicht mehr teil -- Begründung hier im Forum
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Im Betreff stehts ja schon angedeutet:
stehen den Eltern eines behinderten Kindes mehr Kind-krank-Tage zu als bei nicht behinderten Kindern?
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Ich kenne es nur so, dass die Eltern (und Lehrer), wenn gewünscht, selbst eine RRV abschließen (müssen).
bei den Freiplätzen bin ich mir ziemlich sicher, dass man die als Lehrer nicht nutzen darf. Oder ist das mal wieder eine BL-Frage?
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BTW: Woher stammt eigentlich dieser Ausdruck? Ist das ursprünglich eine Bezeichnung vom Sportplatzrand-Pöbel für den Schiri, der sich nicht wunschgemäß verhält?
oder davon, dass nur Luft darin ist?

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wir haben ein Schulkonto, auf das in soclhen Fällen eingezahlt wird. Das läuft aber nicht auf den Namen eines Lehrers. Ich kann es auch nicht einsehen, geschweige denn abheben. Die Eltern zahlen den Fahrtenbetrag dort ein, die Sekretärin kontrolliert, ob alles bezahlt haben, und die Rechnungen der Jugendherberge werden dann quasi von ihr bezahlt.
Ist sehr praktisch und extrem aufwandsarm für mich

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Auch eine 8.Klasse kann damit umgehen, wenn das Beziehungsgeflecht ansonsten stimmt. Ein begleitendes: "Tut mir Leid, jetzt muss ich auch weinen" o.Ä. kann vielleicht die Situation ein bisschen entkrampfen.
Mal ganz ehrlich: wie soll man in so einer Extremsituation Tränen unterdrücken können? Wenn sie da sind, sind sie da.
Manch einer bleibt ja auch ganz ruhig angesichts drastischer Situationen und behält den Überblick.
Wohl niemand, der es nicht selbst erlebt hat, weiß, wie er/ sie selbst reagieren würde. -
Mindestens einen der von Dir verwendeten Begriffe würde ich hier nach wie vor mit einem dicken Fragezeichen versehen.
Viele Grüße
Fossiund wenn ich mir deine Signatur anschaue, erschließt sich mir auch, welchen Begriff du meinst .....

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gar nicht? Das lese ich daraus nicht unbedingt.
Aber egal, was der Autor meint:
ich finde das eine unsinnige Frage.
Wenn ein Schüler stirbt, herrscht eine ungewöhnliche Belastungssituation.
Eine von verschiedenen möglichen Reaktionen ist weinen.
Eine zutiefst menschliche Reaktion.Und believe it or not: Lehrer sind Menschen.
Das zu erleben, kann den Schülern m.E. ganz und gar nicht schaden. Das schadet auch nicht der Rolle des Lehrers.
Wie gesagt, in einer ungewöhnlichen Situation.
Man muss als Lehrer ja nicht bei jeder 5 in Tränen ausbrechen, die man erteilt. (Obwohl einem auch danach nur zu oft sein kann
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willkommen an Bord!
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Ja, aber es gibt in einer freien Gesellschaft auch das Recht Dinge zu tun, die möglicherweise ungesund sein könnten. Das ist dann die Eigenverantwortung des Einzelnen für sich selbst. Unsere Aufgabe als Schule ist die Erziehung zur Mündigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Die Schüler sollen befähigt werden sich eigene Meinungen zu bilden und auf der Grundlage von Wissen, das wir ihnen anbieten, eigene Entscheidungen für sich und ihr Leben zu treffen.
Ich finde es ehrlich gesagt geradezu armselig, dass ein Kollege, der ja immerhin einen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat, solche flachen, billigen Argumente hier anzuführen wagt.
Über so etwas muss man m.M. nach in seiner Rolle als Profi nicht diskutieren.
Privat gehörte die Diskussion an einen Stammtisch. Vielleicht lade man sich dann noch ein paar ultrakonservative Amerkikaner mit hinzu als Verstärkung. *Schublade wieder schließe*
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irgendwann wird es sich mangels Teilnehmer jeweils von selbst erledigen-- keiner zwingt dich, die threads zu lesen.

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Umfragen, egal in wlechem Format, finde ich mittlerweile sowas von.....lästig.
No thanks. -
bei uns werden Verstöße gegen die Schulordnung/ Hausordnung einheitlich behandelt. D.h. das Kollegium hat einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der im jeweiligen Fall zur Anwendung kommt. Einheitlich.
Ach ja: natürlich hat die SL daran mitgearbeitet!!bei dir liest es sich, als traue sich keiner, irgendwelche Konsequenzen einzuleiten.
Da wäre eine Klassenkonferenz sinvoll.Und anschließend könnte man auch so einen Maßnahmenkatalog anpeilen. Der macht zwar anfangs Arbeit, bietet aber für Schüler, Lehrer und SL auch Sicherheit.
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