Zitatotale Absicherung geht nur dann, wenn wir praktisch unseren Auftrag im Hinblick auf Aktionen zur Förderung der Klassengemeinschaft generell sein lassen würden. Dann wären wir zwar auf der sicheren Seite, aber wohl auch auf der pädagogisch falschen.
da ist mir das rechtlich sichere Hemd näher als die pädagogisch relevante Hose:
Wenn die Vorschriften/ Rechtsprechung dergestalt ist, dass man sich so absichern muss, werden eben keine Fahrten mehr gemacht. Zumindest nicht zum Baden, Kanufahren usw.
Und ganz ehrlich: muss es ja auch nicht. Klassenzusammenhalt kann man auch anders schaffen