Dann zählen in der Schlussrechnung manche Tests 4-fach, während ich die anderen nur dreifach oder doppelt werte. Das ist ein rechtlich zulässiges Verfahren, solange ich diese Bewertung für alle Schüler in der gleichen Weise vornehme. Die individuelle "Daumen-rauf/Daumen-runter"-Methode kommt hinzu, falls Schüler zwischen x,37 und x,62 steht - also im Rundungsbereich einer 2-3 bzw. 3-4 oder 4-5. Dann lasse ich nicht den Test, sondern den Schüler vor mir Revue passieren
Das ist in Bayern am Gymnasium nicht möglich, und es wurde hier auch schon mehrfach erklärt. Der pädagogische Ermessenspielraum liegt zwischen Komma 51 und Komma 55. Bei Komma 5 sowieso wird die bessere Note gegeben.
Die Kommastellenberechnungn empfand ich ursprünglich auch als Erbsenzählerei, kann aber durchaus auch Vorteile haben. Darüber zu streiten, ist eh müßig, denn die Vorgaben sind eben so. Da brauchts auch an dieser Stelle keine Ereiferung, denn das hilft der TE gar nicht.