ZitatAber wenn es darum geht, aus einem Fachtext Informationen zu entnehmen, ist er ja benachteiligt.
Deshalb bekommen die Schüler, die LRS oder Legasthenie amtlich diagnostiziert bekommen haben, einen Zeitzuschlag. Dessen Länge richtet sich nach der Diagnose. Das ist aber nichts, was ein Lehrer mal eben so festlegt, sondern das hat hochoffiziellen Charakter und steht in der Personalakte /im Lehrerzimmer. Meist kennt sich die Schulpsychologin ganz gut damit aus, die frage ich in Zweifelsfällen immer ![]()