ZitatBevor man etwas beschließt, sollte man sich mit der Rechtslage und den verschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerien beschäftigen. Das Mitführen von Handys zu verbieten ist genau so wenig zulässig, wie das Einziehen bei Benutzung über das Unterrichtsende hinaus.
Oh, das glaube ich nicht. Man darf nicht vergessen, dass in der Schule Hausrecht herrscht. Im Allgemeinen darf ich ein Taschenmesser mitführen, in der Schule kann ich das verbieten. Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.
ZitatAuch für das beliebte Beispiel "Filmen von Lehrern / gemobbten Mitschülern und Stellen des Films ins Internet" brauche ich kein Handyverbot, denn das ist bereits durch gesetzliche Regelungen im Straf- und Persönlichkeitsrecht sanktionierbar, sich da im Falle des Falles am Handyverbot in der Schulordnung aufzuhängen, während gleichzeitig wesentlich höhere Rechtsgüter verletzt werden halte ich geradezu für absurd.
Ich weiß nicht, ob du das ein wenig "blauäugig" siehst. Bist du wirklich der Meinung, du oder alle Lehrer bekommen wirklich mit, was unter den Bänken läuft? Wir sind ja schon hilflos beim Mobbing.