Rechtliches: Verlassen des Schulgrundstücks nach der 6. Std.?

  • Moin!


    Kennt sich jemand damit aus? An unserer Schule ist es so, dass die Schüler mittags das Schulgrundstück verlassen (dürfen), um sich in der Stadt mit Essen zu versorgen. Mittlerweile haben wir aber eine Mensa, so dass m.M. ein Verlassen des Grundstücks nicht mehr erforderlich ist.
    Weiß jemand die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften?

  • Direkt helfen kann ich dir da nicht, ledliglich mit dem Beispiel unserer Schule. Mit Aufnahme des Mensabetriebs nebst Kiosk in den Pausen dürfen die SuS der SEK I das Gelände nicht mehr verlassen. Anfangs gab es noch die Möglichkeit, dass Kinder, welche ganz in der Nähe wohnten mit ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis der Eltern zum Mittagessen nach Hause durften. Das ist aber auch passé, weil bei einer Schule mit gut 900 Kids am Standort keiner genau wissen kann wer nun die Erlaubnis hat oder nicht.


    Wenn ich dran denke, hakte ich mal bei unserer SL nach.


    Grüße
    Raket-O-Katz

    • Offizieller Beitrag

    auch ich kann nur ein Beispiel aus persönlicher Erfahrung geben:
    trotz einer Schulkantine durften an meiner bisherigen Schule alle Kinder in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Das taten sie gerade auch, um die nächste Dönerbude aufzusuchen. :thumbdown:
    Ich nehme an, dass das rechtlich abgesichert war.

  • Ich habe inzwischen eine PN bekommen. Da heißt es im Schulverwaltungsblatt von 2007



    "Mittagspause/Einkauf von Nahrungsmitteln


    Die Einnahme von Nahrungsmitteln gehört zum eigenwirtschaftlichen und damit in der Regel unversicherten Bereich. Bestimmte Tätigkeiten, die aber mit dem Einkauf bzw. der Nahrungsaufnahme zusammenhängen, hat der Gesetzgeber unter Versicherungsschutz gestellt.



    Beispiele für versicherte Tätigkeiten:


    – Verlassen des Schulgeländes, um sich in benachbarten Geschäften etwas zu essen oder zu trinken zu besorgen


    – zwischen Unterrichtsende und Beginn von Betreuungsmaßnahmen Gang nach Hause, um dort das Mittagessen einzunehmen


    – Gang zur schuleigenen Kantine oder zum Schulkiosk


    Der Gesetzgeber überlässt den Schülerinnen und Schülern, ob sie die schuleigene Kantine benutzen, nach Hause fahren oder in Geschäften Nahrungsmittel einkaufen. Erforderlich ist aber, dass gekaufte Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr gedacht sind und dass es sich nicht um Genussmittel (Süßigkeiten, Eis, Zigaretten) handelt. Unerheblich ist, ob Einkaufsmöglichkeiten auf dem Schulgelände vorhanden sind oder ein ausdrückliches Verbot, das Schulgelände zu verlassen, besteht. Versichert sind jeweils die Wege hin und zurück, nicht versichert die Nahrungsaufnahme selbst (z. B. in der Schulkantine) oder der Aufenthalt in Geschäften während des Einkaufs. Wird das Schulgelände verlassen, müssen die Wege außerdem in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen."

  • Wie jetzt, es ist versichert, dass der Schüler in die Mensa geht, das Essenfassen jedoch nicht, dann wieder der Rückweg? Was ist das denn? Wenn der jetzt über einen Stuhl oder was während seines Aufenthaltes in der Mensa stolpert und das Folgen hat, was dann? Deutsche Gesetze!!

  • Das Mittagessen fällt gemeinhin (auch nicht bei Arbeitnehmern) unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
    Wenn der Schüler also in der Kantine einschläft, mit dem Gesicht in die noch heiße Erbsensuppe fällt, so ist dies kein "Arbeitsunfall".
    Für die Behandlungskosten kommt in dem Fall (wie bei allen anderen sich im privaten Bereich ereignenden Unfällen auch) die private Krankenkasse auf und nicht die
    Unfallkasse. Eine Unfallrente (falls sich hieraus eine Berufsunfähigkeit ergibt) wird in diesem Fall nicht bezahlt, der Schüler ist also in diesem Fall gleichgestellt mit einem Leidenskollegen der abends zu Hause in die Erbsensuppe fällt.
    Die Leistungen der Unfallkasse bei versicherten Ereignissen sind im Übrigen, was Renten anbelangt, mehr als bescheiden. Sie liegen für Schüler gerade mal knapp über Hartz IV Niveau. Dies bedeutet in der Praxis: Erleide ich einen Schulunfall mit langfristiger Auswirkung bin ich finanziell auf Harz IV Niveau abgesichert; es zahlt als Träger die Unfallkasse.
    Erleide ich den gleichen Unfall privat geht es mir genauso dreckig; nur eben ein anderer Träger.
    Wer sich davor wirklich schützen will muss sich privat absichern. Dieser Schutz gilt dann 24 Stunden weltweit. Egal ob Arbeitsunfall oder Privatunfall.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Erforderlich ist aber, dass gekaufte Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr gedacht sind und dass es sich nicht um Genussmittel (Süßigkeiten, Eis, Zigaretten) handelt.


    Soll da jedesmal ein Lehrer mitgeschickt werden?!?!

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ich kann leider auch nur mit Halbwissen dienen, aber unsere Nachbarschule handhabt es so, dass die Eltern eine Erlaubnis erteilt haben, dass ihre Kinder in der Mittagspause das Schulgelände verlassen dürfen. Die SuS haben einen richtigen "Ausweis" dafür.

  • Wie jetzt, es ist versichert, dass der Schüler in die Mensa geht, das Essenfassen jedoch nicht, dann wieder der Rückweg? Was ist das denn? Wenn der jetzt über einen Stuhl oder was während seines Aufenthaltes in der Mensa stolpert und das Folgen hat, was dann? Deutsche Gesetze!!

    Ja, so ist es. Genauso wie der Schüler auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg von der Schule nach Hause versichert ist. Gilt übrigens auch auf dem Weg von und zur Toilette, aber nicht auf der Toilette selbst.
    Das liegt daran, dass Essen oder Toilettengang private Dinge sind, die jetzt gerade im Standort Schule stattfinden. Der Schüler isst aber nicht, WEIL er in der Schule ist. Die Wege legt er aber zwangsläufig zurück, weil er in der Schule ist, und dementsprechend ist er versichert. Das gilt analog auch für Arbeitnehmer.


    Sarek

  • Warum sollte ein Schüler das Schulgelände nicht verlassen dürfen? Bei uns wurde das auch immer so schwammig formuliert, dass keiner wusste, wer was wirklich darf - Schulen mögen diesen Zustand des Halbwissens manchmal, glaube ich. Die Schüler sind halt nicht staatlich versichert, wenn sie sich nicht auf dem Schulweg befinden. Alles andere regelt die Hausordnung einer Schule. Und die Hausordnung, die Schülern verbieten möchte, in Mittagspausen das Schulgelände zu verlassen, die möchte ich sehen. Pausen und Freistunden vormittags sind etwas anderes, alles andere dürfte bei Elternbeirat nicht durchkommen, und falls jemand klagen sollte, auch nicht.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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