Beiträge von Bolzbold

    finde es ehrlich gesagt schade, wenn Du, Botzbold bei der Geschichte folgerst, es habe keine ordentliche Beratung gegeben - da kann doch die Oberstufenkoordination nichts dafür, wenn die TE nicht ihr glaubt und stattdessen lieber dem Internet? Bei unserer Notenbekanntgabe diese Woche, haben sehr viele SuS den Zettel mit den genauen Punktzahlen zur Verbesserung in den Nachprüfungen gar nicht erst mitgenommen, obwohl wir das bei den in Frage kommenden KandidatInnen explizit angesprochen haben.

    TE: 3 Punkte mehr in der Prüfung.
    Mathelehrer: 2 Punkte mehr in der Prüfung.

    Oberstufenkoordinator: 1 Punkt mehr in der Prüfung.

    Ich korrigiere meine Aussage dahingehend, dass ich es als ärgerlich empfinde, wenn Leute, die offenbar nicht 100%ig informiert sind (Mathelehrer) sich in diese Sache reinhängen. Das sorgt unnötig für Verunsicherung. In der Tat sollte man dem Oberstufenkoordinator trauen können, da er die richtige Konstellation benannt hat.

    Es liegt keine Schreibberechtigung vor - und dieses Forum dient nicht der Beratung von SchülerInnen.

    Dass hier offenbar seitens der Schule keine ordentliche Beratung erfolgt, ist mehr als ärgerlich.

    Die offizielle Formel der KMK ist hier zu finden - Seite 26.

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)

    Ein Blick in Anlage 8 der APO-GOSt hilft hier - auch wenn der Prüflung ggf. nicht aus NRW kommt - das konkrete Ergebnis zu ermitteln.

    Um bei einer Klausur von 10 Punkten (Spalte "schriftliche Prüfung" mit 10 Punkten) zwei Punkte beim Gesamtergebnis gutzumachen, muss die mündliche Prüfung einen Notenpunkt besser sein, d.h. die freiwillige mündliche Prüfung muss mit 11 Punkten absolviert werden (vgl. Zeile "mündliche Prüfung" mit 11 Punkten - das führt dann zum Schnittpunkt "52") Die zwei Punkte mehr ergeben sich aus dem Verhältnis von mündlich zu schriftlich bei fünffacher Gewichtung. Je nachdem, ob und wann man diese vornimmt (oder eben nicht), kommt man bei den erforderlichen Prüfungsnoten in der freiwilligen Prüfung schnell zu falschen Ergebnissen.

    Vom Anzugträger zum Holzfäller-"Schluffi" bzw. vom Kostüm zu zerrissenen Jeans mit Schlabberoberteil ist bei uns alles dabei.

    Ich selbst bevorzuge ein "schickeres" Outfit, weil ich mich zum einen darin wohlfühle und weil es meinem Selbstverständnis als Lehrkraft entspricht. Gleichsam ist es mir relativ gleich, was die KollegInnen tragen. (Durchsichtige Leinenhosen, durch die man den Tanga sieht, brauche ich jetzt nicht unbedingt zu sehen, aber jedem Tierchen...)

    Dies würde mir vielleicht etwas Sicherheit geben, wenn meine Wunschschule endlich auch Stammschule wäre. Andererseits weiß ich auch, dass für mich Familie über dem Job steht und man ja auch nie weiß, wie lange es dauert bis es letztendlich klappt. Hinzu kommt, dass ich, wenn ich Elternzeit nehmen würde, ja sowieso keinen Anspruch auf Rückkehr an die Schule hätte, oder?

    Für NRW wäre das formal richtig, allerdings kann man das im Vorfeld der Schulleitung und der BR gegenüber deutlich kommunizieren, dass man an der Schule bleiben möchte.
    Ein Mitarbeiter der Personalabteilung in der BR sagte mir vor mehreren Jahren, als ich ihn mit demselben Anliegen meine Frau betreffend anrief, dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem ein Verbleib an der Stammschule abgelehnt worden wäre.


    Ob es der Verbleib an der Stammschule oder die Abordnung an eine andere Schule für die Dauer der Elternzeit oder eines möglichen Urlaubs aus familienpolitischen Gründen ist, empfiehlt es sich immer, mit den zuständigen Stellen rechtzeitig zu sprechen.

    Noch eine Sache, was den Kinderwunsch angeht und die "Strategie", die Du ansprachst:

    Das Leben ist nie zu 100% planbar. Manches kommt wie es kommt. Daher kann man manches auch erst dann abschließend regeln, wenn es soweit ist. Bis dahin empfiehlt es sich, die "Regeln" des Systems zu kennen und diese soweit möglich für die eigene Lebensplanung zu nutzen.

    Das erste, was Du immer berücksichtigen solltest - zumindest hier in diesem Forum - das wäre die Angabe des Bundeslandes und der Schulform.

    Verstehe ich das richtig, dass Du einerseits beklagst, dass jede Website etwas anderes sagt, dass Du aber dennoch eine Website (sic!) suchst, auf der alle Infos gebündelt sind?

    Es gibt allgemeine Infos wie die Ausbildungsordnung, die Infos des Seminars, an das Du kommst sowie die Infos der Schule.
    Alles Weitere muss man sich zusammensuchen abhängig davon, welche Infos man braucht.

    Mobbing ist ja nun nicht auf bestimmte Bereiche beschränkt. Gerade unter Lehrkräften können viele davon ein Lied singen.

    https://www.spiegel.de/lebenundlernen…t-a-866808.html

    In der Tat, in der Tat. Ich habe neulich noch eine Geschichte an meiner neuen Schule erzählt bekommen, die ich zunächst gar nicht glauben konnte, weil ich in der Regel an das Gute im Menschen glaube und doch immer wieder - wenngleich nur temporär - vom Gegenteil überzeugt werde.

    Interessant ist, dass der Begriff "Schulfrieden" genau einmal in den relevanten Gesetzestexten auftaucht - nämlich in § 2 Abs. 8 Schulgesetz. Ich zitiere:

    (8) Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr. Sie dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören.


    Dieser Begriff wird da in einem ganz anderen Kontext verwendet - es sei denn, man legt den Begriff so aus, dass jegliche Form von Unmutsbekundung einer Schulleitung direkt eben diesen Schulfrieden stört.

    Aber gut - hier nutzt das Land Mittel und Wege, um unbequeme MitarbeiterInnen kaltzustellen - zumindest wirkt die öffentliche Darstellung so. Kann man machen. Das wäre für mich ein weiteres Mosaiksteinchen (vermutlich eher ein halbes Mosaik), weshalb ich kein Schulleiter werden wollen würde, wenn ich das für mich nicht ohnehin bereits ausgeschlossen hätte. (Im Gymnasialbereich gibt es immerhin noch genug IdealistInnen, die das machen wollen.)

    Aber der Schulfrieden wird doch durch die Abordnung gestört. Die Eltern stehen hinter ihr.

    Sie haben 9000 Unterschriften gesammelt.

    Einerseits richtig. Diese 9.000 Unterschriften beinhalten aber auch solche von Menschen, die mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun haben bzw. von ihr nicht betroffen sind. Insofern sagen diese 9.000 Unterschriften nicht wirklich viel aus.

    Sollte die Geschichte sich so abgespielt haben, wie es aussieht, hätte ich auch nicht mehr genug Vertrauen für eine Klage. Allerdings wären dann sowohl die Abordnung als auch das ohnehin seltsame Rechtskonstrukt des Schulfriedens ersichtlich missbräuchlich eingesetzt worden. Ich hoffe schon, dass da nochmal draufgeschaut wird.

    Der Ausschuss für Schule und Bildung wird sich hier in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Thematik befassen. Die Landesregierung (d.h. hier Frau Feller) wurde bereits um einen Bericht gebeten. Falls es im Anschluss eine wie auch immer geartete Entwicklung geben sollte, könnte dies auf die Ergebnisse im Ausschuss zurückzuführen sein.

    Wow...
    Das heißt, es ist rein theoretisch möglich, dass jemand, der ein Examen in Sek 1 hat, dann sein Fach auf Sek 2 durch einen Z-Kurs erweitert, dieser Z-Kurs durch reine Anwesenheit und Hausaufgaben und nicht durch Prüfung (es ist ja je nach Z-Kurs unterschiedlich und gefühlt sind die meisten ohne Endprüfung) abgeschlossen ist und dann GKs bis zum Abi führt.
    Ich weiß echt nicht mehr, was ich denken kann.

    Was ist die Alternative? Unterrichtsausfall? Zusammenstreichen des Kursangebots?
    Wer belegt einen solchen Z-Kurs? (Das muss man wollen.)


    Vor diesem Hintergrund muss man die "Missbrauchsgefahr" bzw. die Gefahr des Niveauverfalls gegenüber den anderen, viel direkteren Folgen abwägen.

    Gleichsam ist das Problem der Schulaufsicht durchaus bekannt. Es gibt einen Grund für die Ergänzung zu § 26 Abs. 4 APO-GOSt in der dazugehörigen VV.

    "26.4.2 Der geplante Einsatz von Lehrkräften mit unbefristeter Unterrichtserlaubnis in der Qualifikationsphase ist bis zum Ende der Einführungsphase, in anderen Fällen spätestens bei Festlegung der Fachprüfungsausschüsse der für die Fachaufsicht zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen."

    Die BR schaut sich da durchaus die entsprechenden Leute an, um dem befürchteten Niveauverfall entgegenzuwirken.

    Guten Abend,

    Ich bin ein noch sehr junge ausgebildeter Lehrer :):) für die Sekundarstufe 1 und für die Grundschule. Meine Fragen wären:

    1. Kann ich durch eine Erweiterungsprüfung zumindest mit einem Fach in der Oberstufe unterrichten?

    2. Kann man sich dann auch auf eine SEK2-Stelle bewerben?(wegen mehr Gehalt) ?

    Beste Grüße,

    Bei gesuchten Fächern ist das mit Zertifikatskursen möglich, wenn Du für das Fach das Lehramt für die Sekundarstufe I bereits erworben hast.

    Da wir eh schon OT sind: Wir haben für unsere Karre bei Wirkaufendeinauto.de einen sensationellen Preis bekommen, ohne Diskussion und mit allen Defekten, die es bekanntlich hatte. Ob das für bessere KfZ auch lohnt, weiß ich aber nicht.

    Interessant. Für mein Auto hätten sie etwas mehr als die Hälfte dessen, was ich über Kleinanzeigen bekommen habe, gezahlt.

    Verstehe ich auch nicht. Wieso sollte das ein Problem sein? Über Verwendungszwecke kann man das doch super auseinander halten. Firmen machen ja auch nicht für jeden Kunden ein neues Konto auf.

    Richtig. Aber wenn man wie oben angedeutet Lehrkräften Einsichtnahme in das einzige Schulkonto gäbe, müsste man auch damit rechnen, dass es hier zu Indiskretionen kommt. (Der Vergleich mit einem Kollegium und einem Friseur passt hier nur zu gut.)

    An meiner alten Schule hat das die Schulverwaltungsassistentin erledigt - gleichwohl wurde diese meiner Erinnerung nach auch über den Entlastungstopf des Kollegiums mitfinanziert...

    Lass mich raten: Mit Drücken des Buttons "Anzeige aufgeben" stand das Telefon nicht mehr still, und du hast viele neue Kontakte geknüpft, vornehmlich zu Menschen osteuropäischer und westasiatischer Herkunft, die dringend "letzte Preis" wissen und das Auto am besten gleich abholen wollten?

    Ich war so schlau, keine Nummer reinzusetzen. Der Rest war schon ungefähr so, wie von Dir beschrieben, wobei die Anfragen tatsächlich halbwegs zivilisiert waren. Ich habe aber dazugeschrieben, dass ich genau solche Fragen wie "letzte Preis" nicht beantworten werde.
    Die Taktiken dieser Händler waren aber - sagen wir - "interessant". Endergebnis war, dass bei den Verhandlungen vorm Haus die halbe Nachbarschaft zuhörte und mich quasi unterstützte. Am Ende habe ich den Preis bekommen, den ich haben wollte. (Der "Händler" gab vor, er hätte sich beim angebotenen Preis um 1.000 Euro "vertippt"... Netter Versuch...)

    Dieser angeblich so unschlagbare Preis ist oft die Masche, wo bei einigen Menschen der Verstand aussetzt. Diese Menschen brauchen das erhebende Gefühl, Geld gespart zu haben, bzw. ein Schnäppchen gemacht zu haben, schlauer als andere gewesen zu sein, sich einen Vorteil (ggf. auf Kosten anderer) verschafft zu haben. Kleinanzeigen ist DAS Portal, wo es letztlich nur darum geht. Und manch ein Verkäufer nutzt das seinerseits aus, um sein Gegenüber gekonnt über den Tisch zu ziehen.

    Vermutlich hat sich patti eine unangenehme Erfahrung erspart. Vielleicht hat sie sich aber auch ein Schnäppchen entgehen lassen. Mit Letzterem könnte ich an ihrer Stelle besser leben.

    Ich könnte da von meinem letzten Verkauf (Gebrauchtwagen) so einiges erzählen...

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