Beiträge von Bolzbold

    Ja, dem dürfte so sein. Allerdings sind die Damen und Herren vom Personalreferat sehr erfahren darin, die Motivation von KandidatInnen auf Herz und Nieren zu überprüfen.

    Früher stand als weitere Information noch, dass die Beurteilungskompetenz nach zwei Jahren Abordnung an das MSB übergeht und die dann erfolgende Beurteilung Grundlage einer Personalmaßnahme (vulgo: Beförderung) sein kann.

    Kann aber nicht muss.

    Danke für die Antwort.

    Ich meinte dieses:

    Meine jetzige Chefin sprach auch von drei Jahren.

    Das MSB sucht aktuell eine/n PM für Referat 413. Im Ausschreibungstext bei Stella ist zu lesen "Abordnung zunächst für ein, höchstens für drei Jahre".

    Man rutscht nach einem Jahr Abordnung in eine so genannte "Nullstelle" an der Schule. Eine Rückkehr an die alte Schule wie auch eine Versetzung an eine andere Schule sind beides in Absprache mit der zuständigen BR möglich. Das MSB unterstützt einen dabei auch in der Regel.

    Es gibt bei der BR und bei den Kommunen mitunter Abordnungen, die regelmäßig und damit faktisch dauerhaft verlängert werden. Im MSB geht das nicht. Da müsste man sich dann schon auf eine Referentenstelle bewerben - dann kann man dort auch bleiben.

    Eine (sehr engagierte) Bekannte war jetzt für ein Jahr in der Behörde. Für sie war das wohl die Hölle, weil es praktisch nichts zu tun gab und die Arbeit darin bestand, diese Tatsache zu verschleiern.

    Das kommt immer darauf an, wo man arbeitet und welches Pensum man vorher gewöhnt war.

    Ich habe zwischendurch damit gehadert, nicht bleiben zu können. Gleichsam muss man sich dessen bewusst sein, dass ein Job in der Verwaltung eben etwas völlig anderes ist und Kreativität, Gestaltungswillen etc. gerade auf den unteren Ebenen - d.h. unterhalb der Gruppenleitungsebene - eher selten gefragt sind. Für mich, der ich mich aufgrund meiner "Künstleranteils" durchaus auch als Freigeist sowie rechts- und linksdenkend bezeichnen würde, war das schon eine Umstellung und mitunter befremdlich. Ich hatte jedoch das Glück, in einem Bereich zu arbeiten, wo zum einen ein klarer Gestaltungswille vorhanden war und wo selbst ein kleiner PM wie ich einer war, daran mitwirken durfte.

    Die Einblicke, die ich in das politische Ränkespiel und dessen Einfluss auf Entscheidungen im Bildungsbereich gewonnen habe, waren jedoch faszinierend und erschreckend zugleich. Ich muss gestehen, dass ich seitdem in Bezug auf die Bildungspolitik jeglichen Optimismus verloren habe, weil ich weiß, dass aufgrund der dem System innewohnenden Regeln und Gesetzmäßigkeiten nichts zu erwarten ist und eigentlich auch nicht erwartet werden kann.

    Vielen Dank, CDL. Ich denke, die Lektüre dieser Beiträge ist tatsächlich am effizientesten.

    Hier übrigens der direkte Link zu diesem Beitrag. Ab Seite 3 ging es in der Behörde los.

    Warum A15 für mich KEIN Karriereziel mehr ist - Forum rund um Schulleitung und Schulverwaltung - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    Zwei Jahre nach Eintritt in die Behörde wird man dienstlich beurteilt. Danach kann man befördert werden. Die Abordnung wird jedes Jahr neu verlängert, so dass man bei Bedarf auch nach drei Jahren wieder zurück in den Schuldienst kann. Ob man sich nach drei Jahren in der Behörde zwingend für eine Fachleitung prädestiniert qualifiziert, ist eine andere Sache - immerhin ist man dann bis zu drei Jahre komplett aus dem Unterrichten raus.

    Zum Arbeitsalltag: Homeoffice ja, nach einer "Probezeit". Gleitzeit ja. Jede Minute wird gezählt
    Ich war auf die fast vier Jahre gerechnet bei unter 25% meiner bisherigen schulischen Arbeitsauslastung - aber es ist eben ein nine-to-five-Job. Das darf man nicht vergessen. Das Arbeiten an sich läuft auch deutlich anders - als PM ist man mit das kleinste Rädchen.

    Für mich war es eine Erfahrung, die ich nicht missen möchte.

    Die Diskussion hatten wir im Übrigen schon 2018 einmal.

    Gemeinsame Unterbringung von Begleitpersonen auf Klassenfahrt - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    Ich denke nicht, dass die konkrete Unterbringung rechtlich kodifiziert ist - individuelle Präferenzen müssen im Vorfeld der Buchung geklärt werden.

    Und ja, ich würde fehlende Einzelzimmer als Grund für die Weigerung angeben, weil Du nicht 24/7 Dienst schieben musst. Falls Du das selbst gebucht und damit ggf. verbockt haben solltest, ist das natürlich eine ganz andere Sache.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Beide Fragen lassen sich mittelbar durch eine konkrete Suche bei Stelle beantworten. Hierzu musst Du lediglich im Ausschreibungstext die entsprechenden Hinweise lesen.
    Bei Deiner vermuteten Schulform steht bei den sechs Stellen für die didaktische Leitung, dass sich Inhaber von A14-Stellen bewerben können - damit wärst Du raus. Das hat auch damit zu tun, dass das Beförderungsstellen sind. Du müsstest damit über das reguläre Versetzungsverfahren gehen.

    Je nach Stelle steht in den Ausschreibungstexten für andere Schulformen dort explizit, dass so genannte Versetzungsbewerbungen ausgeschlossen sind.

    Im Zweifelsfall rufst Du bei Deiner für Dich zuständigen BR an und lässt Dich beraten.

    Mir ist nicht so ganz klar, lieber Herr Rau, was Du mit diesem Beitrag erreichen möchtest, auch wenn ich in der Sache durchaus bei Dir bin.

    Formal ist die AfD - noch -eine demokratische wie auch eine demokratisch gewählte Partei. Und sie bedient sich derselben Mittel wie damals die NSDAP. Sie missbraucht die Mittel, die ihnen unser demokratischer Staat gewährt, um mehr Macht zu erhalten. Daraus macht sie auch kein Geheimnis.

    Ich sehe die AfD eher als ein Phänomen für eine immer komplexer gewordene Welt, in der sich viele Menschen überfordert oder gar abgehängt fühlen. Sie suchen nach einfachen Erklärungsmustern, die ihnen die AfD liefert. Die sozialen Netzwerke und die von ihnen geschaffene wie selbst gewählte individuelle Bubble, in der man sich aufhält, tun ihr übriges.

    Was der eine Wähler oder die andere Wählerin der AfD nicht verstehen kann oder will, ist der Umstand, dass eine konsequente Umsetzung der Ziele der AfD auch für eben diese Personen mitunter unerwünschte Nebenwirkungen haben kann. In einem fiktiven Szenario, in dem die AfD an die Macht kommt, würde es bald viele Vakanzen in Jobs geben, die kein/e aufrechte/r Deutsche/r machen möchte - und man hätte die AusländerInnen wahlweise vergrault oder ausgewiesen. Angesichts dessen, dass wir die Jobs für Geringqualifizierte outgesourct haben, damit wir günstigere Produkte kaufen können, müssten wir das Prekariat zur Arbeit zwingen und damit leben, dass diese Arbeit nicht zu unserer Zufriedenheit erledigt wird, oder eben mit dem Mangel im Bereich Gesundheit und Pflege leben. Von dem politischen und wirtschaftlichen Vertrauensverlust in Europa und der Welt ganz zu schweigen.
    Am Ende wird es dann Hitlers Testament Version 2.0 geben. "Das Deutsche Volk hat versagt"...

    In NRW kann es übrigens vorkommen, dass die Beförderung nach A14 nicht "mitgenommen" bzw. anerkannt wird. Das ist einer Kollegin von mir passiert, die von A14 auf A13 beim Wechsel vom Kirchendienst in den Landesdienst zurückgestuft wurde. Das ist nämlich dummerweise eine "Kann"-Regelung, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Beförderungsstelle.

    Edit: du meintest, die Fahrt nicht genehmigt, oder? Ich habe das zumindest schon erlebt.

    Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?

    Und ob Schulpflichtverletzung vorliegt, bin ich mir nicht sicher, wenn das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt, nimmt es ja die Schulpflicht wahr. (Also abgesehen von einer Krankmeldung...). Ich vermute, auch wenn die Fahrten eigentlich Pflicht sind, kann man niemanden dazu zwingen.

    Korrekt. Man kann niemanden fesseln, knebeln und gegen seinen Willen mitnehmen - einmal abgesehen davon, dass ich das auch als betreuende Lehrkraft gar nicht wollte.
    Deswegen schrieb ich ja weiter oben, dass man das gelassener sehen sollte. Bei "kulturell" bedingten Absagen wäre ich hingegen hartnäckiger und würde da durchaus deutliche Worte finden. (Da kann ich als Halbmigrant wunderbar die M-Karte spielen...) Wenn aber auch da nichts zu erreichen ist, dann ist das eben so. Wir müssen nicht ständig die Welt retten.

    Man hätte hier früher ansetzen müssen. Keine Kostenübernahmerklärung, kein Mitfahren. Egal, aus welchen Motiven. Kind besucht dann eben die nächstniedrigere oder -höhere Klasse und gut ist.

    Dass Eltern hier mitunter "speziell" sind (ja, das können die auch...), ist ja nichts Neues. Und genau deswegen sollten wir uns hier nicht mehr Stress als unbedingt notwendig machen. Im Zweifelsfall ab damit zur Schulleitung und gut ist.

    Ich bezweifle, dass man Dir hier weiterhelfen kann, da wir keine VerwaltungsjuristInnen sind und daher auch nicht die fachliche Befähigung besitzen, die entsprechenden Verordnungen und Gesetze auszulegen oder gar die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung einzuschätzen.

    Hole Dir Unterstützung von einer Gewerkschaft oder engagiere einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Anders wirst Du da in meinen Augen nicht weiterkommen.

    Theoretisch brauchste vor jeder Buchung immer die Unterschriften und eine Anzahlung. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn dann jemand nicht zahlt stehst du da...rechtlich gesehen ist die Teilnahme Pflicht, wenn die Elternschaft das so beschlossen und die SL die Fahrt genehmigt hat.

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Unterschriften sind verpflichtend - die Anzahlung hängt letztlich von den Fristen des jeweiligen Anbieters ab. Bei uns lagen da mehrere Monate zwischen.

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