Beiträge von Bolzbold

    Selbst wenn z.b. jemand faul ist, dann weise ich ihn darauf hin und gut ist. Stattdessen wird dann mehrmals geschrieben, das findest du bei google. Wie wäre es mal zu googeln etc. Kann die Meinung natürlich nachvollziehen, dennoch - liest man hier manch Beiträge, dann wird schon scharf geschossen. Einige schrieben und zeigten mir auch, dass sie sogar private Nachrichten der negativen Art erhalten haben.

    Wenn mehrere ähnliche Beiträge geschrieben werden, stärkt das durchaus die dort vorgebrachte Position, so dass der/die TE das in viel stärkerem Maße als Anhaltspunkt nehmen könnte, einmal über seine/ihre Anspruchshaltung nachzudenken. Schau Dich einmal bei Facebook und Co. um - dort hast Du das im Extremfall hundertfach - nicht zuletzt, weil dort mehr UserInnen unterwegs sind, natürlich.

    Was ich hier in diesem Forum als Problem empfinde, ist, dass einige UserInnen entweder jedwede Fähigkeit, über die Wirkung ihrer Postings nachzudenken oder dies im Nachhinein anzuerkennen, vermissen lassen, oder aber diesen Aspekt bewusst ignorieren. Gepaart wird dies mit der Attitüde, dass man ja nur reagiert hätte bzw. die Ursache für das eigene Posting immer bei Dritten liege.

    Aber auch das ist letztlich ein Phänomen, das weder auf dieses Forum noch auf unsere Berufsgruppe beschränkt wäre.

    @MedienMaster

    Der Ton macht hier nur mittelbar die Musik. Ob nun das Wort "doof" benutzt wurde oder nicht, ist völlig unerheblich, wenn die Kernbotschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Man mag Dir zugute halten, dass Du keiner von den tumben Pöblern bist. Aber dennoch bist Du einer von denen, die der Ansicht sind, sich so pauschal über uns verbeamtete Lehrkräfte zu äußern zu müssen.

    Das ist für mich ermüdend.

    Das vom TE beschriebene Verhalten findet man überall - vorzugsweise in den sozialen Netzwerken und somit auch in einem Forum wie diesem.

    Es ist in meinen Augen im Wesentlichen Ausdruck eines übersteigerten Individualismus', eines übersteigerten Mitteilungsbedürfnisses und eines übersteigerten Geltungsdrangs in einer Welt, in der man sich klein und unbedeutend vorkommt. Dieses Verhalten ist weder auf Beamte - das ist ein Status und keine spezielle Sorte Mensch - noch auf Lehrkräfte - das ist ein Beruf und keine spezielle Sorte Mensch - noch auf jedwede andere Gruppe von Menschen in dieser Pauschalität übertragbar. Bisherige Beispiele, in denen man das mehr oder weniger ernsthaft unternommen hat, findet man analog. Dazu gibt es das Lehrerhasserbuch, das Ärztehasserbuch, das Bahnhasserbuch etc.

    Es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn man auf eine Gruppe von Menschen zugeht und sie fragt, warum sie so doof sind. Darauf kann ich als Teil dieser Gruppe ehrlich gesagt nur schwerlich seriös antworten. Die Art und Weise, wie das Eingangsposting formuliert wurde, wäre Anlass genug, meinerseits zurückzufragen, wieso der TE so doof ist. Das dürfte aber wie Quittengelee bereits zusammenfassend geschrieben hat, keine fruchtbare Diskussion werden.

    Ja, auch das durfte ich jetzt an meiner neuen Schule erleben. Ich halte mich aus den privaten Fehden heraus, und ich sage das auch ganz explizit, wenn mich jemand versucht, auf seine Seite zu ziehen. Ich möchte mit so vielen KollegInnen wie möglich zumindest auf einer professionellen Basis gut auskommen. Die eine oder andere kollegiale Freundschaft entwickelt sich auch gerade. Ich denke, das ist für mich der richtige Weg.

    Leider kann ich inhaltlich nicht viel dazu beitragen. Ich kann nur sagen, dass es ein Neuer bei gut eingeführten Strukturen im Kollegium schwer hat, etwas zu verändern oder zu verbessern.

    Jein. Er/sie muss zuhören können, schauen, was überhaupt mit (!) dem Kollegium veränderbar ist und was nicht. Ein/e Neue/r muss sich zunächst einmal einfügen und Vertrauen gewinnen und dafür sorgen, dass er/sie nicht als Bedrohung wahrgenommen wird. Wenn das gelingt - und da müssen dann hier und da ein paar offene Gespräche her - kann man auch etwas verändern. Es muss einem nur klar sein, dass diese Veränderung im Sinne der Schule und der dort "lebenden" Menschen erfolgt und nicht um des/der Neuen Willen.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, wie es hätte sein können, ein ungeliebter Externer zu sein. Und ich bin froh, dass es nicht so gekommen ist. An meiner aktuellen Schule gab es einen Hauskandidaten oder eine -kandidatin, so dass das Ganze einvernehmlich ablief und das Kollegium froh war, dass endlich wieder jemand da war.

    Wenn Du die bessere Performance am Revisionstag ablieferst, ist der Drops in positiver Hinsicht für Dich gelutscht. Doof wäre es beispielsweise aber an Deiner Schule in der Konstellation, dass sich dort kein(e) andere(r) bewirbt, keine externe Bewerbung eingeht und Du am Ende an die andere Schule kommst. Damit wäre Deiner Schule nicht wirklich gedient.

    Was die Entscheidung angeht, so ist die Schulleitung da in der Tat weitgehend raus, weil das über den/die zuständige/n DezernentIn läuft. Nicht alle DezernentInnen haben jedoch auf dem Schirm, was eine externe Besetzung an der jeweiligen Schule für Folgen haben kann. An der einen oder anderen Schule wird dort auch gegenüber der BR nicht aufrichtig kommuniziert (oder umgekehrt). Ich weiß wovon ich spreche und bin froh, dass es bei mir im Endeffekt gut ausgegangen ist.

    Habe lange nachgedacht. Aber ich muss noch viele Jahre mit dem vorhandenen System, ob rechtmäßig oder nicht, klarkommen.

    Letztendlich muss ich alleine alle negativen Konsequenzen tragen, wenn ich auf die Einhaltung der Vorschriften bestehe.

    Ja, das stimmt. Gleichwohl müssten wir viel stärker klarstellen, dass derjenige, der sich rechtskonform verhalten möchte, hier nicht sonstwie ins Unrecht gesetzt werden darf. Wenn das die Norm ist, dann müssten wir im Erziehungsprozess erst einmal bei uns selbst anfangen. Aber diese Doppelmoral, genau das nicht zu tun, ist wohl bei jeder Lehrkraft irgendwo zu finden.

    Ich habe an meiner Schule sehr deutlich auf die Problematik hingewiesen und auch die entsprechenden anderen Stellen zum Handeln bringen können. Meine SL sieht die Problematik und möchte diese angehen - womöglich haben wir auch bald eine legale und für alle Seiten tatsächlich tragfähige Lösung.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Ich kann Deine Entscheidung nicht so ganz nachvollziehen, dass Du auf der Basis eines von Dir als abschreckend empfundenen zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnitts Deinen Berufswunsch aufgegeben hast.
    Die Erfahrungen einiger Referendare an Deiner Praktikumsschule reichen, um die Flinte ins Korn zu werfen?

    Sei es drum - Tipps und Tricks zur Unterrichts- und Reihenplanung gibt es in Form von Literatur und natürlich auch in Form von Hilfe von KollegInnen - und die hättest Du primär eben in der Schule vor Ort gefunden.

    Vor Jahren gab es hier einmal den Tipp, der Sachbearbeiterin zu sagen, dass man ohne Geld seine Arbeit nicht erledigen kann bzw. dann auch nicht zur Schule kommen kann. Das soll dann wider Erwarten recht schnell gegangen sein...

    Vielen Dank für die Ermutigung, hier standfest zu bleiben. Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann. Ich versuche es mit der Richtlinie für Schulfahrten und -wanderungen iVm §331 StGB. Hoffe, das reicht aus. Fingers crossed!

    Schaut man sich den für Sachsen-Anhalt gültigen Erlass an, so ergibt sich überhaupt keine Notwendigkeit, die Kosten der Lehrkräfte auf die Eltern umzulegen.
    Ziffer 3 - hier die letzten beiden Absätze - sind da doch recht eindeutig.

    Solche Regelungen bedürfen einer rechtlichen Kodifizierung - im Notfall auch so herumeiernd wie in NRW.

    Vielleicht sollt man das noch einmal ganz deutlich sagen:

    Es.

    Gibt.

    Absolut.

    Keine.

    Rechtfertigung.

    Für.

    Eine/n.

    Beschäftigte/n.

    Im.

    Öffentlichen.

    Dienst.

    Bewusst.

    Rechtswidrig.

    Zu.

    Handeln.

    Wie schön, dass man offenbar immer noch moralischen Druck und strahlende Kinderaugen als Begründung dafür anführt, es dennoch zu tun. Das Land freut es, denn es kann sich darauf verlassen, dass es immer ausreichend Dumme oder wahlweise Uninformierte geben wird, die das Theater dann mitmachen und die Kosten wahlweise selbst tragen oder aktiv auf die Eltern umlegen.

    Ist das hier echt noch nicht bekannt?

    BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 - openJur

    Das Land NRW hat sich als Reaktion darauf des Tricks bedient, dass vom Veranstalter angebotene Freiplätze in Anspruch genommen werden dürfen, es darf nur nicht explizit danach verlangt werden. Auf diese Weise werden de facto die Kosten für die Lehrkräfte natürlich auf die SchülerInnen umgelegt - nur eben per Federstrich jetzt eben "legal". Denn es dürfte jedem/jeder klar sein, wie die Unternehmen kalkulieren. (Die Preisunterschiede können auf den Seiten einige Anbieter ja auch direkt verglichen werden...)

    Vgl. information_zur_annahme_von_belohnungen_und_geschenken_im_schulbereich.pdf (schulministerium.nrw) Ziffer II Nr. 9.

    In der Praxis führt das dann dazu, dass man möglicherweise doch die Grauzone einiger Anbieter nutzen muss, wo man in der Reiseanfrage die Anzahl der Freiplätze eintragen kann, um die nicht mehr vorhandenen Reisekostenmittel des Landes und damit die Nicht-Genehmigung der Fahrt zu vermeiden.

    Für NRW ist die Umlage der Reisekosten der Lehrkräfte auf die Eltern auf den Seiten des MSB ausdrücklich als unzulässig ausgewiesen.

    Das dürfte vom Grundsatz her in den meisten anderen Länder nicht sonderlich anders aussehen...

    Wobei man fairerweise sagen muss, dass hier vom zu Vertretenden lediglich die Weitergabe von erforderlichen Unterlagen und Informationen gefordert wird (z.B. kurze Info über gerade behandeltes Thema und ggf. Verweis auf vorliegendes Lehrmaterial), nicht jedoch die oft an Schulen implizit geforderte detaillierte Unterrichtsvorbereitung für die jeweiligen Stunden. Die ist vielmehr von der Vertretungslehrkraft selbst zu erwarten (siehe hierzu §12 Abs. 4 Satz 1 ADO). Diese bekommt dafür nämlich die entsprechende Stundenanrechnung, zu der auch Vor- und Nachbereitung gehört.

    Korrekt - wobei ich davon ausgehe, dass die wenigsten KollegInnen mit ein paar Jahren Berufserfahrung noch ganze Entwürfe oder Synopsen erstellen, wenn sie ihren Unterricht vorbereiten.
    Wenn ich einmal von mir ausgehe, so bin ich nach 20 Jahren in diesem System dann in der didaktisch-pädagogischen Planung recht schnell. Was mitunter aufwändiger ist, das ist das Suchen und Aufbereiten des Materials, wenn man eben nicht ausschließlich auf vorhandene Sachen zurückgreifen möchte, oder eben ganz bewusst einmal etwas anderes ausprobieren möchte, oder eben seinen Unterricht auch einmal mit Aktualitätsbezug gestalten möchte.

    Also für NRW sind hier §6 in Verbindung mit §12 Abs. 4 ADO relevant.

    Ich zitiere:
    § 6
    Unterricht erfordert sorgfältige Planung, Vor- und Nachbereitung. Grundlagen für die Unterrichtsplanung sind die Richtlinien, Rahmenvorgaben und Lehrpläne des Ministeriums, die daraus in Verbindung mit dem Schulprogramm entwickelten schuleigenen Lehrpläne sowie die Beschlüsse der Mitwirkungsorgane. [...]


    § 12 Abs. 4
    4) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 6). Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren). [...]

    Die Zumutbarkeit für die zu Vertretenden in § 12 Abs. 4 ist einerseits ein dehnbarer Begriff, kann m.E. aber im Falle von Wochen im Voraus feststehender dienstlicher Absenz (Klassenfahrt, Fortbildung) nicht als überdehnt betrachtet werden. Etwas anderes wäre es bei sehr kurzfristiger dienstlicher Absenz. Da der Unterricht im Idealfall nicht per Auto- oder Schwellendidaktik geplant wird, wenn man das Ganze halbwegs Ernst nimmt, findet diese Planung ja irgendwann im Vorfeld dieses Unterrichts statt. Es ist daher nur bedingt von der Perspektive der aufzuwendenden Arbeitszeit her nachvollziehbar, wieso sich aus einer vorhersehbaren dienstlichen Absenz eine Befreiung von der Planung von Unterricht ableiten lassen sollte. Wie gesagt - wenn krank, dann krank. Ansonsten sehe ich da kaum Spielraum für eine Verweigerungshaltung.

    Die Haltung, die ich aus Sam1976s letztem Satz seines letzten Beitrags herauszulesen meine, finde ich damit dann doch irgendwie befremdlich.

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