Beiträge von Bolzbold

    Auch Lehrkräften stehen nur die 26-30 Urlaubstage gemäß §5 EUV zu, mit der Besonderheit, dass diese gemäß §14 Abs. 2 ADO ausschließlich in den (Schul-)Ferienzeiten genommen werden dürfen. Das sollte bei Teilabordnung an eine Behörde nicht anders sein, da diese nichts an der Eigenschaft, Lehrkraft zu sein, ändert. Das bedeutet andersherum betrachtet, dass eben nicht die gesamten Ferienzeiten auch Urlaubszeiten sind.

    Korrekt. In meinen ersten sechs Monaten meiner Abordnung war ich auch an beiden Dienststellen und musste in den Ferien wahlweise in der Behörde Dienst tun oder aber Urlaub beantragen. Mit der vollständigen Abordnung konnte ich natürlich auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Mit einer Lehrerin als Ehefrau und drei schulpflichtigen Kindern hat sich das aber auf wenige, in der Regel einzelne Tage beschränkt.

    Solange man immer noch an der Schule tätig ist - ganz gleich in welchem Umfang, ergibt sich zwangsläufig, dass man seinen Urlaub nur in den Ferien nehmen kann. Ausnahmen wären natürlich die Tage, an denen man nicht in der Schule ist und auch dort nicht gebraucht wird.

    Das mit der Konkurrenz zwischen den Fächern kann ich aus eigener Erfahrung an meiner alten Schule bestätigen. Die Einführung bzw. das Vorziehen des Einsetzens von Spanisch von der Einführungsphase in die achte Klasse (G8) war faktisch der Tod für Französisch ab Kl. 8. Es wurde schlichtweg nicht mehr angewählt, weil Spanisch und die nichtsprachlichen Angebote offenbar attraktiver waren. Das wirkte sich dann natürlich auch auf die Kursgrößen in der Oberstufe aus, weil dort die Französischkurse aus 6 und aus 8 gemeinsam in einem Grundkurs fortgeführt wurden.

    So etwas kann in der Tat sehr viel Unruhe in ein Kollegium bringen. Pathetisch formuliert hängt da ggf. auch die Erfüllung im Beruf mit dran - auch wenn man sich theoretisch immer noch versetzen lassen könnte.

    Bei Japanisch handelt es sich formal nicht um ein "neues" Unterrichtsfach sondern um ein bereits im Fächerkanon existierendes Fach (vgl. §7 Abs. 1 APO-GOSt). Für neue Unterrichtsfächer gilt § 7 Abs. 5 und 6 APO-GOSt - da ist die Schulaufsicht dann in der Tat mit im Boot.

    Da es sich um ein Fach handelt, das bereits an Schulen in NRW eingeführt ist und es darüber hinaus EPA und KLP gibt, steht meiner Auffassung nach einer sofortigen Einführung des Fachs nichts im Wege. Analog dazu werden ja auch in anderen Aufgabenfeldern Fächer mal fortgeführt oder Kurse nicht fortgeführt, abhängig von den Wahlen.

    Was jedoch in den "Orchideenfächern" wie Japanisch oder Chinesisch unabdingbar ist, das wären die Vorgaben nach § 26 APO-GOSt.
    Ich sehe hier fast schon die unabdingbare Notwendigkeit, dass Vorsitz, PrüferIn und SchriftführerIn jeweils die Fakultas in Japanisch haben oder aber Japanisch als Sprache beherrschen. Ansonsten ist eine Bewertung der Prüfungsleistung durch alle drei Mitglieder des FPA faktisch nicht möglich.

    Vor diesem Hintergrund wäre zu prüfen, ob genug Lehrkräfte, d.h. mindestens drei, zur Verfügung stehen.

    Die Schulkonferenz kann m.E. hier nicht aktiv für oder gegen die Einrichtung oder das Angebot bestimmter Fächer stimmen - damit verlöre die Schule die Handlungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 APO-GOSt. Ich halte es aber für unabdingbar und für ein Gebot der konstruktiven und vertraulichen Zusammenarbeit, dies im Einvernehmen mit der Schulkonferenz zu beschließen.

    Hier der Link zur Regelung für Niedersachsen.

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/49956…_zeugnisse_.pdf

    Ich zitiere:
    3.6

    Verändert sich in einem Fach die Bewertung gegenüber der für das vorhergehende Schulhalbjahr innerhalb der gleichen Schulform um mehr als eine, nach einem Schulformwechsel um mehr als zwei Notenstufen, so ist die Begründung der Bewertung in der Klassenkonferenz zu erörtern und in der Konferenzniederschrift zu vermerken.

    Fazit:
    Möglich und erlaubt ja, aber eben mit Begründung und Dokumentation.

    Was ich viel interessanter finde, ist dieser Passus hier:

    3.3

    Die Bewertungen in den Fächern werden von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer festgesetzt. Kommt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Klassenkonferenz zu der Auffassung, dass eine Lehrkraft bei der Erteilung einer Zeugnisnote einen Konferenzbeschluss über Grundsätze für die Leistungsbewertung verletzt oder gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen hat oder von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen ist, so ist der Lehrkraft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so berichtet die Schulleiterin oder der Schulleiter der zuständigen Schulbehörde und bittet um Überprüfung der Bewertung.

    Das bedeutet, dass die Mitglieder der Klassenkonferenz per Mehrheitsbeschluss die Leistungsbewertung eines anderen Kollegen oder einer Kollegin beanstanden können und dann im Extremfall die Schulaufsicht ins Boot kommt.

    Im Vergleich noch einmal die entsprechende VV aus NRW in Verbindung mit der ADO:

    VV21 APO-S I
    21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.

    ADO §21 Abs. 4

    (4) Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

    Die KollegInnen in NRW haben hier kein "Beanstandungsrecht".

    Kommt vielleicht auch darauf an, was die erste Fremdsprache ist? Wimre war es hier früher bei G 9 so, dass bei erster Fremdsprache Latein Englisch auch schon in der 6. kam, bei erster Fremdsprache Englisch die zweite aber erst in der 7. ... Aber vielleicht verwechsle ich da auch was.

    Also in NRW war das zu meiner Schulzeit (Abitur 1993) nicht so. Latein ab Kl. 5, Englisch ab 7.

    Später unter G8 wurde das für alle Schulformen vorgezogen, obwohl G8 ja nur die Gymnasien betraf. Da gab es dann in der Tat die Regelung, dass die 2. FS ab Kl. 6 einsetzte und die Lateiner auch schon ein bisschen Englisch ab der 5. Klasse hatten. Dafür kam in Klasse 6 dann keine weitere FS dazu sondern verstärkter Englischunterricht.

    Nein, A15 ist auch Oberstleutnant/Fregattenkapitän. Wenn ich aber sehe, wie unselbständig und scheinbar hilflos sich eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen in neuen Situationen geben, wäre für mich fraglich, ob diese den Führungsaufgaben eines Majors (A13) gewachsen wären.

    Böh. Oberst Bolzbold hätte mir gefallen... :)

    Mmh... :/

    Dann könnte man uns ja auch gleich zur Bundeswehr abordnen. Der Tapetenwechsel wäre wohl nicht so krass wie der vom Gymnasium an die Förderschule.

    • Studienrat, Besoldungsgruppe a13 --> Major
    • Oberstudienrat, Besoldungsgruppe a14 --> Oberstleutnant

    Studiendirektor, Besoldungsgruppe A15 --> Oberst? Das würde mir gefallen...

    Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran: Ist es zulässig, dass ein Kind innerhalb eines halben Jahres um zwei Noten schlechter bewertet werden darf (hier NRW von Ende Klasse 6 Note „sehr gut“ zu „befriedigend“ im 1. Halbjahr Klasse 7)?

    Ich finde dazu keine verlässliche Info.

    Alles, was Du hierfür brauchst, sind das Schulgesetz und die APO-S I.

    Die Notengebung unterliegt keiner Bindung an die Note im vorangegangenen Schuljahr (sic!). Somit ist ein Sprung jedweder Art von Note X am Ende von Klasse 6 auf Note Y zum Halbjahr von Klasse 7 möglich.

    Zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr gelten die Vorgaben nach VV 21 (Hervorhebung durch mich.)

    VV zu § 21

    21.1 zu Absatz 1

    21.1.1 Die Versetzungskonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Versetzungskonferenz ist ein Protokoll zu führen.

    21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.


    (Quelle: BASS 2022/2023 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de) )

    Ein Sprung um zwei Noten wäre damit auch innerhalb eines Schuljahres vom ersten zum zweiten Halbjahr möglich, müsste aber entsprechend begründet werden - gerade falls es um eine Nichtversetzung gehen sollte.

    wossen


    Das sehe ich ein wenig anders, weil Lehrkräfte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, mit Ausnahme dieses - gleichwohl nicht unwesentlichen - Unterschieds ansonsten den Gesetzen, Verordnungen und Erlassen unterliegen, die eben auch bei BeamtInnen gelten. In NRW wird in den entsprechenden Rechtstexten relativ knapp darauf verwiesen, dass diese Texte auch für Beschäftigte nach TV-L gelten.

    Ich würde daher einen Mittelweg vorschlagen. "Tarifrecht und Dienstrecht für angestellte Lehrkräfte".

    Nur am Rande:

    Die offizielle Klarstellung des MSB, dass eine solche generelle Attestpflicht (in NRW) nicht rechtens ist, basiert auf der seit Jahren geltenden Rechtslage, an der sich ja nichts geändert hat (vgl. Schulgesetz, APO-S I und APO-GOSt.)

    Die Praxis des Forderns von Attesten bei Klausuren/Klassenarbeiten in der Sek II und teils auch in der Sek I wurde jedoch gemeinhin von allen Seiten "geduldet".


    Es bedurfte einer Anfrage der Opposition im Landtag, um diese Klarstellung (und damit das Ende der Duldung) zu erzwingen.

    MMV18-554.pdf (nrw.de)

    Und in der Folge dann:

    Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

    (Es gibt sogar Grundschulen, die bei Fehlen ab dem dritten Tag per se Atteste erwarten. Auch das wird in dem Erlass, den nebenbei der Leiter der Rechtsabteilung des MSB unterzeichnet hat, deutlich. )

    Nach dem zweiten Weltkrieg ist Deutschland ganz definitiv "am amerikanischen Wesen genesen", denn sowohl die Demokratisierung als auch der wirtschaftliche Wiederaufbau hatten ihre Architekten (und Finanziers) dort. Und auch wenn die Medien sich besonders seit Trump an allen echten oder vermeintlichen Problemen der USA abarbeiten, so haben die letzten Wahlen doch grundsätzlich gezeigt, dass das Land immer noch eine funktionierende Demokratie ist und jemand mit Bildung und einem breiten Medienzugang sollte auch eigentlich in der Lage sein, sich ein differenziertes Bild zu machen, so er denn will.

    Was den Wiederaufbau an sich angeht, stimme ich zu. Wenn man sich aber den Morgenthau-Plan noch in Erinnerung ruft und diverse andere Pläne, Deutschland in einen Agrarstaat oder ähnliches zu transformieren, dann darf man nicht vergessen, dass ein Motiv für den Wiederaufbau auch das "Bollwerk gegen den Kommunismus" war.

    Es gab ja sogar Pläne, die verbliebenen Teile der Wehrmacht bei einem geplanten (aber nicht initiierten) Konflikt gegen die Sowjetunion auf Seiten der West-Alliierten zu verwenden. SO selbstlos war das dann von den USA auch wieder nicht.

    Zitat

    (*) Und das wiederum beruht vor allem darauf, dass die USA in den letzten 30 Jahren die gesamte weltpolitische Drecksarbeit - und dabei auch viele Fehler - gemacht haben. Wir Deutschen haben keine Fehler gemacht. Sonst auch nicht viel. Und da, wo wir mal versucht haben, mit zu mischen - Afghanistan - ist der Scherbenhaufen genau so groß wie überall anders auch, trotzdem redet keiner darüber, welchen Anteil wir daran haben. Stattdessen fabuliert Frau Bearbrock weiter von "feministischer Außenpolitik" und ist von der Seitenlinie aus medial empört, wenn die Taliban erwartungsgemäß das Recht auf Bildung für Frauen abschaffen.

    Wir müssen zwischen echter Drecksarbeit (Golfkrieg 1991) und skrupelloser Interessenspolitik (Vietnam-Krieg, Waffen an die Mudschaheddin in Afghanistan, Mittelamerika, die folgenden Golfkriege, der Einmarsch in Afghanistan) unterscheiden. Eigentlich hätte seit dem Abzug der Sowjets aus Afghanistan sowie dem Abzug der Amerikaner aus Vietnam Mitte der 70er Jahre klar sein müssen, dass solche Konflikte nicht mehr zu gewinnen sind.

    Dass sich Deutschland nicht in der Form in der Weltpolitik eingemischt hat, muss man wohl vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs sowie des Kalten Krieges verstehen. Auch danach war Deutschland gut beraten (bzw. wäre gut beraten gewesen), sich aus den Konflikten dieser Welt (oder auch den immer noch geführten Stellvertreterkriegen) zumindest militärisch herauszuhalten.

    Mir leuchtet bis heute nicht ein, wieso wir "unsere Freiheit auch am Hindukusch verteidigt" haben.

    Keine Ahnung, woran das liegt. Russland gut, USA böse, das ist in den Köpfen der meisten Menschen, die hier erzogen wurden, drin.

    Und das perfide ist, dass im Grunde beide Systeme mindestens in der Form "böse" sind, dass sie jeweils auf selbstgerechte Art und Weise dachten (bzw. immer noch denken) dass von ihrem Wesen die Welt genesen würde - oder sich wahlweise ihnen unterzuordnen habe...). Was die Überheblichkeit und Ignoranz betrifft, sind Teile der amerikanischen Bevölkerung noch deutlich krasser als es die russische gegenwärtig sein mag.

    Von ihnen habe ich auch den Vergleich von Stalin mit Hitler.

    Dieser Vergleich ist in der Geschichtswissenschaft vor dem Hintergrund der Mechanismen, die beide totalitären Systeme angewandt haben, ausführlich gezogen worden. Da gibt es unter anderem ein kleines Büchlein mit dem Titel "Ordnung durch Terror". (Das Ganze ist vielleicht am Beispiel der politischen Lieder sehr eingängig und verständlich. Vergleicht man die Lieder "Uns're Fahne flattert uns voran" mit "Die Partei hat immer recht", dann wird es deutlich.) In der Tat wüsste ich aber ad hoc jetzt auch nicht, wieso man den Sowjets seinerzeit mit "Ehrfurcht" und "Wertschätzung" hätte begegnen sollen. Für die SED-Kader mag das ja gegolten haben. Die BürgerInnen der DDR hatten ja bekanntermaßen andere Sorgen.

    Und bevor mich hier die hundertste Person falsch zitiert:

    Das von mir fett markierte "die" bezieht sich eindeutig auf "die Interessen" und nicht auf "alle Russen". Ich bin mir absolut sicher, dass überhaupt nur Bolzbold meinen Beitrag wirlich gelesen hat und alle anderen sich über ein falsches Zitat respektive ein Missverständnis empören.

    Danke, aber hier muss ich mich auch als "Missverstehender" outen, da das "die" keinesfalls eindeutig war. Empören konnte ich mich darüber gleichsam nicht, weil ich das nicht empörend fand. Sofern die Aussageabsicht vorgelegen hätte, alle RussInnen als böse zu deklarieren, hätte ich das grundsätzlich sogar verstanden, aber eben dennoch mit dem, was ich geschrieben habe, geantwortet.

    Niemand verlangt eine bedingungslose Kapitulation der Russen mit Übereignung des gesamten russischen Bodens an die Ukraine. Das wäre eine Niederlage. Ein zügiges Verlassen der Ukraine, inklusive der Krim und des Donbass, eine offizielle Entschuldigung sowie Reparationszahlungen sind nicht zuviel verlangt. Über Art und Umfang der Entschuldigung und der Reparationszahlungen kann man verhandeln.

    Wenn das so stimmt, wie du schreibst, dass es eine "russische Mentalität" gibt, die Stärke bewundert und Schwäche verachtet, dann hat Antimon Recht. Dann sind alle Russen bösartig. Das sehe ich zwar beides nicht so, das wäre aber die logische Konsequenz.

    Ich meinte beileibe nicht die Übernahme jeglicher staatlicher Gewalt durch Drittmächte wie es die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gemacht haben. Aber die Niederlage müsste schon so eindeutig sein, dass es überhaupt zu den von Dir umrissenen Entwicklungen kommen kann. Das wage ich sehr zu bezweifeln. Gab es das überhaupt schon in der Weltgeschichte schon in dieser Dimension, dass ein Kleinerer gegen einen Größeren gewonnen hat und im Anschluss Reparationen verlangen konnte? Das ginge ja nur mit der EU und der NATO als Garantiemächte, was vom Grundprinzip her dem, was nach dem Zweiten Weltkrieg passiert ist, ziemlich nahe käme.

    Und nein, böse sind alle RussInnen ganz sicher nicht. Sie sind konditioniert bzw. sind so aufgewachsen und erzogen worden. Diese Mentalität ist nicht genuin russisch sondern fand sich beispielsweise auch vom Grundsatz her bei den Nazis.

    Wie ich hier ja schrieb, sind die russische Geschichte und die Besonderheiten der russischen Gesellschaftsschichtung maßgeblich für diese Einstellung. Die kurze Phase an Demokratie hat es nicht vermocht, diese Einstellung nachhaltig zu verändern.

    Zitat

    Mir erschließt sich nicht so recht, was du eigentlich ausdrücken willst. Du schreibst zu den historischen Verhältnissen nichts Neues und nichts, das nicht bereits weitläufig bekannt wäre. Das ändert aber alles nichts daran, dass derjenige, der ein anderes Land überfällt im Unrecht ist und auf keinen Fall mit seiner Masche durchkommen darf.

    Jeder hat für alles irgendwelche "Gründe". Für Judenhass, Hass gehe Homosexuelle, gegen Frauen, generell gegen alles und jeden gibt es auch "Gründe". Wenn "Gründe" für eine Rechtfertigung und Zugeständnisse ausreichen, kann man vielleicht auch mit Leuten, die Ausländer hassen verhandeln. Vielleicht reicht es denen ja, wenn sie nur in Monaten, die nicht auf 'r' enden Jagd auf Ausländer machen? Klingt doch fair.

    Hier erlaube ich mir noch einmal den Hinweis, dass es nicht "die Russen" waren, die die Ukraine überfallen haben, sondern ein Autokrat und dessen willige Schergen. Und wir haben hier keinen Dissens in den Punkten, dass jemand, der ein Land überfällt, im Unrecht ist und damit nicht durchkommen darf. (Auch hier folgt Putin ja der sowjetischen Doktrin, den Angriff stets in der Sprache der Verteidigung zu führen...)

Werbung