Beiträge von Bolzbold

    Wenn die Schülerzahlen steigen, die personellen Ressourcen aber nicht, dann muss das Angebot eben eingekürzt werden, bis beide Faktoren wieder zusammenpassen. Sich hier nicht ehrlich zu machen und nötige Anpassungen vorzunehmen, führt nur immer tiefer in die Abwärtsspirale.

    Migration haben wir nun einmal, das gehört zur Realität, mit der man nun weiterarbeiten muss.

    Mittlerweile gibt es in der dritten Generation der ZuwandererInnen eigentlich genug Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten können und vermutlich auch wollen. Ob sie sich dort wohlfühlen, hängt dann auch von den "urdeutschen" KollegInnen ab. Wie ich anderenorts bereits schrieb, können Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal mit Zuwanderungsgeschichte ganz andere Identifikationsfiguren sein - und sei es nur, um den nächsten Generationen von ZuwandererInnen zu zeigen, dass auch sie es schaffen können.

    Ein Anfang wäre damit gemacht, wenn Schulverwaltung in die Hände von Verwaltungsexperten käme.

    => Schulverwaltungspersonal
    => Aufteilung der Leitung in Verwaltungschef/in und pädagogisch-didaktischer Leitung

    => IT-Experten für die IT

    etc.

    Angeblich besprechen das die KultusministerInnen gerade auf ihrem Treffen.

    Also was wirklich schwerer war/ist, das war eine Versetzung mit A15. Laut Aussage der für mich zuständigen Dezernentin bzw. derjenigen, mit denen ich gesprochen habe, hätten die mich alle bei der Rückkehr aus der Behörde mit A14 relativ leicht unterbekommen.

    So eine A14 zu "schieben", ist Stellenkegeltechnisch weniger das Problem - insbesondere, wenn die Fächerkombination gefragt ist. Es kann dann natürlich sein, dass ein/e AspirantIn auf A14 dann etwas länger warten muss, bis seine/ihre Stelle ausgeschrieben werden kann.

    Wow. Das dürfte zumindest bei den Beamten - so die Zahl stimmt - eine Steigerung um mehrere 100 Prozent darstellen.

    Wenn das KM da nicht bald aufwacht, dann ist denen wohl nicht mehr zu helfen.

    Die sind ja so gesehen bereits aufgewacht, waren erschrocken und haben dann die falscheste Maßnahme ergriffen, die man ergreifen kann.

    Gleichwohl ist es irgendwo nachvollziehbar, dass man aus dem vorhandenen Personal herausquetscht, was geht, weil LehrerInnen nun einmal nicht auf Bäumen wachsen.

    Hätte Feller gesagt, dass wir die nächsten Jahre mit Unterrichtsausfall, Kürzungen in der Stundentafel etc. leben müssen, weil LehrerInnen eben nicht auf Bäumen wachsen, wäre das zwar in unserem Sinne gewesen, politisch aber eben nicht wünschenswert - und alles andere als opportun. Akute Missstände werden immer der jeweiligen Regierung angelastet und eben nicht den Vorgängerregierungen.

    Es ist für mich immer sehr erfreulich, dass du deine Antworten direkt mit entsprechenden Paragraphen belegst. Hut ab vor soviel Übersicht! Schon spannend, dass im Text explizit das Wort "ungekürzt" steht.

    Danke - aber ich schaue auch vorher immer nach und weiß ungefähr, wo das Ganze steht oder zu finden ist. Es entspringt meiner natürlichen Neugier und dem Willen, Dinge selbst zu wissen, anstatt auf das (Halb)Wissen Dritter angewiesen zu sein. Und wie ungünstig Letzteres sein kann, konnten wir hier im Forum schon mehrmals erleben.

    Eine Frage / Impuls: Als vor Jahren bei uns die Diskussion aufkam, einen Sport-LK oder Sport-Abi anzubieten, war es eine Bedingung, dass das Sport-/Fachangebot nicht gekürzt wurde (und ich bin ziemlich sicher, es ging um das Mittelstufenangebot). Ich habe diese damaligen Infos nicht überprüft, also ohne Gewähr.
    Hätte eine absichtliche Kürzung in dem Umfang (es klingt so, als würden die Gesellschaftswissenschaften locker 2 komplette Jahresstunden in der Mittelstufe verlieren keinen Einfluss auf die Oberstufenbelegungsmöglichkeiten?

    Nein. Die Stundentafel Sek I hat bis auf einige wenige Konstellationen keinen Einfluss auf die Sek II. Ausnahmen wären hier beispielsweise die Fremdsprachen (neueinsetzend/fortgeführt) oder ein bilinguales Sachfach. Es kann natürlich sein, dass man in der Oberstufe dann bestimmte LKs bewusst nicht anbietet, weil man die SuS' aus der Sek I nicht hinreichend darauf vorbereitet wähnt - aber das kann ich mir eigentlich auch wiederum nicht so richtig vorstellen.

    Also ich habe so meine Zweifel, dass Überstunden der KuK' durch Unterrichtskürzung - und somit zum Nachteil der SuS' kompensiert werden können.
    Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.
    Vermutlich wäre das eine Frage für Dezernat 48 oder die Abteilung 2 des MSB, um zu eruieren, ob und inwieweit ein Hinwirken vor dem Hintergrund der personellen Ressourcen auch eine Kürzung des Unterrichts einschließen kann.

    Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich tendiere zu "ja", wenn der Nichtabbau perspektivisch für die kommenden Schuljahre faktisch unumgänglich ist.

    Vielleicht sollte man das Ganze einmal andersherum betrachten:

    Wenn eine Mutter oder ein Vater mit dem Kind zum Elternsprechtag kommen, lassen wir uns faktisch nie den Ausweis, die Geburtsurkunde des Kindes oder sonstige Unterlagen zeigen. Wir gehen davon aus, dass das alles schon richtig ist.

    Wenn eine Mutter mit ihrem LG (oder umgekehrt) zum Elternsprechtag erscheint und ich dann mit diesen Personen spreche, ist es nicht meine Aufgabe, im Vorfeld den rechtlichen Status - sprich die Frage des Sorge- oder Auskunftsrechts - der geschiedenen oder getrennt lebenden Person zu überprüfen.


    Was die Klage angeht, führen wir das Ganze doch ad absurdum:

    Lehrkraft verweigert ob der Klageandrohung das Gespräch mit Mutter und deren LG. Mutter droht nun mit Klage, weil Lehrkraft nicht mit LG sprechen will, obwohl das Kind im gemeinsamen Haushalt mit LG lebt.

    Konsequenterweise müsste man in solchen Fällen, sofern diese überhaupt bekannt sind, die Rechtslage im Vorfeld klären. Das ist aber im schulischen Alltag bei statistischen 30+% der geschiedenen Ehen, Patchwork etc. kaum möglich.

    Und um dann mal wieder in der Realität anzukommen:

    Diese im Ausgangsthread geschilderte Problematik dürfte sich tatsächlich bestenfalls in einem von Tausend (oder mehr) Fällen ergeben. Daher lohnt es fast nicht, sich darüber ausführlichere Gedanken zu machen.

    Danke für die schnelle Antwort!

    So wie ich es verstehe, gilt also, dass die sorgeberechtigten Elternteile schriftlich ihr Einverständnis erklären müssen, wenn der neue Lebensgefährte beim Gespräch anwesend sein möchte?

    Ja, das habe ich auch so herausgelesen. Gleichwohl: Wenn Mutter mit neuem LG (oder umgekehrt) auftauchen und die Mutter ihn ausdrücklich dabei haben möchte, weil sie zusammen leben, bin ich da ganz entspannt. Etwas anderes wäre es, wenn der LG alleine käme. (Hatte ich auch schon mal vor Jahren. War aber vorher alles geklärt.)

    Das ist klar, aber hängt das nicht zusammen? Im Vergleich zu dem, wie viel sonst drumherum geschrieben wird, wird man doch das mal sagen dürfen.

    Sonst gibt es nur eine Antwort: Weg da, und zwar ganz. Die Mobberinnen sind doch sonst immer noch da und in der Oberstufe wird man sich zwangsweise wieder begegnen (auch wenn das nicht zur Frage passt).

    Mit der Hoffnung, dass dann alle ein bisschen älter und reifer sind und die neuen Konstellationen neue Chancen (zum Guten) bieten.

    Nicht zwingend. Ich habe exakt diese Situation an meiner letzten Schule erlebt. Eine Schülerin mit (nicht offiziell diagnostiziertem) Autismus, die durch ihr Verhalten massive Konflikte in ihrer Ursprungsklasse hatte, wechselte schließlich in Klasse 8 in die Biliklasse, weil man diese Klasse im Jahrgang für die sozialverträglichste hielt. In der Folge hatten alle Fachlehrer der Bilifächer das Vergnügen, diese eine Schülerin zwei Jahre lang parallel mit deutschem Material zu beschulen (eigentlich - faktisch hat sie auch gerne mal das Bilimaterial genommen, aber sie war nie offiziell in dieser Schiene aufgenommen). Ganz unmöglich ist es also nicht.

    Ungeachtet der anekdotischen Evidenz ist hier doch - auf der Basis dessen, wie Du den Fall beschreibst - der zentrale Unterschied, dass hier offenbar von mehreren Seiten nicht nur das Interesse sondern schlicht die Notwendigkeit bestanden hatte, die Schülerin wechseln zu lassen. Da sind wir ja irgendwo im Graubereich einer verkappten Ordnungsmaßnahme. Im Falle der TE haben wir meiner Lesart nach durchaus eine andere Ausgangskonstellation.

    Zur in einem anderen Beitrag geäußerten Idee, die Queen wechseln zu lassen:

    Die "Queen" wechseln zu lassen, wäre denkbar, zumal hier ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte (vg. § 53 SchulG Abs 3 Nr. 2), gleichwohl könnten die Auswirkungen dieser Ordnungsmaßnahme natürlich auch nach hinten losgehen, wenn der Tochter der TE durch die "Queen" oder deren "Hofstaat" mittelbar dafür die "Schuld" zugewiesen wird.

    Die Mitschülerin lernt nebenbei eine ganz üble Lektion: Mein Handeln hat für mich keine negativen Konsequenzen. Ich kann andere fertigmachen, Lehrer und Eltern sind machtlos.

    Richtig. Aber diese Lektion haben Lehrkräfte und die Eltern des Kindes zu verantworten. Gleichsam entspricht das der Grundhaltung in Teilen dieser Gesellschaft. Man geht soweit, wie man gelassen wird und es keine Konsequenzen hat. MobberInnen mobben nicht aus einem Gefühl der Stärke heraus, sondern weil sie selbst Probleme haben. Es geht ihnen um Macht und Kompensation ihrer eigenen Schwäche.
    Daher werden die wenigsten MobberInnen ihr Fehlverhalten tatsächlich einsehen und es aus Überzeugung abstellen. Aber genau das müssten wir erreichen.

    Über den Antrag entscheidet aber die Klassenkonferenz (und nicht die Klassenleitung), oder?
    Insofern wäre es schon gut, einen Antrag zu stellen.

    Das ist meines Erachtens nirgendwo eindeutig geregelt und eine pädagogische Entscheidung, die in der Tat am ehesten durch die Klassenkonferenz zu bescheiden wäre.
    Wenn man denn einen Antrag stellt, müsste man hier auf die Fürsorgepflicht gegenüber der Tochter hinweisen und ferner darlegen, wieso ein Klassenwechsel hier sinnvoll erscheint. Gleichwohl kann es schulinterne Gründe geben, die ungeachtet der persönlichen Meinung der Schulleitung dem entgegenstehen. Beispielsweise im Falle von WiederholerInnen, die von oben in die entsprechenden Klassen kommen und möglicherweise wegen des jeweiligen Zweiges, in dem eine Klasse ist, eben nur in die 8b und nicht in die 8c oder d gehen können. Damit wäre dann die 8b "voll" - und wenn die anderen Klassen beispielsweise bilinguale Klassen wären, würde das Ganze nicht funktionieren.
    Das wissen wir natürlich nicht und es war nur ein Beispiel, was einen Wechsel aus sachlichen Gründen verhindern kann.

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