Beiträge von Bolzbold

    Korrekt. Das steht dann ebenso im Ausschreibungstext.

    Die Beurteilung und die Verlängerung der Abordnung stehen meiner Erfahrung nach in keinem unmittelbaren Zusammenhang - gerade bei der Verlängerung vom ersten ins zweite Jahr. Das sind zwei unterschiedliche Verfahren. Wenn man völlig ungeeignet wäre, dann würde die Abordnung nach einem Jahr enden.

    Spannend. Danke für die Erklärung. Was ist, wenn jemand in eine Behörde abgeordnet ist oder ähnliches, wo es keinen Unterricht gibt?

    Das steht in der Regel im Ausschreibungstext. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an die Behörde über und kann Grundlage einer Personalentwicklungsentscheidung sein - sprich: Nach zwei Jahren wirst Du (regel)beurteilt und oft dann befördert.

    Obwohl es als Schulleiter / in nicht deine Aufgabe ist, in allen Bereichen der Schule der / die Fachkompetenteste zu sein.

    VG

    Hiz

    Und wenn man es dann schafft, hierfür diejenigen, die diese Kompetenz besitzen, souverän zu führen - und das heißt hier, dass man ihre Kompetenz anerkennt und die Leute erst einmal machen lässt - dann nennt sich das gute Schulleitung.

    Jetzt mal ab vom verständlichen Frust in der konkreten Situation und der Angst und Unsicherheit wo dein zukünftiger Dienstort sein wird...

    Es ist enorm hilfreich, wenn man sich vor Annahme des "Beamtendeals" darüber informiert, was dieser beinhaltet.

    Du bist Beamter und wirst dafür alimentiert, dass du deine Treue und dein ganzes Schaffen deinem Bundesland widmest. Dazu gehört auch, dass das Land dich versetzen kann, wenn irgendwo Bedarf an deiner Arbeitskraft besteht. Du gibst mit der Verbeamtung einige Rechte auf, z.B. die Vorenthaltung deiner Arbeitskraft zwecks Wunscherfüllung, Streikrecht, Gehaltsverhandlungsautonomie, einige Arbeitnehmerrechte, ein Teil der Freiheit bei der politischen Meinungsäußerung/Beteiligung etc. Das sind alles Dinge, über die man sich vorher Gedanken machen sollte.

    Das tun aber leider die wenigsten.

    Kaum einer kennt die Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes, des jeweiligen Landesbeamtengesetzes oder gar der jeweiligen Dienstordnung. Da greifen dann ähnliche Ausreden wie die, die wir von unseren SchülerInnen tagtäglich präsentiert bekommen.

    Quod licet Iovi, non licet bovi ist dann die übliche finale Argumentation der Lehrkräfte.

    So gesehen hatte diese eine seinerzeit medienwirksam aufgetretene Schülerin bezüglich der Kritik an der fehlenden "lebenspraktischen Bildung" durchaus Recht. (Sinngemäß wiedergegeben:) Sie könne Gedichte in drei Sprachen analysieren, aber weder einen Mietvertrag oder gar eine Steuererklärung verstehen oder ausfüllen. Erweitern wir das Ganze nun auch noch um die für uns geltenden Gesetze und Verordnungen.

    Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum.

    Zu 1)
    Ja, das ist nicht verboten. Wohin das führen soll, ob es sinnvoll ist oder nicht, ist natürlich eine andere Sache.

    Zu 2)
    In meiner Zeit im aktiven Schuldienst habe ich keinen einzigen Fall erlebt, in dem eine Klasse oder eine größere Gruppe von SchülerInnen so vorgegangen wäre und eine Lehrkraft dadurch "mit einem Bein im Knast" gestanden hätte.
    Ich verstehe, dass diese Angst grundsätzlich umgeht, aber bis eine Klasse (oder eine größere Gruppe) soweit ist, hier bewusst zu lügen und das so konsequent durchzuziehen, dass es am Ende auch noch glaubwürdig wirkt, muss schon einiges passieren.

    Drehen wir das Ganze einmal um.
    SchülerInnen sind ebenso schnell dabei zu behaupten, man hätte sie auf dem Kieker. Was entgegnen wir als Lehrkräfte in der Regel?
    Und genau das gilt natürlich dann auch im umgekehrten Fall.

    Ich will nicht ausschließen, dass es zu gemeinschaftlichen Aktionen einer Klasse gegen eine Lehrkraft kommen kann. Wenn eine Lehrkraft "gar nichts" gemacht hat, halte ich es dennoch für relativ unwahrscheinlich - wenngleich nicht vollständig ausgeschlossen - dass das von Dir beschriebene Szenario eintritt.

    Ja, natürlich ist die Überzeugung von der eigenen Kompetenz (in beide Richtungen) hochgradig relevant. Egal in welchem Bereich, also nicht nur exklusiv was die Digitalisierung bzw. die Mediennutzung betrifft.

    In der generellen Mediennutzung sind mir Schüler nicht "voraus". Warum sollten sie? Den ganzen Tag Tiktok und Whatsapp zu benutzen, ist keine Medienkompetenz.

    Das habe ich bei den Acht- und NeuntklässlerInnen gerade wieder gesehen, als es um die Präsentation von Arbeitsergebnissen ging. Sie kamen mit dem Handy zu mir, sagten, die Präsentation wäre da drauf und sie würden das gerne an den Beamer anschließen. Ging nicht. Hatte ich ihnen vorher gesagt.

    Oder dass Handys keine geeigneten Stichwortkarten sind...

    Oder der AirDrop bei den IPads funktionierte nicht, sie kamen aber nicht auf die Idee, sich die Dateien per E-Mail zu senden...

    Das könnte ich noch eine Weile fortsetzen.

    Sie können wischen. Sie können Apps zur Unterhaltung verwenden. Sie können alles, was sie unbedingt selbst brauchen im Rahmen dessen. Sobald es aber darum geht, diese "Kompetenzen" im schulischen Kontext zu zeigen, hört es schlagartig auf...

    Eigene Überzeugung kann auch der Wille, Neues kennenzulernen, sich auf neue Dinge einzulassen, auszuprobieren und einzusetzen - und die Bereitschaft, dafür ggf. zusätzliche Zeit aufzuwenden - sein.

    Ich "konnte" vor meiner Versetzung an meine neue Schule kein "Moodle", hatte mich mit Logineo noch nie auseinandergesetzt und hatte aufgrund der digitalen Steinzeit an meiner alten Schule kaum digital gearbeitet. Da ich das gerne getan hätte und auch vorher digitale Hilfsmittel gut und gerne genutzt habe bzw. in größerem Umfang genutzt hätte, habe ich nun an meiner aktuellen Schule die Möglichkeit, eben dies zu tun. Das setzte natürlich oben genannten Willen voraus. Und der war und ist vorhanden.

    Sprich: Wenn die digitale Infrastruktur dergestalt ist, dass ich jederzeit frei entscheiden kann, wie viel ich digital und wie viel ich analog arbeite, dann führt das auf natürliche Art und Weise dazu, dass ich die digitale Infrastruktur auch oft und gerne nutze, aber freilich nicht um ihrer selbst Willen.

    Bei mir ist es einerseits ein Trial-and-Error, aber eben auch ein "ich will das verstehen und selber können". Bisher funktioniert das gut.

    Eben, das ist genau mein Gedanke. D.h. die Kollegin müsste für jeden Schüler jede Unterrichtsstunde eine mündliche Note feststellen...

    Ich stelle zweimal im Halbjahr eine mdl. Note fest. Wobei ich es über das gesamte Halbjahr mache wenn es sich eben anbietet und der Schüler sich eh gerade gemeldet und was Schlaues gesagt hat.

    Streng genommen tust Du das in NRW nur einmal, da die Quartalsnoten offiziell gar nicht existieren... Das lässt natürlich einiges an Spielraum zu, um mit den unentschuldigten Fehlzeiten umzugehen. Gleichzeitig erklärt das natürlich, warum in den vielen Fällen, die ich mitbetreuen durfte, selbst bei horrenden Fehlzeiten die Noten noch halbwegs OK waren.

    Man kann dann für jede Stunde die Note "ungenügend" erteilen, wenn die anderen SuS' für die jeweiligen Stunden ebenfalls bewertet werden. Ansonsten würde man für diese "Nicht-Leistung", die ja auch bei den anwesenden SuS' vorkommen kann, aber in der Regel nicht so wahrgenommen wird, strengere Maßstäbe anlegen als bei den anderen SuS. Anteilig, d.h. auf die Gesamtzeit hochgerechnet, ist das natürlich machbar.

    Wie würde man aber eine Handvoll an Zwischeneinschätzungen mit beispielsweise zehn unentschuldigten Fehlstunden zu einer SoMi-Note zusammenziehen?

    Die Antwort auf die Frage ist m.E. also ein "ja", wenn alle anderen SuS' auch für jede Stunde eine Mitarbeitsnote bekommen.

    Danke für die Antworten.

    Eine gute Idee ist es, im gesamten Kollegium zu erfragen, wie die Meinungen dazu sind.

    Es sind wirklich immer bei uns die Lautesten, die meinen, ein "allgemeines Meinungsbild" zu repräsentieren.

    Dann ist das doch das größte Problem, das es "anzupacken" gilt. Allerdings stößt man da dann oft auf individuelle Befindlichkeiten, die sich dann in "subjektiven Notwehrmaßnahmen" äußern können. Eigentlich müsste das eine Sache sein, die das Kollegium selbst für sich zu klären hätte - gerade damit die Lautesten eben nicht für sich in Anspruch nehmen können, das Meinungsbild zu repräsentieren. Auch dafür braucht es seitens der anderen KollegInnen aber einen Ar*** in der Hose.

    Es ist prinzipiell nicht verwerflich und meistens schneller und zielführender, jemanden zu fragen, der sich auskennt, wenn man sich über etwas nicht klar ist. Wir haben da in der Schule genügend Kompetenz, und nachlesen kann ich dann später immer noch.

    Natürlich stimmt "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz", aber deshalb ist die BASS trotzdem nicht meine Bettlektüre.

    Hier ging es nur darum, ob jemand weiß, ob es da eine BASS-Bestimmung gibt. Ist so ein Forum nicht auch dazu da, diese Information zu bekommen? Ich finde es nicht nötig, deshalb wieder mal einen Rundumschlag zu machen darüber, wie schlecht informiert wir alle sind.

    Zwischen Bettlektüre und Unwissenheit gibt es eine erhebliche Bandbreite und ich stimme Dir generell zu, dass es in der Schule genügend Leute gibt, die entsprechende Kompetenz besitzen. Aber auch bei diesen Leuten fällt eben diese Kompetenz nicht mal eben so vom Himmel - und die BASS war, ist und wird auch bei mir nie Bettlektüre sein.

    Ich möchte Dinge aus gesicherter Quelle wissen, damit ich rechtssicher (und mittelbar damit auch selbstbewusster) handeln kann, weil ich weiß, worauf mein dienstliches Handeln fußt.

    Ich finde ad hoc kein sinnvolles Argument, das die dienstliche Verpflichtung gemäß ADO NRW § 3 Abs. 6 aushebeln könnte, sich über die "für sie [d.h. die Lehrkräfte] maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzu gehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt (ABl. NRW.) und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften."

    Das ist in der heutigen Zeit, wo die BASS und das Amtsblatt eben online für alle einsehbar sind, wesentlich leichter als es das noch zu Zeiten war, wo jede Schule zwei gedruckte Exemplare der jährlichen Ausgabe der BASS oder des ABl. erhielt und jede/r KollegIn aktiv danach suchen musste.

    Das setzt natürlich voraus, dass man die ADO auch einmal liest. (Und auch hier finde ich kein sinnvolles Argument, das dem entgegensteht.)

    Der Rundumschlag bezog sich eher stellvertretend auf die Lehrkraft, die der TE anführte. Dass sich der TE informieren möchte, ist völlig OK. Wirklich vertrauen kann er aber auch nur dann auf die entsprechenden Informationen, wenn die Quellen bzw. die entsprechenden Passagen angegeben werden. Ansonsten wären unsere Aussagen hier nicht besser als die des vom TE erwähnten Kollegen.

    Also um es kurz zu machen:

    Die Verpflichtung, bei parallelen Kursen die gleiche Arbeit zu schreiben, existiert auf Gesetzes- oder Verordnungsebene nicht. Es gibt weder im Schulgesetz noch in der APO-SI oder der APO-GOSt oder im Erlass zu den Klassenarbeiten einen solchen Passus.

    Eine solche Entscheidung kann jedoch durch die Fachkonferenz getroffen werden. Diese Fachkonferenzbeschlüsse sind bindend. Sollte die Fachkonferenz das also wirksam beschlossen haben, müssen sich die KollegInnen daran halten.


    Quelle: ADO NRW § 5 Abs. 1 und 2 sowie Schulgesetz § 70 Abs. 4.


    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    BASS 2022/2023 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)

    Und wieder einmal bestätigt sich, dass die Unwissenheit oder das Hörensagen oder das unreflektierte Tradieren von "Vorgaben" Kern des Problems sind. Es empfiehlt sich, als Lehrkraft selbst die grundlegenden Verordnungen und Erlasse zu kennen. Dann gibt man sich in solchen Bereichen nicht der Peinlichkeit preis. (Wie oft habe ich das hier in diesem Forum bereits angemahnt?)

    Bei uns waren es immerhin 3.000 Euro Nachzahlung (drei Kinder, Mietstufe III, Steuerklasse V ).

    Mit der Erhöhung des Kindergeldes, der Erhöhung des Familienzuschlags und der neuen Dienstaltersstufe 11 statt bisher 10 ab Januar 2023 kommt dann tatsächlich künftig regelmäßig ein spürbares Plus zusammen.

    Weil wir hier von Grundschülern sprechen, die nicht unbeaufsichtigt gelassen werden können (Sozialstandort 7). Ich glaube nicht, dass man das mit großen weiterführenden Schulen oder BKs vergleichen kann.

    Ich glaube, darum geht es gar nicht. So wie ich den TE verstehe, geht es darum, dass die KuK' rotierend mal an dem einen, mal an dem anderen Standort unterrichten - ohne dabei im Laufe des Tages den Standort zu wechseln. Das geht dann gegen die Gewohnheiten der jeweiligen Stammbesetzung.

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