Es ist prinzipiell nicht verwerflich und meistens schneller und zielführender, jemanden zu fragen, der sich auskennt, wenn man sich über etwas nicht klar ist. Wir haben da in der Schule genügend Kompetenz, und nachlesen kann ich dann später immer noch.
Natürlich stimmt "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz", aber deshalb ist die BASS trotzdem nicht meine Bettlektüre.
Hier ging es nur darum, ob jemand weiß, ob es da eine BASS-Bestimmung gibt. Ist so ein Forum nicht auch dazu da, diese Information zu bekommen? Ich finde es nicht nötig, deshalb wieder mal einen Rundumschlag zu machen darüber, wie schlecht informiert wir alle sind.
Zwischen Bettlektüre und Unwissenheit gibt es eine erhebliche Bandbreite und ich stimme Dir generell zu, dass es in der Schule genügend Leute gibt, die entsprechende Kompetenz besitzen. Aber auch bei diesen Leuten fällt eben diese Kompetenz nicht mal eben so vom Himmel - und die BASS war, ist und wird auch bei mir nie Bettlektüre sein.
Ich möchte Dinge aus gesicherter Quelle wissen, damit ich rechtssicher (und mittelbar damit auch selbstbewusster) handeln kann, weil ich weiß, worauf mein dienstliches Handeln fußt.
Ich finde ad hoc kein sinnvolles Argument, das die dienstliche Verpflichtung gemäß ADO NRW § 3 Abs. 6 aushebeln könnte, sich über die "für sie [d.h. die Lehrkräfte] maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzu gehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt (ABl. NRW.) und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften."
Das ist in der heutigen Zeit, wo die BASS und das Amtsblatt eben online für alle einsehbar sind, wesentlich leichter als es das noch zu Zeiten war, wo jede Schule zwei gedruckte Exemplare der jährlichen Ausgabe der BASS oder des ABl. erhielt und jede/r KollegIn aktiv danach suchen musste.
Das setzt natürlich voraus, dass man die ADO auch einmal liest. (Und auch hier finde ich kein sinnvolles Argument, das dem entgegensteht.)
Der Rundumschlag bezog sich eher stellvertretend auf die Lehrkraft, die der TE anführte. Dass sich der TE informieren möchte, ist völlig OK. Wirklich vertrauen kann er aber auch nur dann auf die entsprechenden Informationen, wenn die Quellen bzw. die entsprechenden Passagen angegeben werden. Ansonsten wären unsere Aussagen hier nicht besser als die des vom TE erwähnten Kollegen.