Müssen parallele Kurse die gleiche Arbeit schreiben?

  • als Lehrkraft selbst die grundlegenden Verordnungen und Erlasse zu kennen.

    Ich habe im Laufe meiner Jahre einiges an Klopper von Kollegen mitbekommen:


    1. Die Oberstufenthemen bekommt man vom Fachvorsitz mitgeteilt (Ergo: Man muss selber nicht bei der Standsardsicherung nachschauen und bis dahin unterrichte ich nach den Vorgaben von 2012)

    2. "Ich schaffe Lektion 5/6/7 nicht" --> Dass ein Lehrplan und nicht ein Lehrwerk gilt, das verstehen einige nicht.

    3. Man hat mir gesagt, dass ... --> wo ist das nachzulesen?


    Ich finde es erschreckend, dass man sich nicht mit den Vorgaben auseinander setzt!

  • Es ist prinzipiell nicht verwerflich und meistens schneller und zielführender, jemanden zu fragen, der sich auskennt, wenn man sich über etwas nicht klar ist. Wir haben da in der Schule genügend Kompetenz, und nachlesen kann ich dann später immer noch.


    Natürlich stimmt "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz", aber deshalb ist die BASS trotzdem nicht meine Bettlektüre.


    Hier ging es nur darum, ob jemand weiß, ob es da eine BASS-Bestimmung gibt. Ist so ein Forum nicht auch dazu da, diese Information zu bekommen? Ich finde es nicht nötig, deshalb wieder mal einen Rundumschlag zu machen darüber, wie schlecht informiert wir alle sind.

  • Auch ohne Diskussionen über Bundesland und BASS lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Aussage "alle parallel liegenden Kurse müssen aufgrund der Erlasslage die gleiche Arbeit schreiben" einfach universell Unsinn ist.

    Außerhalb von möglichen Beschlüssen auf Schulebene gibt es so eine Regelung nirgendwo. (Weil sie aus vielerlei Gründen Quatsch ist.)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist prinzipiell nicht verwerflich und meistens schneller und zielführender, jemanden zu fragen, der sich auskennt, wenn man sich über etwas nicht klar ist. Wir haben da in der Schule genügend Kompetenz, und nachlesen kann ich dann später immer noch.


    Natürlich stimmt "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz", aber deshalb ist die BASS trotzdem nicht meine Bettlektüre.


    Hier ging es nur darum, ob jemand weiß, ob es da eine BASS-Bestimmung gibt. Ist so ein Forum nicht auch dazu da, diese Information zu bekommen? Ich finde es nicht nötig, deshalb wieder mal einen Rundumschlag zu machen darüber, wie schlecht informiert wir alle sind.

    Zwischen Bettlektüre und Unwissenheit gibt es eine erhebliche Bandbreite und ich stimme Dir generell zu, dass es in der Schule genügend Leute gibt, die entsprechende Kompetenz besitzen. Aber auch bei diesen Leuten fällt eben diese Kompetenz nicht mal eben so vom Himmel - und die BASS war, ist und wird auch bei mir nie Bettlektüre sein.

    Ich möchte Dinge aus gesicherter Quelle wissen, damit ich rechtssicher (und mittelbar damit auch selbstbewusster) handeln kann, weil ich weiß, worauf mein dienstliches Handeln fußt.

    Ich finde ad hoc kein sinnvolles Argument, das die dienstliche Verpflichtung gemäß ADO NRW § 3 Abs. 6 aushebeln könnte, sich über die "für sie [d.h. die Lehrkräfte] maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzu gehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt (ABl. NRW.) und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften."

    Das ist in der heutigen Zeit, wo die BASS und das Amtsblatt eben online für alle einsehbar sind, wesentlich leichter als es das noch zu Zeiten war, wo jede Schule zwei gedruckte Exemplare der jährlichen Ausgabe der BASS oder des ABl. erhielt und jede/r KollegIn aktiv danach suchen musste.


    Das setzt natürlich voraus, dass man die ADO auch einmal liest. (Und auch hier finde ich kein sinnvolles Argument, das dem entgegensteht.)

    Der Rundumschlag bezog sich eher stellvertretend auf die Lehrkraft, die der TE anführte. Dass sich der TE informieren möchte, ist völlig OK. Wirklich vertrauen kann er aber auch nur dann auf die entsprechenden Informationen, wenn die Quellen bzw. die entsprechenden Passagen angegeben werden. Ansonsten wären unsere Aussagen hier nicht besser als die des vom TE erwähnten Kollegen.

  • Für Niedersachsen gilt:


    Bewertete schriftliche Arbeiten werden in der Regel von allen Schülerinnen und


    Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen

    Bedingungen angefertigt.


    Daraus ergibt sich, dass ein Gleichschritt mit anderen Klassen nicht notwendig ist, es sei denn, die Fachkonferenz hat dies so beschlossen. Für mein Dafürhalten müsste auch die Gesamtkonferenz zustimmen, wenn es für alle Fächer gelten soll.


    Was verbindlich ist, sind verschiedene Kompetenzbereiche, die in den schriftlichen Arbeiten abgetestet werden sollen. Das steht dann so im Kerncurriculum der jeweiligen Fächer und auch im schuleigenen Arbeitsplan. Aber ob du in Deutsch den kurzen Sachtext A nimmst und die Parallelklasse den langen Sachtext B, ist dabei unerheblich.


    Wie jemand schon sagte: Es gibt viele Gründe, warum eine Klasse weniger stark und weniger weit ist als die Parallelklasse. Dann auf Teufel komm raus die gleiche Arbeit zu schreiben, geht an der Realität vorbei und ist auch nicht sonderlich pädagogisch und fördernd.

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