Das Schulgesetz ist für die gymnasiale Oberstufe nur mittelbar anwendbar, weil es vorsieht, dass Prüfungsordnungen andere umrechenbare Systeme vorsehen.
Für die Sek I gilt, dass es in der Tat keine offiziellen Tendenznoten gibt (vgl. §48 Schulgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 APO-S I).
Ich habe daher immer die "ganze" Note ohne "voll" oder "noch" unter die Arbeit geschrieben und zur Orientierung die Tendenz in Klammern gesetzt. Die Begriffe "voll" und "noch" kenne ich noch aus meiner Schulzeit, allerdings gibt es sie in den aktuellen Gesetzen und Verordnungen nicht mehr. Da die Vorgaben zur Notenvergabe eine exklusive Positivliste darstellen, kommt etwas anderes eben nicht mehr infrage.
Bei der Ermittlung der Gesamtnote ist auf der Basis pflichtgemäßen pädagogischen Ermessens die Tendenz in der "internen Buchführung" durchaus zulässig, da sie dabei hilft, zu einer begründeten Note zu kommen. (Zweimal 2- in den Arbeiten und eine 3 in der sonstigen Mitarbeit ist dann doch eine Nuance schlechter als Zweimal eine 2+ in den Arbeiten bei identischer sonstiger Mitarbeit. Das eine führt dann zur Drei, das andere zur Zwei.)
Die gymnasiale Oberstufe sieht Tendenznoten im Rahmen des Punktesystems ausdrücklich vor (vgl. § 16 APO-GOSt in Verbindung mit beispielsweise Anlage 16a Seite 2.) Grundlage dafür ist wieder die einschlägige KMK-Vereinbarung.