Beiträge von Bolzbold

    Das Schulgesetz ist für die gymnasiale Oberstufe nur mittelbar anwendbar, weil es vorsieht, dass Prüfungsordnungen andere umrechenbare Systeme vorsehen.

    Für die Sek I gilt, dass es in der Tat keine offiziellen Tendenznoten gibt (vgl. §48 Schulgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 APO-S I).

    Ich habe daher immer die "ganze" Note ohne "voll" oder "noch" unter die Arbeit geschrieben und zur Orientierung die Tendenz in Klammern gesetzt. Die Begriffe "voll" und "noch" kenne ich noch aus meiner Schulzeit, allerdings gibt es sie in den aktuellen Gesetzen und Verordnungen nicht mehr. Da die Vorgaben zur Notenvergabe eine exklusive Positivliste darstellen, kommt etwas anderes eben nicht mehr infrage.

    Bei der Ermittlung der Gesamtnote ist auf der Basis pflichtgemäßen pädagogischen Ermessens die Tendenz in der "internen Buchführung" durchaus zulässig, da sie dabei hilft, zu einer begründeten Note zu kommen. (Zweimal 2- in den Arbeiten und eine 3 in der sonstigen Mitarbeit ist dann doch eine Nuance schlechter als Zweimal eine 2+ in den Arbeiten bei identischer sonstiger Mitarbeit. Das eine führt dann zur Drei, das andere zur Zwei.)

    Die gymnasiale Oberstufe sieht Tendenznoten im Rahmen des Punktesystems ausdrücklich vor (vgl. § 16 APO-GOSt in Verbindung mit beispielsweise Anlage 16a Seite 2.) Grundlage dafür ist wieder die einschlägige KMK-Vereinbarung.

    Aus NRW-Sicht:

    § 2 Abs. 3 SchulG verpflichtet Eltern und Schule zur Zusammenarbeit, d.h. ein schlichtes Weigern ist in der Regel nicht möglich.

    § 44 regelt die Beratungs- und Informationspflicht - auch hier ist eine Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens der Schule und mittelbar auch seitens der Eltern ausgeschlossen.

    Was die Kommunikationsform betrifft, so gibt es hier keine direkten Vorgaben. Ob ein Gespräch persönlich von Angesicht zu Angesicht, über Telefon, E-Mail oder was auch immer stattfindet, ist den Beteiligten überlassen. Angesichts der Vorgabe der "partnerschaftlichen Zusammenarbeit" erachte ich weder einen generellen Anspruch auf eine bestimmte Kommunikationsform noch eine grundsätzliche Verweigerung einer solchen für zulässig.

    "Damals", d.h. im Mai 2004 war ich auch noch Referendar im zweiten Jahr. Mein Leben sah damals völlig anders aus.

    Ich kann mich auch noch lebhaft an die Diskussionen mit den Eltern erinnern, die hier ziemlich Unruhe reingebracht haben. Nachdem nur noch LehrerInnen und solche, die es werden wollten, schreibberechtigt waren, war es deutlich ruhiger geworden. Mit schulthemen.de wurde ein weiteres Forum eingerichtet, das sich an Eltern, SchülerInnen etc. richtete - und das heute faktisch tot ist. Dasselbe gilt im Grunde auch für referendar.de - das Konkurrenzforum, in dem ich auch mehrere Jahre aktiv war, mich dann aber vollständig zurückgezogen habe.

    Dahingegen "strahlt" unser Forum hier in beständigem Glanze und lebt. Das ist für ein Internetforum im Zeitalter anderer Kommunikationsplattformen alles andere als selbstverständlich. Danke an Stefan für die Organisation - und danke an alle UserInnen, die mit ihren Beiträgen sicherstellen, dass dieses Forum lebendig bleibt.

    Ich habe auch zwei getrennte Rechnungen bekommen.

    Mir schwant schon, dass die jeweiligen Versicherungen sagen werden, dass die andere zuständig ist. :autsch:

    Das ist keine so ungewöhnliche Konstellation, so dass die Versicherungen das wissen müssten. Ein Anruf bei der PKV dürfte das aber schnell klären - Makler hin oder her. Das Ganze ist ja keine Grauzone sondern eigentlich (!) versicherungsrechtlich klar geregelt.

    Ich denke, Googeln hilft hier nicht weiter - dafür aber ein Blick in den Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungsbedingungen, zu denen Deine Versicherung läuft.

    Es mutet zunächst "logisch" an, dass das Baby als gesetzlich versichertes Kind auch über die GKV läuft, sprich das KH müsste dann über die GKV abrechnen. Ich kann mich an die von Dir zitierte Aussage auch noch erinnern, im Falle meiner Frau und unseren drei Kindern war das jedoch letztlich egal, weil wir alle privat beim selben Anbieter versichert sind.

    Im Beihilferecht findet man diesen Passus:

    SGV § 2 (Fn 18) Beihilfefälle | RECHT.NRW.DE

    Das hier riecht danach, als hätte der Makler Recht.

    In den Südstaaten wird es historisch bedingt wahrscheinlich mehr Diskriminierung geben, ja. Das Thema Racial Profiling ist ein schwieriges. Wenn statistisch 9 von 10 Straftätern in einer Gegend eben schwarz sind, auf wen achtest du als Polizist dann mehr? Die Debatte gab es in Deutschland ja auch schon. Es ist einfach ein schmaler Grat zwischen rationaler Polizeiarbeit und Diskriminierung.

    Deshalb habe ich mich vor Jahren auf wahnsinnig darüber gefreut, dass ich früh morgens am Kölner Hauptbahnhof als einziger Mensch mit sichtbarem Migrationshintergrund von der Bahnpolizei kontrolliert wurde. Bei so einem schmalen Grat muss man eben Verständnis haben, schließlich ist das rationale Polizeiarbeit...

    ... und da müssen persönliche Befindlichkeiten eben hintenanstehen...

    Ja, das habe ich ja weiter oben erwähnt. hart klingt das für mich nicht. Ich denke es ist dennoch ungerecht, denn die 5 Punkte musste ich mir meiner persönlichen Einschätzung nach deutlich härter verdienen, was ich eigentlich angesichts der außerunterrichtlichen Tätigkeiten von uns beiden ganz gut darlegen kann, da diese tatsächlich in Relation zueinander stehen, wie ich oben schrieb. Aber letzten Endes ist es vergebene Liebesmüh, sich darüber zu echauffieren.

    Unsere Beiträge hatten sich um eine Minute überschnitten - da konnte ich das noch nicht berücksichtigen. Wenn das Ganze an die BR geht, musste die BR Hilfskriterien heranziehen - das Dienstalter ist das vermeintlich objektivste - dabei ist die Zeit an der Schule meines Wissens nach unerheblich. So gesehen hat sie mindestens 16 Jahre auf die Beförderung gewartet.

    An meiner alten Schule wurde ein junger Kollege ein Jahr nach der Lebenszeitverbeamtung nach A14 befördert - Jahre vor den A13ern, die schon teils 20 Jahre an der Schule waren. Er hatte noch dazu ein "besonders bewährt" und war damit also auch noch schneller mit der Probezeit durch. Das war noch die alte Regelung, die sich nach Examensnote und Beurteilung in der Probezeit richtete.

    Ja, die Beförderungsmechanismen sind scheiße. Definitiv. Ich kann ein Lied davon singen - auch von dem Frust, den ich wegen einer A15-Stelle deswegen jahrelang geschoben habe. Wenn es an der einen Schule nicht klappt, gibt es andere Wege, die man ggf. gehen muss. Ich habe das ja auch gemacht und kann im Nachhinein sagen, dass es der richtige Weg war.

    Ich habe meine Antwort. Die Stelle ging trotz meiner Bestbeurteilung an eine dienstältere Kollegin, die "dran war". Das Thema wird nun im Kollegium heiß diskutiert, Anstrengung lohnt sich für die jungen KuK bei meiner Schulleitung nicht.

    So hart das klingt - wenn die Stelle trotz Bestbewertung (sic!) an eine dienstältere Kollegin ging, dann muss sie ebenfalls die Bestbewertung gehabt haben. Für A14 gilt keine Frauenförderung mehr, womit dies als Hilfskriterium ausscheidet.

    Bei Rassisten Neutralität einzufordern, mutet in der Tat auf den ersten Blick befremdlich an. Wenn es im Nachgang nun entsprechende Reaktionen seitens der SuS' gab, würde ich das einfach kurz thematisieren und dann "abräumen".

    Neutralität als wissenschaftspropädeutische Größe ist ja schön und gut, aber eben nicht um ihrer selbst Willen.

    Ich persönlich sehe in dieser "Gleichschalterei" des Unterrichts eine Maßnahme, Lehrer/innen austauschbar zu machen, um eine mögliche Krankheitsvertretung besser gewährleisten zu können. Es geht also mehr um die Verwaltung des (Personal-)Mangels.

    Trotz der Anführungszeichen würde ich hier eine andere Wortwahl präferieren. Von Gleichschalterei kann hier nun wirklich nicht die Rede sein, zumal sich Intention und Ideologie deutlich vom identisch Arbeiten in der Schule unterscheiden.

    Pädagogisch sehe auch ich die vermeintlichen Vorzüge dieses Modells eher kritisch, vor allem weil es mit Pädagogik eben wenig zu tun hat. Teamsitzungen an sich sind nicht verkehrt, wenn Agenda, Dauer und Effizienz stimmen - ansonsten haben diese Sitzungen in der Tat eher den gegenteiligen Effekt.

    Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Vgl. § 36 ADO NRW in Verbindung mit BASS 21-02 Nr. 3 .

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 3 Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen (schul-welt.de)

    und - ganz wichtig:

    BASS 2022/2023 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) (schul-welt.de)

    hier § 5 und die VV 5.1

    Was Du als Entlastungsstunden bekommst, ist somit ein gewisses Maß an "Aushandeln" in Verbindung mit den Aufgaben, die Du tatsächlich übernimmst. Nur zum Vergleich: Aus gut unterrichteten Quellen weiß ich, dass die Bandbreite an Entlastungsstunden für Oberstufenkoordination an Gymnasien zwischen einer und sechs Entlastungsstunden beträgt (auf der Basis der tatsächlich erhaltenen Entlastungsstunden).

    Das "Recht" auf Korrektur besteht ungeachtet des Randes. Die Schülerin ist verpflichtet, schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen - das hat sie getan. Ich habe hier auch zwei Klausuren liegen mit demselben Phänomen. Ich habe eine Spalte lose genommen und diese mit Markern versehen, dass man sie an die entsprechenden Seiten anlegen kann. Natürlich werde ich meinen SchülerInnen ganz klar mitteilen, was ich hier erwarte - und falls ich selbst Aufsicht führen sollte in der nächsten Klausur, werde ich da akribisch drauf achten.

    Beim nächsten Mal ist es doch ganz einfach. Im Zweifelsfall knickt man selbst den Bogen und achtet während des Schreibens darauf, dass die Dame auch entsprechend die Bögen beschreibt.

    Meiner Einschätzung nach könnte man diese Form des Beschreibens der Klausurbögen auch als einen Verstoß gegen die äußere Form ansehen - damit wären in NRW bis zu zwei Notenpunkte abziehbar. Vielleicht müsste man mal den Ar*** in der Hose haben und das durchziehen und dann mal auf die Grundsatzentscheidung der Bezirksregierung warten...

    Sagen wir so, chili, in der Behörde war das Arbeitsaufkommen nie so hoch, dass man nach einer Woche Krankheit das Ganze nicht an zwei Tagen, an denen man zügig durcharbeitet, hätte abarbeiten können. Dringende Terminsachen mussten dann von KollegInnen gemacht werden. Die anderen Sachen hatten meist Zeit - und ich war wirklich schnell im Abarbeiten der Vorgänge.

    Ich habe jetzt ein Schnäppchen für das Sanctum Sanctorum von Marvel Lego gemacht - das Gebäude werde ich in meine Stadt mit den anderen (mittlerweile sieben) modularen Gebäuden integrieren. Ggf. baue ich von Hand noch eine Art "Drehset" mit Straßenabsperrung o.ä. dazu - dann können die Superheldenfiguren dort auch "in echt" herumlaufen, -stehen oder fliegen.

    Das nicht, aber mit Verweis auf "meine 41 Stunden in der Folgewoche sind mit den Korrekturen dann schon voll" könntest Du darauf dringen nicht noch zu weiteren Zusatzaufgaben herangezogen zu werden, z.B. für Vetretungsunterricht.

    Das dürfte auf der Basis der ADO nur schwer durchzusetzen sein, da Vertretungsunterricht vermutlich als "vorrangiges Dienstgeschäft" gilt und damit zeitlich flexiblere Aufgaben ggf. warten müssen.

    Die Sache ist ja so: Handys sind verboten, zumindest im Unterricht. Manchmal sogar komplett an der Schule.

    Das mag an einigen Schulen so sein. Weder an meiner aktuellen Schule noch an der weiterführenden Schule meiner Kinder ist das so. Wir versuchen daher alles, was wir als Eltern daheim beeinflussen können, entsprechend zu beeinflussen.

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