Kommunikation zwischen Eltern und Schule

  • Hallo miteinander,


    mal eine speziell gemeinte aber lieber allgemein formulierte Frage: gibt es bestimmte Kommunikationsformen, die Eltern und Lehrkräfte mindestens erwarten können? Habe ich als Elternteil Anrecht auf ein Gespräch vor Ort mit dem Klassenlehrer und hat die Klassenlehrerin ein Recht darauf, Eltern einzubestellen? Was, wenn einer von beiden für den anderen nicht erreichbar ist und jeden Termin ablehnt, absagt oder sich nicht zurückmeldet? Ab wann kann man sagen 'das steht mir zu', an wen wendet man sich als betroffene Person, wenn man einen, zwei oder auch elf Monate keine Antwort bekommen hat?

    • Offizieller Beitrag

    Aus NRW-Sicht:

    § 2 Abs. 3 SchulG verpflichtet Eltern und Schule zur Zusammenarbeit, d.h. ein schlichtes Weigern ist in der Regel nicht möglich.

    § 44 regelt die Beratungs- und Informationspflicht - auch hier ist eine Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens der Schule und mittelbar auch seitens der Eltern ausgeschlossen.


    Was die Kommunikationsform betrifft, so gibt es hier keine direkten Vorgaben. Ob ein Gespräch persönlich von Angesicht zu Angesicht, über Telefon, E-Mail oder was auch immer stattfindet, ist den Beteiligten überlassen. Angesichts der Vorgabe der "partnerschaftlichen Zusammenarbeit" erachte ich weder einen generellen Anspruch auf eine bestimmte Kommunikationsform noch eine grundsätzliche Verweigerung einer solchen für zulässig.

  • Das sehe ich genauso. Weder haben Eltern grundsätzlich ein Recht auf ein Gespräch vor Ort noch kann ich als Lehrkraft Eltern verpflichtend einbestellen. Bei Kontaktverweigerung seitens der Eltern hat man relativ wenig Handhabe und wird seiner Informationspflicht halt einseitig nachweisbar nachkommen. (Nur) im Falle einer Kindeswohlgefährdung kann man natürlich noch andere Schritte erwägen, nicht jedoch bei einfacher Kontaktverweigerung. Eltern wiederum werden sich bei Kontaktverweigerung ggf. an die Schulleitung wenden, die wiederum eine Lehrkraft m.E. auch rechtmäßig anweisen kann, ein Elterngespräch vor Ort zu den üblichen Zeiten durchzuführen.


    Ich habe bisher aber eher das Gegenteil erlebt: es gibt - zum Glück selten - Elternhäuser, bei denen die SL direkt davon abrät, mit diesen 4-Augen-Gespräche vor Ort zu führen und dringend dazu rät, andere Formate zu wählen.

  • Angesichts der Vorgabe der "partnerschaftlichen Zusammenarbeit" erachte ich weder einen generellen Anspruch auf eine bestimmte Kommunikationsform

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.


    Genauso erwarte ich, dass ich Eltern telefonisch erreichen kann. Stichwort, Unfälle, Wandertage, Klassenfahrten.


    Mittlerweile erwarte ich ebenso, dass mir Eltern bei Gesprächswunsch eine E-Mail schreiben. Wenn sie das nicht möchten, sollen sie halt im Sekretariat anrufen und mir eine Papiernachricht ins Fach legen lassen. Oder sie schicken halt nen berittetenen Boten.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.

    Partnerschaftlich schließt ein "Diktat", wer wann wohin zu kommen hat und am Ende noch Urlaub zu nehmen hat aus. Es gibt keine rechtliche Handhabe, dass die Eltern für die Belange der Schule extra Urlaub nehmen - oder gar im Falle aufgebrauchten Urlaubs einen unbezahlten Urlaubstag nehmen.
    Eine solche rigorose Anspruchshaltung mutet dann doch etwas aus der Zeit gefallen an.

  • Eine solche rigorose Anspruchshaltung mutet dann doch etwas aus der Zeit gefallen an.

    Ich habe kein Problem damit, aus der Zeit gefallen zu sein.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

  • Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.

    Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung für Eltern, von einer Lehrkraft gesetzte Termine in der Schule auch wahrzunehmen und dafür ggf. auch noch Urlaub zu nehmen, wie Bolzbold schon richtig bemerkte. Das hat mit telefonischer Erreichbarkeit in Notfällen erst einmal nichts zu tun.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Auch das ist so nicht zu halten. Die Erziehungs- und Fürsorgepflicht der Eltern hat erst einmal nichts mit schulischen Terminen zu tun. Das Gebot der Zusammenarbeit lässt sich jedenfalls nicht einseitig im Sinne von "Einbestellen" der Eltern realisieren.

  • In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Ich weiß nicht, ob anderswo Jugendämter Zeit und Muße haben, Schulen und Elternhäuser bei einer Terminfindung zu unterstützen. Wenn ich - Lehrkraft im "schwierigen Viertel" einer Großstadt - beim Jugendamt anklopfen würde, weil Eltern sich nicht an einseitig festgesetzte Termine halten, würden die Mitarbeiter dort eher abwinken. Verständlicherweise, denn sie haben wirklich andere Baustellen.


    Ganz abgesehen davon habe ich ein Interesse daran, mit den Eltern zusammenzuarbeiten. Das klappt normalerweise besser, wenn man miteinander spricht und gemeinsam nach einer Lösung sucht, anstatt einseitig etwas vorzugeben. Mein Erziehungsauftrag erstreckt sich nicht auf die Elternhäuser.

  • Ich gehe davon aus, dass jemand das Jugendamt einschaltet, gerade weil das miteinander Sprechen nicht funktioniert. Gerade wer an einer Brennpunktschule arbeitet, weiß um die Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie, alles andere ist doch Augenwischerei.


    Edit: im Allgemeinen liegen Probleme vor, deretwegen man sich austauschen muss. Es wird wohl niemand das Jugendamt um 'Terminvereinbarung' bitten, wenn alles läuft.

  • Probleme wird es sicherlich geben, ja.

    Ich meine jedoch, dass sie auf diese Art gewiss nicht besser werden:

    Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.


    Ich glaube, eine solche Haltung ist der effektivste Weg, um Eltern dazuzubringen, endgültig "dicht zu machen". Letztendlich haben wir keine rechtliche Handhabe, wenn die Eltern einfach nicht erscheinen. Das Jugendamt wird sich für eine derartige Nachricht nicht interessieren.


    Ich persönlich bin meistens besser damit gefahren, wenn ich das Gespräch gesucht habe. Elternhäuser, die wirklich komplett gemauert haben, hatte ich sehr selten. Hier mache ich Angebote. Dokumentiere diese. Wenn sie dann nicht angenommen werden, sind irgendwann meine Grenzen erreicht - zumindest, so lange es keine Anzeichen für tatsächliche Kindeswohlgefährdung gibt. Kämpfe, die ich nicht gewinnen kann, führe ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe kein Problem damit, aus der Zeit gefallen zu sein.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Das mag an Deiner Schule oder auf der Basis Deiner bisherigen Erfahrungen so sein - und das möchte ich Dir daher auch nicht absprechen.


    In meinem schulischen Umfeld wäre das bis auf Situationen, wo Gefahr im Verzug ist, völlig undenkbar. Diese Form von "Basta-Kommunikation" halte ich im Rahmen eines konsensualen, partnerschaftlichen Erziehungsprozess für völlig deplatziert.

  • Übrigens: Es gibt genau zwei Institutionen, die hierzulande Menschen per einseitiger Terminvorgabe "einbestellen" können, nämlich Staatsanwaltschaften und Gerichte.

    Wenn der Fernsehkommissar den zwielichtigen Geschäftsmann anblafft: "Morgen um zehn auf dem Revier!", dann ist das eine Einladung, die man auch gern abschlagen darf.

  • Ich persönlich bin meistens besser damit gefahren, wenn ich das Gespräch gesucht habe. Elternhäuser, die wirklich komplett gemauert haben, hatte ich sehr selten. Hier mache ich Angebote. Dokumentiere diese. Wenn sie dann nicht angenommen werden, sind irgendwann meine Grenzen erreicht - zumindest, so lange es keine Anzeichen für tatsächliche Kindeswohlgefährdung gibt. Kämpfe, die ich nicht gewinnen kann, führe ich nicht.

    Es geht mir ja darum, was man macht, wenn das Gesprächsersuch eben nicht erhört wird. Ich will mit Eltern sprechen, sie sind aber nicht erreichbar, erscheinen nicht zu Terminen, gehen nicht ans Telefon. Man kann natürlich dann sagen, okay, ich hab's angeboten, wer nicht will der hat. So schont man zumindest seine eigenen Nerven. In meiner Schule liegt jedoch dann latente Kindeswohlgefährdung vor, wegen Lapalien mache ich keinen Aufriss.


    Hatte denn schon mal jemand den umgekehrten Fall? Dass ihr mit einer Lehrkraft sprechen wolltet, sich diese aber immer wieder rauszog? (Termine verschieben, auf Mails nicht antworten, keine Sprechzeiten anbieten usw.)

  • Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Ach. Wie schön das wäre...da gehen Theorie und Praxis leider sehr weit auseinander...zumindest ist das meine persönliche Erfahrung.

  • Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.


    Genauso erwarte ich, dass ich Eltern telefonisch erreichen kann. Stichwort, Unfälle, Wandertage, Klassenfahrten.


    Mittlerweile erwarte ich ebenso, dass mir Eltern bei Gesprächswunsch eine E-Mail schreiben. Wenn sie das nicht möchten, sollen sie halt im Sekretariat anrufen und mir eine Papiernachricht ins Fach legen lassen. Oder sie schicken halt nen berittetenen Boten.

    Ich wechsle mal die Rolle: Wenn mich der Schulleiter meines Sohnes einbestellt, zücke ich meinen Kalender und sage, ob ich Zeit habe oder nicht.

    Natürlich bin ich darauf bedacht, einen gemeinsamen Termin zu finden, aber nicht auf Befehl.

    Ebenso bin ich während meines Unterrichts nicht telefonisch erreichbar. Auch nicht in Besprechungen. Anderes zu erwarten ist weltfremd. (Der Arztvater während der Operation etc.)

    Da ich alleinerziehend bin, ist dann eben keiner erreichbar. Und wenn Lebensgefahr besteht, ruft die Schule meines Kindes hoffentlich auch ohne mich den Krankenwagen.

  • Ach. Wie schön das wäre...da gehen Theorie und Praxis leider sehr weit auseinander...zumindest ist das meine persönliche Erfahrung.

    Aktuelles Beispiel bei mir:

    -> Vernachlässigtes Kind, hat schon Klasse 1 wiederholen müssen. Die Fehlzeiten, zumeist unentschuldigt seit über zwei Jahren, tendieren gegen 50%. Jugendamt, Polizei, Familienhilfe - alle "im Boot". Nach dem letzten meldepflichtigen Vorfall (unentschuldigte Fehltage vor und nach den Herbstferien) kam vom Jugendamt: Wegen mangelnder "Mitarbeit" der Familie wird jegliche Unterstützung eingestellt. Keine Familienhilfe mehr, Jugendamt "ist raus".

    Bei diesem erneuten Schulabsentismus muss das ganze Verfahren (was wir schon zweimal "durch" haben) neu aufgerollt werden.

    So viel zur Kompetenz der Institutionen wie Jugendamt... Ich mache da nicht mehr viel, tut mir leid für's Kind.

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