Vielleicht sollte man das Ganze einmal andersherum betrachten:
Wenn eine Mutter oder ein Vater mit dem Kind zum Elternsprechtag kommen, lassen wir uns faktisch nie den Ausweis, die Geburtsurkunde des Kindes oder sonstige Unterlagen zeigen. Wir gehen davon aus, dass das alles schon richtig ist.
Wenn eine Mutter mit ihrem LG (oder umgekehrt) zum Elternsprechtag erscheint und ich dann mit diesen Personen spreche, ist es nicht meine Aufgabe, im Vorfeld den rechtlichen Status - sprich die Frage des Sorge- oder Auskunftsrechts - der geschiedenen oder getrennt lebenden Person zu überprüfen.
Was die Klage angeht, führen wir das Ganze doch ad absurdum:
Lehrkraft verweigert ob der Klageandrohung das Gespräch mit Mutter und deren LG. Mutter droht nun mit Klage, weil Lehrkraft nicht mit LG sprechen will, obwohl das Kind im gemeinsamen Haushalt mit LG lebt.
Konsequenterweise müsste man in solchen Fällen, sofern diese überhaupt bekannt sind, die Rechtslage im Vorfeld klären. Das ist aber im schulischen Alltag bei statistischen 30+% der geschiedenen Ehen, Patchwork etc. kaum möglich.
Und um dann mal wieder in der Realität anzukommen:
Diese im Ausgangsthread geschilderte Problematik dürfte sich tatsächlich bestenfalls in einem von Tausend (oder mehr) Fällen ergeben. Daher lohnt es fast nicht, sich darüber ausführlichere Gedanken zu machen.