Beiträge von Bolzbold

    Wenn er jedes mal Vertretungsmaterial schicken müsste, damit die Klassen im Stoff weiterkommen, würde ihm das vergehen. Fordert doch das mal bei ihm ein. Es kann nicht sein, dass die Montagsklassen das ausbaden müssen.

    Das wird nicht funktionieren - die Krankmeldung schützt davor. Da muss man sich im Vorfeld gut überlegen, wie man da vorgeht, wenn der Kollege sich wehrt.

    Beim Krankenhaus hat die Abrechnungsstelle bisher direkt mit der PKV abgerechnet, so dass dann "nur" noch die entsprechend reduzierte Rechnung kam, die ich dann an die Beihilfe weitergeleitet habe.

    Je nachdem, was an Behandlungen ansteht - oft ist das ja vorhersehbar - muss man eben dieses Polster haben. Das mag ärgerlich sein, aber es ist mir so herum lieber, als IGEL-Leistungen etc. selbst zu bezahlen oder separat zu versichern.

    Für das Tablet-Ablenkungsproblem habe ich auch keine Idee. Laufen lassen, dann lernen sie halt weniger. Sich darüber zu stressen, macht’s auch nicht besser.

    Das hat für mich etwas von "pragmatischer Resignation" - einerseits ist diese Haltung völlig richtig im Sinne des eigenen Stresslevels und der eigenen Gesundheit. Aus pädagogischer Sicht finde ich das andererseits sehr besorgniserregend.

    An meiner neuen Schule sind es nicht die Tablets, dafür die Handys. Jede Fünfminutenpause wird von mindestens 80% der SchülerInnen bis zum Klingeln fürs schnelle Spielen zwischendurch oder das WhatsAppen etc. verwendet. Es wirkt so, als wäre der Unterricht eine lästige Unterbrechung des ansonsten 24/7/365 stattfindenden - und als völlig normal und den SchülerInnen zustehend empfundenen - Handykonsums erachtet.

    Als ich das gegenüber den Verantwortlichen thematisiert habe, wurde mir gesagt, dass das ein sehr heißes Eisen sei und man daher vorerst die Finger von lassen wolle.

    Okay, habe ich mir dann gesagt, dann ver(sch)wende ich meine Energie anderswo. Die Quittung in Form von zu wenig Konzentration, Vergessen von Unterrichtinhalten etc. kommt dann schleichend - und beständig.
    Und dennoch wurmt es mich irgendwo, weil das natürlich in meinen Unterricht hineinwirkt - die SchülerInnen behalten nichts mehr. Fünf Minuten Handyspielen nach 45 Minuten Unterricht ist die geistige Löschtaste. Hätte ich in dieser krassen Form nicht gedacht.

    OK, das war hilfreich, TwoEdgedWord und Bolzbold. In der APO-GOSt finde ich mehrmals die Formulierung „gegebenenfalls mit Tendenznote“. Das ist es wohl, was deren Gebrauch in der Sek II legitimiert?

    In der APO-SI finde ich so etwas nicht. Ist dann der Gebrauch von Tendenznoten in der Sek I unzulässig? Oder gibt es da an anderer Stelle andere Vorgaben?

    Und nur aus allgemeinem Interesse würde mich doch mal interessieren, wie dort, wo es erlaubt ist und praktiziert wird, Tendenznoten vergeben werden. Macht das jeder, wie er will oder folgt man einem Schema?

    In der APO-S I findest Du das nicht, weil es nicht vorgesehen ist. Deswegen schrieb ich ja, dass Du die Verordnung andersherum lesen musst. Dort steht nicht drin, was verboten ist, dort steht drin, wie es zu machen ist.

    Zur Praxis von Tendenznoten wurde hier ja schon etwas geschrieben. Ich gebe bis zur EF inklusive "glatte" Noten und schreibe die Tendenz in Klammern daneben - aber eben nur zur Orientierung.

    Die Punktetabelle in der APO-GOSt für die Q1 und die Q2 enthält faktisch Tendenznoten. Dies wird auch noch einmal bei den Leistungsmitteilungen sowie Anlage 8 und 9 der APO-GOSt deutlich. Dies folgt auch Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung (vgl. S 17)

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)

    Du musst die Vorgaben andersherum lesen.

    Die Notenvergabe laut § 48 SchulG ist verbindlich und sieht keine Tendenznoten oder Drittel oder Viertel vor. Punkt.
    Es muss nicht ausdrücklich drinstehen, dass das verboten ist. Wenn ein Gesetz sagt, dass es so gemacht wird wie in diesem Fall unsere sechsstufige Skala ohne Drittel oder Viertel - dann ist DAS die verbindliche Vorgabe, wie Noten gemacht werden.

    Die Vorgabe in § 48 ist eine in sich abschließende Aufzählung - mit der Ausnahme, dass Prüfungsordnungen konvertierbare andere Notenschemata vorsehen können - so wie es die APO-GOSt tut.

    Wir möchten Klassenarbeiten mit einem plus bzw. minus versehen, um die Kindern und Eltern genauer wissen zu lassen, wo sie mit dieser Klassenarbeit stehen. Angenommen, es gibt z, B. bei 23 bis 28 Punkten die Note befriedigend. Dann würde ich bei 23 und 24 Punkten eine 3-, bei 25 und 26 Punkten einfach eine 3 und bei 27 und 28 Punkten eine 3+ vergeben. Ist das so richtig bzw. gibt es dazu überhaupt Regelungen?

    Für mich ist das eigentlich klar, denn für mich entsprach schon als Schüler eine 3+ dem Wert 2,66, eine 3 dem Wert 3,0, eine 3- dem Wert 3,33. Auch entsprechen ja in der Oberstufe, wenn ich mich richtig erinnere, 15/14/13 Punkte einer 1, 12/11/10 Punkte einer 2 usw. Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird. Eine Kollegin deutete an, sie wolle nur in den seltenen Fällen ein plus oder minus vergeben, wo jemand um einen halben Punkt an einer besseren bzw. schwächeren Note vorbeigeschrappt (?) ist.

    EDIT: Fehlerhaftes Beispiel korrigiert.

    Dass Du keine Vorschrift findest (sic!), finde ich wiederum erschreckend. Dreh das Ganze einmal um und schau Dir die Vorschriften an, die es gibt. Die sind eigentlich eindeutig genug.

    Fangen wir bei § 48 SchulG NRW an.

    BASS 2022/2023 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)

    Machen wir weiter bei VV5.2 zu AO GS

    BASS 2022/2023 - 13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) (schul-welt.de)

    Und gehen dann in die Sek I. § 6 APO- S I verweist beim Thema Leistungsbewertung auf das Schulgesetz

    BASS 2022/2023 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)

    Und zuletzt die APO-GOSt. Hier § 16.

    BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Noch Fragen?

    Das Notenschema für die Schulen in NRW gibt bis zur Einführungsphase inklusive die Noten 1 bis 6 vor. Tendenznoten sind nicht vorgesehen. In der Praxis werden Tendenznoten vergeben, um die Leistung präziser einzuordnen. Die Tendenzen können bei der internen Buchhaltung auch helfen, eine Entscheidung herbeizuführen, wenn ein/e SchülerIn zwischen zwei Noten stehen sollte.

    Also, die Schulleiterin erhält eine Krankmeldung. Daraufhin sagt sie der Vertretungsplanerin, dass die Kollegin absent ist. Und dann, meint ihr, müsste die Vertretungsplanerin der Schulleiterin darüber eine Rückmeldung geben?

    Du bist ein Meister im absichtlichen Missverstehen. Ausgehend davon, dass der Vertretungsplaner die Info bekommt, würde er dann diese an die Schulleitung weitergeben. Wenn die Krankmeldung, wie von Dir vorgebracht, direkt an die Schulleitung geht, ist dieser Informationsfluss natürlich obsolet.

    Worum es in der Sache ging - das ist Dir sicherlich nicht entgangen - war die Überlegung einer wie auch immer gearteten Reaktion seitens der Schulleitung für den Fall, dass der Verdacht entsteht, eine Lehrkraft würde vorsätzlich fehlen, wenn man sich seitens der Schule erdreistet, sie gegen ihre eigenen Präferenzen (und Befindlichkeiten) für Vertretungsunterricht einzusetzen.

    Zur Zeit habe ich aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankungen viele (und auch hohe) Arztrechnungen zu zahlen.

    beebee2020 : Die Beihilfe hat mir da aber formlos und auch problemlos einen Abschlag gezahlt. Das könntest du auch probieren.

    Mittlerweile habe ich die Kosten von der PKV und auch von der Beihilfe erstattet bekommen. Die Beihilfe hat den Abschlag dann wieder rausgerechnet. Allerdings hat das Ganze (erstaunlicherweise ?) nur 14 Tage in der Bearbeitung gedauert.

    Das kommt auf die Sachbearbeitung und die Behörde an, bei der man arbeitet. Als ich noch in der Landesbehörde war, ging das sehr (!) schnell. Davor - und vermutlich jetzt auch wieder danach - dürfte das deutlich länger dauern. Ist halt so. Die Leute dort sind chronisch unterbesetzt und so ergibt sich eben ein Rückstau.

    Weil du direkt Bezug auf mich genommen hast, möchte ich deine Aussage kurz widerlegen. Dafür reicht ein Argument, selbst wenn du es als schwach empfinden solltest. Ein Argument dagegen, als Mann Grundschullehrer zu werden (das meintest du doch), ist, dass Männer, zumindest in Bayern, an der Grundschule diskriminiert werden, niedergeschrieben in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Zwei Frauen dürfen eine Schullandheimfahrt begleiten, aber keine zwei Männer (Punkt 4.2):

    Durchführungshinweise zu Schülerfahrten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. Juli 2010, Az. II.1-5 S 4432-6.61 208

    Das dürfte weniger der Diskriminierung dienen als den Realitäten geschuldet sein. Grundsätzlich sollen immer ein Mann und eine Frau mitfahren. Leider gibt es nicht genug Männer, also dürfen ausnahmsweise auch zwei Frauen mitfahren. Das ist in meinen Augen eine sehr pragmatische Vorgehensweise, die dazu dient, dass solche Fahrten überhaupt stattfinden können. Oder hast Du von einem Fall gehört, wo zwei Männer fahren wollten, aber mit Verweis auf diese Regelung nicht durften?

    Hier könnten wir uns den aktuellen Debatten anschließen und uns fragen, wer denn die Deutungshoheit über solche Regelungen hat. Ob das immer der- oder diejenige sein sollte, der/die sich diskriminiert fühlen könnte...?

    Deinen Rat mit dem Ersparten finde ich allerdings auch nicht gut, wobei das natürlich aktuell bei keinen Zinsen Sinn macht, ansonsten eher nicht.

    Das ist eine pragmatische Lösung, weil es so kein Loch in unseren normalen Haushalt reißt. Bei zwei Erwachsenen und drei Kindern kommt da schnell pro Quartal ein gutes vierstelliges Sümmchen zusammen....

    Ich bin selbst noch recht jung und hab das selbe Gefühl, verstärkt sich als Vertretungsplaner auch immer mehr:

    Kaum Distanz (regelmäßig Mails nachdem der Vertretungsplqn oben ist mit Änderungswünschen), vorschieben von Gründen („ich hab mich um 12 mit ner Freundin verabredet“- 2. Block ist bei uns um 11 zu Ende und danach hab’s noch einen Block Vertreten) oder bei drei jungen Kollegen beliebt „krank melden nachdem einem die Wünsche für die Vertretung nicht gewährt wurde „

    Ich glaube, da ist dann mal ein Gespräch mit der Schulleitung und mit der BASS als "Waffe" fällig. Die BASS lässt sich für gewöhnlich mit Verweis auf die Work-Life-Balance nicht aushebeln.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Nachdem Du jetzt Dampf abgelassen hast, sollten wir in der Tat die Sachen nüchterner betrachten .

    Ja, es kann sowohl bei der Debeka als auch bei der Beihilfe mal länger dauern. Bei der Debeka sind vier Wochen eher die Ausnahme - so lange musste ich noch nie warten. Bei der Beihilfe dauert es sehr oft sehr lange. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.

    Tipp:

    • Kurzfristige finanzielle Widernisse, sind keine Grundlage, über einen Statuswechsel nachzudenken.
    • Das Geld kommt früher oder später rein. Wenn man mit den ÄrztInnen frühzeitig redet, sind sie oft kulant, weil sie selbiges eben auch wissen.
    • Die PKV aufgrund der Bearbeitungsdauer der Leistungsanträge zu wechseln, ist Unsinn. Es kommt auf die Leistungen und die Prämie an - nebenbei könnten andere Versicherer ähnlich lange brauchen.
    • Wenn Du ein finanzielles Polster hast, würde ich daraus die Arztrechnungen bezahlen und sie aus dem "laufenden Geldverkehr" sprich reguläre monatliche Ausgaben herausziehen. (Wir sind eine fünfköpfige Familie und zum Quartalsende hat uns das in den letzten Jahren immer ein Loch in die Kasse gerissen. Seitdem ich die Rechnungen aus dem Ersparten begleiche und die Erstattungen dorthin zurücküberweise, ist unser Haushaltskonto wieder so wie es sein sollte.)
    • Denke auch bei dem Statuswechsel an weniger Leistungsspektrum sowie an längere Wartezeiten bei den Ärzten, wenn Du in der GKV bist. Und dann sind da natürlich auch noch die Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente etc.), die es nicht zu unterschlagen gilt.

    Ich habe es in einem anderen Thread auch schon geschrieben:

    Die Forderung der Gymnasiallehrkräfte - so sie denn mehrheitlich überhaupt von ihnen unterstützt wird - halte ich für unglaublich borniert.

    Sollen wir dann mal mit den Kombis Sport/Kunst o.ä. um die Ecke kommen? Dann kommt wieder die (Lautstärken)Belastung etc., etc. Kann man anderen nicht auch einmal etwas gönnen? Insbesondere dann, wenn die formalen Gründe für die niedrigere Besoldung nun schon eine Weile weggefallen sind?

    Hach je, ich bin Gymnasia(aaaa)llehrer. Und ich bin fachlich sowas von besser ausgebildet. Und ich darf die Abiturprüfung abnehmen. Uiuiui. Erstarrt in Ehrfurcht, Ihr niedrigere Schuformklientel. :uebel:

    Aber da die Lehrkräfte in $1 explizit ausgeschlossen werden, gilt der $5 ja auch nicht für sie.

    (Wobei es schon irritierend ist, dass man die Vollzugsbeamten auch in beiden Paragraphen explizit erwähnt. Einmal als Ausschluss, einmal als Ausnahme. )

    Kl. Gr. Frosch

    P.S.1: am Handy habe ich kein Paragraph-Symbol. Nutze mal das Dollarzeichen. Das ist ähnlich

    P.S.2: und das "gilt nicht für Lehrer" war damals in dem Thread auch die Quintessenz. Nicht das "gilt nicht für Beamte." Jetzt erinnere ich mich wieder.

    Bei Samsung Handys läuft das über den Buchstaben "s". Merkwürdigerweise ist das §-Zeichen nicht bei den Sonderzeichen. Musste ich auch erst lernen.

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