Hallo,
an unserer Schule sollen die Verträge des Schulträgers mit den Schülern über den Verleih von iPads geändert werden. Bislang mussten die Schüler bei Beschädigung nur haften wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Jetzt sollen die Schüler haften egal wie das Gerät kaputt geht. Ist sowas überhaupt rechtens? Es geht immerhin um einen Anschaffungspreis von 700 Euro. Unter Lernmittelfreiheit verstehe ich etwas anderes! Eltern mit mehreren Kindern können sich das Ausleihen solch empfindlicher Geräte doch gar nicht leisten. Was sagt ihr dazu?
Einmal unabhängig von der Schreibberechtigung sollten wir vielleicht den Begriff "Lernmittelfreiheit" klären.
Lernmittelfreiheit – Wikipedia
Für NRW gilt beispielsweise zusätzlich noch eine entsprechende Verordnung.
SGV Inhalt : Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) | RECHT.NRW.DE
Sprächen wir von Büchern, so würden auch Beschädigungen, die nicht zweifelsfrei von den VorbesitzerInnen verursacht und protokolliert wurden, dem/der aktuellen EntleiherIn zugerechnet, sprich das Buch müsste anteilig ersetzt werden. Das scheint mir bislang auch nicht rechtlich beanstandet worden zu sein.
Ob die Regelung dieser Schule sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Sache. Es könnte auch darauf ankommen, ob wir hier von einem kommunalen Träger oder einem privaten Träger sprechen. Letztere sind mitunter sehr kreativ, was solche Regelungen betrifft.
Die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Regelung wäre auch in einem Rechtsforum viel besser aufgehoben - dort sitzen Experten, die das klären können. Um es zugespitzt zu formulieren: Es gibt hier lediglich anekdotische Evidenz zu Situationen, in denen IPads kaputtgegangen sind und wie man im Anschluss damit umgegangen ist, sowie Laien- bzw. Halbwissen was möglicherweise sein könnte, aber nicht muss.