Beiträge von Bolzbold

    Ich höre aber an dieser Stelle nicht auf mantraartig zu wiederholen, dass ich in einer Situation in der absoluter Lehrermangel herrscht und man alles und mögliche unternimmt um Lehrerstunden zu generieren, in einer Situation in der KollegInnen auf dem Zahnfleisch gehen und ihre Gesundheit aufgrund der mannigfaltigen Belastungen gefährden. In solch einer Situation sollte man sich m.E. im Lehrerkollegium darauf verständigen, auf Klassenfahrten bis zur Besserung der Personallage zu verzichten. Dies wäre mal wirklich ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.

    Wenn ich mich nicht irre, wurde ein solcher Schulkonferenzbeschluss in der Vergangenheit für nichtig erklärt, weil ein Schulkonferenzbeschluss nur Art und Zeitpunkt der Fahrten, nicht aber das Durchführen von Klassenfahrten an sich festlegen kann. Ein Schulkonferenzbeschluss kann keine bestehenden und gültigen Erlasse außer Kraft setzen.

    BASS 2022/2023 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)

    Doch, die Kosten für die Freiplätze werden die Schülerinnen umgelegt, nur nicht transparent. Das Reiseunternehmen verschenkt nichts. In ihrer Kalkulation sind die Kosten umgelegt.

    Richtig - und hier erlaubt das Schulministerium die Annahme von Freiplätzen. Das finde ich extremst heuchlerisch, weil es offensichtlich ist, dass die Freiplätze durch die Beiträge der SchülerInnen subventioniert werden.

    Konkrete Fragen:

    - Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?

    - Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?

    - gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?

    Im Idealfall ziehst Du mit Kenntnisnahme des Votums der Schulleitung den Antrag zurück. Allerdings läuft die Frist dann wieder von vorne.

    Die Anträge müssen jedes Jahr erneut gestellt werden, weil aus dem Nichtstellen im Folgejahr ja nicht geschlossen werden kann, dass Du ja eigentlich doch noch versetzt werden möchtest.

    Taktisch ist deswegen nicht immer günstig, weil dem Votum der SL ja im Anschluss noch das Votum der BR folgt. Insofern hättest Du nach fünf Jahren die erste Hürde genommen - die zweite Hürde ist die viel entscheidendere. Da empfiehlt es sich, ggf. mit dem/der abgebenden wie dem/der aufnehmenden DezernentIn im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die wissen in der Regel, wo Bedarf besteht. Die Personalsachbearbeitung in Dezernat 47 weiß darüber in der Regel auch ganz gut Bescheid. Das wäre dann die niedrigschwelligere Informationsquelle.

    Ich habe da bei meiner Frau und bei mir entsprechende Erfahrungen gemacht und weiß, wovon ich spreche.

    Schiri

    Falls Du Kinder haben solltest, gäbe es noch weitere Alternativen.

    Freiplätze werden über höhere Kosten für die einzelnen SchülerInnen gegenfinanziert. Es gibt Unternehmen, die vor der Buchung explizit danach fragen, ob Freiplätze gewünscht sind. Ich habe die im Vorfeld der Buchung immer abgelehnt, so dass die Kosten auf alle Teilnehmenden (inkl. Lehrkräfte) umgelegt wurden. Im Anschluss daran wurde ein Antrag auf Erstattung der Reisekosten gestellt und das Geld relativ zeitnah erstattet.

    Auf diese Weise kann man sich eine Menge Probleme vom Hals halten.

    Wegen der Zinsen:

    500 Euro ausgelegt bei fiktiven 2% Zinsen wären 10 Euro Zinsen im Jahr. Im worst case habe ich das dann von der Anzahlung bis zur Erstattung an "Zinsverlust" - aber nur dann, wenn ich das Geld angelegt und nicht auf dem Girokonto gehabt hätte und mich von meinem Festgeld oder sonstiger Anlage bedient hätte.

    Es darf sich nun jeder selbst überlegen, ob eine solche Rechnung wie oben suggeriert, nicht doch zu sehr am Prinzip an sich klebt.

    Der Gesetzgeber wird eine Regelung anstreben, die die bisherigen Bedingungen weitgehend unangetastet lässt. Alles andere würde zusätzliches Geld und Personal kosten. Ersteres will man nicht ausgeben, Letzteres steht nicht zur Verfügung.

    Ich gehe davon aus, dass man für einzelne Tätigkeiten eine lächerlich geringe pauschale Arbeitszeit im Rahmen eines Gesamtkatalogs ansetzt, die die Arbeitszeit in den "erlaubten" Bereich drückt und so fern von der Realität ist wie Proxima Centauri von der Erde.

    Gleichwohl muss man sich dann fragen, wie man mit Lehrkräften umgeht, die ihre Arbeitszeit regelmäßig unterschreiten und womöglich auch nicht bereit sind, mehr Aufgaben zu übernehmen.

    Vor allem finde ich Arbeitszeit manchmal schwer messbar. Letztens im Auto ein Lied gehört und Zack war da eine Stunde zu in meinem Kopf. Wo und wann notiert man sich die 4 Minuten?

    Mit Verlaub, aber diese Aussage ist so unglaublich kleinlich und so typisch ist für uns Lehrkräfte.
    Jeder gedankliche Pups soll bitteschön als Arbeitszeit zählen und dann malt man sich auf der Basis dessen, was andere hier geschrieben haben, aus, dass man am Tag gefühlte Drölfzig Mal sich "einstempelt" und wieder "ausstempelt".

    Mit Ausnahme des reinen Unterrichts behaupte ich einmal, dass jede/r während der sonstigen noch abzuleistenden Arbeitszeit gedanklich auch einmal weit weg von der Arbeit ist. Muss man das dann gegenrechnen? Wollen wir eine solche Kleinlichkeit auch gegen uns angewandt wissen?

    Nochmal das Beispiel von der Behörde:

    Es interessiert niemanden. Wenn ich meine Arbeit in der vorgegebenen Zeit erledige, fragt niemand danach, was ich wann wo wie im Detail gemacht habe. Natürlich könnte man auch in der Behörde während der Arbeitszeit theoretisch zwei Stunden auf der Toilette verbringen, Schwätzchen mit den KollegInnen halten, endlos im Internet surfen (es gab bei uns ein separates WLAN für private Zwecke) oder auch einfach nur am Schreibtisch Däumchen drehen, wenn gerade wirklich nichts Dringendes zu tun ist.

    All das geht auch bei uns Lehrkräften. Die Arbeitszeiterfassung wird kein individuelles 1984 Szenario sein.

    Ich bin so dreist zu behaupten, dass die Sorge vor der Praktikabilität eher vorgeschoben ist und einige Angst vor der neutralen Erfassung der Arbeitszeit haben - was sicherlich an der Sorge vor zu viel Überstunden liegt...

    Konkretes Beispiel aus der Behörde:

    Vor Ort stemple ich ein und bei Beendigung der Arbeit wieder aus.

    Zu Hause melde ich mich über das Tool der Behörde an, wenn ich im Homeoffice arbeite, und wieder ab, wenn ich aufhöre. Keiner kontrolliert, was ich währenddessen mache. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt bestehen. Pausen werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen (ab 6 Stunden Arbeitszeit sind das 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten). Diese Pausen mache bzw. nehme ich dann auch. (Und sei es nur, um private Dinge zwischendurch zu erledigen wie Kinder einsammeln.)

    Das könnte eins zu eins auch bei uns Lehrkräften funktionieren. Das sind vier "Klicks" pro Tag. Zweimal in der Schule und - sofern auch zu Hause gearbeitet wird - zweimal zu Hause.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Hier einmal die Hauptquelle für den Sonderurlaub - denn Kinderkrankheitstage zählen eben dazu.

    SGV § 33 (Fn 14) Urlaub aus persönlichen Anlässen | RECHT.NRW.DE

    Wichtig ist vor allem dieser Zusatz hier.

    MBl. NRW. Ausgabe 2008 Nr. 29 vom 30.10.2008 Seite 517 bis 540 | RECHT.NRW.DE

    Und dies ist die Einzelnorm, auf die verwiesen wird.

    § 45 SGB 5 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Hier noch die Info von der GEW:

    Sonderurlaub und Urlaub - GEW NRW (gew-nrw.de)

    Standard sind 10 Tage pro Kind in Deinem Fall und maximal 25 bei mehreren Kindern. Zwischendurch gab es während der Pandemie auch großzügigere Sonderregelungen.

    Wo man das findet? Über eine Google-Suche mit den passenden Stichworten.

    Als ich geboren wurde, war es bereits nicht mehr weit bis zu ihrem silbernen Jubiläum. England bzw. Großbritannien wird für mich immer durch die Queen symbolisiert bleiben, auch dann wenn William eines Tages König sein wird. Ihn werde ich wohl noch als König erleben...

    Ja, es ist natürlich Arbeitszeit und Teil der Dienstpflicht, ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Mit "zusätzliche" meinte ich, dass der Stundenplan eben so liegen kann, dass man die hat, oder eben auch nicht, obwohl man das gleiche Wochenstundenmaß hat.

    Man muss es sich einfach mal bewusst machen, finde ich.

    Dann sind wir aber auch wieder bei den Vorteilen, die Stundenpläne haben können. Ich bereits vieles in meinen je nach Woche bis zu acht Springstunden vor und nach.
    Ich gehe davon aus, dass sich das auf lange Sicht hin ausgleicht. Falls nicht, wäre es am Lehrerrat, für eine über alle Bereiche gleiche Belastung einzutreten.

    Kenne ich auch so, und es ist insofern de facto so, dass Lehrer, die jeden Tag zur ersten Stunde beginnen, somit pro Woche 75 Minuten mehr Aufsicht leisten müssen als die, die jeden Tag erst zur zweiten oder dritten Stunde beginnen.

    Durch relativierende Ansichten wie: "Ich bin ja eh da" oder "Da kann ich dann schonmal was Organisatorisches klären" oder "So geht weniger Unterrichtszeit verloren" wird diese Zeit scheinbar quasi als Bonus gesehen und nicht als zusätzliche Arbeitszeit - insofern wird da auch bei Pausenaufsichten etc. nichts kompensiert und es ist halt einfach so.

    Nö - es IST Arbeitszeit - das hat ja auch niemand bestritten. Und es ist Teil Deiner Dienstpflichten.


    Warum muss man für Aufsichten etwas kompensieren, wenn es Teil der Aufgabenbeschreibung meines Jobs ist?

    Oh hier werden ja Dinge erzählt:dollar:

    Ich sehe der Kollege ist Sek 1 und NRW

    Die Tätigkeit ist bei Sek 1 in NRW leider nicht mit einer höheren Eingruppierung verbunden. Es gbt vielmehr eine Fuktionszulage die nicht Pensionswirksam ist.

    Das nur mal so als Hintergrund für NRW, A 15:dollar: schön wäre es für die Kollegen

    Bei den Sek 2 Fachleitern sieht das anders aus

    Der ursprüngliche Kollege war SI. Der den Thread aufgreifende Kollege dürfte Sek II sein.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus: Darf die Schulleitung Mehrarbeit in Form von zusätzlichem "Unterricht" ohne weiteren Ausgleich einfach anordnen?

    Konkret geht es darum, dass die Lehrkräfte an meiner Grundschule dazu verpflichtet werden, statt um 08.00 Uhr (offizieller Unterrichtsbeginn) bereits um 7.50 Uhr in der Klasse zu stehen und die Kinder in Empfang zu nehmen. Den Eltern wurde klar kommuniziert, dass die Lehrkräfte ab 07.50 bereit stehen, um Kinder vor Unterrichtsbeginn in der Klasse zu betreuen. Für eine Vollzeitlehrkraft, die jeden Tag zur ersten Stunde Unterricht hat, bedeutet das Mehrarbeit von 50 Minuten in der Woche.

    Ist das rechtlich so okay? Von einem Ausgleich war nie die Rede.

    Ich finde diese Haltung problematisch, weil die Arbeitszeit sich nicht nur aus dem Deputat speist sondern eben auch aus anderen Tätigkeiten, wie eben Aufsichten. Das ist keine Mehrarbeit sondern Teil Deiner dienstlichen Pflichten.


    Und möglicherweise kann man hier pädagogisch schon das eine oder andere "reißen", so dass sich daraus "Synergieeffekte" für die restliche Arbeit ergeben, wodurch Arbeitszeit - vermutlich aber vor allem Arbeitskraft - an anderer Stelle eingespart wird.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte in NRW?

    Bei uns (Gesamtschule) hat uns eine Mutter über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen. Aus dem Ref habe ich in Erinnerung, dass wir das auf keinen Fall dürfen, da man durch falsche Dosierung etwas falsch machen kann. Unsere Schulsanis dürfen zB auch keine Wunden desinfizieren, da wohl mal jemand darauf allergisch reagiert hat.

    Aber wie ist die rechtliche Regelung, dürfen oder müssen wir das Medikament geben? So oder so würde ich parallel einen RTW zur Absicherung rufen.

    Ich kann nur dringend empfehlen, sich diesbezüglich selbstständig schlau zu machen. Mit den entsprechenden Begriffen lässt sich das alles googeln. Gerade in solchen Feldern sollte man sich immer aus erster Hand informieren, damit solche Unsicherheiten gar nicht erst aufkommen. Erste Hand ist immer die BASS bzw. eine Suche auf den Seiten des MSB. Meistens stammt der entsprechende Treffer ja sogar von dieser Seite.

    Familienpolitische Gründe ist ja der allgemeine Begriff - mit Pflege ist hier ja nicht die Pflege von älteren Familienmitgliedern gemeint sondern eben auch das Aufziehen von Kindern. Falls also Kinder vorhanden sein sollten, wären die Bedingungen erfüllt.

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