Beiträge von Bolzbold

    Ich halte es für sinnvoll, mit dem Stundenplanungsteam das Gespräch zu suchen bei großen Problemen durch Änderungen, aber eben auch die innere Flexibilität mitzubringen, nicht beständig herumzurechteln, wenn der Stundenplan sich in einer für einen selbst ungünstigen Weise ändert, sondern sich bewusst zu machen, wie viele Stunden Arbeit es die Stundenplaner kosten kann, auch nur eine Stunde im Plan von Lehrkraft X zu verschieben, damit diese gefühlt günstiger liegt. Nicht alle Stundenplaner haben dasselbe feine Händchen für diese Arbeit, aber alle sind letztendlich sehr engagiert und geben ihr Bestes.

    Wir hatten das ja auch anderswo mehrmals im Forum diskutiert: Es ist völlig klar, dass ein Stundenplan im Wesentlichen die Unterrichtsversorgung bzw. -abdeckung zu gewährleisten hat. Danach können individuelle Wünsche berücksichtigt werden - und es ist fast immer so, dass es einen Freud des anderen Leid bedeuten kann.

    Es gibt dann im Arbeitsrecht die Möglichkeit bei besonderen temporären Belastungen Erholungszeiten festzusetzen. Diese gehören im Gegensatz zu Pausenzeiten zur Arbeitszeit. Es ist also noch viel zu tun🤷

    Ich habe das bislang noch nicht gegoogelt, aber interessant wäre hier zu erfahren, wie das Ganze dann konkret umgesetzt werden kann.

    Problematisch ist und bleibt die Arbeitsdichte, die leider nur schwer quantifizierbar ist. Im Grunde müsste unsere Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Arbeitsdichte erfasst werden. Wenn ich im Büro selbst bei großem Zeitdruck Vorgänge bearbeite, hat das doch noch einmal eine andere Qualität, als wenn ich vor einer Klasse mit 30 Pubertieren stehe, von denen im Extremfall noch zehn Kinder "verhaltenskreativ" sind.

    Ich war in der Behörde nie ansatzweise so gestresst bzw. belastet wie in der Schule - und auch in der Behörde war ab und an "die Kacke am Dampfen".

    Was habt ihr für Schulleitungen? Oder steigert ihr euch in den Fall hinein?

    Natürlich ist das kein Problem für einen dringenden Arzttermin freigestellt zu werden. Wenn sich abrupt der Stundenplan geändert hat, dann ist das erst recht kein Problem.

    Selbstverständlich guckt man selbst auch, dass man die Termine, so möglich, nicht gerade in die Unterrichtszeit legt. Geht halt nicht immer.

    Das sehe ich ähnlich und bin davon überzeugt, dass das bei den meisten KollegInnen auch genau SO abläuft. Was dann eben nicht passen sollte, das muss eben freundlich, aber offen angesprochen werden.

    Ich habe erst letzte Woche einen solchen Fall mit einem seit Monaten feststehenden Arzttermin gehabt. Da hatte ich meinen Stundenplan noch nicht. Kurze, freundliche Frage an die SL, ob das geht und warum der Termin notwendig ist. Alles gar kein Problem.

    Hallo zusammen,

    ich bin grade auf 180 und frage mich, ob ich mich zurecht aufrege. Wir bekommen in diesem Schuljahr jetzt den sechsten neuen Stundenplan, gerade kam die Mail, die Pläne gelten ab Montag. Statt Montag um 9.30h Schluss zu haben, unterrichte ich jetzt bis 13.30h, muss (zum zweiten Mal wegen spontaner Stundenplanänderung) einen Arzttermin canceln, meine Klassenarbeiten umorganisieren und meine geplanten Unterrichtsreihen anpassen.

    Mich interessiert, wie das bei euch so gehandhabt wird.

    Viele Grüße!

    In der Vergangenheit hatten wir an meiner alten Schule bis zu 15 neue Stundenpläne innerhalb eines Schuljahres. Das betraf natürlich nicht jedesmal das gesamte Kollegium, konnte aber eben genau das wie von Dir beschrieben zur Folge haben. Ist doof. Lässt sich aber nicht ändern. Unterrichtsversorgung geht vor.

    Ganz lieben Dank für Eure Beiträge. Vielleicht sind noch ein paar Infos hilfreich.

    Im vorliegenden Fall geht es weder um Drogen, noch um Waffen oder gar der Androhung eines Amoklaufs. Das Problem ist deutlich kleiner.

    Es handelt sich um einen Zweitklässler, der neben einer ausgeprägten Mitarbeitsverweigerung immer häufiger ausrastet. Bei kleinsten Anlässen. Seine Wut verbalisiert er deutlich und häufig geradezu inszeniert. Er wird dabei in erster Linie gegen Mobiliar und andere bereits tote Gegenstände aggressiv. Das birgt natürlich die Gefahr des Kollateralschadens. Ansonsten ist das eher ein klassischer Maulheld. Voll von Ängsten und Gefühlen der Minderwertigkeit und gaaaaaanz viel Trotz.

    Das würde streng genommen unter beide §§ fallen, ist aber m.E. natürlich eher ein pädagogisches Problem.

    Vielleicht, Rechtsberatung ist das hier sowieso nicht. Im zitierten Text geht es aber auch um psychische Folgen und Gefahr für sich und andere, da steht nirgends, dass es um eine Seuche gehen muss. Es könnte z.B. auch um Drogenkonsum gehen.

    Ja, aber hier läge, sofern die Schule betroffen ist, dann auch eine Pflichtverletzung nach § 53 vor. Wenn der Schüler/die Schülerin nur Drogen nähme ohne schulischen Kontext, wäre wieder § 54 im Spiel.

    Wenn du von §54 sprichst, würde ich sagen nein. Da steht, 'bei Gefahr im Verzug'. Das bedeutet, die Schulleitung darf einen Schüler erst mal ausschließen, der mit Waffen in der Hosentasche Todesdrohungen ausstößt. Dann muss aber ein Amtsarzt hinzugezogen werden.

    Ansonsten ist das Chefinnensache, der oder die muss sich selbst bei der Rechtsabteilung Rat einholen, das kannst du sowieso nicht lösen.

    Edit: eine Schulleitung hat das Hausrecht. Sie kann sowieso bei Gefahr im Verzug die Polizei oder den Notarzt rufen und zunächst Zutrittsverbot aussprechen. Hatten wir schon bei durchgeknallten Eltern.

    § 54 hat als Überschrift "Schulgesundheit" - und die ersten beiden Absätze behandeln eben dieses Thema und keinen potenziellen Amoklauf. Absatz drei leitet sich aus den Bestimmungen der ersten beiden Absätze dieses Paragraphen ab. Der Amoklauf bzw. die Androhung desselben fällt ganz klar unter § 53.

    "Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund eines regelmäßig zu überprüfenden amtsärztlichen Gutachtens. Bei Gefahr im Verzug ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen. Bei einem vorläufigen Ausschluss ist das amtsärztliche Gutachten unverzüglich nachträglich einzuholen."

    Der erste Satz könnte sich auf Auffälligkeiten bei Schülern vor allem mit psychischen Störungen beziehen, die "unkontrollierbar" sind.
    Der zweite Satz dient m.E. primär der Seuchenbekämpfung und -prävention.

    Das Gutachten wird über die Schule eingeholt - vgl. auch § 58 Abs. 9 SchulG.

    Das sind jetzt meine Vermutungen auf der Basis meiner Erfahrungen aus der Behörde.

    Ich fürchte, dass noch einige böse Überraschungen uns in NRW treffen werden. Gerade deswegen kommt das mit der Arbeitszeit zur rechten Zeit.

    Im Vergleich mit den anderen Tätigkeitsbereichen im ÖD besteht im Schuldienst nur während der Ferien die Möglichkeit, die Überstunden abzubauen - und genau SO wird es dann erfolgen. Wenn die Arbeitszeit erfasst wird, muss man sich dann darüber im Klaren sein, dass der Dienstherr einen dann über die Zeiten, die über den Urlaubsanspruch und das Abfeiern von Überstunden hinausgehen, aktiv zum Dienst (in der Schule) auffordert.

    Das Schlimme an unserem Beruf ist die hohe Belastung während des Unterrichtsalltags, die meiner Erfahrung nach nicht einmal ansatzweise mit noch so krassen Stressphasen im Büro vergleichbar ist. (Ich habe ja beides erlebt.)

    Die Beurteilung bei der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle nach A15 würde der/die zuständige DezernentIn schreiben. Und in der Regel muss man dann so vortanzen wie die anderen BewerberInnen. Ohne "Hausmacht", sprich eigene Schule, Lerngruppen, KollegInnen etc. stelle ich mir das sehr schwer vor. Daher kam das für mich auch nie infrage. Ein ehemaliger Kollege von mir wird das wohl in absehbarer Zeit machen müssen - mal sehen, was daraus wird.

    Korrekt. Das steht dann ebenso im Ausschreibungstext.

    Die Beurteilung und die Verlängerung der Abordnung stehen meiner Erfahrung nach in keinem unmittelbaren Zusammenhang - gerade bei der Verlängerung vom ersten ins zweite Jahr. Das sind zwei unterschiedliche Verfahren. Wenn man völlig ungeeignet wäre, dann würde die Abordnung nach einem Jahr enden.

    Spannend. Danke für die Erklärung. Was ist, wenn jemand in eine Behörde abgeordnet ist oder ähnliches, wo es keinen Unterricht gibt?

    Das steht in der Regel im Ausschreibungstext. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an die Behörde über und kann Grundlage einer Personalentwicklungsentscheidung sein - sprich: Nach zwei Jahren wirst Du (regel)beurteilt und oft dann befördert.

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