Beiträge von Bolzbold

    Kenne ich auch so, und es ist insofern de facto so, dass Lehrer, die jeden Tag zur ersten Stunde beginnen, somit pro Woche 75 Minuten mehr Aufsicht leisten müssen als die, die jeden Tag erst zur zweiten oder dritten Stunde beginnen.

    Durch relativierende Ansichten wie: "Ich bin ja eh da" oder "Da kann ich dann schonmal was Organisatorisches klären" oder "So geht weniger Unterrichtszeit verloren" wird diese Zeit scheinbar quasi als Bonus gesehen und nicht als zusätzliche Arbeitszeit - insofern wird da auch bei Pausenaufsichten etc. nichts kompensiert und es ist halt einfach so.

    Nö - es IST Arbeitszeit - das hat ja auch niemand bestritten. Und es ist Teil Deiner Dienstpflichten.


    Warum muss man für Aufsichten etwas kompensieren, wenn es Teil der Aufgabenbeschreibung meines Jobs ist?

    Oh hier werden ja Dinge erzählt:dollar:

    Ich sehe der Kollege ist Sek 1 und NRW

    Die Tätigkeit ist bei Sek 1 in NRW leider nicht mit einer höheren Eingruppierung verbunden. Es gbt vielmehr eine Fuktionszulage die nicht Pensionswirksam ist.

    Das nur mal so als Hintergrund für NRW, A 15:dollar: schön wäre es für die Kollegen

    Bei den Sek 2 Fachleitern sieht das anders aus

    Der ursprüngliche Kollege war SI. Der den Thread aufgreifende Kollege dürfte Sek II sein.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus: Darf die Schulleitung Mehrarbeit in Form von zusätzlichem "Unterricht" ohne weiteren Ausgleich einfach anordnen?

    Konkret geht es darum, dass die Lehrkräfte an meiner Grundschule dazu verpflichtet werden, statt um 08.00 Uhr (offizieller Unterrichtsbeginn) bereits um 7.50 Uhr in der Klasse zu stehen und die Kinder in Empfang zu nehmen. Den Eltern wurde klar kommuniziert, dass die Lehrkräfte ab 07.50 bereit stehen, um Kinder vor Unterrichtsbeginn in der Klasse zu betreuen. Für eine Vollzeitlehrkraft, die jeden Tag zur ersten Stunde Unterricht hat, bedeutet das Mehrarbeit von 50 Minuten in der Woche.

    Ist das rechtlich so okay? Von einem Ausgleich war nie die Rede.

    Ich finde diese Haltung problematisch, weil die Arbeitszeit sich nicht nur aus dem Deputat speist sondern eben auch aus anderen Tätigkeiten, wie eben Aufsichten. Das ist keine Mehrarbeit sondern Teil Deiner dienstlichen Pflichten.


    Und möglicherweise kann man hier pädagogisch schon das eine oder andere "reißen", so dass sich daraus "Synergieeffekte" für die restliche Arbeit ergeben, wodurch Arbeitszeit - vermutlich aber vor allem Arbeitskraft - an anderer Stelle eingespart wird.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte in NRW?

    Bei uns (Gesamtschule) hat uns eine Mutter über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen. Aus dem Ref habe ich in Erinnerung, dass wir das auf keinen Fall dürfen, da man durch falsche Dosierung etwas falsch machen kann. Unsere Schulsanis dürfen zB auch keine Wunden desinfizieren, da wohl mal jemand darauf allergisch reagiert hat.

    Aber wie ist die rechtliche Regelung, dürfen oder müssen wir das Medikament geben? So oder so würde ich parallel einen RTW zur Absicherung rufen.

    Ich kann nur dringend empfehlen, sich diesbezüglich selbstständig schlau zu machen. Mit den entsprechenden Begriffen lässt sich das alles googeln. Gerade in solchen Feldern sollte man sich immer aus erster Hand informieren, damit solche Unsicherheiten gar nicht erst aufkommen. Erste Hand ist immer die BASS bzw. eine Suche auf den Seiten des MSB. Meistens stammt der entsprechende Treffer ja sogar von dieser Seite.

    Familienpolitische Gründe ist ja der allgemeine Begriff - mit Pflege ist hier ja nicht die Pflege von älteren Familienmitgliedern gemeint sondern eben auch das Aufziehen von Kindern. Falls also Kinder vorhanden sein sollten, wären die Bedingungen erfüllt.

    Vielleicht sollten wir uns ein wenig von der reinen Arbeitszeit lösen. Ich habe mich bei der Diskussion immer schon daran gestört, dass wir so an den 41 Stunden kleben.

    Die persönliche Effizienz, die eigene Kompetenz, die Selbstdisziplin und der eigene Anspruch an die jeweilige Leistung spielen dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.

    Ich kann meine Arbeit in 41 Stunden schaffen. Dafür muss ich mich aber ziemlich disziplinieren und direkt nach dem Unterricht in mein (schulisches) Büro verschwinden und Vor- und Nachbereitungen, sonstige Orga und die Korrekturen erledigen. Geht alles. Dann fahre ich gegen 15.30 Uhr nach Hause - in der Regel bin ich um 7.20 Uhr in der Schule. Passt also. Einige wenige Dinge mache ich dann noch zu Hause.

    Es gibt Menschen, die sich diese Art des Arbeitens nicht antun wollen und dafür womöglich 50+ Stunden pro Woche arbeiten, aber wesentlich entspannter, langsamer und letztlich weniger effizient. Andere wiederum brauchen weniger Zeit, um ihr Pensum zu erledigen.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass im häuslichen Umfeld mit Familie, insbesondere Kindern, im Hintergrund die Arbeitszeit weniger effizient genutzt wird.

    Als ich in der Behörde war, habe ich alle Aufträge sofort, zügig (und vor allem in der Regel ziemlich gut) erledigt. Das Ergebnis war, dass ich im Anschluss viel Leerlauf hatte, weil eben alles abgearbeitet war. Ich hätte auch langsamer arbeiten können - damit weniger effizient und im Ergebnis mit weniger Leerlauf. Das entsprach aber nicht meiner Arbeitsweise.

    Um in der Berufsschule in den IT Klassen die entsprechenden IT Fächer zu unterrichten braucht man das wahrscheinlich durchaus. Schließlich sollte nan von dem, was man den Schülern beibringt ja auch praktisch was verstehen.

    Das erschließt sich für mich ad hoc noch nicht - aber vielleicht wird sich hier ja noch eine/r äußern, der/die konkrete Anwendungen benennen kann.

    CAD, Simulationen, Rendering oder Videobearbeitung auf einem Convertible mit Dok. Schon bist du in der Preisklasse.

    NAS zum Sichern und Bereitstellen der Daten.

    Nicht jeder hat nur den Anwendungsfall Textverarbeitung und Powerpoint.

    Schon klar. Dennoch mag mir diese Preisklasse für den schulischen Gebrauch nicht so recht einleuchten - bei einem NAS-System jenseits der 1.000 Euro erst recht nicht. Letztlich ist es mir aber auch ganz gleich, was andere mit ihrem Geld machen. Wenn sie meinen, dass sie diese Geräte brauchen, dann sei's drum.

    Hab mir damals auch einen leistungsstarken Laptop zugelegt - etwa in deiner Preisklase (unteranderem um damit auch aufwendige Grafikanwendungen zu nutzen und Spiele zu spielen.) Weder musste ich das in der Steuererklärung gesondert erklären, noch nachweisen, dass es wirklich so teuer war.

    Das hatte ich auch schon vermutet. Vorhin habe ich mir mal die Geräte in der Preisklasse oberhalb von 2.500 Euro angesehen - die sind für Büroarbeiten viel zu leistungsstark - ein I7 der 11. Generation, eine 1TB+ SSD, 32 GB Ram, RTX 3050 Ti mit 4 bis 8 GB DDR Ram. Sieht mir auch eher nach Spielen aus.

    Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?

    Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...

    Es ist nun aber passiert. Die Einsicht ist auch da und die Person hat ihr Möglichstes getan, um den Schaden abzuwenden. Was genau ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde daran, außer schlechte Stimmung im Kollegium??

    Ich denke, da werden wir uns im Kreis drehen. Daher würde ich empfehlen, diese Diskussion bzw. die Haltung des Gegenübers einfach einmal so stehen zu lassen und nicht weiter darauf einzugehen. Die Argumente sind soweit ausgetauscht - einschließlich der Frage, ob sich ein auf das reale Leben übertragenes Verhaltensmuster eher hinderlich auf Einladungen zu Grillabenden auswirkt...

    Ich bin ehrlich: ich will nicht wissen, wie meine Abweichungen (nach oben / nach unten / als Erst- oder Zweitprüferin) wären, wenn ich die Ergebnisse der Erstprüfung nicht sehen würde und umgekehrt.

    Deswegen habe ich mir in der Regel die Punkte bzw. die Note der Erstkorrektur nicht angeschaut. Es war dann erstaunlich, dass man letztlich doch recht dicht beisammen lag - was aber auch daran gelegen haben mag, dass wir innerhalb der Fachschaft und in diesem Fall auch unter den betroffenen KollegInnen eine klare gemeinsame (!) Linie hatten.

    Dienstaufsichtsbeschwerde. Ohne wenn und aber. Wer so was macht, muss dermaßen weit im Off sein, dass gesprochene Worte höchstwahrscheinlich nicht landen würden...

    Da bin ich mir nicht so sicher. Manche KollegInnen sind diesbezüglich extrem naiv. Dann wäre natürlich auch noch die Frage, welche mittelfristigen Konsequenzen es haben kann - auch auf das ganze Kollegium bezogen - wenn ich hinginge und einen Kollegen, der sich zweifellos falsch verhalten hat, mit einer DA überziehe. "Ich hab doch nur seine Telefonnummer weitergegeben und der/die schwärzt mich bei der Bezirksregierung an." (Parallelen zu SchülerInnenverhalten wären rein zufällig...)

    Die effektive "Konsequenz" des Verhaltens durch die BR wird maximal ein "Du, Du Du" sein in Verbindung mit der Maßgabe, eine Fortbildung zum Thema Datenschutz zu belegen. Mehr aber auch nicht. Falls der Kollege eine Beförderung anpeilen sollte, wäre eine DA natürlich diesbezüglich eher hinderlich.

    Ich persönlich würde das auf der zwischenmenschlichen Ebene klären.

    Da sagt 6.1.2. der APO-S I NRW aber irgendwie was anderes für "normale" Klausuren. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch in NRW Deadlines für die Übergabe an Korreferenten usw. bei den Abschlussarbeiten geben wird.

    Natürlich gibt es das. Allerdings ist VV 14.6 zu Abs. 6 von § 14 APO-GOSt hier erfreulich realitätsnah. Es heißt nur, dass die Klausuren so bald wie möglich zu korrigieren und zurückzugeben sind.

    Im Zentralabitur gilt der Terminerlass, der die Weitergabe an den/die externen ZweitkorrektorIn, den/die DrittkorrektorIn sowie an die Schulleitung vorschreibt.
    Vgl. Standardsicherung NRW - Zentralabitur GOSt - Termine - Rahmentermine und Terminierung der schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern (Fachprüfungstermine) für die zentralen Abiturprüfungen 2023

    Wenn es zeitlich eng wird, kann man vorbehaltlich dessen, dass kein Unterricht ausfällt, auch als korrigierende Lehrkraft im Abitur Korrekturtage bekommen.

    In NRW gibt es

    • bei A13 Stufe 7 als Verheirateter 4.350,67 Euro netto.
    • bei A14 Stufe 7 als Verheirateter 4.554,36 Euro netto.

    Jede Deputatsstunde "erbringt" bei 25,5 Stunden Deputat 0anteilig 170,61 Euro.

    Bei einer Stunde Entlastung und somit 24,5 Stunden Deputat sind wir bei 177,57 Euro.

    Die A14 bei vollem Deputat bringt 178,60 Euro.

    Würde ich durch Entlastungsstunden effektiv weniger arbeiten, dann würde sich eine Beförderung basierend auf diesen Werten nicht lohnen. Ausgehend von den 41 Stunden Wochenarbeitszeit und der Annahme, dass dies auch bei einer Beförderung gleich bleibt, kommen 200 Euro mehr in die Kasse. Wer durch die A14 effektiv mehr arbeitet, wird hat objektiv mehr Geld auf den Konto, aber einen niedrigeren Stundenlohn. Das ist dann jedem selbst überlassen, wie er/sie damit umgeht.

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