Beiträge von Bolzbold

    Was den Erziehungsauftrag gegenüber den jungen Menschen anbetrifft, so muss halt das eine zum anderen passen. Man kann ihnen nicht das Recht einräumen, Klausuren zu wählen, wenn sie mit der daraus entstehenden Verantwortung nicht umgehen können. Die POen sagen, sie seien reif dafür.

    Das mag Dein Konzept von Recht und Verantwortung sein. Die Rechtstheorie ist hier aber eine andere.

    Im Falle der APO-GOSt greift einerseits ein Verantwortungsanspruch an die SchülerInnen im Rahmen ihrer Wahlen (die aber vor dem Hintergrund der Belegungsverpflichtungen gar nicht so viel Verantwortung einfordern), andererseits aber auch ein umfassender (pädagogischer) Begleitanspruch, wie man aus § 5 Abs. 1 und 2 deutlich herauslesen kann.

    Dann ist da natürlich auch noch die Rolle der Eltern einzubeziehen - bis die SchülerInnen 18 sind, müssen die Eltern die Wahlbögen mitunterschreiben. Beratungsgespräche finden da in der Regel auch im Beisein der Eltern statt, oder es wird ein schriftliches Beratungsprotokoll mitgegeben, das die Eltern unterschreiben müssen.

    Hast Du eigentlich selbst Kinder?
    Ich glaube, wenn man selbst Vater oder Mutter ist, dann relativieren sich viele ursprünglich eher resolute Positionen, weil man merkt, dass Rechte und Pflichten bzw. Verantwortung nicht in diesem von Dir angeführten Dualismus funktionieren.

    es hängt von der Perspektive ab.

    WENN ich davon ausgehe, dass SuS auf dieser Ebene mündig und selbstverantwortlich sind (wovon wir in der Oberstufe ausgehen müssten), dann darf dieser Fehler mehr Konsequenzen haben (darüber scheiden sich die Wege) als nur ‚ups, dann schreibst du halt nach‘.

    Es ist auch nur ein Fehler, wenn ich mein Konto überziehe, dann bezahle ich Strafgebühren. Wenn ich zu schnell fahre, gibt es auch Ärger, usw…

    Und die Beispiele SIND aus dem Alltag der Altersgruppe.

    Und genau diese Perspektive halte ich für problematisch. Im G8 Bildungsgang sind die SchülerInnen der EPh 15 oder 16 Jahre alt. Wollen wir jetzt die Begriffe "mündig" und "selbstverantwortlich" so hoch hängen und sie quasi verabsolutieren, um dann ähnlich "absolute" Sanktionen zu verhängen?

    Wir haben auch in der Oberstufe noch einen Erziehungsauftrag - und in der Einführungsphase kann man da durchaus nachsichtiger sein als beispielsweise in der Q2. Und wie sähe denn außer einem "bitte achte künftig auf die korrekt geführten Kurslisten" die "Sanktion" bei der Lehrkraft aus? Müsste man da nicht im Grunde strengere Maßstäbe anlegen als bei dem/der SchülerIn?

    Müsste man, wenn man dem "Hardliner-Ansatz" folgt, dann nicht jedem User und jeder Userin hier in diesem Forum in den Allerwertesten treten, wenn er/sie nicht dazu in der Lage ist, die für sein/ihr Bundesland geltende Rechtslage als studierte/r AkademikerIn selbstständig zu recherchieren?

    Mag ja sein, dass das der politische Wille ist und das auch so in Gesetze und Vorschriften gegossen ist. Erschreckt bin ich von der Selbstverständlichkeit, als die sich diese Absurdität in den Köpfen einiger manifestiert. Die Rechtslage zwingt uns dazu, uns verarschen zu lassen.

    Ich habe in meinen 14 Jahren an der Front keinen solchen Fall gehabt - vielleicht auch deswegen, weil sowohl die Oberstufenleitung als auch ich als Fachlehrer und später Stufenberater sehr akribisch waren, was die Kontrolle der Listen betraf.

    Aus Einzelfällen vermag ich weder eine Absurdität der Rechtslage noch einen Zwang sich verarschen zu lassen herzuleiten.

    Prüfungsordnungen sind dazu da, eine für alle gleichermaßen geltende, verlässliche und verbindliche Grundlage für den Bildungsgang und seinen Abschluss zu liefern. Dass einzelne Bestimmungen durch SchülerInnen, die meinen, besonders schlau zu sein, unterlaufen werden, liegt in der Natur einer jeden Regelung und eines jeden Gesetzes bzw. es scheint die Natur des Menschen zu sein, sich dann nicht daran zu halten, wenn es einem einen Vorteil verspricht.

    Macht aber Eindruck!:engel:

    Aus eigener Erfahrung: Ja und nein.

    Ich hatte mich seinerzeit für eine Stelle in einem anderen Bereich der Schulbehörde fachlich sehr fundiert vorbereitet und konnte das im Bewerbungsgespräch auch frei vortragen. Das hat man mir tatsächlich als "auswendig gelernt" unterschwellig "krumm genommen", wie ich nachher aus inoffizieller Quelle erfahren habe. Gut, ich habe die andere Stelle bekommen, die mir ohnehin fachlich mehr zusagte, insofern war das dann egal.

    Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?

    Oder hat er unentschuldigt (da nicht krank und nicht beurlaubt) gefehlt?

    LG DFU

    An einer früheren Schule gab es einmal den Fall, dass ein Fachlehrer und auch der Schüler selbst vergessen haben, dass der Knabe eine Schriftlichkeit in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach abdecken muss (bzw. der Fachlehrer hat seine Kursliste nicht richtig gelesen). Es kam raus, weil am Halbjahresende damals noch nicht Notendateien abgegeben wurden, sondern Kopien der Kurslisten mit allen Einzelnoten.

    Das ist der Ausgangsfall.

    Die Schule trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung - das Fehlen in der Klausur geht somit nicht exklusiv auf die Kappe des/der SchülerIn.

    Ich würde versuchen, ein Vorgespräch mit dem Herrn oder der Herrin des Verfahrens (Schulamt?) zu führen.

    Wenn es um den Primarbereich geht, würde ich tippen: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule sollte man auf jeden Fall "draufhaben".

    Das stimmt. Ergänzend dazu ggf. das Thema individuelle Förderung, AO-SF-Verfahren, Umgang mit LRS, Beratungen der Eltern zur Wahl der Schulform in Klasse 4. Ggf. auch ein Blick in die ADO zu den Aufgaben der Lehrkräfte. Ggf. auch ein Blick ins Schulgesetz hinsichtlich der Mitwirkungsgremien an der Grundschule.

    Das muss man nicht alles auswendig draufhaben, aber man muss wissen, wie Grundschule als Institution funktioniert.

    Bei der Bewertung eines solchen Falls im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens wird an die Schule und deren korrektes Arbeiten ein höherer Maßstab angelegt als bei SchülerInnen. Das ist auch gut so. Studierfähigkeit und Selbstständigkeit stehen in der Tat als langfristige Lernziele am Ende der gymnasialen Oberstufe. Dieser Maßstab wiegt dann aber bei der Lehrkraft und der Oberstufenleitung gleichsam schwerer als bei dem/der SchülerIn. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass die BR in diesem Fall einem Widerspruch stattgeben würde.

    Dazu muss aber doch der Lernende erst mal deutlich machen, dass es einen Grund gab, der das Anrecht auf einen weiteren Termin auch begründet.

    Formal reicht es, wenn der/die Lernende die Fehlzeit glaubwürdig entschuldigt - z.B. aus Krankheitsgründen. Diese Pflicht hat der/die Lernende unabhängig davon, ob an dem fraglichen Tag eine Klausur geschrieben wurde oder nicht und ist Teil der allgemeinen Pflichten im Rahmen der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen nach § 43 Abs. 2 SchulG NRW

    Solange mir die Maskenfetischisten eine Erklärung schuldig bleiben, wie sie sich die Zukunft vorstellen (= weitere Mutationen des Virus, Virus bleibt), solange Rolle ich über Corona-Deutschland weiter mit den Augen und freue mich, dass die Regierung in SH den Kurs recht entschlossen ändert.

    Und sein, Maske 4 ever ist keine sinnvolle Idee.

    Ich finde den Begriff "Maskenfetischisten" unpassend und herabwürdigend.

    Aber muss sich die Lehrkraft um den Nachschreibtermin kümmern? Hat sich der Schüler gemeldet und nachgefragt? In der ADO steht nicht, dass man den Lernenden bei nicht erbrachten Leistungen hinterher laufen muss.

    Das könnte man auch über die ADO herleiten. Aussagekräftiger und eindeutiger ist aber VV 14.6.2 zu § 14 APO-GOSt.

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Quelle: BASS 2021/2022 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Da kann sich die Schule nicht rausreden und das auf den/die SchülerIn abwälzen.

    Also ich überprüfe bei der ersten Klausur bzw. immer zu Beginn eines Halbjahres, ob die SuS noch Klausuren schreiben - das ist im Grundkursbereich abseits von D/M/FS ja nicht selbstverständlich. Damit bin ich auf der sicheren Seite.

    Wenn das beispielsweise im Falle des TE nicht erfolgt ist, dann kann man das als Beratungsdefizit auslegen, das nicht zu Lasten des Schülers geht. Wenn das hingegen ein Kernfach war, sieht es für den/die SchülerIn schon anders aus. Da kann man sich dann natürlich nicht mehr herausreden. Wenn die Lehrkraft aber versäumt hat, den/die SchülerIn als NachschreiberIn anzugeben, ist es erneut ein Versäumnis der Schule.

    Die BR schaut da schon genau hin, wenn ihr so etwas zu Ohren kommt - und wenn da grundsätzlich ein Versäumnis auf Seiten der Schule gesehen werden kann, wir da auch im Sinne des Schülers oder der Schülerin entschieden.

    Eine Kündigung halte ich nicht für sinnvoll, da der Dienstherr die Stelle einfach nachbesetzt und man ggf. finanziell schlecht darsteht.

    Ich würde im Falle einer Erkrankung (generell, nicht nur dann) unbedingt das Formular für Dienstunfälle ausfüllen.

    Weiterhin würde ich Folgeerscheinungen einer durch Missachtung der Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn billigend in Kauf genommene Covid-19 Erkrankung sehr ernst nehmen und mich ganz und gar auskurieren, was bei Covid-19 ja mitunter leider sehr schwierig ist und lange dauert.

    Häufige Langzeitfolgen sind mangelnde Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit, das sind allerdings noch die harmlosesten. Aber alleine diese könnten die Wiederaufnahme des Dienstes für einige Monate verhindern.

    Und wieder einmal eine Anspielung auf bewusstes Ausdehnen einer Erkrankung? Mach das, wenn Du meinst, dass das für Dich die richtige Lösung ist. Vermeide aber bitte mittelbare Anspielungen bzw. Anstiftungen zu Dienstvergehen - so subtil sie auch rhetorisch verpackt sein mögen.

    Ich kann da jetzt nur für mein Zuhause sprechen, aber ich würde den heimischen Schreibtisch immer einem dienstlichen Arbeitsplatz vorziehen. Ich fühle mich hier einfach viel mehr zu Hause, kann mich komplett freizeitmäßig kleiden etc. Bei schönem Wettergehe ich nach dem Unterricht auch gerne erstmal eine Runde in den Wald, bevor ich mich an den Schreibtisch setze. Würde ich zu 100% von der Schule aus arbeiten, würde ich das sicher nicht tun. Ich würde auch nicht nochmal für zwei Stunden in die Schule fahren, nachdem ich die Kinder ins Bett gebracht habe etc.

    Es gibt Firmen, die ermöglichen ihren Mitarbeitern Homeoffice-Tage. Abgesehen vom Firmenlaptop gibt es hierfür meist keine Ausstattung dazu. Trotzdem gibt es kaum jemanden, der diese Gelegenheit nicht nutzt.

    Ich habe mittlerweile ja reichlich Erfahrung mit beiden Modellen - in der Behörde sogar mit beiden Modellen gleichzeitig.

    Mit drei Kindern im Hintergrund arbeitet es sich für mich zum Teil eben gerade nicht angenehmer von zu Hause, weil ich wahlweise gestört werde oder aber immer ein halbes Ohr auf die Kinder haben muss bzw. unfreiwillig habe - trotz geschlossener Tür. Der Umstand, dass man zu Hause ist, führt letztlich auch dazu, dass die Familie denkt, man sei ja zu Hause und damit jederzeit ansprechbar.

    In der Behörde habe ich in meinem Büro, das ich mir zwischenzeitlich mit zwei weiteren KollegInnen teile, meistens mehr Ruhe und Konzentration, weil ich mich eben nicht noch um die "Heimatfront" kümmern muss.


    Gleichwohl weiß ich aber auch die von Dir genannten Vorteile zu schätzen. Allerdings habe ich ebenso die klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit sehr zu schätzen gelernt - mit meiner Rückkehr in den Schuldienst habe ich mir daher vorgenommen, viel mehr Tätigkeiten im Anschluss an den Unterricht in der Schule zu erledigen - so die Unterrichtsvorbereitung für den kommenden Tag inklusive der Kopien. Mich hat in der Vergangenheit dieses morgendliche Anstehen am Kopierer gepaart mit der Frage, ob ich noch pünktlich zum Unterricht komme und der Verärgerung über KollegInnen, die kurz vor der 1. Stunde noch die Arbeitsblätter für den ganzen Tag kopieren mussten, sehr gestresst.

    Als künftiger Funktionsstelleninhaber werde ich mir in der Schule aller Voraussicht nach ein Büro mit einem/r KollegIn teilen, so dass das auch machbar sein sollte.

    Wir brauchen vor allem Geld.

    - für Personal

    - für Gebäudesanierung und -erhaltung

    - für Lehr- und Lernmittel

    - für die Ausstattung der Schulen

    Wir brauchen Willen, d.h. ein konstruktives, zielgerichtetes Miteinander der großen beteiligten Player.

    MSB (Stellen, Lehr-/Lernmittel)
    FM (für alles)

    MKW (für die Studienplätze)
    Kommunale Träger (für Gebäudesanierung, Lehr-/Lernmittel und die weitere Ausstattung der Schulen)

    Vor diesem Hintergrund braucht man sich eigentlich gar keinen Hoffnungen mehr hinzugeben.

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