Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.
Zu Deiner Frage:
Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist der neueste Stand in NRW - das kann man auch in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
Magst Du Dein Bundesland nennen?
Beiträge von Bolzbold
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Hallo zusammen,
ein Schüler meines LKs hat fast 60% der Stunden in diesem Quartal gefehlt, zwar entschuldigt, aber dennoch. Der Oberstufenkoordinator wird nun eine Feststellungsprüfung ansetzen für direkt nach den Ferien. Leider habe ich so eine Prüfung noch nicht durchgeführt und weiß daher nicht genau, wie groß mein Gestaltungsspielraum und der generelle Ablauf ist. In die APO-GOst habe ich schon geschaut, aber nur diesen Passus gefunden §13 Abs. 5:
Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).
Der Verweis auf den §48 macht mich auch nicht schlauer. Grobe Infos habe ich über den Flurfunk bekommen und irgendwie scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Prüfung der mündlichen Prüfung im 4. Abiturfach ähneln soll. Trotzdem reicht mir das nicht als Grundlage, weshalb ich euch mal fragen wollte. Meinen Koordinator erreiche ich wahrscheinlich erst gegen Ende der Ferien wieder, trotzdem würde ich die Zeit gerade nutzen wollen, um das vernünftig vorzubereiten und nicht "kurz vor knapp".
Mehr gibt es dazu auch nicht.
Eine Feststellungsprüfung ist von der Gestaltung her recht frei - bei einem mündlichen Fach kann das an das Format einer Abiturprüfung angelehnt sein. Bei einem schriftlichen Fach sind auch schriftliche Anteile denkbar, wenn die Klausuren nicht mitgeschrieben wurden.
Die Anlehnung an die Abiturprüfung hat den Vorteil, dass hier ein klares Format zugrunde liegt, die Kriterien klar sind und die Prüfung eine klare Struktur hat. Gleichwohl würde ich hier keinen klassischen ersten Teil der Abiturprüfung durchziehen. Meiner Einschätzung nach würde hier vom Ablauf her der zweite Teil reichen. Die Fragen sollten Operatoren enthalten und die Anforderungsbereiche I bis III zwecks klarer und transparenter Notenfindung.
War das in Deiner Formulierung eine Floskel, oder setzt der OK die Prüfung formal an? Das halte ich für juristisch unglücklich. Nur am Rande: Aufs Auge drücken kann man Dir eine solche Prüfung nicht, weil Du über die Bewertbarkeit des Schülers entscheidest. Was sagt die Schulleitung?
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Das ist nur mittelbar eine Aufgabe des MSB. Hier geht es um Besoldung, damit sind das Finanzministerium und das Innenministerium mit im Spiel.
Ich habe immer wieder mal geschaut, ob sich da etwas tut, aber die "Prüfung", wie man damit umgehen möchte, scheint ja noch anzudauern...
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Nun, es steht Dir frei zu zeigen, wie es Deiner Ansicht nach richtig geht. Ansonsten würde mich der Mehrwert Deines "Rants" interessieren.
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Ich sag ja: Mehr als anekdotische Evidenz oder das Bemühen der Glaskugel kann es als Antwort nicht geben.

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Auch hier sollte man sich vergegenwärtigen, dass man bei aller Diskurs- und Argumentationskompetenz, die man an den Tag legen kann, sein Gegenüber selten zur Einsicht oder zum Nachgeben bringen wird.
Was mir hilft, ist - auch ganz ohne Blocklist - die Beiträge von mir missliebigen UserInnen inhaltlich gar nicht zur Kenntnis zu nehmen - es sei denn, sie werden gemeldet. Es gibt doch wichtigere (und ergiebigere) Dinge im Leben, als sich an anderen UserInnen hier abzuarbeiten... -
Das kann Dir niemand sinnvoll beantworten. Du kannst Dir die offiziellen Perspektiven und Chancen auf den Seiten der jeweiligen Kultusbehörden ansehen, alles andere ist reine anekdotische Evidenz ohne jeden sachlichen Mehrwert.
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Mein Eingangsbeitrag war kurz gehalten und auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bezogen.
Das hättest Du mit der Nennung des Bundeslandes im Eingangsposting vermutlich sogar mit konkreten Links haben können. Die Arbeit mache ich mir gerne, aber nur dann, wenn ich weiß, dass NRW gemeint ist.
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Meine SL hielt das übrigens für ähnlich gravierend wie ich, hat meine Maßnahmen gestützt und zusätzlich ein deutliches Elterngespräch geführt.
Das ist für mich das Entscheidende. Wenn Du eine SL hast, die hier derselben Ansicht ist und mit Dir an einem Strang zieht, zeigt das gleich eine ganz andere Wirkung. Es freut mich für Dich, dass die SL hier so agiert hat.
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Sie gab im Gespräch zu, dass sie keine Lust hatte und das der Grund war.
(Kann ich dir sagen, dass das mit dem Gerechtigkeitsapostel unangemessen abwertend ist, ohne ein Sonstwasapostel zu sein?)
Siehe oben. Wir drehen uns im Kreis. Gerechtigkeitsapostel mag abwertend sein, aber genau SO kommst Du hier leider rüber. Ich denke, dass die meisten hier durchaus Verständnis für das Problem haben. Gleichwohl halte ich das Ausmaß der Verletzung der Gerechtigkeit für nicht so gravierend, dass man da so viel Zeit und Energie reinstecken muss.
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Es geht auch um die Signalwirkung. Kommt sie damit durch, kriegen das auch andere Schüler mit und das Problem potenziert sich. Ich möchte das proaktiv verhindern.
Du wiederholst Dich.
Hier müssen wir zwischen der theoretischen Möglichkeit und den tatsächlichen Auswirkungen unterscheiden. Die Potenzierung eines solchen Problems habe ich bislang in der Form nicht erlebt. TrittbrettfahrerInnen gibt es immer. Dann ist es aber an der Schulleitung, hier die Richtung vorzugeben. -
Was ich sehr wohl bestreite ist der Vorwurf, dass es mir um Genugtuung geht. Mir geht es um Fairness gegenüber den Schülern, die da waren. Mir geht es um den Lerneffekt, der bei der schwänzenden Schülerin hängenbleibt, wenn sie damit problemlos durchkommt. Mir geht es darum, dem Elternhaus die Verantwortungslosigkeit bewusst zu machen.
Wenn Du dem Elternhaus das bewusst machen möchtest, was ich für völlig legitim erachte, dann kannst Du die Schülerin nicht für das Fehlverhalten der Eltern sanktionieren. Gleichzeitig kannst Du auch die Eltern nicht mehr erziehen - wohl aber natürlich klarstellen, dass ein solches Verhalten nicht in Ordnung ist.
ZitatDie Frage ist, ob Gleichgültigkeit im Schulsystem Platz haben sollte. Wahrscheinlich wäre es leichter für mich, einfach gleichgültig zu sein. Ich kann's nicht.
Es geht nicht um Gleichgültigkeit. Es geht darum, dass, wenn Du im Schulsystem gesund bleiben möchtest, Du Dir gut überlegen solltest, welche Kämpfe Du führst und welche nicht. Hier gibt es meines Erachtens nicht viel zu gewinnen. Ich verstehe die Kausalverkettung, dass die Schülerin dann denkt, dass man mit so etwas durchkommt. Damit muss man leider mitunter leben. Das ist nicht gleichgültig sondern realitätsbewusst.
Gleichwohl kann eine gewisse Gleichgültigkeit durchaus nicht schaden, damit man sich über solche Dinge nicht zu sehr aufregt.
In der Position, in der ich arbeite, erlebe ich täglich folgende Dinge:
- KollegInnen kommen morgens zur ersten Stunde zu spät zum Unterricht oder halten Absprachen (Erledigen von außerunterrichtlichen Aufgaben) konsequent nicht ein, oder kennen geltende Vorschriften nicht etc.
- SchülerInnen schwänzen, täuschen, verhalten sich respektlos, stören den Unterricht etc.
- Eltern stellen überzogene Ansprüche, decken wie von Dir geschildertes Fehlverhalten, sind respektlos gegenüber Lehrkräften etc.
- Die Schulaufsicht möchte mal wieder irgendwelche Statistiken haben, macht neue Vorgaben (u.a. Testerrhoe).
Vieles darunter ist unfair gegenüber den anderen Beteiligten im System Schule. Manches könnte ungeahndet dazu führen, dass man denkt, dass man damit durchkommt. Wieder anderes kann man nicht ändern, weil man nicht in der Position dazu ist.
Ich kann meinen Arbeitsalltag mit den vielen, vielen Dingen, auf die ich stoße oder die bei mir auflaufen und mit ebenso vielen Mikro- und Makroentscheidungen, die zu treffen sind, nur dann emotional stabil und gesund überleben, wenn ich mich bei vielen Ärgernissen nicht im Klein-Klein verliere. Das mag gleichgültig wirken, ist aber eher Langmut und Gelassenheit. Das gelingt mir nicht immer in dem Maße, wie ich mir das wünsche. Und auch ich verliere mich manchmal dann doch im Klein-Klein, aber ich werde jeden Tag besser darin, dies nicht oder wenigstens seltener zu tun. Mein Chef ist mir da ein gutes Vorbild.
Ich habe noch mindestens 16 Jahre, die ich sinnstiftend und gesund arbeiten möchte.
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Eben. Ein Märtyrer ist nach christlichem Verständnis jemand, der aufgrund seines Bekenntnisses unter eigenem Gewaltverzicht umgebracht wird (siehe z. B. hl. Erzmärtyrer Stephanus und die hl. Apostel), nicht jemand, der sich und andere selbst umbringt.
Es ist offensichtlich, dass das unter Muslimen mitunter anders ausgelegt wird. Das wäre vielleicht anders, wenn der Islam eine ähnliche institutionelle Struktur hätte wie das katholische Christentum.
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Wir müssen hier zwischen der persönlichen Betroffenheit und der Sachebene klar trennen. Das klappt beim TE leider nicht.
In den meisten Schulgesetzen dürfte ungefähr der Passus enthalten sein, dass Eltern schriftlich die Gründe für das Fehlen mitteilen und dass die Schule eine Attestpflicht verhängen kann, wenn man berechtigte Zweifel an den (gesundheitlichen) Gründen für das Fehlen hat.
In diesem Fall ist aber die Mutter das eigentliche Problem - und an die kommt man mit Verweis auf Schulpflicht nicht ran. Ebenso wenig kann eine Lehrkraft nach eigenem Gutdünken eine Attestpflicht verhängen - posthum schon gar nicht. Diese Attestpflicht kann sich immer nur auf künftiges Fehlen beziehen.
Dem TE geht es hier um Genugtuung und letztlich um die Sanktion des Verhaltens der Mutter, was aber an der Schülerin ausgelassen würde, wenn er die Note 6 für das Fehlen erteilen wollte. Eine andere Sache ist die Leistungsverweigerung bei der Ersatzleistung. Dies kann problemlos mit ungenügend bewertet werden.
Tipp an den TE: Das wird nicht die erste Mutter sein, die so etwas deckt. Damit müssen wir im Schulsystem leider weitgehend leben. Es kann gut sein, dass sich die Attitüde der Mutter eines Tages rächt. Das braucht uns aber nicht zu kümmern, denn für Genugtuung ist im Schulsystem einfach kein Platz.
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Liebes Forum,
hat jemand (im besten Fall aus Bayern) Ahnung, wie es rechtlich geregelt ist, Schüler:innen von der Abschlussfahrt auszuschließen, wenn diese vorab bereits die Breitseite an Ordnungsmaßnahmen abbekommen haben?
Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)
Wir sind momentan etwas verzweifelt. Natürlich würden wir gerne auf Abschlussfahrt fahren, da wir wirklich viele tolle SuS haben. Wir wissen aber auch, dass uns bestimmte SuS nur Probleme bereiten werden.
Ich wäre um euer Wissen sehr dankbar.Das kann ich so nicht aus dem einschlägigen Artikel 86 Abs. 2 des BayEUG herauslesen. Dieser ermöglicht den Ausschluss von schulischen Veranstaltungen, schränkt dies aber nicht auf einen Ausschluss während einer Fahrt ein. Wenn anzunehmen ist, dass ein Schüler sich dort daneben benehmen wird und gerade erst wieder etwas vorgefallen ist, dann ist der Ausschluss von der Abschlussfahrt eine mögliche logische Konsequenz.
Wenn es da keine interne Weisung aus der Schulaufsicht gegeben hat, würde ich darauf tippen, dass die Schulleitung keine Lust auf entsprechende Auseinandersetzungen hat. -
Wo würdest du denn die vorige A15-Position ohne Schulleitungsfunktion einordnen? Ist die wieder positiv zu werten, weil "kein direkter Vorgesetzter", aber höherer Rang?
Sarkastische Beiträge müssen nicht immer logisch bis ganz ans hintere Ende gedacht sein...

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Ich hatte ganz vergessen, dass wenn die Debatte über das Studium und die Wertigkeit der Lehrämter gerade temporär abgefrühstückt ist, als nächstes der Familienzuschlag wieder dran ist.
Zwischendurch kann ich ja einmal für mich rechnen.
- Drei "Laberfächer" studiert - minus 20 Punkte von der NaWi-Fraktion
- Sek II studiert - minus 20 Punkte von der Nicht-Gymnasial-Fraktion
- Karnickelprämie (drei Kinder) in NRW einstreichend - minus 20 Punkte von der Kinderlosen- und Nicht-NRW-Fraktion
- Schulleitungsmitglied - minus 20 Punkte von der Nicht-Schulleitungsfraktion
Sieht so aus, als hätte ich echt versch*ssen...
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Wenn ich mir das hier anschaue, hätte die Schulleitung einer Grundschule mit der Haltung, dass Schüler zwischendurch zum Supermarkt gehen, ein Problem...
6333.pdf -
Aus den immer wieder aufs neue geführten Diskussionen wird im Kern deutlich, dass es mal ungefähr gleich "schwierige" Studiengänge in den Lehramts- und anderen Abschlussfächern gibt und dass es mal deutliche Niveauunterschiede gibt, die man nicht müde wird zu betonen.
Aus dieser letztgenannten Variante wird mal direkt, mal indirekt abgeleitet, dass die AbsolventInnen der entsprechenden Studiengänge qualifizierter wären als andere. In der Vergangenheit wurde dies als Argument herangezogen für eine höhere Besoldung.
Und wenn man dann bei den Abschlüssen nicht mehr weiterkommt, geht man zum fachlichen Niveau des Unterrichts über, das hier als das entscheidende Kriterium erachtet wird. Die Didaktik wird gerne vernachlässigt.
Ich kann das unter psychologischen Aspekten nachvollziehen, da man sich ja im Zweifelsfall gerne über als unter anderen Menschen einsortiert. Aber die Diskussion führt nirgendwohin.
Was ist der effektive Mehrwert davon, dass eine M/Ph OStR sich einer D/M/SU-GS-Lehrerin überlegen fühlt, weil das Studium bockschwer war, die Durchfallquote bei 85% lag und sie zu den 10% der Studierenden gehört, die das Studium überhaupt geschafft haben? Und wie soll sich die GS-Kollegin künftig fühlen, die trotzdem eine hervorragende Arbeit macht?
Können wir das nicht einfach sein lassen?
Der Umstand, dass das immer und immer wieder diskutiert wird, zeigt mir, dass die psychologische Komponente offenbar eine große Rolle spielt - und gerade seitens der "selbst ernannt Höherstehenden" erachte ich das eben nicht als ein Zeichen von Selbstbewusstsein. -
Daraus lässt sich aber nicht das Recht auf Anwesenheit bei einem ganz bestimmten Gespräch ableiten. Hier hat die Schule die Eltern gebeten, zu einem Elterngespräch zu kommen, die ganze Situation ist offensichtlich hochgradig komplex. Da finde ich es grundsätzlich auch nachvollziehbar, dass die Schule einfach mal ein niederschwelliges Gespräch nur mit den Eltern führen möchte. Das muss auch mal möglich sein, ohne dass gleich ein großes Förderplangespräch mit Protokoll, Zielvereinbarungen und diversen externen Beteiligten daraus wird.
"Die Eltern haben diverse Experten für das Krankheitsbild an der Hand, auch die Schulpsychologische Beratung, welche gerne ein Gespräch mit der Schule begleiten möchten um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Die Schule lehnt das alles ab."
Man mag nun über die Motive spekulieren. Ich lese da durchaus "Gefahr im Verzug" heraus, so dass ein erstes Gespräch ohne Fachpersonal aus meiner Sicht nur ein rein informativ-organisatorisches Gespräch sein kann mit der klaren Perspektive, dass sich zeitnah ein weiteres Gespräch mit Experten anschließt.
Falls die Schule dies verweigern sollte, wäre ein Rückzug auf die Auslegungsmöglichkeiten von § 5 Schulgesetz schon ziemlich armselig.
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