Lügen bei elterlichen Entschuldigungen

  • Na bewerten werde ich sie schon, aber natürlich mit 6. Ich kann nicht verstehen, wieso man sowas nicht abstraft, es gibt doch die Schulpflicht.

    Das ist gar keine gute Idee. Mach dich rechtlich nicht angreifbar

  • Ich bin auf dem Stand, dass um Entschuldigung gebeten wird und ich sie nach Prüfung des berechtigten Grundes gewähre. Normalerweise tut ich das auch, aber hier ist ja offensichtlich, dass es keinen Grund gibt. Das ist aber auch nur, was ich an meiner Ausbildungsschule gelernt habe.

    Der Stand ist rechtlich nicht haltbar. Bitte schau lieber in die entsprechenden Normen rein.

  • Kannst du natürlich machen, wenn du nicht krank bist, ist das sehr mies gegenüber den Kollegen, aber egal, als Beamter ist das eine Sache. Wenn du das in der freien Wirtschaft häufig machst, bist bei Stellenabbau der erste, den sie vor die Tür setzen oder anderweitig versuchen loszuwerden.

    Kennst du dich da aus? Ich habe häufig anderes beobachtet...

  • Ich hab das Bundesland jetzt nicht erwähnt gesehen.

    Hier in NRW wäre das Vorgehen so:

    1. Dokumentation aller Gespräche, Kontaktversuche und pädagog. Maßnahmen zwecks Wiederherstellen des zuverlässigen Schulbesuchs. Und zwar kontinuierlich auch parallel während aller weiteren Eskalationsstufen. Ohne das später kein Bußgeld!
    2. Attestpflicht androhen wegen Zweifel an Entschuldigungen
    3. Attestpflicht verhängen bei weiteren zweifelhaften Fehlzeiten
    4. 4-5 weitere Fehltage ohne ärztliche Bescheinigung: Anhörungsbogen an Kind+beide Erziehungsberechtigte rausschicken.
    5. 2 Wochen Zeit geben für Stellungnahme. SL guckt ob Stellungsnahme plausibel und akzeptabler Grund für Fehlzeiten.
    6. Danach Bußgeldantrag an die Bezirksregierung. Dabei kann man als Schule angeben, ob das Bußgeld gegen das Kind und die Eltern oder nur gegen das Kind oder nur gegen die Eltern verhängt werden soll und ob es für das Kind gleich in Sozialstunden umgewandelt werden soll.

    Spätestens im Wiederholungsfall wird das empfindlich teuer. Erfahrungsgemäß beim ersten mal jeweils so ca. 100-200€ für Kind, Mutter und Vater. Im Wiederholungsfall ~600€ pro Person und danach ~1000€.
    Zahlen die nicht, wird das Bußgeld fürs Kind in Sozialstunden umgewandelt und für die Eltern im schlimmsten Fall in Arrest. Das ist also dann nicht mehr so lustig. Damit hat die Schule dann aber nichts mehr zu tun.

    Erfahrungsgemäß brennt bei den Eltern spätestens im Wiederholungsfall so die Hütte, dass sie alles tun, damit es nicht zu einem dritten Bußgeld kommt.

  • Ich hab das Bundesland jetzt nicht erwähnt gesehen.

    Hier in NRW wäre das Vorgehen so:

    1. Dokumentation aller Gespräche, Kontaktversuche und pädagog. Maßnahmen zwecks Wiederherstellen des zuverlässigen Schulbesuchs. Und zwar kontinuierlich auch parallel während aller weiteren Eskalationsstufen. Ohne das später kein Bußgeld!
    2. Attestpflicht androhen wegen Zweifel an Entschuldigungen
    3. Attestpflicht verhängen bei weiteren zweifelhaften Fehlzeiten
    4. 4-5 weitere Fehltage ohne ärztliche Bescheinigung: Anhörungsbogen an Kind+beide Erziehungsberechtigte rausschicken.
    5. 2 Wochen Zeit geben für Stellungnahme. SL guckt ob Stellungsnahme plausibel und akzeptabler Grund für Fehlzeiten.
    6. Danach Bußgeldantrag an die Bezirksregierung. Dabei kann man als Schule angeben ob gegen Kind und Eltern oder nur gegen das Kind oder nur gegen die Eltern und beim Kind ob Umwandlung in Sozialstunden.

    Spätestens im Wiederholungsfall wird das empfindlich teuer. Erfahrungsgemäß beim ersten mal jeweils so ca. 100-200€ für Kind, Mutter und Vater. Im Wiederholungsfall ~600€ pro Person und danach ~1000€.
    Zahlen die nicht, wird fürs Kind in Sozialstunden umgewandelt und für die Eltern im schlimmsten Fall in Arrest. Das ist also dann nicht mehr so lustig. Damit hat die Schule dann aber nichts mehr zu tun.

    Bis das durch ist, ist das Projekt vorbei bzw. ist es überhaupt nicht verhältnismäßig. Bisher ist noch gar nichts passiert, außer einer wütende Lehrkraft, die unbedingt darauf achten sollte sich im rechtlichen Rahmen zu bewegen und sich nicht emotional an solchen Nichtigkeiten abzuarbeiten.

  • Kann ich nicht beurteilen. Das beschriebene Vorgehen funktioniert auch nur bei ganzen Fehltagen.

    Unsere Erfahrungen sind, dass ein klares, relativ hartes Vorgehen bei Absentismus, mittelfristig der wirksamste Weg ist, der in der Schullaufbahn des Kindes am wenigsten Schaden anrichtet. Aber vielleicht ist das auch Klientel spezifisch.


    Was ich mich allerdings bei der Beschreibung des TO noch gefragt habe, ist was das für ein Projekt ist. Ob es im Rahmen des regulären Unterricht stattfindet. Falls nicht, würde ich mir überlegen, ob es sinnvoll ist eine unwillige Schülerin dorthin zu zwingen oder ob die nicht besser etwas anderes macht.

  • Mit dem Projekt ist das natürlich eine etwas undurchsichtige Situation - zumindest basierend auf den vorliegenden Infos.

    Mir ist aber neu, dass wir Lehrer neuerdings Blankocheck - Entschuldigungen akzeptieren müssen. Insofern sind erstmal alle Stunden ohne ordnungsgemäße Entschuldigung unentschuldigt und mit 6 zu bewerten. So ist es zumindest in NRW.

    Dann an die Leute, die direkt die Hosen voll haben wegen Widerspruch etc.: Wir Lehrer neigen sehr zu vorauseilendem Gehorsam. Erstmal müssen wir den Eltern ihre Rechte nicht auf die Nase binden, die Rechtslage können diese sich selbst anlesen. Wenn wir dann schon belehrend auftreten, sollten wir dabei auch korrekt sein. Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, nicht aber gegen Realakte (z. B. Note auf einem Zeugnis, die nicht über Zustandekommen einer Versetzung entscheidet). In diesem Fall kann sich maximal beschwert werden und da würde ich es ehrlich einfach mal drauf ankommen lassen.

    Gleichzeitig finde ich den Rat, dich emotional nicht allzu sehr dort reinzusteigern, sehr sinnvoll! Pass auf dich auf!

  • Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, nicht aber gegen Realakte (z. B. Note auf einem Zeugnis, die nicht über Zustandekommen einer Versetzung entscheidet).

    Zeugnisse sind Verwaltungsakte. Egal ob es um Versetzung geht oder nicht.

    Erstmal müssen wir den Eltern ihre Rechte nicht auf die Nase binden, die Rechtslage können diese sich selbst anlesen.

    Nein das müssen wir natürlich nicht. Trotzdem müssen wir uns im rechtlichen Rahmen bewegen.

  • Zeugnisse sind Verwaltungsakte. Egal ob es um Versetzung geht oder nicht.

    Vollständige Zeugnisse, die über Versetzung oder Nichtversetzung entscheiden, sind Verwaltungsakte. Einzelnoten sind Realakte. Somit ist gegen die Bewertung vom Threadersteller basierend auf den uns zur Verfügung stehenden Infos erstmal bloß eine Beschwerde möglich. Soweit das Recht hier in NRW, Threadersteller ist wohl in Niedersachsen, du in Hessen.

  • Ich habe mir sagen lassen, dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist, dass manche nämlich nur Halbjahresbenachrichtigungen oder -informationen z.B. heißen und gar nicht Zeugnis.

    Das hängt sogar von der Schulform ab. In der Fachschule zum Beispiel gibt es bei uns auch nur Benachrichtigungen. Die sind nicht widerspruchsfähig. In anderen Schulformen gibt es aber Halbjahreszeugnisse.

  • Was ich sehr wohl bestreite ist der Vorwurf, dass es mir um Genugtuung geht. Mir geht es um Fairness gegenüber den Schülern, die da waren. Mir geht es um den Lerneffekt, der bei der schwänzenden Schülerin hängenbleibt, wenn sie damit problemlos durchkommt. Mir geht es darum, dem Elternhaus die Verantwortungslosigkeit bewusst zu machen.

    Wenn Du dem Elternhaus das bewusst machen möchtest, was ich für völlig legitim erachte, dann kannst Du die Schülerin nicht für das Fehlverhalten der Eltern sanktionieren. Gleichzeitig kannst Du auch die Eltern nicht mehr erziehen - wohl aber natürlich klarstellen, dass ein solches Verhalten nicht in Ordnung ist.

    Zitat

    Die Frage ist, ob Gleichgültigkeit im Schulsystem Platz haben sollte. Wahrscheinlich wäre es leichter für mich, einfach gleichgültig zu sein. Ich kann's nicht.

    Es geht nicht um Gleichgültigkeit. Es geht darum, dass, wenn Du im Schulsystem gesund bleiben möchtest, Du Dir gut überlegen solltest, welche Kämpfe Du führst und welche nicht. Hier gibt es meines Erachtens nicht viel zu gewinnen. Ich verstehe die Kausalverkettung, dass die Schülerin dann denkt, dass man mit so etwas durchkommt. Damit muss man leider mitunter leben. Das ist nicht gleichgültig sondern realitätsbewusst.

    Gleichwohl kann eine gewisse Gleichgültigkeit durchaus nicht schaden, damit man sich über solche Dinge nicht zu sehr aufregt.

    In der Position, in der ich arbeite, erlebe ich täglich folgende Dinge:

    • KollegInnen kommen morgens zur ersten Stunde zu spät zum Unterricht oder halten Absprachen (Erledigen von außerunterrichtlichen Aufgaben) konsequent nicht ein, oder kennen geltende Vorschriften nicht etc.
    • SchülerInnen schwänzen, täuschen, verhalten sich respektlos, stören den Unterricht etc.
    • Eltern stellen überzogene Ansprüche, decken wie von Dir geschildertes Fehlverhalten, sind respektlos gegenüber Lehrkräften etc.
    • Die Schulaufsicht möchte mal wieder irgendwelche Statistiken haben, macht neue Vorgaben (u.a. Testerrhoe).

    Vieles darunter ist unfair gegenüber den anderen Beteiligten im System Schule. Manches könnte ungeahndet dazu führen, dass man denkt, dass man damit durchkommt. Wieder anderes kann man nicht ändern, weil man nicht in der Position dazu ist.

    Ich kann meinen Arbeitsalltag mit den vielen, vielen Dingen, auf die ich stoße oder die bei mir auflaufen und mit ebenso vielen Mikro- und Makroentscheidungen, die zu treffen sind, nur dann emotional stabil und gesund überleben, wenn ich mich bei vielen Ärgernissen nicht im Klein-Klein verliere. Das mag gleichgültig wirken, ist aber eher Langmut und Gelassenheit. Das gelingt mir nicht immer in dem Maße, wie ich mir das wünsche. Und auch ich verliere mich manchmal dann doch im Klein-Klein, aber ich werde jeden Tag besser darin, dies nicht oder wenigstens seltener zu tun. Mein Chef ist mir da ein gutes Vorbild.

    Ich habe noch mindestens 16 Jahre, die ich sinnstiftend und gesund arbeiten möchte.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In der ersten oder 2. Stunde eines Projekts gab es direkt eine schriftliche Leistungsüberprüfung?

    Noch ist das Projekt ja nicht vorbei?

    Die Entschuldigung ist erst einmal zu akzeptieren. Und wenn sie dauerhaft fehlt würde ich am Ende einen Termin für eine Feststellungsprüfung machen, sofern das Projekt bewertet wird.

    Es gab eine praktische Leistungsüberprüfung und das ist der zweite Termin gewesen. Ein Termin umfasst mehrere Unterrichtsstunden. Wie bereits mehrfach gesagt, wird das Projekt bewertet.

  • Auf dem Stand war ich auch. Weißt du, ob das auch in Niedersachsen so ist? Ich bin auf der Suche nach einer rechtlichen Quelle.

  • Wenn Du dem Elternhaus das bewusst machen möchtest, was ich für völlig legitim erachte, dann kannst Du die Schülerin nicht für das Fehlverhalten der Eltern sanktionieren. Gleichzeitig kannst Du auch die Eltern nicht mehr erziehen - wohl aber natürlich klarstellen, dass ein solches Verhalten nicht in Ordnung ist.

    Die Schülerin hat sich aber ebenso falsch verhalten.

  • Es geht auch um die Signalwirkung. Kommt sie damit durch, kriegen das auch andere Schüler mit und das Problem potenziert sich. Ich möchte das proaktiv verhindern.

  • Kennst du dich da aus? Ich habe häufig anderes beobachtet...

    Statistische Evidenz aus der freien Wirtschaft habe ich nicht, aber du ja auch nicht. Mitunter kriegt man sowas in seinem Umfeld mit, dass die gekickt werden, die viel fehlen, erst recht, wenn es in Arbeitsspitzen ist. In meinem Umfeld werden auch junge Mütter gern rausgeekelt. Natürlich sind das nie offizielle Gründe.

  • Ich möchte nicht abstreiten, dass ich mich sehr ärgere, über beide, Elternhaus und Kind. Es ist auch okay sich zu ärgern. Wer mir das vorwerfen will, bitte.

    Was ich sehr wohl bestreite ist der Vorwurf, dass es mir um Genugtuung geht. Mir geht es um Fairness gegenüber den Schülern, die da waren. Mir geht es um den Lerneffekt, der bei der schwänzenden Schülerin hängenbleibt, wenn sie damit problemlos durchkommt. Mir geht es darum, dem Elternhaus die Verantwortungslosigkeit bewusst zu machen.

    Die Frage ist, ob Gleichgültigkeit im Schulsystem Platz haben sollte. Wahrscheinlich wäre es leichter für mich, einfach gleichgültig zu sein. Ich kann's nicht.

    Schon mal überlegt, dass du als Gerechtigkeitsapostel falsch liegen könntest und die Schülerin tatsächlich krank war? Immerhin reitest du auf deinem Bauchgefühl rum. Wenn das Mädchen häufiger fehlen sollte, wende dich an deine Schulleitung und gut ist's.

  • Es gibt auch die Praxis, das die Schule alles für ein Bußgeldverfahren vorbereitet hat und die obere Schulbehörde lässt es erst Mal liegen wegen fehlender Personalkapazität. Und auf einmal Upps sind drei Monate um und das Ding wird niedergeschlagen weil es verfristet ist

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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