Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.
Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.
Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.
Wie sieht es aktuell in NRW aus?
DezernentInnen bei der BR: Meistens RSD(') oder LRSD('), sprich A15 und A16.
AbteilungsdirektorInnen bei der BR: B2
Referatsleitungen im Schulministerium: Zu Beginn MinisterialrätInnen mit A16, nach zwei oder drei Jahren dann B2.
Gruppenleitungen B4, Abteilungsleitungen B6.
Entweder IST das System hier bereits in Erklärungsnöten, oder aber es regt sich in diesen Höhenlagen niemand über einen zu geringen Abstand auf. Ab A15 habe ich diesbezüglich noch keine Klagen gehört.
Fünf Euro netto (!) pro Stunde für A16 im Vergleich zu A15 sind für mich allerdings in der Tat in finanzieller Sicht (es gibt genug weitere Gründe dagegen) kein Anreiz, Schulleitung zu machen.