Beiträge von Bolzbold

    Eine Lösung könnte doch auch sein, dass je nach Anordnung der Tische die Tochter samt Freundin als "Puffer" zwischen die Störer gesetzt werden.

    Eine Schülerin von ihrer Freundin wegzusetzen, damit sie die Funktion eines Puffers einnimmt, schiebt ihr mittelbar das Problem zu, das die Lehrkraft - und nicht die umgesetzte Schülerin - lösen muss.

    Insofern würde ich hier tatsächlich freundlich nachfragen, ob es hier nicht eine andere Lösung gibt - gerade weil das Umsetzen der Tochter eine einschneidendere Maßnahme ist als das Trennen der Störer. Das kann man per E-Mail tun - je nach Antwort wäre ein persönliches Gespräch der nächste Schritt.

    OT: undichbinweg, wieso kennst du dich immer so gut aus? Bewundenswert! Bist du Jurist? Zumal du aus England eingewandert bist oder habe ich das falsch im Kopf?

    Es gibt Leute, die recherchieren das und haben den unbedingten Willen, Dingen auf den Grund zu gehen. Das hilft in vielen Fällen tatsächlich weiter, weil man souveräner und belesener wird. Das bringen wir Lehrkräfte unseren SchülerInnen jeden Tag bei. Recherchieren - kritisch sein - sinnentnehmend lesen - problemorientiertes Handeln...

    P.S.: Zur Lehrerprofessionalität gehört es meiner Meinung nach auch, sich am mürrisch sein eines Schülers nicht zu stören.

    In der Tat. Und jede Lehrkraft, die das dennoch tut, arbeitet fleißig an dem Ruf unseres gesamten Berufsstands, dass man eine schlechte Note bekommt, wenn man etwas gegen den Lehrer/ die Lehrerin sagt.
    Selbst meine OberstufenschülerInnen, denen gegenüber ich meine Leistungsmitteilungen begründe, sagen in den Fällen, wo sie nicht einverstanden sind, lediglich "letztlich geben Sie ja die Note" - und das ist eben nicht nur faktisch-einsichtig sondern mittelbar sehr persönlich - in beide Richtungen - gemeint.

    Oh, diese beiden Threads sind sogar noch recht harmlos. Ich erinnere mich dunkel daran.

    Die Auseinandersetzung mit Eltern war mitunter noch deutlich heftiger und hat zu einigen unschönen Auswüchsen geführt, die mitunter die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte hier tangiert haben.

    Nachdem das Nachbarforum schulthemen auch faktisch tot ist, können wir uns wohl glücklich schätzen, das im Zeitalter (a)sozialer Netzwerke Eltern, Schüler und andere Nicht-Lehrkräfte andere Spielwiesen gefunden haben, um sich "auszutauschen".

    Ich habe kein Problem damit, aus der Zeit gefallen zu sein.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Das mag an Deiner Schule oder auf der Basis Deiner bisherigen Erfahrungen so sein - und das möchte ich Dir daher auch nicht absprechen.

    In meinem schulischen Umfeld wäre das bis auf Situationen, wo Gefahr im Verzug ist, völlig undenkbar. Diese Form von "Basta-Kommunikation" halte ich im Rahmen eines konsensualen, partnerschaftlichen Erziehungsprozess für völlig deplatziert.

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.

    Partnerschaftlich schließt ein "Diktat", wer wann wohin zu kommen hat und am Ende noch Urlaub zu nehmen hat aus. Es gibt keine rechtliche Handhabe, dass die Eltern für die Belange der Schule extra Urlaub nehmen - oder gar im Falle aufgebrauchten Urlaubs einen unbezahlten Urlaubstag nehmen.
    Eine solche rigorose Anspruchshaltung mutet dann doch etwas aus der Zeit gefallen an.

    Ich melde mich formal nicht "krank" sondern "dienstunfähig". Eine Dienstunfähigkeit kann auch aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation vorliegen, die es einem nicht möglich macht, zum Dienst zu erscheinen. Wenn man sich im Vorfeld der Beisetzung nicht bereits um Kopf und Kragen geredet hat, kann eine Krankmeldung durchaus legitim sein. Eine halbwegs empathische Schulleitung wird die Teilnahme an der Beisetzung womöglich sogar von sich aus genehmigen oder hinter vorgehaltener Hand - auch wenn es formal nicht OK ist - dazu raten, sich an besagtem Tag "krank zu melden."

    Mit drei Noten habe ich nur Bolzbolds Beispiel aufgegriffen. Das lässt sich auf mehr Noten ausbauen.

    Bei uns in RLP müssen es auch keine "schriftlichen Noten" sein, aber die (Einzel-) Noten müssen "mitgeteilt" werden.

    Für die Bildung der Zeugnisnoten andere als die mitgeteilten Noten zu verwenden wir vor Gericht nicht bestehen.

    Die mitgeteilten Noten werden ja verwendet - und das Ganze wird auch vor Gericht bestehen, wenn

    a) kein formaler Fehler vorliegt (Dein obenstehendes Beispiel kratzt stark an eben dieser Grenze.)

    b) bei der Ermittlung der Gesamtnote pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt wurde und diese Note somit nicht ermessensfehlerhaft ist.

    Man stelle sich vor ein Schüler bekommt - in dieser Reihenfolge - die Noten ausreichend, gut, gut mitgeteilt.

    Aufgrund einer "interne Buchführung" erhält er auf dem Zeugnis die Note ausreichend. Diese führt zur Nichtversetzung, weil bei einem "gut" ein Notenausgleich möglich gewesen wäre, bei einem "ausreichend" aber nicht.

    Kaum haltbar ...

    Sei mir nicht böse, aber dieses Beispiel ist total unbrauchbar, zumal unrealistisch. In der Tat wäre ein "ausreichend" bei dieser Konstellation nicht haltbar, aber darum geht es nicht. Es ging um Beispiele, in denen Tendenznoten für das Ausüben des pädagogischen Ermessensspielraums herangezogen werden. Da die Gesamtentwicklung des Schülers oder der Schülerin bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen ist, kann die interne Buchführung hier durchaus stichhaltige Argumente liefern - auch im Vergleich zu anderen SchülerInnen.

    Das Schulgesetz ist für die gymnasiale Oberstufe nur mittelbar anwendbar, weil es vorsieht, dass Prüfungsordnungen andere umrechenbare Systeme vorsehen.

    Für die Sek I gilt, dass es in der Tat keine offiziellen Tendenznoten gibt (vgl. §48 Schulgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 APO-S I).

    Ich habe daher immer die "ganze" Note ohne "voll" oder "noch" unter die Arbeit geschrieben und zur Orientierung die Tendenz in Klammern gesetzt. Die Begriffe "voll" und "noch" kenne ich noch aus meiner Schulzeit, allerdings gibt es sie in den aktuellen Gesetzen und Verordnungen nicht mehr. Da die Vorgaben zur Notenvergabe eine exklusive Positivliste darstellen, kommt etwas anderes eben nicht mehr infrage.

    Bei der Ermittlung der Gesamtnote ist auf der Basis pflichtgemäßen pädagogischen Ermessens die Tendenz in der "internen Buchführung" durchaus zulässig, da sie dabei hilft, zu einer begründeten Note zu kommen. (Zweimal 2- in den Arbeiten und eine 3 in der sonstigen Mitarbeit ist dann doch eine Nuance schlechter als Zweimal eine 2+ in den Arbeiten bei identischer sonstiger Mitarbeit. Das eine führt dann zur Drei, das andere zur Zwei.)

    Die gymnasiale Oberstufe sieht Tendenznoten im Rahmen des Punktesystems ausdrücklich vor (vgl. § 16 APO-GOSt in Verbindung mit beispielsweise Anlage 16a Seite 2.) Grundlage dafür ist wieder die einschlägige KMK-Vereinbarung.

    Aus NRW-Sicht:

    § 2 Abs. 3 SchulG verpflichtet Eltern und Schule zur Zusammenarbeit, d.h. ein schlichtes Weigern ist in der Regel nicht möglich.

    § 44 regelt die Beratungs- und Informationspflicht - auch hier ist eine Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens der Schule und mittelbar auch seitens der Eltern ausgeschlossen.

    Was die Kommunikationsform betrifft, so gibt es hier keine direkten Vorgaben. Ob ein Gespräch persönlich von Angesicht zu Angesicht, über Telefon, E-Mail oder was auch immer stattfindet, ist den Beteiligten überlassen. Angesichts der Vorgabe der "partnerschaftlichen Zusammenarbeit" erachte ich weder einen generellen Anspruch auf eine bestimmte Kommunikationsform noch eine grundsätzliche Verweigerung einer solchen für zulässig.

    "Damals", d.h. im Mai 2004 war ich auch noch Referendar im zweiten Jahr. Mein Leben sah damals völlig anders aus.

    Ich kann mich auch noch lebhaft an die Diskussionen mit den Eltern erinnern, die hier ziemlich Unruhe reingebracht haben. Nachdem nur noch LehrerInnen und solche, die es werden wollten, schreibberechtigt waren, war es deutlich ruhiger geworden. Mit schulthemen.de wurde ein weiteres Forum eingerichtet, das sich an Eltern, SchülerInnen etc. richtete - und das heute faktisch tot ist. Dasselbe gilt im Grunde auch für referendar.de - das Konkurrenzforum, in dem ich auch mehrere Jahre aktiv war, mich dann aber vollständig zurückgezogen habe.

    Dahingegen "strahlt" unser Forum hier in beständigem Glanze und lebt. Das ist für ein Internetforum im Zeitalter anderer Kommunikationsplattformen alles andere als selbstverständlich. Danke an Stefan für die Organisation - und danke an alle UserInnen, die mit ihren Beiträgen sicherstellen, dass dieses Forum lebendig bleibt.

    Ich habe auch zwei getrennte Rechnungen bekommen.

    Mir schwant schon, dass die jeweiligen Versicherungen sagen werden, dass die andere zuständig ist. :autsch:

    Das ist keine so ungewöhnliche Konstellation, so dass die Versicherungen das wissen müssten. Ein Anruf bei der PKV dürfte das aber schnell klären - Makler hin oder her. Das Ganze ist ja keine Grauzone sondern eigentlich (!) versicherungsrechtlich klar geregelt.

    Ich denke, Googeln hilft hier nicht weiter - dafür aber ein Blick in den Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungsbedingungen, zu denen Deine Versicherung läuft.

    Es mutet zunächst "logisch" an, dass das Baby als gesetzlich versichertes Kind auch über die GKV läuft, sprich das KH müsste dann über die GKV abrechnen. Ich kann mich an die von Dir zitierte Aussage auch noch erinnern, im Falle meiner Frau und unseren drei Kindern war das jedoch letztlich egal, weil wir alle privat beim selben Anbieter versichert sind.

    Im Beihilferecht findet man diesen Passus:

    SGV § 2 (Fn 18) Beihilfefälle | RECHT.NRW.DE

    Das hier riecht danach, als hätte der Makler Recht.

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