Also bei mir ist noch nichts da - weder von der PKV noch von der Beihilfe...
Beiträge von Bolzbold
-
-
Ich hätte mit drei Kindern ohnehin eine deutlich niedrigere KDP gehabt - bei drei Kindern wären das noch 120 Euro oder 10 Euro im Monat gewesen.
-
Müssen wir aktuell ein Attest akzeptieren, dass an einem Montag rückwirkend für Freitag ausgestellt wurde?
Ja, wenn der Schüler oder die Schülerin es Freitags nicht mehr zum Arzt geschafft hat. Immerhin war er/sie beim Arzt.
-
Richtig, aber an vielen Schulen ist das nach wie vor gängige Praxis, weil man sonst angeblich ja kein "Druckmittel" zur Hand hätte.
Aus meiner Sicht ist das vor allem deswegen problematisch, weil die 5% an DrückebergerInnen es letztlich für die anderen 95% der SchülerInnen, die regelmäßig ihre Klausuren schreiben, unnötig schwer machen, weil ja in der Regel alle SchülerInnen dieser Attestregel unterliegen. Teilweise kann man diese ja auf den Homepages der Schulen nachlesen. -
Die so genannte "Attestpflicht" bei Klausuren in der Oberstufe ist in NRW eigentlich unzulässig - daher gibt es diesbezüglich keine Fristen. Ansonsten gilt BASS 12-51 Nr. 1 Ziffer 2.2
2.2 Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Holt sie darüber hinaus in besonderen Fällen (z.B. bei besonders häufigem mit Krankheit begründetem Fehlen oder außergewöhnlicher Dauer der Krankheit) ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein, hat sie die Kosten des Gutachtens zu tragen. Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.
Sprich: Das Fehlen in einer Klausur an sich stellt noch keine begründeten Zweifel dar.Ferner gilt § 13 Abs. 5 APO-GOSt:
(5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).
Ein Attestvorbehalt fürs nachträgliche Erbringen von Leistungsnachweisen ist auch hier nicht vorgesehen.
Die Landeselternschaft hat hier vor fast sechs Jahren offiziell nachgefragt und die verlinkte Antwort erhalten.Antwort_MSW_Attestpflicht.pdf (le-gymnasien-nrw.de)
Natürlich entscheidest Du selbst, wie Du damit umgehen magst. Sobald das Ganze über eine Beschwerde jenseits der Schulleitung bei der Bezirksregierung landet, wird das Ganze jedoch aller Voraussicht nach "kassiert." -
-
-
flipper
Das ist eine gute Frage. Warum da nicht auch welche stehen, weiß ich leider auch nicht. -
Och und als Schulministerin kannst du dich auf immer die gleichen Phrasen berufen.
Du hast da (zumindest in NRW) Luftfilter. Die haste in Schulen nicht (meistens nicht).
Aha. Woher nimmst Du dieses Wissen mit den Luftfiltern? Quelle?
-
Zur weiteren Lektüre sei diese Expertise einmal verlinkt.
Zeiterfassungsstudien zur Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland (uni-goettingen.de)Ab Seite 91 wird es für uns richtig spannend - aber auch ernüchternd.
An dieser Stelle herzlichen Dank an die Autoren der Expertise! -
Parallel im Ministerium und in der Schule zu arbeiten, ginge in NRW nur im Rahmen einer zeitlich begrenzten Abordnung, die in der Regel maximal drei Jahre geht. Dann wäre man anteilig in der Schule und anteilig im Ministerium. Ich kenne jemanden, der das gemacht hat, und einen anderen, der das gerade macht.
Aus Gesprächen weiß ich, dass das einerseits ganz interessant sein kann, beide Seiten gleichzeitig zu erleben, andererseits hat man im Ministerium "Herrschaftswissen" - und ich stelle mir den professionellen und diskreten Umgang damit nicht immer leicht vor. Man ist Diener zweier HerrInnen, muss sich ggf. was dienstliche Veranstaltungen angeht teilen und eben oft Kompromisse eingehen. Das kann spannend und abwechslungsreich sein, ich habe das bei meinem Übergang für ein paar Monate so gemacht. Der Nachteil ist, dass man von beiden Welten eben nur die Hälfte mitbekommt und damit oft ein wenig außen vor ist.Letztlich ist es eine Frage, was man selbst WILL. Beides? Nur eines von beiden? Karrierechancen?
Ich habe es glaube ich woanders schon mal geschrieben.
Arbeit in der Schule: Abwechslungsreich, aber sehr kräftezehrend, keine klar abgegrenzten Arbeitszeiten.
Arbeit im Ministerium: Klare Arbeitszeiten, auf Dauer sicherlich etwas eintönig, aber wirklich bis auf ganz wenige Ausnahmen entspannt (OK, vermutlich auch nur solange, wie man keine Führungsverantwortung hat.)
So, lieber Wiener, welche Kandidatin soll nun Dein Herzblatt sein? -
Wie lange ist Mummert und Partner he. Doch schon weit über 10 Jahre oder? Und ausser einer Verschlimmerung ist da nichts passier. Meine Hoffnung wäre, dass sich durch die ständige Zeiterfassung eine ständige Konfrontation ergibt. Ceterum censeo... mein Lieblingsprinzip.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sogar schon über 20 Jahre. Die ist von 1999. Seitdem hat sich die Situation eher zum Schlimmeren verändert. Da jedwede Maßnahme zur Entlastung von Lehrkräften Geld kosten würde, gehe ich nicht davon aus, dass sich da bis zu meiner Pensionierung (2041) etwas ändern wird.
-
Daher warte ich persönlich mit Sehnsucht darauf, dass ein Urteil des EugH in nationales Recht umgesetzt wird. HIernach wäre durch jeden Arbeitgebeber, die genaue Arbeitszeit für jedwede Tätigkeit mnutiös zu erfassen und zu dokumentieren. Ich weiß, dass viele von Euch dies mit graus betrachten. Ich persönlich sehe hierin jedoch die einzige Möglichkeit, der mittlerweile selbstverständlichen Arbeitszeitausbeutung Einhalt zu gebieten.
Wie wird die Rechnung aussehen?
Unterrichtsvorbereitung: 10 Minuten pro Doppelstunde
Korrektur einer LK-Klausur: 12,5 Minuten pro Klausur
Organisationspauschale für Konferenzen, Dienstbesprechungen etc.: 15 Minuten pro WocheAußerunterrichtliche Veranstaltungen wie AGs: Verhältnis eins zu vier zur 45-Minuten-Stunde.
Finde den bzw. die Fehler...
Seit Mummert und Partner wurde ganz bewusst alles außerhalb des Unterrichts als "Organisationsaufwand" pauschal erfasst. Wie viel das ist, ob das umsetzbar ist - scheißegal.
So lange Lehrkräfte bzw. Beamte in Deutschland gesellschaftlich keine Lobby haben und die Steuergelder anderweitig priorisiert werden, wird da nichts passieren. Würde man das avisierte Urteil des EuGH, so es denn kommt, tatsächlich so umsetzen, würden die Personalkosten locker um mindestens 25% steigen - oder man bräuchte Massen an zusätzlichem Personal, das schlichtweg nicht da ist. Selbst im Idealfall würde es sicherlich an die zehn Jahre dauern, bis eine spürbare Verbesserung der Situation eintreten würde.
Das können wir vergessen. -
Deshalb gibt es mitunter die Unsitte, dass Beamte zwei oder drei Jahre vor ihrer Pensionierung noch schnell befördert werden, oder gar ein Jahr länger im Dienst bleiben, damit sie die höhere Besoldungsgruppe als Grundlage für ihre Pension bekommen.
Und deshalb "lohnt" sich eine Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr. -
Sollte sie eigentlich - ansonsten macht das gar keinen Sinn.
-
Was ist mit der App "Beihilfe BW", die es im Android App-Store gibt? (Über Apple kann ich nichts sagen, weil ich keine Geräte von denen habe.)
-
Ach was, da wird vertikal halbiert. Du kannst nur die ungeschicktere Hand wählen.
Das finde ich irgendwie unverfänglicher.
Andererseits: Der Ar*** kann oben wie unten gleichermaßen sein... -
Ich habe einen ganzen Batzen vorgestern per App eingereicht. Dann bin ich mal gespannt...
-
Akademiker?
Wie schon mal anderswo hier angemerkt: Einer meiner Söhne ist selbständiger Handwerker und lacht sich schlapp ob meiner mickrigen A15-Besoldung.
Aber auch er lebt sich aus in seinem Tun.
Aber man kann ja auch nur auf Akademiker schielen.
Falls Du das auf mich beziehst: Ich habe den Begriff lediglich aufgegriffen.
Natürlich kann man sich auch mit HandwerkerInnen vergleichen - es kommt aus dasselbe heraus. -
Jeder kennt AkademikerInnen, die bei gleichem Abschluss mehr verdienen, und AkademikerInnen, die bei gleichem Abschluss weniger verdienen. Der Abschluss alleine macht es nicht. Es geht um den konkreten Job bzw. die konkrete Position. Das ist bei uns an der Schule doch auch so. Je nach Arbeitseinsatz arbeitet eine Studienrätin mehr als ein Studiendirektor. Letzterer bekommt aber mehr Geld.
Das ist in der freien Wirtschaft nicht anders.
Werbung