Beiträge von Bolzbold

    Es geht um Schulleitung, damit verbundene Managementtätigkeiten und natürlich ob sich dieser deutliche Mehraufwand monetär lohnt

    Das dürfte im Auge des jeweiligen Betrachters liegen.

    Ketzerisch gesprochen bist Du als Schulleiter die Spinne im Netz, die alle Fäden in der Hand behalten muss und dafür Sorge tragen muss, dass ihr kein Faden entgleitet.

    Ich würde die Tätigkeiten der Schulleitung auch nicht primär als klassische Managementtätigkeiten bezeichnen. Der Begriff hört sich im schulischen Kontext irgendwie komisch an.

    In Berlin fängst Du als A13er Stufe 1 mit 4.193 Euro an und hörst als A16er Stufe 8 mit 7.600 Euro auf - brutto natürlich.
    Wenn Du es "schnell" angehst, könntest Du nach 10 Jahren Schulleiter sein und wärst dann Stufe 5 - also 6.900 Euro. Das macht also ca. 2.700 Euro brutto Unterschied. Ob sich das lohnt - auch vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse und des möglicherweise vorhandenen Wunschs, eine Familie zu gründen, muss jede/r für sich selbst wissen.

    Bei mir hat es bis zur A15 aufgrund einiger Widrigkeiten und taktisch nicht ausreichend schlauen Vorgehens knapp 16 Jahre gedauert. Aber ich habe auch noch 20 Dienstjahre vor mir. Ich persönlich würde Schulleitung nur dann machen, wenn meine Kinder noch etwas größer sind und - das ist mir eigentlich am wichtigsten - wenn es "Klick" macht. Sprich: Wenn ich als Schulleiter quasi meine Schule heiraten muss, dann muss auch diese Schule (wie auch meine Frau) die Richtige sein. Aber irgendwie kann ich mir das aktuell so gar nicht vorstellen - und das Geld reizt mich hier in der Tat überhaupt nicht.

    Also so wie ihr das erzählt, klingt so eine Tätigkeit als Oberstudiendirektor für den Mehraufwand nicht sehr lohnenswert.. Vor allem, da der finanzielle Unterschied zu A13 in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeit und Verantwortung steht. Finde es zwar immer noch interessant, aber gleichzeitig auch schade, dass es nicht genügend entlohnt wird.

    Ich würde empfehlen, hier eher von einer Tätigkeit als Schulleiter zu sprechen. Der Begriff Oberstudiendirektor ist eine Amtsbezeichnung. Sonst klingt das eher nach "Ämtergeilheit" als an genuinem Interesse an einer Tätigkeit als Schulleiter. :)

    Was die Bezahlung angeht:
    Schulleiter wird man nicht, um reich zu werden. Schulleiter wird man, weil man es wirklich will.

    Die Formulierung "...und sich das Ziel gesetzt hat, Oberstudiendirektor (sic!) zu werden..." mutet schon befremdlich an.

    Um es einmal zuzuspitzen - und auf NRW bezogen, weil mir hierfür gerade die Zahlen präsent sind:

    NRW gibt es ca. 40.000 Gymnasiallehrkräfte und insgesamt 625 Gymnasien in staatlicher wie privater Trägerschaft. Die Oberstudiendirektoren machen somit statistisch gesehen 1,5% der Lehrkräfte aus. Auch wenn diese Verteilung nicht im eigentlichen Sinne statisch ist und somit immer wieder SchulleiterInnen gesucht werden, so bedeutet das aber auch, dass die überwältigende Mehrheit der Lehrkräfte - unabhängig von ihrer Motivation - dort nie hinkommen wird.

    Wie sieht der fiktive Weg nun aus?

    Für die Beförderung nach A14 und A15 benötigt es die entsprechenden Stellen - ggf. musst Du die Schule wechseln. Dann musst Du jeweils eine Revision machen, bei der Du Dich ggf. gegen MitbewerberInnen durchsetzen musst. Die Revisionen verlaufen dabei nicht immer so, dass der/die Beste die Stelle erhält. Für die Beförderung nach A16 brauchst Du eine weitere, umfangreichere Revision, ggf. Fortbildungen im Vorfeld. Die Konkurrenz bis A15 ist groß.

    Was gibt es zu bedenken?

    Deine Haupttätigkeit bis zur A15 inklusive besteht aus Unterrichten. Einmal Lehrkraft, (fast) immer Lehrkraft. Auch wenn es theoretisch möglich ist, unter zehn Jahren von A13 auf A16 zu kommen, so ist das Ziel Schulleiter/in zu werden nicht mit der Motivation, ein geile/r Manager/in zu sein, erreichbar. Bis zur A16 Revision musst Du letztlich immer wieder zeigen, was für eine tolle Lehrkraft Du bist (überspitzt formuliert.)

    Der Schuldienst eignet sich eigentlich nicht für KarrieristInnen - immerhin arbeiten wir hier mit jungen Menschen und entscheiden mit über deren Zukunft. Aus meiner Erfahrung heraus haben die wenigsten SchulleiterInnen von Anfang an dieses Ziel gehabt. Ich beispielsweise (nach wie vor) auch nicht. Nicht wenige, die auf der Schulleitungsqualifizierungsfortbildung waren, haben sich im Anschluss daran bewusst gegen diese Position entschieden. Auch im Gymnasialbereich.

    Der öffentliche Dienst ist gerade im Schulwesen sehr normiert - im Gegensatz zu den Behörden, wo es regelmäßige dienstliche Beurteilungen mit anschließenden Beförderungen gibt, ist man im Schulwesen auf Können, Glück und den Riecher, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, angewiesen.

    Ich würde hier eine klare Grenze ziehen und dem Schüler sagen, dass Du Dir hier Rollenklarheit wünschst. Er hat seine Rolle und seine Aufgaben, Du hast Deine Rolle und Deine Aufgaben. Selbst wenn Lehrkräfte Fehler machen, gibt das SchülerInnen nicht das Recht, sich über diese zu erheben und sich daraus einen Sport zu machen, alle Fehler zu protokollieren oder diese gar vor Publikum öffentlichkeitswirksam zu diskutieren.

    Das ist eine Grenzverletzung des Schülers. Ich würde hier erst einmal das direkte Einzelgespräch suchen - sofern sich das Verhalten nicht ändert, muss die Schulleitung ins Boot.

    Wieso habe ich den Eindruck, dass das Ganze aus dem Google-Übersetzer stammt? Der Duktus ist für jemanden, der die Vorzüge des Lehrerdaseins kennenlernen möchte, doch etwas merkwürdig. Dann soll es um die "Reaktivierung der Begeisterung für diesen Bereich" gehen - so etwas fragt keine/r, der/die LehrerIn werden möchte.

    Also dann mal Butter bei die Fische. Was sind denn diese "sehr wichtigen Fragen", die nur wir beantworten können?

    Hallo und herzlich willkommen.

    Hier ein ähnlicher Thread mit Antworten, die auch für Deinen Fall zutreffen.

    Elternzeit (Komplexer Fall) - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    Sprich mit der BR und Deiner SL und teile ihnen mit, dass Du an Deiner Schule bleiben möchtest. Wie mir die BR seinerzeit mitteilte, sind Fälle, in denen man gegen seinen ausdrücklichen Wunsch an der Schule zu bleiben versetzt wurde, eher die Ausnahme. "Verlieren" tut man die Schule in der Regel nicht.

    Schon klar, wenn's ums Abi geht. Aber die Noten der 10. Klasse zählen auch in Deutschland meines Wissens für gar nichts.

    Nicht ganz, nicht ganz. Im G8-System, wo die 10. Klasse der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe entspricht, wird erst am Ende der Einführungsphase der mittlere Schulabschluss erworben. An nicht gymnasialen Schulformen wird nach der 10. Klasse ebenso der mittlere Schulabschluss erworben. So ganz egal ist das somit nicht. Richtig ist natürlich, dass in der Regel der mittlere Schulabschluss für GymnasiastInnen eher unwichtig ist, da diese ja das Abitur erwerben wollen.
    Mit G9 spielt das dann auch an den Gymnasien wieder eine größere Rolle, weil der MSA dann genau wie an den nicht-gymnasialen Schulformen der Sek I über Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 erworben wird.

    Dann braucht man sich nicht wundern. Ich sagte es schon: Werte müssen beigebracht werden und dass ehrliche Leistung wertvoller ist als eine erschummelte Note, das müsste nicht nur den SuS bewusst sein.

    Das stimmt. Allerdings muss man dann auch ertragen können, dass eine ehrliche 2,1 als Abiturdurchschnittsnote einem eben keinen sofortigen Medizinstudienplatz beschert wie eine unehrliche 1,2. (Dieses Beispiel ist nur der Veranschaulichung halber so zugespitzt.)

    Da der Konkurrenzdruck aus Sicht der SchülerInnen gefühlt recht hoch ist, glauben sie zum Teil, dass das der richtige Weg wäre.

    Andererseits werden sie mit dieser Haltung ja sogar noch von ihren Eltern unterstützt. Und welche/r SchülerIn würde wegen einer ungerechtfertigten Eins zur Lehrkraft gehen und darauf bestehen, dass daraus eine schlechtere Note gemacht wird? Das habe ich in 14 Jahren Schuldienst genau ein einziges Mal erlebt. Aber es passte zur Persönlichkeit dieser absolut unprätenziösen jungen Dame und hat mir einiges an Respekt abgenötigt.

    Na, woran wird das wohl liegen? In einem System, das Noten über alles stellt, wiegt ein kleiner Beschiss eben viel weniger als eine schlechte(re) Note.

    Da das System Schule seitens der täuschenden SchülerInnen als "Gegner" auf dem Weg des scheinbar angeborenen Rechts auf einen Schulabschluss empfunden wird, sind Täuschungsversuche psychologisch betrachtet auch Formen der "Notwehr" gegen die scheinbare Machtlosigkeit gegenüber den Prüfungen (neben schlichter Dreistigkeit oder Verzweiflung.) Die Einsicht, dass ein Schulabschluss durch (positive) Leistungen erworben werden muss, ist reifebedingt oft noch nicht vorhanden. Der in Deutschland stark verbreitete Argwohn gegenüber (sehr) guten SchülerInnenleistungen als Zeichen übermäßiger Anpassung und Konformität tut sein Übriges.

    Dann hättest du aber eine sehr massive Strafe und die Kriminalisierung, die du oben ablehntest. Eine 6 finde ich viel weniger 'persönlich'. Sie suggeriert dem Schüler m.E. schlicht und klar, dass er verantwortlich für das ist, was er tut.

    Aber das ist hypothetisch, da der Schüler von der TE das erste Mal erwischt wurde und die Ba-Wü-Verordnung ist diesbezüglich ja relativ lasch.

    Deswegen ja "bis zu", somit also nicht per se die Androhung der Entlassung.
    Die Note ungenügend hat in meinen Augen etwas viel persönlicheres, weil die Motivation, die hier von einigen UserInnen angedeutet wurde, klar die Bestrafung und die Abschreckung von Nachahmung ist.

    Eine andere Maßnahme zeigt dem Schüler ebenso, dass er für das verantwortlich ist, was er tut.

    Ich räume freimütig ein, dass ich in früheren Zeiten (um 2005 herum) auch unbedingt eine Sanktion in Form der Note "ungenügend" oder einer anderen Maßnahme haben wollte, wenn SchülerInnen sich bei mir so verhalten haben. Der Gerechtigkeit sollte schließlich genüge getan werden. Ich bin mit der Zeit nicht zwingend milder geworden, allerdings verbeiße ich mich nicht mehr in solche Dinge. Ja, der Schüler hat nachträglich getäuscht. Ja, das war Scheiße. Ja, das zerstört Vertrauen. Aber letztlich treffen wir die Entscheidung über die Sanktion wahrscheinlich nicht alleine und zum anderen gibt es mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Und diese Reaktion sollte zu der Gesamtsituation vor Ort passen.

    Es ist immer auch eine Ermessensfrage - und hier wurde ja auch schon deutlich, dass es eine gewisse Bandbreite gibt.

    Es ist zumindest die einzige Maßnahme, die ein Risiko für die Note darstellt. Da der Täuschungsversuch auf eine bessere Note abzielt, dürfte diese Maßnahme besonders eindrücklich sein und vermutlich auch besonders wirksam sein.

    Wenn es um die reine Wirksamkeit geht, mag das stimmen. In NRW kämst Du damit aber nicht durch.

    Ein "ungenügend" als Bestrafung ist nicht zulässig. Die Vorgaben der APO-GOSt sehen wie oben dargelegt nur bei schweren Täuschungshandlungen eine solche Reaktion vor. Wenn wir die nachträglich eingefügte Antwort so nehmen, wie sie ist - und wie sie bewertet worden wäre, wenn das während der Klausur aufgefallen wäre, dann wäre das kein umfangreicher Täuschungsversuch, so dass Du mit einem "ungenügend" sicherlich nicht durchkämst.

    Bolzbold , was fändest du eine angemessene Sanktion?

    Das hängt vom bisherigen "Sündenregister" ab.

    Bei einem "Ersttäter" würde ich es abhängig davon, wie ich den Schüler von seiner Person her einschätze bei einer heftigen Ermahnung mit Hinweis auf die (straf)rechtlichen Implikationen belassen. Natürlich würde ich die Eltern zu dem Gespräch laden, damit das Ganze offizielleren Charakter erhält.

    (Ich habe mir meinem Klassenlehrer gegenüber, den ich von der 5 bis zur 7 hatte, sicherlich das eine oder andere geleistet, für das ich richtig Ärger hätte bekommen können. Er war extremst nachsichtig, hat mich deutlich ermahnt - und ich habe es nie wieder getan. Dazwischen war ich immer ein angepasster und leistungsstarker Schüler.)

    Bei einem Wiederholungstäter oder einem uneinsichtigen Schüler könnte man meines Erachtens bis zur Androhung der Entlassung von der Schule gehen, da das Verhalten in meinen Augen in der Tat gravierend ist und das gegenseitige Vertrauen erheblich belastet. Problematisch ist jedoch das Überspringen von milderen Maßnahmen, weil diese in der Regel vorher verhängt worden sein müssen. (Bei heftigen Gewalt- oder Drogendelikten o.ä. ist das natürlich etwas anderes.) Ich würde hier nicht ausschließen, dass die Bezirksregierung die Androhung der Entlassung im Widerspruchsfall womöglich "kassiert".

    Ähm… gilt das auch in NRW? In meinem Ref haben damals 6 schülerInnen in einem Test voneinander abgeschrieben (ja dumm von mir, zum Glück war mein Mentor mit im Raum und er hat mich abgelenkt/wollte UNBEDINGT ein Experiment vorbereiten, sonst hätte es Ärger gegeben :D ) und er meinte damals zu mir, als das bei der Korrektur aufgefallen ist (die hatten wirklich 1:1 die selben Antworten), dass ich allen die 2 geben muss da ich ja nicht weiß von wem die Leistung kommt (war aber offensichtlich) und dass ich nicht allen eine 6 geben könnte da man das im Nachhinein nicht als Täuschungsversuch deklarieren darf… ich hatte also “Pech gehabt”

    Das ist eine schwierige Geschichte, weil sich die Schulleitungen da mitunter nicht rantrauen.
    Der Schulrechtler Hoegg führt hier den so genannten Anscheinsbeweis als Lösungsstrategie an. Bei sechs identischen Antworten muss zweifelsfrei ein Täuschungsversuch vorliegen. Damit kehre sich seiner Ansicht nach die Beweislast um, d.h. die SchülerInnen müssen belegen, dass sie selbst nicht getäuscht haben.

    Für die Oberstufe gilt § 13 Abs. 6 APO-GOSt:

    (6) Bei einem Täuschungsversuch

    a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist,

    b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,

    c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt.

    Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren.

    Interessant ist, dass der letzte Satz nicht in der APO-SI steht.

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