Also ich will mir gar nicht ausmalen, wann oder ob überhaupt irgendwer aktiv wird, falls ein solcher Flieger sich auf den Weg nach Berlin machen sollte.
Beiträge von Bolzbold
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Ein Erlass bedeutet nicht, dass dem nicht noch andere Rechtsnormen entgegen stehen.
So oder so hätte ich keine Lust, mich daran abzuarbeiten. Was soll das bringen.
Richtig. Die darüberstehende Rechtsnorm ist § 43 SchulG NRW.
Und den "Wandererlass" dürfen wir auch nicht vergessen. BASS 2021/2022 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)In der Praxis würde ich mich daran aber auch nicht abarbeiten wollen - das würde ich an die Schulleitung weiterreichen, da ich da ja ohnehin keine Entscheidungs- oder Sanktionsbefugnis hätte.
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Ich generalisiere hier ungerne, aber an der russischen Mentalität hat sich offenbar seitdem in der Tat nur wenig geändert.
- Es gibt Verachtung gegenüber Schwäche und Verhandlungsbereitschaft.
- Man nimmt sich, was man haben möchte. (Finnland-Krieg, Osteuropa)
- Der einzelne Mensch zählt nicht - egal ob es die eigenen Soldaten sind oder die des Gegners oder dessen Zivilbevölkerung.
Gleichwohl ist das natürlich nicht exklusiv "typisch russisch". Leider ist dieses Verhalten, das Trachten und Denken immer noch Teil grundsätzlichen menschlichen Handelns überall auf der Welt. Wir haben uns diesbezüglich in den letzten paar tausend Jahren nur bedingt weiterentwickelt.
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Hat die Schulleiterin eine Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise? Dann soll sie den Eltern einen entsprechenden Brief schreiben.
Dann ergäbe aber das Einholen der Einverständniserklärungen keinen Sinn.
Ich vermute, dass die Rechtslage eine andere ist. Insofern lohnt es sich nicht, sich daran abzuarbeiten.
Stell dir vor, du kriegst die Eltern überzeugt und das Kind steckt sich dann auf der Fahrt an. Willste die Diskussion führen?
Die Rechtsgrundlage ist die Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen. Den Erlass kennst Du ja sicherlich.
Die Einverständniserklärung ist Teil der schulischen Praxis in Verbindung mit der Erklärung zur Übernahme der Kosten. Eine Einverständniserklärung ist formal m.E. in der Tat nicht notwendig, da die Pflicht zur Teilnahme besteht.
Am Rande: Wir wissen ja sicherlich alle, wie das ausgehen wird. Kind ist plötzlich krank o.ä. Ärgerlich ist in solchen Fällen immer die Frage der Kosten. Eigentlich müssen die Eltern zahlen, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Die Stornokosten o.ä. können schlechterdings nicht auf die anderen SchülerInnen umgelegt werden.
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Das sind doch einmal sinnvolle Vorschläge - und dieser NIMBY-Mentalität muss endlich auch einmal Einhalt geboten werden. -
Das Internet ist für uns alle Neuland. Die entsprechende schulische Infrastruktur ist sogar vielerorts noch in der Steinzeit. Und wenn es Kultusminister gibt, die keine IT-Experten an den Schulen einsetzen bzw. bezahlen wollen, dann wird das auch noch eine Weile so bleiben.
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Nein. Nicht fein. Es geht nämlich nicht nur um "mich".
O. Meier hat im Grunde Recht, weil es nicht in seiner Verantwortung liegt, die jungen Wilden vor sich selbst zu schützen. Wer das Dienstrecht nicht kennt, darf sich eben nicht wundern, dass er/sie dann eben "verheizt" wird. In der Tat ist es schwierig, sich als Einzelperson hier zur Wehr zu setzen, weil man dann ggf. sowohl die Schulleitung als auch das Kollegium gegen sich aufbringt.
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Liebe Susanne,
es reicht hier EIN Posting zu einem Thema. Bitte nicht in drei Bereichen dasselbe posten.
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Vielleicht möchte der Kollege auch die "richtige" Diagnose nicht sagen, warum auch immer.
So oder so steht es den andere KuK nicht zu, die Krankschreibung an sich zu bezweifeln.
Der genaue Inhalt des Attestes ist nicht bekannt.
In der DU steht auch in dem Abschnitt für den Dienstherren nicht die Diagnose. Da steht nur, dass KollegIn XY von Datum A bis Datum B dienstunfähig ist. Und wie gesagt: Lasst uns nicht von einigen wenigen schwarzen Schafen eine Kultur des Misstrauens schaffen.
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Nicht ganz zu Unrecht, wenn man hier liest, dass man den „Prüfungsverlauf“ so gestalte, dass es nicht knapp werde, dass man also dafür sorgt, dass noch ein paar Punkte flöten gehen.
Nicht den Verlauf an sich. Der würde zumindest bei mir immer auf ein Bestehen des Prüflings hin ausgerichtet sein - nur die Leistung muss er dann natürlich selbst erbringen.
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Man sollte sich vor diesem Hintergrund bei allem Respekt für diese Tätigkeit überlegen, ob man im Anschluss an die Zeit als Schöffe/Schöffin dies weitermachen sollte. Mit dem schulischen Alltag und den Erfordernissen, die sich daraus ergeben, lässt sich das m.E. je nach Fortschritt des Schuljahres nur schwer vereinbaren.
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Die Negativbeispiele fallen natürlich auch deutlicher auf als die Positivbeispiele - wobei ich mir bei Letzteren noch nicht so sicher bin, wer denn nun dazu gehört und wer nicht. Vermutlich die Leute, die die gesunde Balance zwischen dienstlicher Verantwortung und der Verantwortung für sich selbst hinbekommen.
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Das ist auch aus meiner Erfahrung heraus immer der "Beratungshinweis" der Schulleitung bzw. des Oberstufenkoordinators gewesen.
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Es wurmte mich dann eher, dass man der Schülerin trotz eingehender Beratung zur Prüfungsordnung nicht vermitteln konnte, dass sie eben nicht wegen nur „eines Punktes“ in nur „einer Prüfung“ durchgefallen ist.
Das ist zum einen Selbstschutz - wer räumt denn schon gerne ein, dass man kolossal mit Ansage versagt hat? - zum anderen folgt dies dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend des "Outsourcens" von (Eigen)Verantwortung. Und der vermeintlich Machtlose flüchtet sich dann auf die Ebene dessen, dass er dem Machtvollen (i.e. der Prüfungskommission) unlautere Motive unterstellt. Gleichwohl ist das natürlich auch immer eine Frage der Reife.
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Vorsicht. Wenn das die Frau liest, die so tut, als sei sie unsere Schulministerin, wird dieser Vorschlag am Ende noch Realität.
Man glaubt es nicht.
Das ist de facto der Fall. Diese abgesonderten Räume sind vorgesehen...
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Für NRW sind die Schulen am Freitag über die Bezirksregierungen gebrieft worden. Deine Schulleitung müsste die Informationen haben.
Oder hier:
NRW: Corona-Regeln für Schüler und Abiturienten - das gilt jetzt (rp-online.de) -
Wie oft und viel eine Lehrkraft fehlt, ist ein Ergebnis der tatsächlichen Erkrankung und des Umgangs damit.
a) Ich bleibe so lange zu Hause, bis ich wieder gesund bin.
b) Ich gehe so schnell wie möglich wieder zur Schule.
c) Ich versuche (aktiv) die Wiederaufnahme des Dienstes so lange wie möglich aufzuschieben.
Anstand und Selbstfürsorge spielen dabei eine wichtige Rolle. Letztlich muss jede(r) wissen, was er/sie tut und ob er/sie noch in den Spiegel schauen kann. SimulantInnen haben womöglich wenig Anstand. Vielleicht übertreiben sie es mit ihrer Selbstfürsorge. Oder sie sehen ihr Verhalten als (legitime) Verteidigungsreaktion auf das gemeine Schulsystem, die Schulleitung etc.
Oder sie sind einfach nur krank und kommen dann wieder, wenn sie genesen sind.
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So verständlich das sein mag, so ist es dann doch nicht richtig. Mal soll die Prüfungsleistung bewerten. Alles, was danach kommt oder kommen könnte, kann nicht in die Bewertung einfließen.
Einige Kolleginnen haben indes diese Schere im Kopf so gründlich geschliffen, dass sie überhaupt nie eine unangenehme Note geben.
Es geht ja nicht nur um das Risiko eines Widerspruchs. Der kann ja in jedem Fall eingelegt werden.
Wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, ist ein "klares" Ergebnis auch für den Prüfling hinnehmbarer, als wenn man ihm sagt, "also Du hättest 8 Punkte zum Bestehen gebraucht, hast aber leider gaaaanz knapp die 8 Punkte verpasst. Die Kommission hat Deine Prüfung mit 7 Punkten bewertet."
Dann steht seitens des Prüflings viel eher die Frage im Raum, woran es konkret lag, dass es so knapp nicht gereicht hat.Und als Prüfungskommission muss man sich unter Umständen die Frage gefallen lassen, wieso man hier gar keine Anhaltspunkte gesehen hat, doch die 8 Punkte zu geben. Ich habe in zahlreichen Kommissionen in allen drei Funktionen gesessen - je nachdem, wie man welchen Aspekt gewichtet - auch im Vergleich zu möglichen anderen Prüflingen, die davor geprüft wurden - kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wenn man nicht gerade die letzte Prüfung abnehmen muss, bei der es wirklich um die Wurst geht, dann wären 7 Punkte vermutlich auch weder tragisch noch einspruchsanfällig. Bei der (letzten) entscheidenden Prüfung hingegen schon. Und da ist ein klares Ergebnis letztlich für alle Seiten, wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, besser. -
Na endlich mal jemand, der das genauso gelernt hat wie ich.
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Jetzt wird's stammtischig.
Eher eine satirische Übertreibung.
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