Hallo Miss B. 123 und herzlich willkommen im Forum.
Der User Rambino ist seit fünf Jahren nicht mehr aktiv - ich gehe nicht davon aus, dass Du da noch Antworten erhalten wirst.
Beiträge von Bolzbold
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Was ranzt du mich jetzt so an? Ich hatte dich doch lediglich um einen Tipp gebeten. 😳
Ah ja, das hört sich allerdings professionell an.
Im Abitur kann ein mitgeführtes Handy im Prüfungsraum als Täuschungsversuch zählen. Insofern gibt es durchaus Anhaltspunkte für ein solches Vorgehen wie vom Humblebee angesprochen.
Quelle: Ziffer I.7 der Abiturverfügung. Abiturverfügung 2022 (nrw.de)
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Hallo ihr Lieben,
nochmal zurück zu meiner Frage: Müssen denn Hausarbeiten/Facharbeiten im Seminar geschrieben werden? Findet das Seminar auch in den Ferienzeiten statt?
Viele Grüße
Ich denke, der/die eine oder andere UserIn hätte sich zunächst über ein Dankeschön für die bisherigen Antworten gefreut. Stattdessen gehst Du mit keinem Satz auf die bisher wirklich vielen substanziellen Antworten ein und stellst eine Frage, die Du nach der Lektüre der Links, die Du hier bekommen hast, selbst hättest beantworten können. Lese ich da eine "Service-Mitnahme-Mentalität" heraus?
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Ja genau, nach der Elternzeit. Bei mir ist diese gleichbedeutend mit der Teilzeit, da ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Ich will die Elternzeit halt nur nutzen, um mich versetzen zu lassen (bin fertig mit der Schulleitung), will aber nicht auf viel Geld verzichten und daher Teilzeit machen. Daher der Gedanke, schon in der Elternzeit nicht mehr an der alten Schule zu arbeiten. Es gibt eine neue Schule an meinem Wohnort, die mich unbedingt will und mich dann anfragen wird. Je früher ich dort hinkann, umso besser.
Kind Nr. 1:
Frau bei BR X, Versetzungsantrag abgelehnt. Frau nahm ein Jahr Elternzeit, wir zogen währenddessen in einen anderen Regierungsbezirk. Versetzung mit Rückkehrerinnenantrag an Wunschschule bei BR Y nach vorherigem "Eintüten" quasi erzwungen wegen Anspruchs auf wohnortnahen Einsatz.Kind Nr. 3:
Frau an Schule mittlerweile unglücklich, arbeitete während der Elternzeit in einer anderen Schulform, nahm danach Urlaub aus familienpolitischen Gründen und erwirkte im direkten Dialog mit der BR einen Einsatz an Wunschschule. Funktioniert bis heute wunderbar.Das "System" mag seine Tücken und Fallstricke haben, aber wenn man die Spielregeln und das Spielfeld sowie die SpielerInnen kennt, kann man das durchaus auch für sich nutzen.
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In Mathematik besteht (in der SI) die Möglichkeit Punkte für Form und Ordnung zu vergeben, allerdings würde ich auch hier maximal einen Punkt abziehen, wenn wirklich in jeder Aufgabe Rechtschreibfehler sind. Bolzbold; Ich hab den Abzug von Notenpunkten bisher einmal eingesetzt, allerdings in Geschichte und zusätzlich dazu, dass es 0/3 Punkten im Erwartungshorizont gab, aber der Schüler hatte in jeder Zeile mindestens einen Fehler, das war anders einfach unangemessen.
Das kann ich verstehen. Mittlerweile ist diese "Doppelsanktionierung" nicht mehr zulässig. Du darfst insgesamt maximal so viel abziehen, dass in der Endnote zwei Notenpunkte weniger gegeben werden. Wenn Du im Darstellungsbereich bei der Rechtschreibung 0 Punkte gibst und dann nochmal die Klausur um zwei Notenpunkte absenkst, wäre der Prüfling doppelt bestraft. Das können dann ja schnell drei oder mehr Notenpunkte sein, um die die Klausur dann schlechter bewertet wird.
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Das gilt nicht für alles Bundesländer. In HE muss anteilig ein Anzug erfolgen. Siehe https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/…biVHEV6Anlage9b
(OAVO Anlage 9b). §33 OAVO sieht hier keine Ausnahmen vor.
Mir tun die hessischen NaWi- und Mathematik-KollegInnen leid, die das dann noch gesondert ermitteln müssen. Da ist mir die NRW-Regelung doch lieber, auch wenn ich von ihr noch nie Gebrauch machen musste, weil in Englisch und Geschichte ja Punktabzug in der Darstellungsleistung bei Rechtschreibfehlern vorgesehen ist.
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Danke auch dir für die Antwort! Und deine war Frau dann nach der Teilzeit weiter an derselben Schule tätig?
Du meinst nach der Elternzeit, oder? Nach der Elternzeit kann man den Urlaub aus familienpolitischen Gründen nahtlos anschließen. Dann hat man "Ruhe" bis das jüngste Kind 12 Jahre alt wird - im Idealfall versucht man dann schon vorher, die Versetzung einzustielen. Das werden wir demnächst tun.
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Ich habe interessenshalber mal nachgeschaut. Selbst im Zentralabitur gibt es in Mathematik keine dezidierte Ausweisung der Darstellungsleistung - so wie es in vielen anderen Fächern gemacht wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Klausur nach § 13 Abs. 2 APO-GOSt bei gehäuften Verstößen gegen die äußere Form und die Rechtschreibung um bis zu zwei Notenpunkte abzuwerten. Da wäre es natürlich interessant, wer davon bereits Gebrauch gemacht hat und wie die konkreten Mängel ausgesehen haben.
Vor diesem Hintergrund sollte man gerade in der Grundschule mit Punktabzug bei Rechtschreibfehlern oder ähnlichem sehr zurückhaltend sein.(Interessanterweise gibt es eine verkappte Darstellungsleistung in der ZP 10 in Mathematik zur richtigen Verwendung von Maßeinheiten und der Darstellungsleistung allgemein. Immerhin insgesamt neun von 81 Punkten...)
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Bei diesem Beispiel gibt es kein offizielles Richtig oder Falsch. Hier kann jede(r) seinen Stil durchziehen - im Idealfall zum Wohle der SchülerInnen. (Was nicht heißt, dass man ihnen alles vorsagen soll oder ihnen den Allerwertesten hinterhertragen soll.
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Hier mal ein Auszug aus dem Schulgesetz NRW:
§ 69Lehrerrat
(1) Die Lehrerkonferenz wählt in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat. Ihm gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 an. An Schulen mit nicht mehr als acht hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß § 58 kann die Anzahl der Mitglieder durch Beschluss der Lehrerkonferenz auf zwei vermindert werden. Die Lehrerkonferenz bestimmt für die Wahl eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausgeschlossen; sie oder er ist nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Stellvertretung.
(2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören.
(3) Soweit der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach näherer Bestimmung durch Gesetz oder Rechtsverordnung Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen worden sind, gelten die Schulen als Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Ein Personalrat wird nicht gebildet. An seine Stelle tritt der Lehrerrat.
(4) Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend. Kommt eine Einigung über eine von der Schulleiterin oder dem Schulleiter beabsichtigte beteiligungspflichtige Maßnahme nicht zustande und hält sie oder er an der Maßnahme fest, so kann die Maßnahme unabhängig von der Beachtlichkeit der Ablehnungsgründe des Lehrerrats der jeweils nach § 89 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 Satz 1 Nr. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes durch Rechtsverordnung bestimmten Dienststelle zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens vorgelegt werden. Dasselbe gilt für eine vom Lehrerrat beantragte, in der Entscheidungskompetenz der Schulleiterin oder des Schulleiters liegende mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn ihr nicht entsprochen wird. §§ 7 Abs. 1, 33, 37 und 85 Abs. 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
(5) Der Lehrerrat hat einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten.
Der Lehrerrat ist somit der Personalrat an der jeweiligen Einzelschule.
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Du meinst, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, kann ich dies bereits an einer anderen Schule (näher am Wohnort) tun? Eventuell diejenige Schule, die mich dann auch anfordert, wenn ich nach der Elternzeit versetzt werden möchte und wo ich gern arbeiten möchte?
Wenn die Schulaufsicht mitspielt, kann das klappen. Bei meiner Frau hat es geklappt...
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Lieber Dennis,
genau DAS würde ich den/die Dezernenten oder Dezernentin fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ergebnis der Revision nur wegen der späteren Beurteilung eines Mitbewerbers plötzlich ungültig würde. Das wäre ja eine einseitige Benachteiligung. Ich habe die Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung überflogen, aber keine einschlägige Vorgabe dazu gefunden.
Vielleicht findet ja jemand anderes hieraus die entsprechende Vorgabe. -
In welcher Klassenstufe macht man das?
Das habe ich in jeder Stufe gemacht, auch um ggf. bei der einen oder anderen Aufgabenstellung noch Hinweise zur Bearbeitungsart zu geben.
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Aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur sagen, dass jedes Kollegium den Lehrerrat hat, den es verdient.
Ihr wählt Eure Leute doch selbst. Wenn Ihr Leute haben wollt, die Eure Interessen vertreten, dann müsst Ihr genau diese Leute aus Euren Reihen wählen und nicht andere.
Für mich stellt sich die Frage, wieso genau diese Leute gewählt wurden.TEAM-Gedanke? (Toll Ein Anderer Macht's.) Kollegiumslieblinge? Scheißegal-Haltung?
DA würde ich ansetzen.
In der Tat muss man niemandem, der sich nicht in diesem Gremium sieht, das Recht zur Klage absprechen. Aber wenn alle so denken wie der TE, dann kommt womöglich eben dieses von ihm beklagte Ergebnis heraus.
Nebenbei:Als ich mich vor meiner Abordnung in die Behörde über faktisch dieselben Missstände beschwert habe, selbst für den Lehrerrat kandidiert habe, aber nicht gewählt wurde, habe ich meine Verstimmung gegenüber anderen KollegInnen artikuliert. Ich bekam von einer Kollegin als Feedback, dass ich dann wohl nicht die Interessen des Kollegiums vertreten habe. Das hat mir dann zu denken gegeben - und mich in der Entscheidung bestärkt, meine beruflichen Ziele neu zu definieren und letztlich zu gehen. Es war damals wie heute betrachtet die richtige Entscheidung.
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Nun zu meiner Problemstelle:
Beginnt mit dem Umdrehen die Bearbeitungszeit? Oder geht ihr die Arbeit einmal kurz durch, um ggf. Fragen zu klären?
Wie handhabt ihr das? Sonstige "Problemstellen", auf die zu achten sind?
Vielen Dank!
Hallo und herzlich willkommen im Forum.
Die Arbeitszeit beginnt, wenn ich die Aufgabenblätter verteilt habe, die Aufgaben vorgelesen habe und die SchülerInnen ggf. spontane Fragen zu den Aufgaben gestellt haben. Den Beginn der Arbeitszeit und die Abgabezeit sage ich dann in der Sek I noch einmal ausdrücklich. In der Sek II schreibe ich die Abgabezeit immer an die Tafel.
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Da der Ausgangsthread gelöscht wurde, mache ich hier mal dicht.
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danke für die vielen Rückmeldungen.
Also die Bewertung Note 4 kam ja von der SL.
Klärendes Gespräch?
Ich stehe ehrlich noch unter Schock nach dieser Bewertung.
Für mich gibt es nichts mehr zu klären. Ich möchte nun noch Weg von dieser Schule, aber ich weiß jetzt schon, dass man mir die Versetzung erschweren wird. Wie gesagt, ich werde gut gebraucht, besonders für schwierige Kinder. Denn dafür bin ich doch wieder gut.
Lieber Herr XY,
ich würde gerne mit Ihnen über meine dienstliche Beurteilung sprechen, weil ich eine erhebliche Diskrepanz zwischen meiner nicht zu beanstandenden Arbeit und Ihrer Wahrnehmung derselben sehe. Mögen Sie mir die Gründe die für Sie zu einer schwachen Bewertung geführt haben erläutern und mir darüber hinaus konkrete Punkte nennen, die aus Ihrer Sicht zu verbessern sind, sowie konkrete Schritte, um genau dies zu erreichen?
Gleichzeitig würde ich gerne in Erfahrung bringen, weshalb Sie mir die Klassenleitung einer sehr herausfordernden Klasse zutrauen, obwohl Sie meine Leistungen als nicht zufriedenstellend erachtet haben.
Ich bin gespannt, was Deine Schulleitung dazu zu sagen hat. In den meisten Fällen trauen sich die Lehrkräfte nämlich nicht, konkret nachzufragen und die Schulleitung dazu zu bringen, Farbe zu bekennen. Die Erfahrung habe ich selbst mehrmals gemacht. Dieselbe Schulleitung hat alle Kritik an ihrer Vorgehensweise so lange brüsk zurückgewiesen, bis man sie auf der Basis der geltenden Vorschriften der erwiesenen Fehler "überführen" konnte. Dann knickte sie ein.Schulleitungen gehen soweit, wie man sie lässt. DEN Fehler habe ich bis zu meinem Weggang zu oft gemacht. Und dieser Fehler passiert mir garantiert kein weiteres Mal.
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Mein Dienstherr hat mich mit der Gesamtnote 4 bewertet und ich wurde doch nicht vorzeitig verbeamtet.
Vielleicht habt ihr Tipps für mich wie ich damit umgehen soll.
Ich danke für jede Anregung.
Passform
Wenn Deine Schulleitung Dich mit der Gesamtnote 4 bewertet hat und Du deshalb nicht vorzeitig verbeamtet wurdest, was übrigens kein Beinbruch ist, dann ist der zentrale Tipp schlicht und ergreifend ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung. Eine schwache Beurteilung muss ja begründet und objektiviert werden.
Hast Du ggf. Widerspruch eingelegt? Eine Gegendarstellung erstellt? Bereits das Gespräch gesucht?
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Hallo

Mich würde interessieren wie viele Stunden ihr pro Woche (Unterricht, Unterrichtsvorbereitung, Korrigieren, Elternarbeit, Konferenzen etc) arbeitet und an welcher Schulform ihr unterrichtet. Vor allem bei Grundschulehrkräften würde es mich interessieren
Ich bin übrigens noch Studentin.Hier mal ein paar Zahlen.
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Danke für deine Antwort.
Diesen Urlaub wird man mir glaube ich nicht zwingend genehmigen. Ich spiele mit dem Gedanken, die Schule zu wechseln, habe aber Mangelfächer und mein Chef möchte mich nicht gehen lassen. Daher der Gedanke mit der Elternzeit, da hier da diese 8Monats-Regelung gilt (Ich fahre weiter als 35 km zur Arbeit).
Wenn Du ihn regulär innerhalb der vorgegebenen Fristen beantragst und wenigstens ein Kind unter 12 Jahre alt ist, muss das genehmigt werden. Hat bei meiner Frau prima geklappt.
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