Beiträge von Bolzbold

    Vor allem finde ich Arbeitszeit manchmal schwer messbar. Letztens im Auto ein Lied gehört und Zack war da eine Stunde zu in meinem Kopf. Wo und wann notiert man sich die 4 Minuten?

    Mit Verlaub, aber diese Aussage ist so unglaublich kleinlich und so typisch ist für uns Lehrkräfte.
    Jeder gedankliche Pups soll bitteschön als Arbeitszeit zählen und dann malt man sich auf der Basis dessen, was andere hier geschrieben haben, aus, dass man am Tag gefühlte Drölfzig Mal sich "einstempelt" und wieder "ausstempelt".

    Mit Ausnahme des reinen Unterrichts behaupte ich einmal, dass jede/r während der sonstigen noch abzuleistenden Arbeitszeit gedanklich auch einmal weit weg von der Arbeit ist. Muss man das dann gegenrechnen? Wollen wir eine solche Kleinlichkeit auch gegen uns angewandt wissen?

    Nochmal das Beispiel von der Behörde:

    Es interessiert niemanden. Wenn ich meine Arbeit in der vorgegebenen Zeit erledige, fragt niemand danach, was ich wann wo wie im Detail gemacht habe. Natürlich könnte man auch in der Behörde während der Arbeitszeit theoretisch zwei Stunden auf der Toilette verbringen, Schwätzchen mit den KollegInnen halten, endlos im Internet surfen (es gab bei uns ein separates WLAN für private Zwecke) oder auch einfach nur am Schreibtisch Däumchen drehen, wenn gerade wirklich nichts Dringendes zu tun ist.

    All das geht auch bei uns Lehrkräften. Die Arbeitszeiterfassung wird kein individuelles 1984 Szenario sein.

    Ich bin so dreist zu behaupten, dass die Sorge vor der Praktikabilität eher vorgeschoben ist und einige Angst vor der neutralen Erfassung der Arbeitszeit haben - was sicherlich an der Sorge vor zu viel Überstunden liegt...

    Konkretes Beispiel aus der Behörde:

    Vor Ort stemple ich ein und bei Beendigung der Arbeit wieder aus.

    Zu Hause melde ich mich über das Tool der Behörde an, wenn ich im Homeoffice arbeite, und wieder ab, wenn ich aufhöre. Keiner kontrolliert, was ich währenddessen mache. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt bestehen. Pausen werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen (ab 6 Stunden Arbeitszeit sind das 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten). Diese Pausen mache bzw. nehme ich dann auch. (Und sei es nur, um private Dinge zwischendurch zu erledigen wie Kinder einsammeln.)

    Das könnte eins zu eins auch bei uns Lehrkräften funktionieren. Das sind vier "Klicks" pro Tag. Zweimal in der Schule und - sofern auch zu Hause gearbeitet wird - zweimal zu Hause.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Hier einmal die Hauptquelle für den Sonderurlaub - denn Kinderkrankheitstage zählen eben dazu.

    SGV § 33 (Fn 14) Urlaub aus persönlichen Anlässen | RECHT.NRW.DE

    Wichtig ist vor allem dieser Zusatz hier.

    MBl. NRW. Ausgabe 2008 Nr. 29 vom 30.10.2008 Seite 517 bis 540 | RECHT.NRW.DE

    Und dies ist die Einzelnorm, auf die verwiesen wird.

    § 45 SGB 5 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Hier noch die Info von der GEW:

    Sonderurlaub und Urlaub - GEW NRW (gew-nrw.de)

    Standard sind 10 Tage pro Kind in Deinem Fall und maximal 25 bei mehreren Kindern. Zwischendurch gab es während der Pandemie auch großzügigere Sonderregelungen.

    Wo man das findet? Über eine Google-Suche mit den passenden Stichworten.

    Als ich geboren wurde, war es bereits nicht mehr weit bis zu ihrem silbernen Jubiläum. England bzw. Großbritannien wird für mich immer durch die Queen symbolisiert bleiben, auch dann wenn William eines Tages König sein wird. Ihn werde ich wohl noch als König erleben...

    Ja, es ist natürlich Arbeitszeit und Teil der Dienstpflicht, ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Mit "zusätzliche" meinte ich, dass der Stundenplan eben so liegen kann, dass man die hat, oder eben auch nicht, obwohl man das gleiche Wochenstundenmaß hat.

    Man muss es sich einfach mal bewusst machen, finde ich.

    Dann sind wir aber auch wieder bei den Vorteilen, die Stundenpläne haben können. Ich bereits vieles in meinen je nach Woche bis zu acht Springstunden vor und nach.
    Ich gehe davon aus, dass sich das auf lange Sicht hin ausgleicht. Falls nicht, wäre es am Lehrerrat, für eine über alle Bereiche gleiche Belastung einzutreten.

    Kenne ich auch so, und es ist insofern de facto so, dass Lehrer, die jeden Tag zur ersten Stunde beginnen, somit pro Woche 75 Minuten mehr Aufsicht leisten müssen als die, die jeden Tag erst zur zweiten oder dritten Stunde beginnen.

    Durch relativierende Ansichten wie: "Ich bin ja eh da" oder "Da kann ich dann schonmal was Organisatorisches klären" oder "So geht weniger Unterrichtszeit verloren" wird diese Zeit scheinbar quasi als Bonus gesehen und nicht als zusätzliche Arbeitszeit - insofern wird da auch bei Pausenaufsichten etc. nichts kompensiert und es ist halt einfach so.

    Nö - es IST Arbeitszeit - das hat ja auch niemand bestritten. Und es ist Teil Deiner Dienstpflichten.


    Warum muss man für Aufsichten etwas kompensieren, wenn es Teil der Aufgabenbeschreibung meines Jobs ist?

    Oh hier werden ja Dinge erzählt:dollar:

    Ich sehe der Kollege ist Sek 1 und NRW

    Die Tätigkeit ist bei Sek 1 in NRW leider nicht mit einer höheren Eingruppierung verbunden. Es gbt vielmehr eine Fuktionszulage die nicht Pensionswirksam ist.

    Das nur mal so als Hintergrund für NRW, A 15:dollar: schön wäre es für die Kollegen

    Bei den Sek 2 Fachleitern sieht das anders aus

    Der ursprüngliche Kollege war SI. Der den Thread aufgreifende Kollege dürfte Sek II sein.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus: Darf die Schulleitung Mehrarbeit in Form von zusätzlichem "Unterricht" ohne weiteren Ausgleich einfach anordnen?

    Konkret geht es darum, dass die Lehrkräfte an meiner Grundschule dazu verpflichtet werden, statt um 08.00 Uhr (offizieller Unterrichtsbeginn) bereits um 7.50 Uhr in der Klasse zu stehen und die Kinder in Empfang zu nehmen. Den Eltern wurde klar kommuniziert, dass die Lehrkräfte ab 07.50 bereit stehen, um Kinder vor Unterrichtsbeginn in der Klasse zu betreuen. Für eine Vollzeitlehrkraft, die jeden Tag zur ersten Stunde Unterricht hat, bedeutet das Mehrarbeit von 50 Minuten in der Woche.

    Ist das rechtlich so okay? Von einem Ausgleich war nie die Rede.

    Ich finde diese Haltung problematisch, weil die Arbeitszeit sich nicht nur aus dem Deputat speist sondern eben auch aus anderen Tätigkeiten, wie eben Aufsichten. Das ist keine Mehrarbeit sondern Teil Deiner dienstlichen Pflichten.


    Und möglicherweise kann man hier pädagogisch schon das eine oder andere "reißen", so dass sich daraus "Synergieeffekte" für die restliche Arbeit ergeben, wodurch Arbeitszeit - vermutlich aber vor allem Arbeitskraft - an anderer Stelle eingespart wird.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte in NRW?

    Bei uns (Gesamtschule) hat uns eine Mutter über ein Asthmaspray informiert, welches wir bei einem Anfall verabreichen sollen. Aus dem Ref habe ich in Erinnerung, dass wir das auf keinen Fall dürfen, da man durch falsche Dosierung etwas falsch machen kann. Unsere Schulsanis dürfen zB auch keine Wunden desinfizieren, da wohl mal jemand darauf allergisch reagiert hat.

    Aber wie ist die rechtliche Regelung, dürfen oder müssen wir das Medikament geben? So oder so würde ich parallel einen RTW zur Absicherung rufen.

    Ich kann nur dringend empfehlen, sich diesbezüglich selbstständig schlau zu machen. Mit den entsprechenden Begriffen lässt sich das alles googeln. Gerade in solchen Feldern sollte man sich immer aus erster Hand informieren, damit solche Unsicherheiten gar nicht erst aufkommen. Erste Hand ist immer die BASS bzw. eine Suche auf den Seiten des MSB. Meistens stammt der entsprechende Treffer ja sogar von dieser Seite.

    Familienpolitische Gründe ist ja der allgemeine Begriff - mit Pflege ist hier ja nicht die Pflege von älteren Familienmitgliedern gemeint sondern eben auch das Aufziehen von Kindern. Falls also Kinder vorhanden sein sollten, wären die Bedingungen erfüllt.

    Vielleicht sollten wir uns ein wenig von der reinen Arbeitszeit lösen. Ich habe mich bei der Diskussion immer schon daran gestört, dass wir so an den 41 Stunden kleben.

    Die persönliche Effizienz, die eigene Kompetenz, die Selbstdisziplin und der eigene Anspruch an die jeweilige Leistung spielen dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.

    Ich kann meine Arbeit in 41 Stunden schaffen. Dafür muss ich mich aber ziemlich disziplinieren und direkt nach dem Unterricht in mein (schulisches) Büro verschwinden und Vor- und Nachbereitungen, sonstige Orga und die Korrekturen erledigen. Geht alles. Dann fahre ich gegen 15.30 Uhr nach Hause - in der Regel bin ich um 7.20 Uhr in der Schule. Passt also. Einige wenige Dinge mache ich dann noch zu Hause.

    Es gibt Menschen, die sich diese Art des Arbeitens nicht antun wollen und dafür womöglich 50+ Stunden pro Woche arbeiten, aber wesentlich entspannter, langsamer und letztlich weniger effizient. Andere wiederum brauchen weniger Zeit, um ihr Pensum zu erledigen.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass im häuslichen Umfeld mit Familie, insbesondere Kindern, im Hintergrund die Arbeitszeit weniger effizient genutzt wird.

    Als ich in der Behörde war, habe ich alle Aufträge sofort, zügig (und vor allem in der Regel ziemlich gut) erledigt. Das Ergebnis war, dass ich im Anschluss viel Leerlauf hatte, weil eben alles abgearbeitet war. Ich hätte auch langsamer arbeiten können - damit weniger effizient und im Ergebnis mit weniger Leerlauf. Das entsprach aber nicht meiner Arbeitsweise.

    Um in der Berufsschule in den IT Klassen die entsprechenden IT Fächer zu unterrichten braucht man das wahrscheinlich durchaus. Schließlich sollte nan von dem, was man den Schülern beibringt ja auch praktisch was verstehen.

    Das erschließt sich für mich ad hoc noch nicht - aber vielleicht wird sich hier ja noch eine/r äußern, der/die konkrete Anwendungen benennen kann.

    CAD, Simulationen, Rendering oder Videobearbeitung auf einem Convertible mit Dok. Schon bist du in der Preisklasse.

    NAS zum Sichern und Bereitstellen der Daten.

    Nicht jeder hat nur den Anwendungsfall Textverarbeitung und Powerpoint.

    Schon klar. Dennoch mag mir diese Preisklasse für den schulischen Gebrauch nicht so recht einleuchten - bei einem NAS-System jenseits der 1.000 Euro erst recht nicht. Letztlich ist es mir aber auch ganz gleich, was andere mit ihrem Geld machen. Wenn sie meinen, dass sie diese Geräte brauchen, dann sei's drum.

    Hab mir damals auch einen leistungsstarken Laptop zugelegt - etwa in deiner Preisklase (unteranderem um damit auch aufwendige Grafikanwendungen zu nutzen und Spiele zu spielen.) Weder musste ich das in der Steuererklärung gesondert erklären, noch nachweisen, dass es wirklich so teuer war.

    Das hatte ich auch schon vermutet. Vorhin habe ich mir mal die Geräte in der Preisklasse oberhalb von 2.500 Euro angesehen - die sind für Büroarbeiten viel zu leistungsstark - ein I7 der 11. Generation, eine 1TB+ SSD, 32 GB Ram, RTX 3050 Ti mit 4 bis 8 GB DDR Ram. Sieht mir auch eher nach Spielen aus.

    Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?

    Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...

    Es ist nun aber passiert. Die Einsicht ist auch da und die Person hat ihr Möglichstes getan, um den Schaden abzuwenden. Was genau ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde daran, außer schlechte Stimmung im Kollegium??

    Ich denke, da werden wir uns im Kreis drehen. Daher würde ich empfehlen, diese Diskussion bzw. die Haltung des Gegenübers einfach einmal so stehen zu lassen und nicht weiter darauf einzugehen. Die Argumente sind soweit ausgetauscht - einschließlich der Frage, ob sich ein auf das reale Leben übertragenes Verhaltensmuster eher hinderlich auf Einladungen zu Grillabenden auswirkt...

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