So verständlich das sein mag, so ist es dann doch nicht richtig. Mal soll die Prüfungsleistung bewerten. Alles, was danach kommt oder kommen könnte, kann nicht in die Bewertung einfließen.
Einige Kolleginnen haben indes diese Schere im Kopf so gründlich geschliffen, dass sie überhaupt nie eine unangenehme Note geben.
Es geht ja nicht nur um das Risiko eines Widerspruchs. Der kann ja in jedem Fall eingelegt werden.
Wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, ist ein "klares" Ergebnis auch für den Prüfling hinnehmbarer, als wenn man ihm sagt, "also Du hättest 8 Punkte zum Bestehen gebraucht, hast aber leider gaaaanz knapp die 8 Punkte verpasst. Die Kommission hat Deine Prüfung mit 7 Punkten bewertet."
Dann steht seitens des Prüflings viel eher die Frage im Raum, woran es konkret lag, dass es so knapp nicht gereicht hat.
Und als Prüfungskommission muss man sich unter Umständen die Frage gefallen lassen, wieso man hier gar keine Anhaltspunkte gesehen hat, doch die 8 Punkte zu geben. Ich habe in zahlreichen Kommissionen in allen drei Funktionen gesessen - je nachdem, wie man welchen Aspekt gewichtet - auch im Vergleich zu möglichen anderen Prüflingen, die davor geprüft wurden - kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wenn man nicht gerade die letzte Prüfung abnehmen muss, bei der es wirklich um die Wurst geht, dann wären 7 Punkte vermutlich auch weder tragisch noch einspruchsanfällig. Bei der (letzten) entscheidenden Prüfung hingegen schon. Und da ist ein klares Ergebnis letztlich für alle Seiten, wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, besser.