Beiträge von Bolzbold

    Vielleicht möchte der Kollege auch die "richtige" Diagnose nicht sagen, warum auch immer.

    So oder so steht es den andere KuK nicht zu, die Krankschreibung an sich zu bezweifeln.

    Der genaue Inhalt des Attestes ist nicht bekannt.

    In der DU steht auch in dem Abschnitt für den Dienstherren nicht die Diagnose. Da steht nur, dass KollegIn XY von Datum A bis Datum B dienstunfähig ist. Und wie gesagt: Lasst uns nicht von einigen wenigen schwarzen Schafen eine Kultur des Misstrauens schaffen.

    Man sollte sich vor diesem Hintergrund bei allem Respekt für diese Tätigkeit überlegen, ob man im Anschluss an die Zeit als Schöffe/Schöffin dies weitermachen sollte. Mit dem schulischen Alltag und den Erfordernissen, die sich daraus ergeben, lässt sich das m.E. je nach Fortschritt des Schuljahres nur schwer vereinbaren.

    Die Negativbeispiele fallen natürlich auch deutlicher auf als die Positivbeispiele - wobei ich mir bei Letzteren noch nicht so sicher bin, wer denn nun dazu gehört und wer nicht. Vermutlich die Leute, die die gesunde Balance zwischen dienstlicher Verantwortung und der Verantwortung für sich selbst hinbekommen.

    Es wurmte mich dann eher, dass man der Schülerin trotz eingehender Beratung zur Prüfungsordnung nicht vermitteln konnte, dass sie eben nicht wegen nur „eines Punktes“ in nur „einer Prüfung“ durchgefallen ist.

    Das ist zum einen Selbstschutz - wer räumt denn schon gerne ein, dass man kolossal mit Ansage versagt hat? - zum anderen folgt dies dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend des "Outsourcens" von (Eigen)Verantwortung. Und der vermeintlich Machtlose flüchtet sich dann auf die Ebene dessen, dass er dem Machtvollen (i.e. der Prüfungskommission) unlautere Motive unterstellt. Gleichwohl ist das natürlich auch immer eine Frage der Reife.

    Wie oft und viel eine Lehrkraft fehlt, ist ein Ergebnis der tatsächlichen Erkrankung und des Umgangs damit.

    a) Ich bleibe so lange zu Hause, bis ich wieder gesund bin.

    b) Ich gehe so schnell wie möglich wieder zur Schule.

    c) Ich versuche (aktiv) die Wiederaufnahme des Dienstes so lange wie möglich aufzuschieben.

    Anstand und Selbstfürsorge spielen dabei eine wichtige Rolle. Letztlich muss jede(r) wissen, was er/sie tut und ob er/sie noch in den Spiegel schauen kann. SimulantInnen haben womöglich wenig Anstand. Vielleicht übertreiben sie es mit ihrer Selbstfürsorge. Oder sie sehen ihr Verhalten als (legitime) Verteidigungsreaktion auf das gemeine Schulsystem, die Schulleitung etc.

    Oder sie sind einfach nur krank und kommen dann wieder, wenn sie genesen sind.

    So verständlich das sein mag, so ist es dann doch nicht richtig. Mal soll die Prüfungsleistung bewerten. Alles, was danach kommt oder kommen könnte, kann nicht in die Bewertung einfließen.

    Einige Kolleginnen haben indes diese Schere im Kopf so gründlich geschliffen, dass sie überhaupt nie eine unangenehme Note geben.

    Es geht ja nicht nur um das Risiko eines Widerspruchs. Der kann ja in jedem Fall eingelegt werden.

    Wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, ist ein "klares" Ergebnis auch für den Prüfling hinnehmbarer, als wenn man ihm sagt, "also Du hättest 8 Punkte zum Bestehen gebraucht, hast aber leider gaaaanz knapp die 8 Punkte verpasst. Die Kommission hat Deine Prüfung mit 7 Punkten bewertet."
    Dann steht seitens des Prüflings viel eher die Frage im Raum, woran es konkret lag, dass es so knapp nicht gereicht hat.

    Und als Prüfungskommission muss man sich unter Umständen die Frage gefallen lassen, wieso man hier gar keine Anhaltspunkte gesehen hat, doch die 8 Punkte zu geben. Ich habe in zahlreichen Kommissionen in allen drei Funktionen gesessen - je nachdem, wie man welchen Aspekt gewichtet - auch im Vergleich zu möglichen anderen Prüflingen, die davor geprüft wurden - kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
    Wenn man nicht gerade die letzte Prüfung abnehmen muss, bei der es wirklich um die Wurst geht, dann wären 7 Punkte vermutlich auch weder tragisch noch einspruchsanfällig. Bei der (letzten) entscheidenden Prüfung hingegen schon. Und da ist ein klares Ergebnis letztlich für alle Seiten, wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, besser.

    Ich befürchte, viele wissen nicht, worum es geht. Manche Kolleginnen wissen noch nicht mal, wie die Fächer, die sie unterrichten korrekt heißen und schreiben mal dies mal das ins Klassenbuch. Auf dem Niveau werden dann auch Prüfungsordnungs-Halbwahrheiten und -Gerüchte weitergegeben. So hört man dann schon mal „Frau xy hat gesagt, dass ich das Fachabi bekomme, wenn ich nicht zum Abitur zugelassen werde.“

    Da will ich jetzt gar nicht auf dem fehlenden Konjunktiv in der indirekten Rede ’rumreiten.

    Meine Schülerinnen lernen, dass begriffliche Genauigkeit eine Hilfe beim Beschreiben und Erklären ist. Schön, dass „wir“ das nicht mehr nötig haben.

    *seufz* Ich weiß, ich weiß. Das sind auch die KollegInnen, die ganz empört postulieren, dass sie natürlich NICHT in die Prüfungsordnungen reinschauen würden, weil Rechtstexte sie ohnehin nicht interessieren würden. Das sind auch die KollegInnen, die Gedichte in drei Sprachen analysieren können, aber eben keine Steuererklärung ausfüllen oder einen Mietvertrag verstehen können bzw. wollen...

    Man kann auch einfach die korrekten Begriffe verwenden, damit wirklich klar ist, worum es geht. In anderen Bildungsgängen gibt es neben mündlichen (Bestehens)-Prüfungen auch noch die Möglichkeit einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres, um eine Note zu ersetzen. Im Abitur gibt es diese Möglichkeit genau nicht.

    O. Meier

    Ich stimme Dir ja in der Sache zu, bin da jedoch pragmatischer, da ja den meisten hier klar war, was gemeint war. Wenn man Deine Forderung auf die einzelnen Kollegien und andere Fälle unklarer oder fehlerhafter Begriffsverwendung übertragen würde, hätte man diesbezüglich wohl sehr viel (womöglich gar erschreckend viel) zu tun...

    Was genau sind denn dann bei euch "Nachprüfungen" im Abitur?

    Seltsam übrigens, dass sogar Gymnasien in NRW den Begriff "mündliche Nachprüfungen" verwenden (z. B. ein Gymnasium in Hamm auf seiner Homepage: https://www.maerkischesgymnasium.de/medien/2-unter…turtermine-2020)

    Der Begriff ist natürlich in anderen Zusammenhängen bekannt, wird aber im Abitur zumindest in der APO-GOSt nicht so verwendet (vgl. §§ 10 und 36 APO-GOSt).

    § 36 Abs. 2 besagt hierbei Folgendes:

    (2) Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach sind anzusetzen, wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil die
    Mindestbedingungen gemäß § 29 Absatz 4 nicht erfüllt sind.

    Diese mündlichen Prüfungen heißen im schulischen Kontext auch "Bestehensprüfungen", was ihre Funktion viel treffender beschreibt.

    Man kann es als Erbsenzählerei auslegen, wenn man fragt, was denn Nachprüfungen im Abitur wären, wenn der Sachverhalt eigentlich klar ist, nur eben der Fachbegriff nicht zutreffend gewählt wurde. So lange wir alle wissen, worum es geht, sollte dies jedoch eigentlich keiner Erwähnung bedürfen.

    Ich nehme zwar erst ein halbes Jahrzehnt mündliche Prüfungen ab, aber ich war gerade doch sehr irritiert. Danke für die Klarstellung, Bolzbold.

    Mich hätte das auch gewundert. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Rolle bzw. die Funktion des/der Schriftführers/Schriftführerin eine etwas andere ist, da er/sie bei den Beratungen oft nachschauen muss, was wann wo wie gesagt wurde, um die Leistung des Prüflings zu beurteilen. Daher kann man die Rolle oder die Funktion, nicht aber den Abstimmungsstatus als "beratend" erachten. Möglicherweise wurde das auf der Info-Veranstaltung missverstanden.

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