Ja, hier sehe ich auch eine klare Pflichtverletzung seitens des Kollegen UND der Schulleitung.
Die Schulleitung darf so etwas nicht dulden, weil es den Schulfrieden erheblich stört, und der Kollege soll seinen Frust woanders ausleben. Die Zeiten von Blockwarten sollte doch eigentlich vorbei sein.
Beiträge von Bolzbold
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Verwahrlosung, Frust, Langeweile, Anstiftung, Mutprobe...
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pepe
Selbst mit deutlich mehr Geld würde ich dieses Arbeitspensum nicht haben wollen. Mir wäre eine Reduzierung des Pensums lieber. IT-Assitenten, Verwaltungsassistenten, Sozialpädagogen an die Schulen - mit ordentlichem Gehalt. Manche Arbeit gehört von Profis erledigt. -
Richtig. Aber schon vorher wurde der Bildungsbereich totgespart, bis auf ein paar "Leuchttürme" sehe ich seit Jahrzehnten nur Sparmaßnahmen an den Schulen. Und dazu gehört auch die Besoldung.
Und hier fangen wir an, uns in der Diskussion zu wiederholen.
Prinzip einer amtsangemessenen Besoldung vs. subjektives Empfinden des Auskommens mit dem EinkommenIch würde dem letzten Satz von Dead Poet übrigens zustimmen und gehe noch einen Schritt weiter:
Wenn die Schulen ordentliches W-Lan hätten, vernünftige Dienstgeräte für Lehrkräfte, eine digitale Infrastruktur, die diesen Namen auch verdient, dann kann ich persönlich mit ein paar Nullrunden auskommen. Mehr Geld schafft mir im Alltag keine Zufriedenheit, wenn ich meine Arbeit nicht reibungslos erledigt bekomme. Mehr Ausstattung, funktionierende Technik und kompetente Führungskräfte hingegen schon. -
Ich würde präzisieren: Das kann so enden, muss es und tut es aber nicht in allen Fällen.
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Das liegt daran, dass es hier nicht um das Gehalt von Grundschullehrer*innen geht, sondern um Sonderzahlung vs. Gehaltserhöhung. Falsch war nur Tom123s Behauptung, Lehrkräfte seien Führungskräfte, was Blödsinn ist. Deswegen ist dein Beruf nicht egal.
Vielleicht wäre es vom Tonfall her angemessener zu schreiben, dass das "sachlich falsch" war...
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Das finde ich tatsächlich auch den eigentlichen Skandal. Während die Besoldung im Eingangsamt wirklich kein Grund zum Beschweren ist, sind die geringen Beförderungschancen und die verschwindend kleinen Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen kaum Leistungsanreize. Während man die Eingangsbesoldung von Lehrkräften noch gut mit Gehältern ohne Personalverantwortung in anderen akademischen Berufsfeldern vergleichen kann, gilt das für die Leitungsebenen definitiv nicht mehr.
Am Gymnasium und zum Teil an der Gesamtschule gibt es diese Anreize quantitativ immerhin, da es dort eben Beförderungsstellen unterhalb der Schulleitungsebene gibt. An den Grundschulen gibt es in NRW gar keine, es sei denn, man (bzw. frau) wird KonrektorIn. Die A13-Stellen im Sek I Bereich mit Ausnahme der Gesamtschulen sind auch nicht so großzügig gesät.
Wir haben das ja irgendwo anders schon einmal diskutiert, was die Vorzüge und Nachteile von Leistungsprämien wären. Aufstieg und mehr Geld sind sicherlich keine "Pull-Faktoren" für den Lehrerberuf. Soziale Absicherung, Unkündbarkeit, faktisch unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sicherer Arbeitsplatz, das sind die Faktoren. Im Idealfall soll dies eben LehrerInnen und keine KarrieristInnen anziehen. (In ganz wenigen Ausnahmefällen "schafft" man es dann auch mal bis in die mittlere Führungsebene der Schulbehörde. Aber das sind in der Tat Einzelfälle. Und DAS Arbeitspensum wollte ich ganz sicher nicht haben.) -
Ca. 50 Personen pro Referat oder insgesamt? Ich kenne mich mit den internen Strukturen in den Ministerien leider Null aus.
50 Personen, die sich auf sechs Referate (je nach Gruppe und Abteilung auch mal mehr oder weniger) aufteilen. Das ist aber kein Geheimnis, denn die Organigramme sind in der Regel öffentlich einsehbar.
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Und wo wir schon bei dem Thema Führungsverantwortung sind, sollten wir mal genauer hinsehen. Wie viel Euro bekommt ein/e Schulleiter/in wegen seiner/ihrer Führungsverantwortung (sic!) mehr bezahlt als ein/e gemeine/r Lehrer/in? Selbst wenn er/sie drei Besoldungsgruppen drüber ist (A13 zu A16), sind es bei Stufe 10 keine 2.000 Euro brutto mehr an Gehalt. Schauen wir uns die Grundschulen an - da ist es noch lächerlicher.
Führungsverantwortung in der A-Besoldung wird nicht sonderlich gut bezahlt. Ab B-Besoldung sieht es dann schon anders aus. Ein/e Gruppenleiter/in im Ministerium bekommt B4. Er/sie "führt" bis zu sechs Referate mit ca. 50 Personen und hat schulfachliche wie personelle (Führungs)Verantwortung.
Die DezernentInnen in der Bezirksregierung bekommen A16 und wechseln nur ihre Amtsbezeichnung von OStD(') zu LRSD('). (Die MinisterialrätInnen im Ministerium von OStD(') bzw. LRSD(') dann besoldungsgleich zu MR('). Da gibt es dann irgendwann ggf. noch B2. )
Im Schulbereich hat man unterhalb der KonrektorInnenstelle eigentlich keine echte Führungsverantwortung. Am Gymnasium macht das den Unterschied zwischen A15 und A15Z. Soviel dazu. -
Leute bitte!
Der Begriff Führungsverantwortung ist in der Personalwirtschaft eindeutig belegt. Die Führung von Menschen, die nicht zum Mitarbeiterbestand des Unternehmens gehören, gehört eben eindeutig nicht dazu. Honoriert wird ausschließlich nachdem Gesichtspunkt, wie viel von der Führungsverantwortung mir übertragen wird. Das ist in der freien Wirtschaft so und das ist im öffentlichen Dienst so. Und egal, was wir hier im Forum nun auf einmal alles als Führung definieren, es wird einen Personaler nicht interessieren🤷🙈
Danke. Und ich hatte schon die Befürchtung, dass wir auf einmal alle Führungskräfte wären...
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Richtig ist, dass man ein Risiko eingehen kann, obwohl man das andere nicht einzugehen bereit ist. Aber darum geht es auch nicht. esbgeht darum, dass man in beiden Fällen die Risikoabwägung so hinbiegt, dass es passt, weil man halt gerne Auto fährt aber impfen doof findet.
Das ist in der Tat der springende Punkt. Das passt auch gut zu dem Phänomen, dass es Menschen gibt, die das Recht auf eine eigene Meinung hochhalten und dabei aber eigentlich ein Recht die unwidersprochene eigene Meinung oder ein Recht auf eigene Fakten meinen.
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Und wer mit historischen Aspekten aus vorherigen Jahrhunderten Argumentiert ist für mich irgendwo in der gesellschaftlichen Entwicklung stehen geblieben.
Was nicht heißt, dass es manchmal gut wäre, wenn man Lehrkräften wieder etwas mehr Respekt zukommen lassen würde.
Dieses Phänomen - in beide Richtungen - trifft man sowohl bei den LehrerInnen als auch bei den Nicht-LehrerInnen an.
Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie andere Menschen vom Sozialstatus und dem sich daraus mitunter ergebenden Standesdünkel (der auch in beide Richtungen funktioniert) ab. Hierbei kommt es den Lehrkräften gegenüber einerseits zu versuchten Abwertungen ihres Status', indem man die Pauschalurteile und Stammtischparolen artig skandiert. Andererseits konnte ich beobachten, dass Menschen sich für ihre eigene Schulzeit und ihre Leistungen rechtfertigen - vorzugsweise in den Fächern, die der/die GesprächspartnerIn unterrichtet.
Ein Vergleich zwischen Berufsgruppen und dem zugeschriebenen oder wahrgenommenen oder sich angemaßten Sozialstatus ist auch immer eine Frage des Respekts und der Ausstrahlung bzw. mittelbar der natürlichen Autorität, die der/die GesprächspartnerIn wahrnimmt.
(Ich ertappe mich dabei, dass ich als halbwegs frischgebackener A15er mitunter einen kleinen Standesdünkel als "Studiendirektor" entwickle, weiß aber sehr wohl, dass ich bei Rückkehr in den Schuldienst insbesondere in meinem Kerngeschäft des Unterrichtens, nichts besseres oder schlechteres bin als ein/e A13erIn. Dort mache ich dieselbe Arbeit mit im Wesentlichen derselben Qualifikation.
In der Behörde bin ich wiederum vom Status her ein Zwitter. Als pädagogischer Mitarbeiter habe ich weder Personalverantwortung, noch großartig Entscheidungsbefugnis und erst recht keine Weisungsbefugnis. Somit bin ich dort ein ganz kleines Rädchen. Von der Besoldungsgruppe her bin ich aber ReferentInnen gleichgestellt.
Mit der Rückkehr in den Schuldienst würde ich wohl irgendeine Fachkoordination übernehmen, in der ich durchaus in Absprache mit der Schulleitung Entscheidungs- und Weisungsbefugnis bekommen kann. Als dann Mitglied der ESL-Runde könnte ich mir dann einbilden, etwas Besonderes zu sein. Sobald ich dann aber einen Klassenraum betrete, weiß ich wieder, was bzw. wer man wirklich ist. Lehrkraft.) -
Quelle? Du meinst bestimmt, dass man einen höheren Lebensstandard hat, den man sich auch leisten kann, aber nicht muss. Oder warum hast du als Lehrer mehr Ausgaben als die E6-Sekretärin? Weil du in einem Haus leben musst und sie in einer Wohnung? Weil du häufiger in den Urlaub fahren musst als sie? Weil du ein fettes Auto braucht und sie das Fahrrad nimmt? Weil du Gourmet-Essen brauchst und sie sich mit Aldi-Essen zufrieden gibt?
Solche Beiträge erinnern mich immer an Reiche, die sich über die zu hohen Spritpreise beschweren und zugleich die fettesten/spritfressensten Autos fahren, die man so findet.
Wenn man calmacs Aussage nur als Feststellung betrachtet, dann trifft sie in der Tat zu. Der Lebensstandard orientiert sich auch - sicherlich aber nicht ausschließlich - am Einkommen. Daran ist auch erst einmal nichts verwerflich.
Die E6-Sekretärin KANN sich nicht mehr leisten, also lebt sie vermutlich in einer Wohnung, kauft im Discounter ein und fährt nicht dreimal im Jahr in Urlaub.
Der A13-A16 Unterrichtsbeamte kann sich mehr leisten - und es ist wie erwähnt nicht verwerflich, dies auch entsprechend zu tun. Es ist ebenso wenig per se verwerflich, seine unter anderem durch Bildung und Beruf erworbene soziale Stellung mit einem entsprechenden Lebensstandard zu leben. An der GleichWERTIGKEIT der Menschen ändert sich dadurch ja nichts, -
Ich schließe mich praktisch allen VorschreiberInnen an, hätte aber auch eine Frage:
Ihr schreibt, die Note für die (nicht geschriebene) Klassenarbeit hätte vor Gericht keinen Bestand. Ist die denn überhaupt anfechtbar? Ich dachte immer (und meine, das sogar hier im Forum gelernt zu haben), dass nur Zeugnisnoten überhaupt gerichtlich anfechtbar seien, weil nur die Bildung dieser ein Verwaltungsakt ist.
Dass das in diesem Fall auf's selbe rausläuft ist mir klar, es liest sich hier für mich aber so, als ob allgemein Einzelnoten anfechtbar sind.
Einzelnoten in Form von Fachnoten sind dann anfechtbar, wenn sie zu dem Verwaltungsakt beitragen.
Diese Formulierung die Note für die Klassenarbeit hätte vor Gericht keinen Bestand, ist somit nicht ganz zutreffend.Korrekterweise müsste es heißen: Die Nichtversetzung auf der Basis der Fachnote, die wiederum anteilig auf der nicht geschriebenen Klassenarbeit basiert, hat keinen Bestand. Daher würde sich der Widerspruch im Vorfeld der verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung primär gegen die Nichtversetzung mit der Begründung der formal inkorrekten Bildung der Zeugnisnote in Fach X richten.
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Man kann sich aus Prinzip oder aus Gründen der Gerechtigkeit aufregen. Bitteschön.
Ich arbeite mit Sicherheit nicht (mehr bzw. entgegen meiner Gesundheit) für strahlende Kinderaugen. Ich arbeite nicht mehr für eine diffuse Perspektive, die mir meine Schulleitung unverbindlich anbietet. Ich arbeite, weil ich mir diesen Beruf ausgesucht habe, weil er für mich sinnstiftend ist und - wie alle Arbeitenden - damit ich ein Auskommen habe.Aus den oben genannten Gründen Prinzip und Gerechtigkeit könnte man sich nun über die faktische Gehaltskürzung aufregen. Ich lasse es aber sein, weil ich persönlich trotzdem ein gutes Auskommen habe und schlimmstenfalls eben ein paar Euro monatlich weniger sparen kann. Gerne nehme ich daran Anteil, wenn Menschen aufgrund der Inflation und der zu geringen Gehaltssteigerung dadurch tatsächlich ein nicht ausreichendes Auskommen haben und damit ihre Raten nicht bedienen können oder auf essenzielle Dinge womöglich verzichten müssen. (Der SUV oder der Ägyptenurlaub zählen für mich nicht dazu.) Ich bin auch gerne solidarisch mit den angestellten Lehrkräften, gönne jeder Grundschullehrkraft oder Sek-I Lehrkraft ihr A13 - was in NRW aber vermutlich nie kommen wird.
Man braucht mir gegenwärtig nicht mehr Geld zu bezahlen.Worüber ich mich jedoch ärgere, obwohl ich das seit drei Jahren nur aus der Ferne beobachte, sind nach wie vor die Arbeitsbedingungen vor Ort und die funktionale, systematische Blind- und Taubheit der kommunalen Träger wie der Bildungspolitik gleich welcher politischer Farbe in Bezug auf die Dinge, die offensichtlich nicht funktionieren - und die eklatante Schwachstelle des Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich Bildung. DAS sind Dinge, an denen ich phasenweise verzweifeln könnte, weil ich so viel Inkompetenz, Phrasendrescherei und politischen Opportunismus einfach nicht mehr nachvollziehen kann.
(Und ja, hier wäre es sicherlich gut, wenn es keine BerufspolitikerInnen mehr gäbe.) -
Also gerade zu Coronazeiten haben wir Beamten und auch die Angestellten im ÖD doch gemerkt, wie gut es uns geht. Keine Existenzängste, keine Kündigungen, regelmäßiger Gehaltseingang. Das ist fernab der Gerechtigkeitsfrage zu Einkommenserhöhungen in anderen Branchen in meinen Augen ein nicht zu verachtendes Pfund.
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Zu § 7 NVO BW wurde ja schon etwas gesagt. § 8 enthält hingegen folgende Sonderfälle:
(4) Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.(5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.
Also vielleicht sollte man die NVO immer erst einmal komplett lesen, sie verstehen und danach handeln, bevor man sich in Unkenntnis oder Ignoranz derselben auf ganz dünnes Eis begibt. Nicht ausreichende Noten wegen formaler Fristversäumnisse sind immer ganz ganz unglücklich. Letztlich geht es doch um die Fortsetzung der Schullaufbahn (zumindest, wenn es im zweiten Halbjahr oder in der Oberstufe vorkäme).
Da muss man schon sehr genau begründen, warum man mit so einem Vorgehen die Schullaufbahn des Schülers massiv beeinflusst. So der schulfachliche und schulrechtliche Tenor, den ich im Rahmen meiner Tätigkeit mitbekommen habe.
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Dieses Thema hatten wir schon einmal.
Digitale Tools - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
Daher mache ich hier dicht. -
Liebe Studierenden,
ich habe Eure Umfrage freigeschaltet und auch schon selbst daran teilgenommen.
Leider habe ich mit dieser Aussage hier ein ganz, ganz großes Problem:
Die Digitalisierung würde an dieser Stelle als Beispiel eine Vielzahl von Analysemöglichkeiten (z.B. individuelle, fächerübergreifende Entwicklung mit Stärken und Schwächen, schwierigsten (klassenübergreifenden) Themen etc.) bieten, welche sich mit einer flexiblen (orts- und zeitunabhängigen) Korrektur für die Lehrkraft verbinden würde.Das ist in meinen Augen so weit wir nur irgend möglich von der schulischen Realität und den schulrechtlichen Vorgaben entfernt, dass ich mich frage, wie es um den Informationsstand der Verfasser der Studie steht, was Klausuren und deren Korrektur tatsächlich bedeuten.
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Der Familienzuschlag hat sich Brutto um ca. 400 Euro erhöht. Daher auch die saftige Nachzahlung für dieses Jahr. (Hätte ich brav in den letzten Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt, wäre es eine fünfstellige (!) Summe geworden... Aber gut, wir nagen auch so nicht am Hungertuch.)
Die 400,- Euro Erhöhung pro Monat (abzüglich Steuern!) gelten (und bleiben) ab sofort.
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