Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

  • Der Lehrberuf ist in dieser Hinsicht fast einzigartig, aber man hat als Lehrer dennoch keine Führungsverantwortung. Die hat nur die SL bzw. der Stellvertreter. Führungsverantwortung bezieht sich immer auf Mitarbeiter/Kollegen, nicht auf Kunden/Schüler/Patienten/Fahrgäste. Deshalb auch die Beispiele.

    Absolut richtig, selbst im hochgelobten und vielzitierten Tarifvertrag der IG-Metall hat ein Mitarbeiter, der Auszubildenden die Praxis vermittelt, keine Führungsverantwortung diesen gegenüber. Dies bezieht sich rein auf vollwertige Mitarbeiter.

  • Und genau deswegen ist es eine ähnliche Verantwortung. Du meinst doch nicht ernsthaft, dass ein Lehrer weniger Verantwortung als ein Abteilungsleiter trägt. Man kann sich jetzt über die Wortwahl streiten. Inhaltlich finde ich es aber klar.

    Wie gesagt, mit dieser Argumentation sind fast alle Menschen, die mit anderen Menschen arbeiten, Führungskräfte: Erzieher, Pfleger... Die müssten dann auch eine saftige Gehaltserhöhung bekommen, wenn man so argumentiert.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Leute bitte!

    Der Begriff Führungsverantwortung ist in der Personalwirtschaft eindeutig belegt. Die Führung von Menschen, die nicht zum Mitarbeiterbestand des Unternehmens gehören, gehört eben eindeutig nicht dazu. Honoriert wird ausschließlich nachdem Gesichtspunkt, wie viel von der Führungsverantwortung mir übertragen wird. Das ist in der freien Wirtschaft so und das ist im öffentlichen Dienst so. Und egal, was wir hier im Forum nun auf einmal alles als Führung definieren, es wird einen Personaler nicht interessieren🤷🙈

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Leute bitte!

    Der Begriff Führungsverantwortung ist in der Personalwirtschaft eindeutig belegt. Die Führung von Menschen, die nicht zum Mitarbeiterbestand des Unternehmens gehören, gehört eben eindeutig nicht dazu. Honoriert wird ausschließlich nachdem Gesichtspunkt, wie viel von der Führungsverantwortung mir übertragen wird. Das ist in der freien Wirtschaft so und das ist im öffentlichen Dienst so. Und egal, was wir hier im Forum nun auf einmal alles als Führung definieren, es wird einen Personaler nicht interessieren🤷🙈

    Danke. Und ich hatte schon die Befürchtung, dass wir auf einmal alle Führungskräfte wären...

  • Danke. Und ich hatte schon die Befürchtung, dass wir auf einmal alle Führungskräfte wären...

    Dann wäre ja auch der Weg zum leitenden Angestellten nicht mehr weit und für die gilt ja weder Kündigungsschutz, noch das Arbeitszeitgesetz

  • Um zum Ausgangspunkt der etwas ins Leere gelaufenen Diskussion zurückzukehren. Wie der Lehrerberuf von dem einzelnen gesehen wird, welchen Stellenwert oder welches Prestige man damit verbindet, ob man ihn als akademischen Beruf betrachtet, ist kaum objektivierbar. Gottlob müssen wir da gar keinen Konsens finden. Bzgl. der beamtenrechtlichen Einstufung und Vergütung jedenfalls tun das andere für uns.


    Die Einstufung von Lehrern in die Besoldungsstufen A12 ff. (in manchen BL A11) erfolgt aus den Voraussetzungen, die der Dienstherr für die Ausübung dieses Amtes fordert. Zwei Staatsexamen bzw. äquivalent ein abgeschlossenes Hochschulstudium lassen eine Besoldung unter E12/A12 (bzw. A11 s.o.) nicht zu. Das drückt der Begriff der Amtsangemessenheit aus. Hier sind dann auch wieder die Parallelen zu den Ärzten, den Juristen u.ä. zu finden.


    Die Frage, ob man irgendwen irgendwohin oder irgendwo dran herum führt, ist also völlig irrelevant. Hast du brav Abi gemacht, warst dann auf der Uni und hast Du Deine Abschlüsse geschafft? Bei den Juristen muss(te?) es dann noch ein Prädikatsexamen sein. So einfach ist das Prinzip.


    Und schon löst sich auch das Rätsel um die Erzieherinnen auf, die seltsamerweise auch mit Kindern zu tun haben, allerdings nicht nach E12 oder E13 entlohnt werden. Die dafür notwendige Qualifikation ist schlicht eine andere als die der Lehrer.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Honoriert wird ausschließlich nachdem Gesichtspunkt, wie viel von der Führungsverantwortung mir übertragen wird.

    Das ist ja blödsinn. Der Leiter eines Supermarktes hat sicherlich Führungsverantwortung. Sein Bezahlung ist aber unter der eines durchschnittlichen Bankkaufmannes ohne jegliche Führungsverantwortung. Ein Freund von mir ist Personaler ohne jegliche Personalverantwortung. Er verdient deutlich mehr als ich. Es gibt im Maschinenbau zahlreiche Ingenieure ohne Personal- oder Führungsverantwortung, die fürstlich bezahlt werden. Oder in der Informatik.

    Wie honoriert wird, liegt an ganz vielen Dingen. Ganz stark an Angebot und Nachfrage und der Frage, was der Chef mit einem verdienen kann. Dadurch gibt es bei manchmal sehr ungewöhnlich Gehaltsstrukturen. Und da wird auch klar, warum Erzieher, Pflegekräfte, etc. so wenig verdienen. Einfachstes Beispiel, wenn ich Nachhilfe für Mathematik Oberstufe anbiete, kann ich locker 30 € pro Stunde nehmen. Mit Deutsch vielleicht die Hälfte.

    Die Einstufung von Lehrern in die Besoldungsstufen A12 ff. (in manchen BL A11) erfolgt aus den Voraussetzungen, die der Dienstherr für die Ausübung dieses Amtes fordert. Zwei Staatsexamen bzw. äquivalent ein abgeschlossenes Hochschulstudium lassen eine Besoldung unter E12/A12 (bzw. A11 s.o.) nicht zu. Das drückt der Begriff der Amtsangemessenheit aus. Hier sind dann auch wieder die Parallelen zu den Ärzten, den Juristen u.ä. zu finden.

    Um die Einstufung ging es ja auch nicht unbedingt. Sondern darum was A12/A13 bedeutet. Wenn der Abstand die Gehälter in A12/A13 kaum wachsen und dafür die unteren Gehaltsgruppen überproportional wachsen, wird das irgendwann zu einer Unzufriedenheit führen. Ich verdiene zum Beispiel als GS-Lehrer in Niedersachsen in A12 im Jahr 3.000 € weniger als als GS-Lehrer in A12 in Bayern. Das gefällt mir nicht. Wechsle ich nach Bremen bekomme ich sogar A13 statt A12.

  • Da bin ich bei Dir und verstehe Deinen Unmut. Die sogenannte Föderalismusreform von 2006 hat hier (geplantermaßen) inzwischen für dramatische und nicht nachvollziehbare Unterschiede und Ungerechtigkeiten gesorgt. Ich bin der Erste, der eine Rückkehr zu einem vereinheitlichten Beamtenrecht befürwortet.

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  • Tom 123

    Es ging mir ausschließlich um die Feststellung, was man unter Führungsverantwortung versteht.

    Das was hier teilweise aufgeführt wurde gehört nicht dazu. Das neben der Führungsverantwortung auch andere Aspekte für die Vergütung eine Rolle spielen ist trivial und würde auch nicht bestritten

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Und wo wir schon bei dem Thema Führungsverantwortung sind, sollten wir mal genauer hinsehen. Wie viel Euro bekommt ein/e Schulleiter/in wegen seiner/ihrer Führungsverantwortung (sic!) mehr bezahlt als ein/e gemeine/r Lehrer/in? Selbst wenn er/sie drei Besoldungsgruppen drüber ist (A13 zu A16), sind es bei Stufe 10 keine 2.000 Euro brutto mehr an Gehalt. Schauen wir uns die Grundschulen an - da ist es noch lächerlicher.

    Führungsverantwortung in der A-Besoldung wird nicht sonderlich gut bezahlt. Ab B-Besoldung sieht es dann schon anders aus. Ein/e Gruppenleiter/in im Ministerium bekommt B4. Er/sie "führt" bis zu sechs Referate mit ca. 50 Personen und hat schulfachliche wie personelle (Führungs)Verantwortung.

    Die DezernentInnen in der Bezirksregierung bekommen A16 und wechseln nur ihre Amtsbezeichnung von OStD(') zu LRSD('). (Die MinisterialrätInnen im Ministerium von OStD(') bzw. LRSD(') dann besoldungsgleich zu MR('). Da gibt es dann irgendwann ggf. noch B2. )

    Im Schulbereich hat man unterhalb der KonrektorInnenstelle eigentlich keine echte Führungsverantwortung. Am Gymnasium macht das den Unterschied zwischen A15 und A15Z. Soviel dazu.

  • Das finde ich tatsächlich auch den eigentlichen Skandal. Während die Besoldung im Eingangsamt wirklich kein Grund zum Beschweren ist, sind die geringen Beförderungschancen und die verschwindend kleinen Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen kaum Leistungsanreize. Während man die Eingangsbesoldung von Lehrkräften noch gut mit Gehältern ohne Personalverantwortung in anderen akademischen Berufsfeldern vergleichen kann, gilt das für die Leitungsebenen definitiv nicht mehr.

  • Ich denke, dass wir uns da alle einig sind. Nichtsdestotrotz sollte natürlich auch die Gehaltsentwicklung sich der allgemeinen Steigerung anpassen. Das sehe ich beim aktuellen Tarifabschluss noch nicht.

  • Er/sie "führt" bis zu sechs Referate mit ca. 50 Personen und hat schulfachliche wie personelle (Führungs)Verantwortung.

    Ca. 50 Personen pro Referat oder insgesamt? Ich kenne mich mit den internen Strukturen in den Ministerien leider Null aus.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Ich denke, dass wir uns da alle einig sind. Nichtsdestotrotz sollte natürlich auch die Gehaltsentwicklung sich der allgemeinen Steigerung anpassen. Das sehe ich beim aktuellen Tarifabschluss noch nicht.

    Das sollte sicherlich der Fall sein, ist es aber in vielen Bereichen nicht. Darauf wollte ich vor allem heraus, kaum jemand bekommt immer die Inflation ausgeglichen. Abgesehen davon, dass die individuelle Inflation sehr stark von der allgemeinen Inflation abweichen kann. Ich kaufe aktuell kein Haus, dann brauche ich keinen Ausgleich für steigende Hauspreise.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

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    • Offizieller Beitrag

    Ca. 50 Personen pro Referat oder insgesamt? Ich kenne mich mit den internen Strukturen in den Ministerien leider Null aus.

    50 Personen, die sich auf sechs Referate (je nach Gruppe und Abteilung auch mal mehr oder weniger) aufteilen. Das ist aber kein Geheimnis, denn die Organigramme sind in der Regel öffentlich einsehbar.

  • Nach meiner Erfahrung in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium ist der Entscheidungsspielraum selbst der Referatsleiter, aber teilweise auch sehr eingeschränkt. Wie oft ich damals gehört habe, dass müsse mit der Hausleitung geklärt werden...

    • Offizieller Beitrag

    Das finde ich tatsächlich auch den eigentlichen Skandal. Während die Besoldung im Eingangsamt wirklich kein Grund zum Beschweren ist, sind die geringen Beförderungschancen und die verschwindend kleinen Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen kaum Leistungsanreize. Während man die Eingangsbesoldung von Lehrkräften noch gut mit Gehältern ohne Personalverantwortung in anderen akademischen Berufsfeldern vergleichen kann, gilt das für die Leitungsebenen definitiv nicht mehr.

    Am Gymnasium und zum Teil an der Gesamtschule gibt es diese Anreize quantitativ immerhin, da es dort eben Beförderungsstellen unterhalb der Schulleitungsebene gibt. An den Grundschulen gibt es in NRW gar keine, es sei denn, man (bzw. frau) wird KonrektorIn. Die A13-Stellen im Sek I Bereich mit Ausnahme der Gesamtschulen sind auch nicht so großzügig gesät.

    Wir haben das ja irgendwo anders schon einmal diskutiert, was die Vorzüge und Nachteile von Leistungsprämien wären. Aufstieg und mehr Geld sind sicherlich keine "Pull-Faktoren" für den Lehrerberuf. Soziale Absicherung, Unkündbarkeit, faktisch unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sicherer Arbeitsplatz, das sind die Faktoren. Im Idealfall soll dies eben LehrerInnen und keine KarrieristInnen anziehen. (In ganz wenigen Ausnahmefällen "schafft" man es dann auch mal bis in die mittlere Führungsebene der Schulbehörde. Aber das sind in der Tat Einzelfälle. Und DAS Arbeitspensum wollte ich ganz sicher nicht haben.)

    • Offizieller Beitrag

    An den Grundschulen gibt es in NRW gar keine, es sei denn, man (bzw. frau) wird KonrektorIn. Die A13-Stellen im Sek I Bereich mit Ausnahme der Gesamtschulen sind auch nicht so großzügig gesät.

    Ändert sich jetzt. Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans soll es auch an Grundschulen (vereinzelt) A13-Stellen außerhalb der Schulleitung geben.

  • Das sollte sicherlich der Fall sein, ist es aber in vielen Bereichen nicht. Darauf wollte ich vor allem heraus, kaum jemand bekommt immer die Inflation ausgeglichen. Abgesehen davon, dass die individuelle Inflation sehr stark von der allgemeinen Inflation abweichen kann. Ich kaufe aktuell kein Haus, dann brauche ich keinen Ausgleich für steigende Hauspreise.

    Ich würde es gar nicht an der Inflation festmachen. Ich würde mich fragen, was verdienen Personen mit ähnlicher Ausbildung/Verantwortung/Aufgabengebiet in der freien Wirtschaft bzw. wie entwickelt sich die Gehälter dort. Aber das ist natürlich schwer vergleichbar. Letztlich bleibt es wahrscheinlich bei einem subjektiven Empfinden, ob man die Gehaltssteigerung angemessen findet oder nicht. Ich finde auch, dass wir durch Corona ziemlich viel Mehrarbeit hatten. Das hätte ich auch gerne anerkannt gewusst.

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