OT: Ist es in Hessen nicht so, dass die letzte Q2-Klausur unter Abiturbedingungen geschrieben werden muss oder ist das ein reines NRW-Ding?
Hier mal die offiziellen Vorgaben:
§9 OAVO:
(6) In der Qualifikationsphase sind folgende Leistungsnachweise anzufertigen:
1.
in jedem Leistungskurs jeweils zwei Klausuren in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur,
2.
in jedem Grundkurs in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils eine Klausur und für alle Schülerinnen und Schüler eines Kurses einheitlich ein weiterer Leistungsnachweis nach Abs. 3 Satz 4, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1
1.
kann im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase in jedem Leistungsfach eine Klausur, nicht jedoch eine nach Abs. 10 und 11, nach Entscheidung der Lehrkraft von allen Schülerinnen und Schülern eines Kurses einheitlich durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden,
2.
werden im Leistungsfach Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils zwei besondere Fachprüfungen durchgeführt, im Prüfungshalbjahr (Q4) eine, wobei der sporttheoretische Anteil jeweils in Form einer Klausur zu prüfen ist und mit 50 Prozent gewichtet wird,
3.
wird in Leistungskursen der modernen Fremdsprachen im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach § 14 Abs. 8 ersetzt,
4.
wird in Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung nach Abs. 3 Satz 4 Nr. 5 ersetzt.
Abweichend von Satz 1 Nr. 2
1.
wird im Grundkurs Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q4 eine besondere Fachprüfung durchgeführt, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25 Prozent gewichtet wird,
2.
wird in Grundkursen der modernen Fremdsprachen im Prüfungshalbjahr (Q4) die Klausur für die Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt haben, durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach Abs. 3 ersetzt, sofern nicht die jeweilige Fachkonferenz beschließt, dass im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) für alle Schülerinnen und Schüler der Grundkurse der modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach Abs. 3 Satz 4 Nr. 4 ersetzt wird.