Beiträge von Bolzbold

    Danke für eure Erfahrungen.

    Warum werden diese SuS aus dem Unterrichtsfach, in dem sie studieren, nicht freigestellt?

    Könnte man z.B. vereinbaren, dass bestimmte Inhalte von der Schülerin/dem Schüler selbst erarbeitet werden, damit er/sie die Prüfungen/Arbeiten mitschreiben kann?

    Oder könnte man Inhalte erlassen, wenn im Gegenzug Leistungen im Studium nachgewiesen werden?

    Ganz einfach. Weil die Prüfungsordnungen das nicht vorsehen und Leistungen, die nicht in der Schule erbracht wurden, nicht in die Q-Phase miteingebracht werden können. Das Drehtürmodell ist schon ein Entgegenkommen für die SchülerInnen NRWs. Wenn man ihnen jetzt noch Leistungsnachweise erlässt bzw. weitere Vergünstigungen einräumt, ist die Prüfungs- und Chancengerechtigkeit in der Schule nicht mehr gewährleistet.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie es im Anschluss daran weitergeht.

    a) Du wirst von Deiner Ausbildungsschule übernommen und sie schreibt im Vorfeld dafür die entsprechende Stelle auf Dich passgenau aus.

    b) Du bewirbst Dich auf eine andere ausgeschriebene Stelle und bekommst diese.

    c) Du erhältst einen Vertretungsvertrag an einer Schule, die Bedarf hat. Dieser Vertrag kann unterschiedlich lang sein. Je nach Bundesland musst Du in den Ferien durchbezahlt werden, wenn Du einen Anschlussvertrag für das neue Schuljahr hast.

    d) Du bekommst nichts aus a) bis c) und bist vorübergehend arbeitslos, es sei denn, Du arbeitest temporär woanders.

    Gedanken über den Anschluss würde ich mir vor dem Referendariat noch nicht allzu viele machen, es sei denn Deine Schulform und Deine Fächerkombi sind so dermaßen ungünstig, dass man sich über Plan B (nicht aus der obenstehenden Liste) für den Fall der Fälle Gedanken machen muss.

    Versetzungsantrag.

    Wenn eine Schulleitung selbst eine mittelbare Täter-Opfer-Umkehr im Stile des victim blaming vornimmt, ist da nichts mehr zu machen. Die Schule wird dermaßen den Bach runtergehen, wenn die Schulleitung nicht durchgreifen kann und will. Traurig ist das für die SchülerInnen, die künftig Opfer sein werden - und für die Lehrkräfte, die diese Scheiße mitmachen müssen.

    Wenn es aber nicht oft vorkommt, sondern wirklich eine Ausnahme ist, dann sehe ich auch kein allzu großes Problem. Wenn es in schöner Regelmäßigkeit vorkommt, siehe mein erster Beitrag.

    Falls Du auf die Vorbildfunktion anspielst: Wenn wir jede Art von privater Sportausübung unter diesem Gesichtspunkt betrachten, würde aber eine Menge an verletzungsanfälligen Sportarten herausfallen.

    Ich muss als Lehrkraft Vorbild sein. Aber die Ausübung von Kampfsport lässt sich mit Gewaltlosigkeit durchaus vereinbaren, wenn man außerhalb dieses Sports gewaltlos lebt und handelt. Diesen Unterschied klarzustellen - beispielsweise auch mit dem eindeutigen Hinweis, dass man diese Techniken niemals außerhalb der Trainingshalle anwenden darf außer ggf. zur Selbstverteidigung bei akuter Gefahr - ist in meinen Augen völlig ausreichend.

    Hallo alle Zusammen

    Ich habe eine Frage. Ist es tatsächlich Illegal, wenn man eine Seite eröffnen würde, extra für Lehrer, wo man ein Sammelsurium für Unterrichtsmaterialien anlegen würde? Warum ist das denn so? Wäre es nicht eine enorme Entlastung für alle Lehrkräfte? Die Nachteile sehe ich gerade nämlich nicht - solange man als Lehrer weiterhin die Verantwortung trägt, dass man brauchbares Material auswählt und dieses dann noch auf die eigene individuelle Klasse anpassen kann...

    Viele Grüße,

    Mehren

    Was Unterrichtsmaterial angeht, ist das gar kein Problem. Wenn ich fertige Unterrichtsentwürfe tausche, ist es schon ein Problem. Ziel des Refs. ist es ja, genau DAS zu lernen und selbstständig hinzubekommen. Fertige Entwürfe zu nehmen und nur anzupassen, ist in meinen Augen keine selbstständige Leistung sondern ein Plagiat.

    Ist es denn wirklich so, dass beim Verpassen auch des Nachschreibtermins mal eben 4 Abivorschläge aus dem Boden gestampft werden müssten? Dafür würde ich allein 2 Wochen benötigen und dürfte ansonsten nichts anderes tun, also kein Unterricht oder -Vorbereitung. Das wird dieses Jahr sicherlich viele treffen. Wie stellen sich die Verantwortlichen das vor?

    Nein. Der Prüfling hat Anspruch auf eine Auswahl, sprich zwei Vorschläge. Für den dezentralen Termin gelten nicht die identischen Bedingungen wie für Haupt- und Nebentermin. Der Prüfling hat ja schon den "Vorteil", dass die Klausuren viel stärker auf das, was im Unterricht behandelt wurde und wie man die Aufgaben bisher gestellt hat, ausgerichtet sind - und es kommen keine Poolaufgaben dran. Man wird wohl mindestens drei einreichen müssen, damit die BR wenigstens eine Auswahl hat. Wenn mehrere Prüflinge aus zwei oder mehr Kursen den dezentralen Termin wahrnehmen müssen, können sich die KollegInnen aber auch zusammentun.

    Wenn wir uns selbst, was unsere Außenwirkung angeht, nicht immer so wichtig nähmen, könnten wir das alle so sehen wie MrsPace. Vieles wird erst dadurch zu einem Problem, indem wir es vorher selbst als solches erachtet haben. Je natürlicher und ungezwungener man hier auftritt, desto weniger Aufhebens wird darum von Dritten gemacht.

    Also eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung halte ich für schwierig, auch was das langfristige kollegiale Verhältnis angeht. Gleichwohl muss der Schulleitung aber klargemacht werden, dass Täterschutz eine Verhöhnung der Opfer ist und das so nicht geht.

    Vermutlich ist es sinnvoll, sich innerhalb des Kollegiums zu positionieren, Gleichgesinnte zu finden und dann gemeinsam mit einer klaren Position und klaren Worten gegenüber der Schulleitung aufzutreten. Letztlich wird sie die Frage beantworten müssen, wieso die Opfer solcher Gewaltexzesse nicht geschützt werden und wieso gegenüber den uneinsichtigen Tätern wie deren Eltern so ein Schmusekurs gefahren wird. Die Sorge um die anderen SchülerInnen ist ja ein völlig berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig entfaltet die Untätigkeit der Schulleitung ja eine gefährliche Signalwirkung. Das muss ihr klargemacht werden.

    Natürlich kann man auch den Weg über den/die Dienstvorgesetzte/n gehen. Es muss einem aber dann auch klar sein, dass das Tischtuch dann in der Regel erst einmal zerschnitten ist. Und dieser Weg nicht per se erfolgreich ist.

    Gibt es evtl. in Deinem Bundesland einen Passus in der Schulordnung / dem Schulgesetz, der sagt, dass, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Lehrkräfte es will, eine Konferenz einberufen werden MUSS?

    Es wird so sein, wie in vermutlich allen Bundesländern. Wenn die Schulleitung nicht sanktionieren möchte, wird nicht sanktioniert.

    Das ist mir neu. Wenn eine Schulleitung mit der Sachbearbeiterin gut kann, kann sie zwischen den Zeilen heraushören, wie viele externe BewerberInnen es gibt.

    Es dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein, da die Schulleitung nicht Dienstvorgesetzte eines externen Bewerbers ist und im Sinne der Datensparsamkeit diese Daten nicht aus der Behörde herausgegeben werden dürften. Aber meist weiß Bolzbold so etwas genauer.

    Danke für die Blumen, aber das ist nicht mein primärer Beritt. :)

    Ich denke, dass die Schulleitung generell erfährt, dass es externe KandidatInnen gibt, aber nicht wer und wie viele.

    Letztlich muss ja bei externen wie internen Bewerbungen dann im Dezernat über die dienstlichen Beurteilungen befunden und eine Entscheidung, die im Idealfall gerichtsfest ist, herbeigeführt werden. Wenn ein Verfahren eine Weile dauert, ist das nichts zwingend ungewöhnliches.

    Schaut man sich die Anzahl der Beförderungsstellen bei Stella an (mitunter >1000), dann weiß man, was die Bezirksregierungen aus den vergangenen Verfahren und den künftigen Verfahren zu tun haben. Und wir reden hier nur über das erste Beförderungsamt und noch nicht über die Funktionsstellen oder Schulleitungsstellen. Die Beförderungen laufen meines Wissens nach alle über Dezernat 47, wobei die Schulformdezernate sicherlich auch beteiligt sind. Da müssen dann ganz viele Abstimmungs- und Entscheidungsgespräche geführt werden. Neben den A15-Revisionen, den SL-Revisionen und den vielen anderen Aufgaben, die DezernentInnen so haben.

    Meine A15-Beförderung hat von der dienstlichen Beurteilung bis zur Urkunde glaube ich ein halbes Jahr gedauert - man muss halt Geduld haben.

    Dann bleibt eigentlich nur Dein Anspruch Corona nicht zu bekommen. Das ist für mich ok, wenn ich auch nicht sehe, wie das praktisch umsetzbar sein soll, vor allem auf Dauer. Aber das soll ja Dein Problem sein.

    Was ich tun kann, werde ich tun. In diesem Fall wird mir jedoch ein Problem aufgezwungen, mit dem ich dann umzugehen habe. DAMIT habe ich ein ganz erhebliches Problem.

    Also wenn ich mir die Berichte in meinem Bekanntenkreis so anhöre - mehrköpfige Familien - dann scheinen milde Verläufe eben keine kleinen Schnupfen zu sein. Das reicht offenbar bis knapp unter die Hospitalisierungsgrenze. Und es gibt eben auch die Familien, die das Ganze dann zum zweiten Mal bekommen.

    Vor diesem Hintergrund für Öffnungen, Wegfall der Masken, freiwilliges Tragen (aber eben auch nur noch die Hälfte des Schutzes, da die anderen die Masken ja nicht mehr tragen) einzutreten, blendet die Realitäten und die harte Zeit auch derer, die nicht wegen Covid ins Krankenhaus müssen, komplett aus. Diese Denke ist mir so etwas von fremd und zuwider. Meine Familie und ich haben zwei Jahre durch konsequentes Verhalten eine Corona-Infektion vermieden. Nun sollen wir sie kriegen - weil andere (!) es mittelbar so wollen.

    § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.

    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    So in etwa muss man sich das vorstellen.

    Das ist eine staatlich geplante Durchseuchung, weil man ja davon ausgeht, dass die Geimpften in der Regel nur milde Symptome haben und der Rest eben selbst schuld ist. Das erzähle ich dann mal den Babys und (Klein)Kindern bis einschließlich vier Jahren.

    Wenn DAS tatsächlich der Gegenentwurf dazu ist, die Masken noch eine Weile länger zu tragen, dann scheinen mir die Maßstäbe arg verrutscht zu sein.

    Das Timing könnte nicht schlechter sein. Eine Woche VOR den Ferien können Masken weggelassen werden. Dann sind zwei Wochen Ferien und "der Deutsche wird doch mal in Urlaub fahren dürfen." Danach beginnen die Abiturprüfungen. Ich bin gespannt, wie viele SchülerInnen dann coronabedingt nicht mitschreiben können - und wie sich NRW-Lehrerin dann freuen wird, dass wir ja alle ein Leben in Freiheit und ohne Maske genießen können.

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