Seph
Und genau das ist beispielsweise bei Klassenfahrten etc. nicht umsetzbar. Eine Teilzeitkraft, die in NRW einen Leistungskurs in Schiene 1 unterrichtet, wird wohl alle zwei Jahre auf Kursfahrt gehen (müssen) und sich vermutlich nachhaltig unbeliebt machen, wenn sie auf ihr Recht als TZ-Kraft besteht - sofern sie es denn überhaupt kennt. (Dass ich damals als Mann und VZ-Kraft mit gerade geborenem dritten Kind meine SL gebeten habe, nicht fahren zu müssen, war wohl ein Unikum.)
Gerade als (Doppel)Hauptfachlehrkraft ist es schulorganisatorisch bei der aktuellen Quote an TZ-Kräften oft nicht leistbar, dass sie regelmäßig mehrere Jahre am Stück keine Klassenleitung und keine Klassenfahrten übernehmen müssen. Dann heißt es schnell "wenn Du nicht fährst, muss aber KollegIn XY fahren..."
Ab einer gewissen TZ-Quote ist das nicht mehr umsetzbar, ohne die VZ-Kräfte (in der Regel eher die Männer) übermäßig zu belasten.