Die Schulformbindung ist nicht in jedem Fall so. Meine Frau (andere BR) konnte während der Elternzeit ein Jahr an einer anderen Schulform unterrichten, musste aber danach wieder an ihre alte Schulform zurück. Sie hat dann Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt und konnte sich dann eine Schule ihrer Schulform quasi aussuchen. Das werden wir nun solange fortsetzen, bis sie eine Chance hat, dorthin versetzt zu werden.
Es gibt auch während der Elternzeit keinen Anspruch auf Einsatz an einer anderen Schulform. Die BR kann das erlauben, muss sie aber nicht.
Aus Erfahrung in der Arbeit bei der Schulaufsicht kann ich Dir sagen, dass eine Woche "nichts" ist. Stell Dich auf mehrere Wochen ein - alternativ kannst Du auch einfach im Personaldezernat anrufen.