Beiträge von Bolzbold

    Wenn ich mich schulscharf direkt bei einer Schule in Brandenburg beworben habe und diese mich einstellen will, kann der Schulleiter bzw. Schulamt Brandenburg helfen beim Wechsel? Würde helfen, wenn mein Mann in Brandenburg eine Arbeit hätte? (Wechsel aus familiären Gründen)

    Gibt es für mich eine Möglichkeit den Wechsel zu beeinflussen, dass er zum kommenden SJ stattfindet?

    Frage 1: Nein. Siehe Antwort von CDL. Wenn es so einfach wäre, gäbe es hier nicht immer wieder Nachfragen dazu.

    Frage 2: Ja - wenn Du dies als Grund im Ländertauschverfahren angibst. Siehe CDL.

    Frage 3: Nein. Es gibt (Ausschluss)Fristen. Selbst innerhalb eines Bundeslandes wäre eine Versetzung mit gerade einmal sechs Monaten Vorlauf mitunter schwierig. Auch dafür gibt es landesinterne Fristen.

    Es empfiehlt sich daher dringend, sich selbst in die Materie einzulesen. Zu diesem Thema gibt es auch bereits einige Threads hier. Schau Dir außerdem die Informationen zum Ländertauschverfahren von Baden-Württemberg und von Brandenburg an. Dann kennst Du den entsprechenden rechtlichen und zeitlichen Rahmen.

    Nach meinem Kenntnisstand soll es doch ein zentrales Warnsystem über die Bezirksregierungen per Dienst-Email geben. Das wurde vor ein paar Monaten mal getestet. Wäre dann jetzt der erste Einsatz. Bisher kam aber noch nichts an.

    Generell gilt aber (da muss ich Bolzbold widersprechen), dass die Eltern unabhängig von einer Warnung entscheiden können, ob der Schulweg zu gefährlich ist. Das heißt, wenn der Orkan am Donnerstag Morgen übers Land zieht, können die Eltern spontan sagen "Kind bleibt zu hause."

    "Ist Schule" war so gemeint, dass die Schule nicht offiziell ausfällt. Die von Flipper und von Dir genannte Option wird davon ja eigentlich nicht berührt. Dieses Recht haben die Eltern ja so oder so.

    Da diese Info auch alle Eltern interessieren und vor allem erreichen sollte, gehe ich davon aus, dass im Falle einer Entscheidung seitens des MSB dies auch in geeigneter Weise veröffentlicht würde bzw. worden wäre. Solange da nichts ist, ist Schule.

    Aus der Schule kann ich mir das kaum vorstellen. Am Telefon kommt die Sekretärin, die keine Ansicht in das Notenprogramm hat und höchstens schauen könnte, ob die Person an der Schule war. Natürlich ist die Person nicht doof und würde eine Auskunft nicht geben.

    Zumindest bei ehemaligen SchülerInnen kann die Sekretärin in der Regel nicht so schnell die Leistungsdaten aus SchILD herausziehen. Für die letzten paar Jahrgänge werden die Zeugnisse an meiner alten Schule zwecks direkten Zugriffs auch noch separat in einem Aktenschrank aufbewahrt. Da käme sie also sehr schnell heran.

    Im Zeitalter, wo Sekretärinnen vielleicht sogar ohne böse Absicht Handynummern von Lehrkräften weitergeben, will ich nichts ausschließen. Aber in der Tat scheint sich cera zu langweilen. Sind schon Semesterferien?

    Klar, kann man das. Aber warum sollte man es freiwillig so kompliziert machen, wenn es doch auch einfach geht? Also warum erst von der Schule abgehen und dann auf Umwegen das Abitur erlangen???

    Wenn man das mit dem Q abschaffen würde, könnte man auf direktem Wege ja nur noch am Gymnasium Abitur machen. Wäre schon blöd.......

    Das musst Du cera fragen. Gleichwohl gibt es eben auch SchülerInnen, die beim ersten Anlauf eben ganz weit entfernt davon sind Abitur zu machen und die erst nach ein paar Jahren außerhalb des Schulsystems und mit entsprechender Reife dann soweit sind.

    Bei uns (Gesamtschule) braucht man den FOR Q, um von Klasse 10 in die 11 (EF) zu wechseln. Wenn man keinen Q hat, also nur FOR, muss man nach der 10 die Schule verlassen. Ansonsten darf man weiter machen bis zum Abitur.

    Also ist es doch logisch, wofür man den braucht, oder? Ich finde den Abschluss keineswegs überflüssig.

    Das wurde weiter oben ja erklärt. Wenn Du Dir das Ausgangsposting anschaust, ging es dem/der TE ja um den Sinn der FOR Q vor dem Hintergrund, dass man ja auch ohne FOR Q früher oder eher später ebenso Abitur machen kann.

    Beim Überholen - gerade, wenn in einiger Entfernung der Gegenverkehr schon zu sehen ist - ist das in der Tat lebenswichtig.

    Der Grund, warum ich nicht stellvertretender Schulleiter geworden bin, waren zum einen die Kinder, zum anderen mein Argwohn gegenüber den damit verbundenen gefühlt erhobenen Machtansprüchen, gepaart mit der Sorge, das nicht ordentlich hinzubekommen. Konsequenz: Ich habe es bis heute nicht gemacht - und das obwohl mich die KollegInnen in der Behörde verwundert anschauen, wenn ich erzähle, dass ich es nicht mache. Irgendwie traut mir das jeder in meinem beruflichen Umfeld sofort zu - selbst meine Frau, die meine größte Stütze, aber auch meine größte Kritikerinnen ist.

    In der lokalen Zeitung und teils auch in den sozialen Netzwerken kursiert folgende tatsächlich so gestellte Aufgabe in einem GK PL in der Einführungsphase:

    Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines verstorbenen Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und damit eine Existenz zu sichern.

    Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?

    Die Schule trägt - wie so viele - das Label "Schule ohne Rassismus"... Ich denke, das Ganze fällt unter die Kategorie "epic fail".


    Kennt Ihr noch weitere Aufgabenstellungen, die hinsichtlich der erfolgten Reaktionen so richtig in die Hose gegangen sind?

    Hallo,

    Was ist eigentlich Sinn und Zweck des Abschlusses „FOR-Q“ (Fachoberschulreife mit Qualifikation) in NRW?

    Gut, damit kann man halt direkt in die gymnasiale Oberstufe eines BK´s wechseln, die direkt zur AHR führt, aber sonst?

    Nicht nur eines BK sondern auch einer gymnasialen Oberstufe im Regelschulsystem.
    Wie die anderen UserInnen hier schon dargelegt haben, ist der wesentliche Unterschied eben der Zeitfaktor. Drei Jahre oder eben je nach dem ein paar Jahre mehr.

    Im Grunde ist es doch gut, dass mit dem MSA ohne Q immer noch zumindest langfristig die Perspektiven auf die AHR nicht verbaut sind. Nicht jede/r möchte aber eine Berufsausbildung beginnen oder ans BK wechseln. Da sind je nach Bildungsgang ja die Leistungskurse ja vorgegeben - und damit auch die beiden Grundkursfächer. Das muss man auch erst einmal mögen / schaffen.

    Die Diskussion hatten wir hier doch auch schon einmal.


    Der Formulierung "ich entschuldige mich" haftet der Umstand an, dass die Person, die einen Fehler gemacht hat, durch eben diese Aussage sich der vom Gegenüber erst noch zu gewährenden Entschuldigung im Vorfeld selbst bemächtigt. "Ich habe mich doch entschuldigt" - ist dann schon die schleichende Täter-Opfer-Umkehr.

    Moralisch kann man sich selbst vergeben, sich vor sich selbst entschuldigen, aber als Schuldiger kann man sich vor seinem Gegenüber nicht selbst entschuldigen. Diese Entschuldigung zu gewähren liegt beim Gegenüber. Es gibt keinen (Bemächtigungs)Anspruch auf Entschuldigung.

    Ich verwende grundsätzlich die Formulierungen "Ich bitte ... zu entschuldigen", "Ich bitte um Entschuldigung", oder "bitte entschuldigen Sie...", damit mein Gegenüber in der Position bleibt, den jeweiligen Umstand zu entschuldigen (oder eben nicht.)

    Ich bin auch nicht gut in Mathe, ok: Prozentrechnung, Bruchrechnung, Grundrechenarten sollte man können, ansonsten hat man Schwierigkeiten durchs Leben zu kommen. Aber Algebra?, Vektorrechnung?, Matrizen?...Ich wüsste nicht, wann dieses Unvermögen in diesen Bereichen der Mathematik, mir jemals in meinem Leben um die Ohren geflogen wäre, dass ich jetzt Angst gehabt hätte, ich würde mit meiner Umwelt nicht mehr klar kommen oder ich wäre ein Total Versager...Vielleicht mal in den Schulen sich weniger mit Gleichungen, Ableitungen, etc. herumschlagen und dafür solche Fächer wie Lebensmanagement einführen. Was muss man beim Mietvertrag beachten? Was für Versicherungen sind nötig/ hilfreich bzw. nützlich? Auch eine gewisse Grundbildung in Jura (ganz grob!!!) Ja, genau richtig gelesen! Jura!...Damit man nicht gleich für jeden Pipapo zum Anwalt rennen muss, der sich seine Arbeit ( zu unrecht oder nicht) fürstlich entlohnen lässt, sondern in gewissen rechtlichen Situationen einen kühlen Kopf bewahrt und auch selbst mal in der Lage ist adäquat mit der Gegenseite zu kommunizieren, wenn diese nämlich merkt, dass man juristisch etwas bewandert ist, wird ziemlich schnell mal der "Schwanz" eingezogen ( Funktioniert nicht überall, aber doch in vielen Fällen). Wie viele Schüler wissen denn zum Beispiel wirklich, dass sie grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht haben? Wie viele wissen, dass sie einer Vorladung, zur Vernehmung bei der Polizei, nicht zu folgen brauchen? Sondern nur der, der Staatsanwaltschaft bzw. wenn die Polizei als "Ermittlungsperson der StA auftritt. Da gehts schon los: Wer weiß das denn von den SuS? Wer weiß denn, dass es u.U besser wäre nicht zum Termin bei der Polizei zu erscheinen, da die Beamten i.d.r. auf taktische Fragestellungen spezialisiert sind, so dass man am besten (meistens!) die Klappe hält, weil man sich sonst nur noch tiefer rein reitet bzw.. man am Ende des Tages plötzlich als Beschuldigter da steht und einem der Knast im Nacken sitzt?

    Das finde ich persönlich viel wichtiger. Oder meint ihr die Polizei lässt sich, bei einem Tatvorwurf, dadurch beeindrucken, dass man E=mc² herleiten kann? Da wird man höchstens dem Amtsarzt vorgestellt, wenn man anfängt bei einer Vernehmung Gleichungen zu lösen oder Goethe zu analysieren.

    Und solche Situationen passieren schneller als Gedacht, schade, dass Rechtskunde nur ein Fach an einigen, wenigen Gymnasien ist!

    Oder liefert hierfür die Ableitung von F(X)...auch die non plus Ultra Lösung? Oder ist hier die Analyse von Goethe das Allzweckmittel? Ich glaube eher nicht...Aber vielleicht gibt es ja Richter die darauf abfahren, wenn man denen die Integralrechnung darbietet, so dass sogar am Ende nur aufgrund dieser Tatsache ein Freispruch winkt...JA, mit Vektoren, Algebra und Gedichtsanalysen kommt man wirklich durchs Leben!!!

    Um noch einmal hierauf zurückzukommen:

    Der Sinn schulischer Bildung ist auch, dass Du Dich in Deinem Lebensalltag zurechtfindest.

    Du entwickelst in der Schule Lesekompetenz, Problemlösekompetenz, Reflexions- und Abstraktionsvermögen sowie Urteilskompetenz - und hin und wieder auch Denken.

    Alles das befähigt Dich dazu, Dir entsprechende Expertise anzulesen oder anderweitig anzueignen, um beispielsweise eine Versicherung abzuschließen oder einen Mietvertrag zu unterschreiben.

    Wenn Du Goethe, Einstein, Fibonacci und Co. als konkrete und unmittelbare Hilfen für Deinen Alltag, dessen Bewältigung bzw. jede beliebige "problematische" Situation heranziehen willst, dann hast Du den tatsächlichen Wert schulischer Bildungsinhalte bis heute nicht verstanden.

    Wie man als angehende/r Akademiker/in sich darüber auslassen kann, dass einen die Analyse eines Goethe-Gedichts oder die Kenntnis der Relativitätstheorie nicht vor dem Knast bewahrt, macht mir hingegen wirklich Sorgen.

    Long story short: Da ich bereits weiß, dass ich in den nächsten Jahren (edit: soll heißen nach dem Ref) mindestens 3 Mal umziehe - und das über Bundeslandes- und Landesgrenzen - sofern alles läuft, wie angedacht, halte ich es für wenig sinnvoll mich verbeamten zu lassen, neben allgemeineren Gründen.

    Alles gut. Es hat mich tatsächlich einfach nur aus Neugier interessiert. Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen - jetzt habe ich es verstanden.

    Hallo ihr lieben,

    mhh...ein durchaus interessanter Gedanke, besonders im Hinblick auf die Gymnasien, an denen man als Schüler sowieso bis 16 Uhr rumturnt.

    Diese Aussage trifft in dieser Pauschalität nicht zu - gerade mit Blick auf G9 und die Sek I ist es zu einer spürbaren Entlastung im Nachmittagsbereich gekommen. Was die Sek II angeht, so bleibt es bei den 34 Wochenstunden, die natürlich auch mal Nachmittagsunterricht bedeuten, was sich aber aus der Blockung und den individuellen Stundenplänen der SchülerInnen ergibt. Mit Ausnahme von gebundenen Ganztagsschulen, an denen aber die Hausaufgaben, so sie denn gegeben werden, auch vor Ort erledigt werden, dürfte kaum ein Schüler regelmäßig bis 16 Uhr in der Schule herumturnen.

    Meine Bedenken sind halt dahingehend, dass der Fahrtweg auf Dauer recht groß ist. Es bleibt auch eine diffuse Angst, eventuell nicht der richtige für die Stelle zu sein und vielleicht auf die Funktion irgendwann keine Lust mehr zu haben (obwohl mir alle sagen, ich sei der Richtige), eine A14-Stelle wäre mir erstmal lieber, einfach weil ich noch 30 Jahre vor mir habe.

    Wenn der Rest stimmt, kann man den Fahrtweg womöglich verschmerzen. Das kommt womöglich auch noch auf mich zu, wenn es aus der Behörde wieder in den Schuldienst zurückgeht. Ein Grundmaß an Selbstzweifel im Sinne von Selbstkritik bzw. kritischer Reflexion ist sicherlich nie verkehrt, insofern würde ich das nicht überbewerten. In manche Rollen wächst man auch rein. Ich hätte mir vor vier Jahren nie träumen lassen, dass DezernentInnen einen kleinen Krauter wie mich offiziell um Rat fragen und die Antworten ihnen auch wirklich weitergeholfen haben. Was die 30 Jahre angeht, so muss man eben Augen und Ohren offenhalten. Es gibt immer mal wieder Chancen und Möglichkeiten, die sich aus dem Nichts auftun. Das habe ich selbst mehrmals so erlebt. Ob ich nach Rückkehr in den Schuldienst dann "für immer" an der neuen Schule bleiben werde, ist völlig offen. Das wird dann die Zeit bringen.

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