Beiträge von Bolzbold

    § 1 der Regelung lässt die Hintertür offen, dass, wenn bei Berücksichtigung dieser Regelung ansonsten der Stundenplan für die ganze Schule oder für viele andere KollegInnen nicht machbar wäre, den Müttern und Vätern mit Kindern nicht bedingungslos entgegengekommen werden muss.

    Dass die lückenlose Erteilung von Unterricht Vorrang hat, dürfte ja verständlich sein.

    Insofern kann man Wünsche äußern - ob man sie erfüllt bekommt, ist eine andere Sache.

    Letztlich kann es uns doch egal sein. Sie kann ja gerne bei der Schule die Ausstellung dieses Zeugnisses beantragen. Das ist im Grunde nur ein Blättern im SchILD-Archiv, ein Starten des FHR-Algorighmus' in SchILD und ein Aufrufen des entsprechenden Zeugnisreports (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.) Das wäre in zehn Minuten erledigt.

    Der Philologenverband hat gerade rundgeschickt, dass die großzügige Regelung auch in diesem Jahr gelten wird.

    Sprich: Maximal 30 Arbeitstage pro Kind, maximal 65 Arbeitstage insgesamt. Bei Alleinerziehenden 65/130. (Das wäre bei Teilzeitkräften je nach Deputat faktisch eine komplette Freistellung.)

    Auf Verlangen der Schule hin sind entsprechende Nachweise zu erbringen.

    Naja, wenn ich mir hier so einige Beiträge durchlese, kann es auf Lehrerkonferenzen wirklich schon mal etwas "derber" zugehen...Wir sind ja auch alles nur Menschen...

    Jein. Hier schreibt man hinter der Sicherheit des Internets, trifft nicht persönlich auf die Menschen, mit denen man sich fetzt, und lehnt sich dann tendenziell weiter aus dem Fenster als in einem Kollegium in direkter Konfrontation. Es mag Ausnahmen geben, aber ich bin sicher, die meisten KollegInnen beißen hier heftiger als im realen Leben.

    Ich denke, wir können zusammenfassen, dass eine erkrankte Lehrkraft nicht zu dienstlichen Tätigkeiten herangezogen werden darf. Man kann jedoch ggf. erwarten, dass benötigte Unterlagen an eine/n Kollegen/Kollegin herausgegeben werden, damit die Arbeit vor Ort weitergehen kann.

    Der Fall ist ein trauriges Beispiel dafür, wie weit Schulleitungen gehen, wenn man sie denn lässt. Offenbar hat die Schulleitung hier noch nie Gegenwind, sei es vom Kollegium oder der Schulaufsicht, bekommen. Das Vorgehen ist ein klarer Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und meines Erachtens hochgradig übergriffig.

    Hier ist das Einschalten des Personalrats und der Schulaufsicht dringend geboten.

    Mehr gibt es eigentlich dazu nicht mehr zu sagen,.

    cera

    Wie viele DezernentInnen kennst Du?

    Diese Angst vor dem Dezernenten ist die Erwachsenen-Version des Mythos, den man bereits sorgsam als Schüler kultiviert hat. "Wer etwas gegen den/die LehrerIn sagt, bekommt eine schlechte Note." Mal ehrlich: Wie oft hast Du das absichtlich so gemacht? Sicherlich eher selten. Warum sollten DezernentInnen das anders handhaben?

    Ist das das pauschale Misstrauen des Machtlosen bzw. des Untergebenen gegenüber dem Vorgesetzten oder dem Mächtigeren?

    Nebenbei: Die "SesselpupserInnen" aus der BR waren in der Regel entweder vorher selbst SchulleiterInnen oder zumindest jahrelange Mitglieder der erweiterten Schulleitung und davor Lehrkräfte. Anders kommst Du da bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht rein. Die haben mitunter wirklich mehr Ahnung von Schule bzw. dem System Schule als man selbst. Und wenn Du Dir mal das Aufgabenportfolio eines/einer Dezernenten/In ansiehst, dann schlackerst Du mit den Ohren.

    (Bisher habe ich übrigens im Kern nur nette bzw. umgängliche DezernentInnen kennengelernt... Mein ehemaliger Chef in der Behörde war sogar ein ausgesprochen Netter!)

    Das wird in der Regel vorher angemeldet, da ja auch der FPA im Vorfeld der Prüfung dann eigentlich durch den/die VertreterIn der BR geleitet werden müsste. Falls dem nicht so sein sollte, wäre das in der Tat irritierend. Gleichwohl muss ein Prüfling nicht zwingend alle Mitglieder des FPA kennen, wenn sie neu sind oder er sie nie im Unterricht hatte. Ggf. kommt es auch zu Amtshilfe, d.h. externe Lehrkräfte werden zu Mitgliedern des FPA bestellt. Das wäre dann dasselbe. Wichtig ist m.E. dass der/die PrüferIn wirklich die Fachlehrkraft ist.

    Ich bin ein wenig überrascht (und enttäuscht!) über/von den/dem spießig-larmoyant-defätistischen Grundtenor, der sich in den meisten Antworten (bis jetzt) offenbart...

    Traut euch mal was (zu). Ich berichte danach auch von dem Finale...

    Nur mal für mich zum Mitschreiben.

    Wer sich nicht so wie Du es planst verhält, ist spießig-larmoyant-defätistisch?

    Spießig:
    Als Spießbürger, Spießer oder Philister werden in abwertender Weise engstirnige Personen bezeichnet, die sich durch geistige Unbeweglichkeit, ausgeprägte Konformität mit gesellschaftlichen Normen und Abneigung gegen Veränderungen der gewohnten Lebensumgebung auszeichnen.

    Larmoyant:

    Larmoyanz ist ein bildungssprachliches und (heute) abschätziges Lehnwort für Rührseligkeit und sentimentale Überempfindlichkeit bis zur Wehleidigkeit, Weinerlichkeit und zu ausgeprägtem Selbstmitleid.

    Defätistisch:

    Der Begriff Defätismus kann als Zustand der Mutlosigkeit oder Schwarzseherei beschrieben werden. Ursprünglich bezeichnete er die Überzeugung, dass keine Aussicht (mehr) auf den Sieg besteht, und eine daraus resultierende starke Neigung aufzugeben.

    Sicher, dass Du die Begriffe nicht wie in einem totalitären Regime auswendig gelernt hast?

    Was wir Dir hier nahelegen, ist nicht spießig, nicht larmoyant und nicht defätistisch.

    Was wir Dir hier nahelegen, ist Anstand.

    Bist Du sicher, dass Du kein Elternteil oder SchülerIn bist? Eine solch kindische bzw. rachsüchtige Haltung kenne ich von studierten Erwachsenen eigentlich nicht.

    Ansonsten würde ich auch empfehlen, es zu lassen. Es ist unsouverän und ist dann Ausdruck Deines Charakters und nicht des von Dir verabscheuten Kollegiums.

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