Beiträge von Bolzbold

    Gerade hat der ASB die neuen VO DV I und DV II verabschiedet.

    Nachzulesen sind diese hier:

    MMV17-6049.pdf (nrw.de)

    Wer also ein persönliches dienstliches Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen hat, darf künftig die personenbezogenen Daten seiner SchülerInnen nicht mehr auf dem privaten Endgerät nutzen.
    Es gibt ganz eng gefasste Ausnahmen und eine Übergangsregelung von einem Monat.

    Aus meiner Sicht ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Lehrkräfte, die sich vor Inkrafttreten dieser Verordnung mangels Ausstattung durch den Dienstherrn ein eigenes Gerät zugelegt haben. Ich für meinen Teil plane nicht, künftig zwei Geräte mit mir herumzutragen, weiß aber noch nicht, wie ich langfristig dann meinen Aufgaben bei Rückkehr in den Schuldienst gerecht werden kann. Mal sehen.

    Naja, es ist in der Tat schon irgendwo ungerecht, dass man im Extremfall in der Niedersächsischen Pampa womöglich für 300.000 Euro eine nette Doppelhaushälfte erwerben kann, wohingegen im Großraum München eben nur eine Einzimmerwohnung möglich ist.

    Der mitunter hier schon erfolgte süffisante Hinweis, dass man ja dorthin ziehen könne, wo es günstiger ist, oder eben verzichten möge, ist da schon ein Schlag ins Gesicht. Einiges kann man sich aussuchen, anderes nicht. (Und wenn alle Leute so schlau wären, diesen Hinweis zu befolgen und umzögen, würde sich das auch entsprechend auf die Immobilienpreise in der Pampa auswirken.)

    Letztlich muss man auf der Basis dessen, was man will, und der Möglichkeiten, die man hat, für sich eine annehmbare Lösung finden. An bestimmten Realitäten kommt man unter Umständen nicht vorbei - da hilft es dann nur, sich damit abzufinden - oder eben den einen oder anderen änderbaren Parameter zu ändern.

    In Ergänzung zu sissymaus:

    Wer ein Eigenheim besitzt, zahlt irgendwann keine Miete, hat aber während der Abzahlungszeit des Darlehens sowie danach immer das unternehmerische Risiko auf seiner Seite - sprich: Alle Reparaturen, Sanierungen, Investitionen etc. müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden, sofern kein Versicherungsfall vorliegt. Da ist es tatsächlich mehr als sinnvoll, immer einen fünfstelligen Betrag für Reparaturen (Dach, Heizung, Haustechnik) schnell verfügbar zu haben.

    In meinem Umfeld gibt es mehrere Leute, die sich von den Versprechen der Makler und der dem Ego schmeichelnden "Aufwertung" durch den Erwerb eines Eigenheims blenden ließen und über ihre Verhältnisse gekauft bzw. gebaut haben. Da wird dann 30 Jahre abbezahlt auf der Basis von zwei vollen (!) Gehältern. Dann kommen die Kinder und beide Eltern wollen bzw. müssen Vollzeit arbeiten, um das Ganze zu stemmen. Die Kinder wegen der Pandemie zu Hause zu lassen, wirkt dann subjektiv existenzgefährdend. So trifft man dann nolens volens die Entscheidung FÜR die Existenz - aber eben auch FÜR die Durchseuchung. Das eigentliche Problem bzw. der eigentliche Fehler wurde aber eben schon viel früher gemacht.

    Ich bin froh, dass meine Frau und ich uns für ein bescheideneres Eigenheim und für viel Flexibilität und dennoch ein gutes (finanzielles) Auskommen entschieden haben. (Die zwei Beförderungen in den letzten 10 Jahren waren da noch nicht eingepreist - und genau diese ermöglichen jetzt noch mehr Flexibilität als früher.)

    Warum sucht nach Gründen und Motiven, nicht zwingend nach Rechtfertigung.

    Zu wissen, warum der Kollege dies tut, kann in der Tat helfen, mit der Situation umzugehen bzw. eine adäquate Lösung zu finden. Die größten Ar******** sehen ihr eigenes Verhalten ja nur als gerechtfertigte Reaktion auf ein scheinbares oder projiziertes Fehlverhalten des Gegenübers - auch um sich der Verantwortung dafür zu entziehen, oder eigene Schwächen zu kompensieren.

    Ich denke nicht, dass eine Diskussion darüber, wie viel Geld man sparen könnte, ausgeben könnte oder effektiv verdient, sonderlich hilfreich ist, weil die einzelnen Parameter so individuell und so unterschiedlich sind, dass diese nicht vergleichbar sind.

    Man kann es auf eine grobe Allgemeinformel reduzieren. Es gibt zentrale Aufgaben in einem Leben mit Familie. Der Lebensunterhalt muss verdient werden, die Kinder müssen betreut und versorgt werden, der Haushalt muss erledigt werden. Insgesamt muss der gewählte Lebensstandard hergestellt und sichergestellt werden. Wer nun was macht, wer wieviel macht, welche Dinge ausgelagert werden, ergibt sich daraus, sowie aus den Bedingungen, die ich in meinem Umfeld antreffe.

    Kinderbetreuung und Hauspreise sind zwei nicht zu unterschätzende Faktoren, die sich finanziell und von den Organisationsnotwendigkeiten her deutlich auf das eigene Leben auswirken.

    Ja, hier sehe ich auch eine klare Pflichtverletzung seitens des Kollegen UND der Schulleitung.

    Die Schulleitung darf so etwas nicht dulden, weil es den Schulfrieden erheblich stört, und der Kollege soll seinen Frust woanders ausleben. Die Zeiten von Blockwarten sollte doch eigentlich vorbei sein.

    Richtig. Aber schon vorher wurde der Bildungsbereich totgespart, bis auf ein paar "Leuchttürme" sehe ich seit Jahrzehnten nur Sparmaßnahmen an den Schulen. Und dazu gehört auch die Besoldung.

    Und hier fangen wir an, uns in der Diskussion zu wiederholen.

    Prinzip einer amtsangemessenen Besoldung vs. subjektives Empfinden des Auskommens mit dem Einkommen

    Ich würde dem letzten Satz von Dead Poet übrigens zustimmen und gehe noch einen Schritt weiter:

    Wenn die Schulen ordentliches W-Lan hätten, vernünftige Dienstgeräte für Lehrkräfte, eine digitale Infrastruktur, die diesen Namen auch verdient, dann kann ich persönlich mit ein paar Nullrunden auskommen. Mehr Geld schafft mir im Alltag keine Zufriedenheit, wenn ich meine Arbeit nicht reibungslos erledigt bekomme. Mehr Ausstattung, funktionierende Technik und kompetente Führungskräfte hingegen schon.

    Das finde ich tatsächlich auch den eigentlichen Skandal. Während die Besoldung im Eingangsamt wirklich kein Grund zum Beschweren ist, sind die geringen Beförderungschancen und die verschwindend kleinen Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen kaum Leistungsanreize. Während man die Eingangsbesoldung von Lehrkräften noch gut mit Gehältern ohne Personalverantwortung in anderen akademischen Berufsfeldern vergleichen kann, gilt das für die Leitungsebenen definitiv nicht mehr.

    Am Gymnasium und zum Teil an der Gesamtschule gibt es diese Anreize quantitativ immerhin, da es dort eben Beförderungsstellen unterhalb der Schulleitungsebene gibt. An den Grundschulen gibt es in NRW gar keine, es sei denn, man (bzw. frau) wird KonrektorIn. Die A13-Stellen im Sek I Bereich mit Ausnahme der Gesamtschulen sind auch nicht so großzügig gesät.

    Wir haben das ja irgendwo anders schon einmal diskutiert, was die Vorzüge und Nachteile von Leistungsprämien wären. Aufstieg und mehr Geld sind sicherlich keine "Pull-Faktoren" für den Lehrerberuf. Soziale Absicherung, Unkündbarkeit, faktisch unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sicherer Arbeitsplatz, das sind die Faktoren. Im Idealfall soll dies eben LehrerInnen und keine KarrieristInnen anziehen. (In ganz wenigen Ausnahmefällen "schafft" man es dann auch mal bis in die mittlere Führungsebene der Schulbehörde. Aber das sind in der Tat Einzelfälle. Und DAS Arbeitspensum wollte ich ganz sicher nicht haben.)

    Und wo wir schon bei dem Thema Führungsverantwortung sind, sollten wir mal genauer hinsehen. Wie viel Euro bekommt ein/e Schulleiter/in wegen seiner/ihrer Führungsverantwortung (sic!) mehr bezahlt als ein/e gemeine/r Lehrer/in? Selbst wenn er/sie drei Besoldungsgruppen drüber ist (A13 zu A16), sind es bei Stufe 10 keine 2.000 Euro brutto mehr an Gehalt. Schauen wir uns die Grundschulen an - da ist es noch lächerlicher.

    Führungsverantwortung in der A-Besoldung wird nicht sonderlich gut bezahlt. Ab B-Besoldung sieht es dann schon anders aus. Ein/e Gruppenleiter/in im Ministerium bekommt B4. Er/sie "führt" bis zu sechs Referate mit ca. 50 Personen und hat schulfachliche wie personelle (Führungs)Verantwortung.

    Die DezernentInnen in der Bezirksregierung bekommen A16 und wechseln nur ihre Amtsbezeichnung von OStD(') zu LRSD('). (Die MinisterialrätInnen im Ministerium von OStD(') bzw. LRSD(') dann besoldungsgleich zu MR('). Da gibt es dann irgendwann ggf. noch B2. )

    Im Schulbereich hat man unterhalb der KonrektorInnenstelle eigentlich keine echte Führungsverantwortung. Am Gymnasium macht das den Unterschied zwischen A15 und A15Z. Soviel dazu.

    Leute bitte!

    Der Begriff Führungsverantwortung ist in der Personalwirtschaft eindeutig belegt. Die Führung von Menschen, die nicht zum Mitarbeiterbestand des Unternehmens gehören, gehört eben eindeutig nicht dazu. Honoriert wird ausschließlich nachdem Gesichtspunkt, wie viel von der Führungsverantwortung mir übertragen wird. Das ist in der freien Wirtschaft so und das ist im öffentlichen Dienst so. Und egal, was wir hier im Forum nun auf einmal alles als Führung definieren, es wird einen Personaler nicht interessieren🤷🙈

    Danke. Und ich hatte schon die Befürchtung, dass wir auf einmal alle Führungskräfte wären...

    Richtig ist, dass man ein Risiko eingehen kann, obwohl man das andere nicht einzugehen bereit ist. Aber darum geht es auch nicht. esbgeht darum, dass man in beiden Fällen die Risikoabwägung so hinbiegt, dass es passt, weil man halt gerne Auto fährt aber impfen doof findet.

    Das ist in der Tat der springende Punkt. Das passt auch gut zu dem Phänomen, dass es Menschen gibt, die das Recht auf eine eigene Meinung hochhalten und dabei aber eigentlich ein Recht die unwidersprochene eigene Meinung oder ein Recht auf eigene Fakten meinen.

Werbung