Mal etwas Offizielles:
JaehrlicherVersetzungserlass.pdf (nrw.de)
Beiträge von Bolzbold
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Die Suchfunktion in diesem Forum könnte auch helfen. Das Thema ist hier schon mehrmals aufgetaucht und letztlich immer gleich beantwortet worden.
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Wenn man sich die Beförderungsstellen anderer Schulformen ansieht (z.B. am BK), dann wird dort immer noch klargestellt, dass VersetzungsbewerberInnen von diesem Verfahren ausgeschlossen sind. Daran hat sich nach meinem Kenntnisstand auch nichts geändert. Ich kann mich als A15er selbst nicht auf die anderen A15-Stellen mit Ausnahme der A15Z (Stellvertretung) bewerben und muss mich bei Rückkehr in den aktiven Schuldienst offiziell versetzen lassen.
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Ok…und versetzen geht nur unter Oliver unter Verlust der A14??
Nein. Aber es muss halt eine Schule sein, die noch eine A14 bekommen kann bzw. wo eben Platz ist. Eine Versetzung bedeutet nur den dauerhaften Wechsel des Dienstorts, nicht des Amtes.
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Hier mal ein Beispiel aus Münster:
Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO ( ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Münster mit einer der folgenden Lehrbefähigungen: Sek II/Sek I Gymnasium oder Gymnasium/Gesamtschule.Also nicht mindestens A13 sondern ausschließlich Laufbahngruppe 2.2 LBesO.
Und hier ein Beispiel für A15:
Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Besoldungsgruppen A 13 und A 14 der Laufbahngruppe 2 mit zweitem Einstiegsamt (früher höherer Dienst) oder vergleichbare Tarifbeschäftigte von öffentlichen Gymnasien im Regierungsbezirk Münster.Früher stand da jeweils, dass Versetzungsbewerber ausgeschlossen wären. Jetzt wurde es offenbar vom Wortlaut her geändert und wie zitiert formuliert.
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Nein.
Das steht aber in der Regel auch in der Stellenausschreibung. -
Guten Tag,
wie läuft das Referendariat in Baden-Württemberg ab (Gymnasium)? Schreibt man in dieser Zeit Prüfungen oder hat man nur Unterrichtsbesuche? Bekommt man ein Zeugnis und welche Fächer hat man als Referendariat?
Vielen Dank für eure Antworten.

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Ich finde den Familienzuschlag generell unangemessen.
Soll heißen, dass er gar nicht gezahlt werden soll?
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Da das im verlinkten Artikel angesprochen wird: Wieso bekommt man eigentlich für das dritte Kind viel mehr Geld als für die ersten beiden? Macht ein drittes Kind plötzlich die dreifachen Kosten der ersten beiden Kinder?
Nein, tut es nicht. Aber der Familienzuschlag bei drei und mehr Kindern wurde als nicht angemessen erachtet.
Man könnte jetzt einwenden, dass es mit steigender Kinderzahl, dass beide Elternteile so viel arbeiten gehen, dass man über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Das gilt aber natürlich auch für alle anderen Arbeitenden. -
Ich stimme Herrn Rau zu.
Darüber hinaus tue ich mich mit der Dominanz, mit der einige später dazugekommene UserInnen hier auftreten, sehr schwer. Oft denke ich, da müsste ich etwas zu schreiben. Und fast genauso oft ist der nächste Gedanke, dass das "nur" ein Forum ist und ich nicht meine Zeit dafür vergeuden muss, darauf zu reagieren, dass jemand meiner Meinung (R) nach Unrecht hat und/oder Unsinn schreibt.
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Also ich war ja als temporärer Behördenmitarbeiter auch mehrere Monate im Homeoffice. Wenn meine Frau mir jetzt sagen würde, dass ich störe, dann würde mich das schon sehr treffen. Immerhin will ich ihr ja nichts Böses sondern nur meine Arbeit erledigen und ihr ggf. etwas unter die Arme greifen.
Natürlich entwickelt sich je nachdem, welches Elternteil anwesend ist (oder eben beide) eine andere Routine, das ist völlig normal.
Aktuell ist es ja so (zugespitzt): Frau ist genervt, weil Mann entgegen der bisherigen Routine plötzlich dauerhaft zu Hause ist. Da er zuvor immer auswärts gearbeitet hat, gab es nie die Möglichkeit, eine Routine zu entwickeln, wie er sich zu Hause nun im Rahmen der Arbeit, der Freizeit sowie der Care-Arbeit einbringen kann.Ich denke, da muss man sich zusammensetzen und überlegen, wie man die Tage unter der Woche so strukturieren kann, dass jeder von Euch arbeiten und Haushalt und Familie mit übernehmen kann. Momentan klingt das ein bisschen so, als stört Dein Mann Deine Routine. Ja, das wird so sein. Aber wieso ist das vor dem Hintergrund der Gesamtsituation allein sein Problem?
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Midnatsol
Ich stelle mir das auf der Basis der Schilderung von Korte so vor:
Schüler A: Herr Korte, der B und der C mobben mich.
Herr Korte schnappt sich Schüler B und C.
Herr K: So, Ihr beiden, Euer Verhalten war überhaupt nicht in Ordnung, ich möchte, dass Ihr Euer Verhalten abstellt! Hier sind Protokolle, in denen Ihr eintragt, was Ihr gemacht habt. Die unterscheibt Ihr und lasst sie von Euren Eltern unterschreiben. Wenn das nochmal vorkommt, sehen wir uns bei der Schulleitung. Die Protokolle kommen in Eure Akte!
Falls das so gewesen sein sollte, müssten alle Schülerakten dieser Schule an kleineren Notizen über Fehlverhalten überquellen.Und wenn eine Lehrkraft angesichts eigener einschlägiger Erfahrungen hier in meinen Augen überreagiert, dann mag ich das vor dem Hintergrund des Referendarstatus' noch nachsehen. Aber so kann man in meinen Augen nicht mit Mobbing umgehen. Aktennotiz für die künftigen internen Beratungen - OK. Aber damit zu wedeln - m.E. nicht OK.
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Humblebee
Wenn das bei Euch gängige Praxis ist und es funktioniert, dann ist es ja gut. Dort wo ich gegenwärtig arbeite, bekomme ich ja im Wesentlichen die Fälle mit, wo solche Dinge nicht funktionieren... -
Ist das so (und wenn ja: steht das irgendwo geschrieben)? An meiner Schule wird es so gehandhabt, dass oftmals "Aktennotizen" für die SuS-Akten vorgenommen werden, wenn z. B. Gespräche mit der Klassenlehrkraft, der Schulsozialarbeit oder Erziehungsberechtigten stattgefunden haben. Das soll gem. SL uns einfach als Absicherung dienen bzw. als Nachweis, dass diese Gespräche wirklich stattgefunden haben, wann sie stattgefunden haben, was das Ergebnis war usw. Als "Eintrag" in die SuS-Akte oder als "Verwarnung" ist das aber nicht zu sehen.
Diese Aktennotizen werden aber bereits in die SuS-Akten gelegt, bevor die Erziehungsberechtigten über irgendetwas informiert werden.
Hier besonders Anlage 2.
Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen sind Teil der Schülerakte - ich würde jedoch nie ohne Rücksprache mit der Schulleitung oder dem Stufenkoordinator einfach so etwas in die Akte geben. Ich revidiere meine Aussage in der Hinsicht, dass die Protokolle und deren Zustandekommen aus meiner Sicht problematisch sind - aber konkrete Erziehungsmaßnahmen (z.B. schriftliche Missbilligung des Verhaltens) durchaus dort Eingang finden können. Theoretisch hätte man auch jede Nacharbeit unter Aufsicht als Erziehungsmaßnahme dort hineingeben können, aber das wäre aus meiner Sicht übers Ziel hinausgeschossen. Letztlich ist das auch in meinen Augen das eigentliche Problem von Korte - eine möglicherweise nicht sachangemessene und in diesem Fall womöglich unprofessionelle Reaktion ob persönlicher Befangenheit angesichts eigener einschlägiger Erfahrungen.
Ich kann das von der Sache her total nachvollziehen, allerdings macht man sich damit angreifbar. Und die Protokolle in die Akte zu geben, macht das Vergehen gewissermaßen hochoffiziell. Da wäre ich auch nicht unbedingt glücklich mit als Elternteil, wenn ich das Ding unterschrieben hätte. Ist halt insgesamt doof gelaufen.
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Jein. Gibt es an Deiner Schule ein Anti-Mobbing-Konzept? Gibt es ggf. Ansprechpartner?
Natürlich muss man das nicht auf sich beruhen lassen. Allerdings muss man eben schauen, ob diese Form von Mobbing schon eine Weile geht, ob es wiederholt vorgekommen ist oder ein Einzelfall ist. (Und ob es überhaupt Mobbing ist. Es gibt ja auch alltägliche Konflikte zwischen SchülerInnen, die wegen des Totschlagbegriffs "Mobbing" schnell so genannt werden.)Letztlich reicht es, wenn Du weißt, dass es dort Mobbing gab und dass ggf. damit jetzt erst einmal Schluss ist. Im Wiederholungsfall wendest Du Dich an den Stufenkoordinator und die Schulleitung - dann könnt Ihr ein gemeinsames Vorgehen beschließen.
Die Sache mit den Protokollen ist natürlich jetzt echt blöd gelaufen. Nach dem Motto "Melden macht frei" würde ich das der Schulleitung schildern und sie fragen, wie damit umzugehen ist. Immerhin scheinen die Eltern sich ja nicht direkt an die Schulleitung gewandt zu haben. Du hast ja mittelbar eine Art "Geständnis" erzwungen. Vielleicht stärkt die Schulleitung Dir hier auch in welcher Form auch immer den Rücken.
Dann nimmst Du es als "wieder etwas gelernt" und gut ist. -
Ich habe im Kindergarten meiner drei Kinder mit dem offenen Konzept die Erfahrung gemacht, dass es eine andere Bezeichnung für "Beliebigkeit" bzw. Konzeptlosigkeit ist.
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War das "Deine" Klasse, oder hast Du nur in der Klasse unterrichtet? Das macht einen nicht unerheblichen Unterschied. Was in die Schülerakte kommt und was nicht, hast Du nicht alleine zu entscheiden, das würde ich mit der Schulleitung absprechen.
Du hast Dich in der Tat sehr weit aus dem Fenster gelehnt und es wirkt so, als wärst Du emotional zu stark involviert gewesen. Anders kann ich mir Deine Reaktion, die Protokolle, die "Androhung" des Gesprächs mit der Schulleitung und den Wunsch, dass das Ganze in die Akte kommt, nicht erklären.
Mobbing ist kein Problem, das man mit der Brechstange lösen kann - besonders dann nicht, wenn die Vergehen der Bullies eher subtil sind und sich nicht in physischen Übergriffen bzw. strafrechtlich relevanten Taten äußern. -
Die Praxis ist in der Regel so: Als A13er bekommst Du Entlastungsstunden, als A14er mehr Geld und keine Entlastungsstunden.
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Die kommen dann, wenn die Bedarfsermittlung und die Zuweisung der Stellen abgeschlossen sind. Wenn die Schulen das "Go" bekommen auszuschreiben, werden die Stellen im Stellenportal veröffentlicht.
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