Die Entscheidung ist in NRW ja gerade in die Hände der Teenager gelegt worden.
Beiträge von Bolzbold
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Och, lokale Facebook-Gruppen mit halbgottähnlichen Gruppen-Admins sind auch nicht zu verachten...
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Ja, da schaukelt sich etwas hoch.
Man überlege nur einmal, was passiert, wenn ein/e Abiturient/in sich testen lässt und positiv getestet wird. Da ist es taktisch sogar sinnvoller, sich nicht testen zu lassen, um die Quarantäne zu vermeiden und seine Prüfungen regulär zu schreiben. Die CoronaBetrVO lässt das ja ausdrücklich zu. -
Wobei man noch hinzufügen sollte, dass "Pädagogik" kein Wunschkonzert ist. Die eigene pädagogische Einstellung mag ja schön und gut sein, aber sie kann und darf nicht der primäre Maßstab des eigenen Handelns sein. Das sollte einem als Lehrkraft eigentlich bewusst sein.
Wer einen Test verweigert, setzt sich und andere einem nicht unerheblichen Risiko aus. Die Befreiung vom Präsenzunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist formaljuristisch etwas anderes als eine Testverweigerung, auch wenn die Beweggründe dieselben sein können.
Das Ganze kann sonst auch ganz schnell zum Missbrauch einladen. Heute mal nicht für die Arbeit vorbereitet? Kein Problem. Einfach Test verweigern, nach Hause gehen und irgendwann später bequem eine Ersatzleistung erbringen.
Nebenbei: Dieses Eingangsposting hört sich wie eine halbwegs gut getarnte Elternanfrage an -
Ich glaube, Catelyn bezog sich allgemein auf die Kombi und nicht auf Schulleitungen.
DoppelkorrekturfachReffis hatte ich auch schon häufiger - und eine ehemalige Schülerin von mir studierte freiwillig Englisch/Spanisch - trotz meines energischen Dagegenvotierens. -
Friesin
Ergänzend zu den Rechten auch die Rechtsprechung bzw. Rechtslage. Dann kann einem wirklich nichts mehr passieren. Und Widerspruch einlegen oder klagen können bzw. tun die Leute mitunter ganz unabhängig davon. Aber man kann das eher theoretische Risiko deutlich minimieren. -
qchn
Genauso ist es. Natürlich fahren die anderen KollegInnen auch auf Klassen oder Stufenfahrten. Da aber beispielsweise alle Kernfach-LKs in der Sek II angeboten werden müssen, sind die Lehrkräfte dieser LKs statistisch öfter an der Reihe und dürfen das Ganze federführend organisieren.
Der Einsatz einer Hauptfachlehrkraft als KL hat damit zu tun, dass sie regelmäßig, d.h. über mehrere Jahre, mit ausreichend Stunden in der Klasse unterrichtet. Das ist bei Nebenfachlehrkräften oft nicht der Fall - da gehen dann die Klassenleitungsgeschäfte auch überproportional zu Lasten des Fachunterrichts. -
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Also aus meiner Erfahrung sind die wenigsten Schulleitungen mit zwei Korrekturfächern gesegnet.
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Lehnen wir uns also zurück und genießen den Schlagabtausch zwischen der verhinderten Nobelpreisträgerin und der doppelt Hochbegabten.

Nein, mal im Ernst:
In den so genannten Nebenfächern KANN man sich entsprechend viel Arbeit machen und hohen Aufwand betreiben - und nicht wenige von uns tun genau das.
In den Hauptfächern, besonders in den Sprachen, MUSS man das leider tun - ganz gleich, ob man will oder nicht. Das zermürbt auf Dauer. -
Also die Kombi Deutsch/Englisch ist mit die undankbarste Kombi, die man sich aussuchen kann.
Immer Klassen-/Stufenleitung, immer Klassenfahrten, jede Lerngruppe entspricht einer Korrekturgruppe, keine Oster-/Weihnachtsferien wegen der Korrekturen, über 30 Jahre derselbe Scheiß zu lesen und zu korrigieren. Oft Nachteile bei Beförderungen, weil man dafür keine Zeit hat, Vereinbarung von Familie und Beruf wegen der vielen Schreibtischarbeit schwierig.
Das ist definitiv keine Kombi zum Glücklichsein. ALLE DoppelkorrekturfachkollegInnen waren damit früher oder später unglücklich und beneideten ihre NebenfachkollegInnen um die viele Freizeit bzw. den besseren Stundenlohn. Die Fächerkombi alleine wird niemanden glücklich machen - die schulische Realität spricht da eine ganz andere Sprache. -
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Als wir sehr viele junge Mütter in der Schule hatten, habe ich seinerzeit angeregt, doch so etwas wie eine Betriebs-Kita einzurichten, damit die Mütter (und Väter) ihre Kinder während der Arbeitszeiten betreut wussten und nicht nach der Schule direkt zum Abholen hetzen müssen. Darüber könnte man langfristig, ggf. im Verbund mit anderen Schulen einmal nachdenken.
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Wer vom Dienstherren geschützt werden möchte, muss die Schwangerschaft angeben.
Wer sie nicht angeben möchte, kann den Schutz nicht in Anspruch nehmen.
Das muss jede Schwangere für sich abwägen. -
Wo wir ran müssen, ist nicht der Zeitpunkt des Verkündens der Schwangerschaft oder dienstrechtliche Konsequenzen, wenn man diese - zu Recht - verschweigt oder zu spät angibt.
Wo wir ran müssen, ist die systemisch verursachte Teilzeitfalle, in der die meisten Kollegien mit einem gewissen Anteil an weiblichen Lehrkräften stecken. Die TZ-Kraft besetzt eine volle Stelle. Das, was sie an weniger Stunden macht, muss über Vertretungskräfte abgefangen werden, weil selbst bei rechnerisch zehn durch TZ unbesetzten Stellen, diese Stunden nicht in Planstellen umgewandelt werden dürfen. Falls mehrere TZ-Kräfte nämlich irgendwann aufstocken, käme es zu einem Überhang an der Schule. Schulen mit Unterhang würden dann durch Abordnungen oder (Zwangs)Versetzungen versorgt. DAS wiederum würde erhebliche Unruhe in die Kollegien bringen.
Dann sind wir nicht mehr beim Thema Schwangerschaft angeben sondern beim Thema "darf die TZ-Kraft aufstocken, wenn dadurch andere KollegInnen oder sie selbst abgeordnet oder versetzt würden?"
Da sehe ich ad hoc keine sinnvolle und fiskalisch vertretbare Lösung. -
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