Beiträge von Bolzbold

    Politische Teilhabe seit 1870? Für die Masse oder nur für eine Elite, einzelne (sozialistische u.a.) Kämpfer? Bismarck ist sehr geschickt vorgegangen, Hindenburg (dort verwurzelt) hat Hitler mitermöglicht und eine Demokratie hat kaum jemand verteidigt (wer auch).

    Wirtschaftswunder ist auch in Diktaturen möglich (China beruhigt so seine Massen). Man muss es geschickt angehen (klappt nicht, wenn einer zu lange an der Macht bleibt, was wäre gewesen, wenn Honecker rechtzeitig Platz gemacht hätte?)

    Ich muss weg, diskutiere später gerne weiter.

    Kris

    Es geht um Grundsätze, nicht darum wie Teilhabe konkret ausgestaltet war. Ich wollte ebenfalls nicht zu weit ausholen.

    Generell kann man aber wohl auch mit einigen historischen Belegen sagen, dass auch in Monarchien oder anderen eher autoritären Regierungsformen die Akzeptanz derselben dann besonders hoch ist, wenn es den Menschen gut geht. Sie haben dann ja keinen Grund zu klagen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Monarchie unter diesen Umständen in Deutschland auch Akzeptanz finden könnte - sie wäre ja das (scheinbare?) Gegenrezept zu der zunehmenden Ineffizienz unseres Systems - insbesondere dann, wenn die Kanzlerschaft nicht auf zwei Legislaturperioden begrenzt wird.

    Das schlägt den Bogen zurück zu Afghanistan. Die Taliban wollen die politische und wirtschaftliche Macht in Afghanistan - aber sie wollen diese Macht nicht dazu benutzen, die Lebensbedingungen dort zu verbessern oder gar politische Teilhabe (v.a. für Frauen) zu ermöglichen. Sie wollen das Land nach ihren (religiösen) Vorstellungen umgestalten.

    Ich finde diese Umfrage als Einstiegsposting merkwürdig.

    In den 14 Jahren im aktiven Schuldienst habe ich niemals eine solche Erfahrung machen dürfen - allerdings habe ich auch immer Sorge dafür getragen, dass es nicht dazu kommt. Sprich: Bei Gespräche mit Mädchen immer die Türe des Raums aufgelassen und immer betont viel räumlichen Abstand gelassen.

    Also dass uns die Demokratie von außen aufgedrückt wurde, kann ich als Historiker in der Pauschalität nicht stehen lassen - und der Vergleich zwischen der deutschen Geschichte und dem, was in Afghanistan passiert ist, hinkt mehr als nur gewaltig. Das wäre aber eher Gegenstand einer Fachdiskussion, die das eigentliche Thema hier sprengen würde.

    Nur ganz kurz:

    Im Gegensatz zu Afghanistan war Deutschland Teil der westlichen Welt und somit deutlich kompatibler zu den westlichen Werten und zur Demokratisierung, zumal ja bereits Strukturen vorhanden waren und die politische Teilhabe als Grundwert seit 1870 vorhanden war. Die vorhandenen Strukturen haben auch das so genannte Wirtschaftswunder ermöglicht, da an bestehende Strukturen angeknüpft werden konnte und diese nicht von Grund auf neu geschaffen werden mussten.

    Vor diesem Hintergrund ist Afghanistan verloren. Und vor diesem Hintergrund sind alle konservativ-islami(sti)schen Länder ohne langfristige ökonomische Perspektive für die Breite der Gesellschaft mehr oder weniger verloren.

    Der Westen muss aufhören, der islamischen Welt zu erklären, wie sie zu leben hat. (Das lassen sich übrigens die Chinesen genauso wenig vorschreiben.)

    Ich habe es hier ja schon öfter geschrieben. Der Islam begreift sich als überlegene Kultur - das steht im Widerspruch zu den politischen und ökonomischen Realitäten. Wenn man es zuspitzt, dann sind die Religiosität und die Herrschaft des Mannes (über die Frau) die beiden Bereiche, die dem Islam geblieben sind in einer Welt, in der er keine große politische und ökonomische Rolle mehr spielt.

    Vor diesem Hintergrund werden Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit als Gefährdung der eigenen Kultur wahrgenommen - das war im Christentum aus Sicht der katholischen Kirche über Jahrhunderte nicht wesentlich anders. In Europa hat man sich seit der Reformation über fast zwei Jahrhunderte hinweg deswegen gegenseitig die Köpfe eingeschlagen. Und der Weg zur Demokratie hat auch in Europa seit der französischen Revolution bis Mitte des 20. Jahrhunderts die physische Eliminierung des politischen Gegners als probates Mittel der politischen Auseinandersetzung gekannt.

    Dass es für eine Gesellschaft in der heutigen Welt ruinös ist, 50% ihrer Mitglieder Bildung und Teilhabe und damit die Möglichkeit auf Fortschritt für die Gesellschaft zu verwehren, muss die islamische Welt erst in ihrer Gänze begreifen.

    Auch wenn die politische und ökonomische Dominanz des Westens ein Ergebnis militärischer Überlegenheit und der Schwäche der islamischen Welt war, so fehlt der islamischen Welt die Erkenntnis, dass der Westen nicht trotz der Teilhabe der Frauen sondern gerade wegen selbiger seine Dominanz wahren wird.

    So lässt es sich ganz primitiv auf den Nenner bringen, dass wenn Du sonst nichts mehr hast, auf das Du stolz sein kannst, es eben wahlweise Deine Religion, Dein Land oder das Ding zwischen Deinen Beinen sein muss. Das kann der Westen leider nicht "heilen". Die Einsicht muss aus sich selbst heraus wachsen.

    Was für ein Ross sollte das denn bitte sein? Ich habe doch lediglich die Bereitschaft angegeben, mich in ein fremdes Fach einzuarbeiten. Verstehe nicht warum das jetzt so negativ interpretiert wird.

    Und von einem "lockeren fachfremden unterrichten" war auch nie die Rede.

    Also ich sehe die unmittelbare Nähe des Fachs Geschichte zum Fach Erdkunde nicht so wirklich - und bei Mathematik und Physik wurde ja schon etwas gesagt. Nun scheint das ja eine Frage der Wahrnehmung zu sein, ob Du dich aufträgst oder nur die Bereitschaft erklärst. Das würde ich taktisch in einem Auswahlgespräch erst dann ansprechen, wenn die Kommission explizit danach fragt.

    Etwas anderes wäre es natürlich, wenn in der Stellenausschreibung die Erwartung formuliert ist, dass man die Bereitschaft mitbringen soll, einen Zertifikatskurs Physik Sek I zu absolvieren. Da wird das ausdrücklich erwünscht und wäre ein Pluspunkt.

    Also in Ermangelung das tatsächlichen Themas wird das schwierig - und Literatur wird auch schwierig.

    Beratung setzt ja Beratungswunsch und -bedarf voraus. Neben den Kenntnissen des aktuellen Themas bedarf es da der Fähigkeit des Zuhörens, des Feedbackgebens und der Kenntnis des Themas und seiner Möglichkeiten. Ich würde auf Corona und Förderung tippen bzw. irgendwas in diesem Dunstkreis.

    Was Du tun kannst, ist, Dir einen Überblick über die aktuellen pädagogischen Debatten im schulischen Umfeld zu verschaffen. Dazu schaust Du Dir die Seiten des Kultusministeriums, der KMK sowie die Themen der Presse an. Ggf. kannst Du bei einigen Themen überlegen, in welche Richtung Du hier beraten würdest. Das Ganze müsste dann noch mit dem pädagogischen Konzept der Stammschule in Einklang gebracht werden.

    Damit sollte man dann eigentlich "gerüstet" sein.

    Bolzbold, ja, das stimmt.

    Ich hätte mir nur gewünscht, dass es nicht so geht, dass man als Lehrkraft sehen muss, dass man die Vorgaben so versteht, wie es einem selbst sinnvoll erscheint. Ich hätte mir gewünscht, dass die Vorgaben im Sinne des Gesamtprojekts frühzeitig angepasst werden und mehr Spielraum lassen, z.B. pro Halbjahr eine Arbeit ersetzen, nicht nur eine pro Schuljahr. 4 statt 5 Arbeiten o.ä.

    Die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek I ist in der APO SI in den Verwaltungsvorschriften geregelt. Da kannst Du bei Bedarf seitens des MSB per Runderlass innerhalb weniger Tage nachsteuern. Es wäre womöglich auch ein falsches Signal gewesen, direkt zu Schuljahresbeginn hier einzugreifen.

    Beamtenstatusgesetz (bundesweit):

    (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.

    Bayerisches Beamtengesetz:
    (1) Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden.

    (2) Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, so ist der Beamte oder die Beamtin verpflichtet, sich nach Weisung des oder der Dienstvorgesetzten ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin dies für erforderlich hält, beobachten zu lassen. Wer sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung, sich nach Weisung des oder der Dienstvorgesetzten untersuchen oder beobachten zu lassen entzieht, kann so behandelt werden, wie wenn die Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden wäre.

    (3) Wird in den Fällen des § 26 Abs. 1 BeamtStG ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt, so wird die Dienstunfähigkeit dadurch festgestellt, dass der unmittelbare Dienstvorgesetzte oder die unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand erklärt, er oder sie halte den Beamten oder die Beamtin nach pflichtgemäßem Ermessen für dauernd unfähig, die Dienstpflichten zu erfüllen. Die über die Versetzung in den Ruhestand entscheidende Behörde ist an die Erklärung des oder der unmittelbaren Dienstvorgesetzten nicht gebunden; sie kann andere Beweise erheben.

    (4) Wird nach der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Dienstfähigkeit wiederhergestellt und beantragt der Ruhestandsbeamte oder die Ruhestandsbeamtin vor Ablauf von fünf Jahren seit der Versetzung in den Ruhestand eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.


    Wegen psychischer Probleme eine Therapie zu machen und ggf. dazwischen temporär auszufallen wird sicherlich keine Versetzung in den Ruhestand mit sich bringen. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass deswegen keine Aussicht darauf besteht, wieder dienstfähig zu werden. Dann müssten ja alle Langzeiterkrankten per se befürchten, sofort in den vorzeitigen Ruhestand geschickt zu werden. Das passiert aber nur in ganz seltenen Fällen, denn maßgeblich ist die Formulierung "keine Aussicht besteht". Das lässt sich sicherlich in einigen Fällen unzweifelhaft feststellen, dürfte aber bei vielen Erkrankungen nicht greifen. Und dann gibt es ja auch noch Leute, die wegen eines Herzanfalls oder Autounfalls länger im Krankenhaus liegen. Wenn man die alle vorzeitig in den Ruhestand schicken wollte und die Stellen neu besetzen würde, wäre das für die Länder recht teuer. Günstiger ist es, lieber eine Weile auf die Arbeitskraft zu verzichten - ggf. auch länger als sechs Monate - und dann die Person weiter zu beschäftigen, ohne Pension plus vollen Sold für die Neueinstellung auszugeben.

    Die Schulmail weist deutlich darauf hin, dass man auch von der alternativen Form der Leistungsüberprüfung Gebrauch machen kann.

    Ferner wird in der APO SI in den VV die Anzahl der Klassenarbeiten innerhalb des gesamten Schuljahres, nicht jedoch pro Halbjahr vorgegeben. Vor dem Hintergrund des Ankommens und Anknüpfens könnte man also zwei Arbeiten im ersten Halbjahr ansetzen, drei im zweiten und eine Klassenarbeit durch ein schriftliches Projekt o.ä. ersetzen. Wenn man das direkt am Anfang so entscheidet und plant, dann erscheint mir das eigentlich machbar.

    Ah, OK, jetzt wird es klarer.
    Angesichts dessen, dass wir von sieben Doppeltägern über einen Zeitraum von mehreren Monaten reden, die ggf. nicht einmal in Präsenz stattfinden, wäre mir persönlich das ziemlich egal, ob das an meinen freien Tagen liegt oder nicht.

    Vielleicht muss man es auch umdrehen. Die Termine einer Schule müssen das gesamte Kollegium bzw. die Notwendigkeiten der Schule berücksichtigen und können auf individuelle Fortbildungstermine keine Rücksicht nehmen. Die SLQ hört sich wichtig an, ist aber letztlich eine von der Schulleitung genehmigte und unterstützte persönliche Fortbildung der jeweiligen Lehrkraft. Theoretisch hätten die Termine der SLQ abhängig vom Beginn des Kurses auch nach der Festlegung der Termine der Schule festgestanden - dann hätte es eben Überschneidungen gegeben. Das ist im schulischen Alltag immer wieder mal so - und das System läuft trotzdem weiter.

    Was hat ein Erwartungshorizont mit einer transparenter Notengebung zutun? In der Mathematik erachte ich einen Erwartungshorizont als überflüssig, weil man dort selbstverständlich erwartet, daß für die Note 1 einfach alle Aufgaben gelöst werden. Den Horizont braucht man bei weichen Fächern, wo es kein absolutes "richtig" oder"falsch" gibt.

    Also, um auf den Fragenden einzugehen: In Erdkunde mag ein Erwartungshorizont richtig sein, wenn kein Faktenwissen abgefragt wird, wo es ein klares "Richtig" oder "Falsch" gibt, in Mathe erachte ich ihn als überflüssig.

    Aus dem EWH lassen sich die Punktevergabe und somit auch die Notengebung nachvollziehen. Die These, dass für ein "sehr gut" alle Aufgaben gelöst sein müssen, halte ich für steil - und bei der ZP10 und dem ZA ist dem ja nachweislich nicht so.

    Das ist eigentlich mittlerweile Standard - oder sollte es sein.
    Eine transparente Notengebung ist für das Vertrauensverhältnis zwischen SchülerInnen und Lehrkräften von essenzieller Bedeutung. Sie hat ferner den Vorteil, dass man sich als Lehrkraft selbst darüber Gedanken macht, welche Lösungen oder Leistungen man von seinen Zöglingen erwartet. Ein EWH verhindert auch einen Großteil der Rückfragen wie "warum habe ich nur eine Vier?" Dann kann man nämlich auf den EWH verweisen und die SchülerInnen bitten, sich zunächst selbst mit der Arbeit und dem EWH auseinanderzusetzen. (Zumindest in der Oberstufe gibt es dadurch nur noch wenig Rückfragen - viele SchülerInnen sind schlicht zu faul, sich mit ihrer Klausur und dem EWH auseinanderzusetzen. Da geht es nur noch um Punktegefeilsche, wenn man einen oder zwei Punkte von der nächstbesseren Note entfernt liegt...)

    Welche Termine auf die Tage gelegt werden, an denen die SLQ terminiert ist, lässt sich von hier aus nicht beantworten.

    Wer an der SLQ teilnimmt, wird für die entsprechenden Tage mit Dienstreisegenehmigung freigestellt, ganz gleich, ob er/sie da Unterricht oder sonstige Termine hat - so die Einladungsschreiben der BR.

    Insofern verstehe ich Dein Problem nicht so ganz.

    Ich finde es erstaunlich, dass bereits zwei oder drei Fragen, die sich mit Migration befassen, sofort die rechten Parteien in der Skala nach oben schießen lassen, wenn man sie entsprechend beantwortet.
    Man teilt also offenbar nur dann nicht die Haltung der Rechten, wenn man für unbegrenzte Migration ist - so habe ich das in der Vergangenheit beim Wahlomat feststellen können. Anders konnte ich mir das relativ "gute" Abschneiden der Rechten bei meinem Ergebnis nicht erklären - und als "Halbmigrant" habe ich verständlicherweise kein Interesse am Erstarken irgendwelcher Rechten.

    Dass wir im Sommer sechs Wochen "Ferien" haben bzw. 12 Wochen bezahlten Urlaub ist ja das Stammtischgeplapper, das es seit Jahrzehnten gibt.

    Wir hatten hier vor längerer Zeit einmal einen schwarz-weiß-Film verlinkt, der den Arbeitsalltag eines Volksschullehrers in den 50er/60er Jahren zeigt und auch da schon deutlich macht, dass das kein lauer Halbtagsjob ist. Die "Logik", dass alles, was man nicht sieht (also die häusliche Arbeit der Lehrkraft), nicht existiert, dürfte ähnlich alt sein.

    Zurück zum Thema:

    Als ich noch im Oberstufenteam war, haben wir eine Woche vor Unterrichtsbeginn, d.h. also Mittwoch oder Donnerstag mit den Vorbereitungen für das neue Schuljahr begonnen, sprich Kurslisten, Raumpläne, Kursmappen, SchülerInnenstundenpläne, Stundenplanoptimierungen etc. begonnen. Einige andere KollegInnen schauten dann auch bereits rein, um den Papierkram im Vorfeld zu sichten und zu bearbeiten,

    Gleichwohl gab es und gibt es immer KollegInnen, deren Ferien tatsächlich erst mit der Schuljahresanfangskonferenz enden. Das ist halt so. (Es gibt ja auch noch immer VertreterInnen unserer Zunft, die dank zweier Nebenfächer in nahezu allen Ferien komplett wegfahren können.)

    Worauf ich hinaus will:

    Wann man anfängt, hängt stark von den Notwendigkeiten vor Ort sowie den jeweiligen Aufgabenbereichen ab. In diesem Jahr dürften sicherlich viele von uns wegen der großzügigen Nachprüfungsmöglichkeiten und entsprechend vieler Prüfungen früher am Start sein. Die erweiterte Schulleitung fängt auch zwangsläufig früher mit der Arbeit an.

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