Sauerlandkind
Ist das nicht eine Milchmädchenrechnung? Auf das Jahresgehalt bezogen macht das nämlich keinen Unterschied.
Beiträge von Bolzbold
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2005, als ich anfing, gab es als A13er Stufe 5 sage und schreibe 3164,50 € brutto.
Hätte ich 2021 als A13er Stufe 5 angefangen, wäre ich bei 4463,40€ gewesen.
Das ist eine Steigerung um knapp 1300 Euro oder 41%. Ausgehend von der Inflationsrate von 2% pro Jahr innerhalb der letzten 16 Jahre wäre das eine Teuerung von 37%. Somit gibt es also ein klein wenig mehr als vorher. Wenn wir eine Inflationsrate von nur 1,5% ansetzen würden, wären wir hingegen nur bei knapp 27% Teuerung. Da würde sich das Besoldungsplus dann tatsächlich deutlich auswirken. -
@samu
Das mag in vielen Fällen tatsächlich so sein - bei mir gab es genug KollegInnen, die so zufrieden waren (oder zumindest so schienen). Ich kann mir in einem Bereich auch sehr gut vorstellen, diesen Schwerpunkt bis zur Pensionierung (und ggf. darüber hinaus) auszuüben. Daher werde ich in den nächsten Monaten gezieltere Überlegungen dazu anstellen, wie sich das im Idealfall mit Unterstützung meines zuständigen Dezernenten eintüten lässt.
Die Perspektive , bis 2041 primär nur zu unterrichten und dabei Tausende Klausuren zu korrigieren und Hunderte Abiturprüfungen abzunehmen, erschien mir dann doch wenig erbaulich.
Meine alte Schule und ich fühlte sich irgendwann so an, wie eine gescheiterte Beziehung. Man hatte sich auseinandergelebt, ist aber ohne Streit oder großen Knall auseinandergegangen. Als ich vor ein paar Monaten aufgrund eines Dienstgeschäfts dort war, fühlte es sich an, als würde ich "meine Ex" besuchen... -
Was die Weiterentwicklung angeht, so sollte man auch berücksichtigen, dass Weiterentwicklung nicht automatisch "Karriere" bzw. Beförderung und Aufstieg bedeuten muss.
Es kann ein (temporärer) Wechsel zu einer anderen Dienststelle mit anderen Aufgabenbereichen sein.Es kann ein anderer Schwerpunkt innerhalb der Schule sein, der einen ganz anders fordert (und fördert).
Es kann eine Beförderung in Verbindung mit der Übernahme von mehr Verantwortung sein.
Ich kenne ehemalige LehrerInnen, die früh SchulleiterInnen, dann DezernentInnen bei den Bezirksregierungen geworden sind und dann den Sprung ins MSB gemacht haben und dort Referatsleitungen übernommen haben. Die Spitze der Pyramide ist da oben natürlich sehr, sehr dünn.
Ich glaube, es ist wichtig, irgendwie "in Bewegung" zu bleiben und nicht in den immer gleichen Tätigkeiten und Abläufen zu verharren, weil man dann sein Berufsleben auch direkt zur Pensionierung vorspulen kann, weil nichts Neues mehr kommt. Es gibt viel Lehrkräfte, die das so machen bzw. gemacht haben und sich teils bewusst dafür entschieden haben. Für mich wäre das nichts gewesen. Die Vorstellung, nach 35 Jahren quasi aus dem Dornröschenschlaf zu erwachen und sich zu fragen, was ich all die Zeit gemacht habe und keine Antwort darauf finde, habe ich so gruselig gefunden, dass es mir den letzten Schub gegeben hat, mich auf eine Abordnungsstelle zu bewerben. -
griding
Der Vollständigkeit halber muss man natürlich sagen, dass ein Wechsel in die Verwaltung zunächst in der Regel durch eine befristete Abordnung erfolgt. Daraus kann natürlich dann auch die Möglichkeit erwachsen, dort zu bleiben, sofern es Stellen gibt und man sich erfolgreich bewirbt.
Insofern war die Rückkehr von Anfang "gesetzt" und ist ja der Normalfall. Aber ich habe diesen Schritt keinen Tag bereut und in der Zwischenzeit sehr viel gelernt. -
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich im Vorfeld informieren sollte, welche Art von Tätigkeiten in der Verwaltung oder der Uni auf einen zukommen. Diese unterscheiden sich ganz erheblich vom Kosmos Schule.
In meinem Fall habe ich festgestellt, dass ein Teil meiner Persönlichkeit für die Verwaltung wie geschaffen ist dass aber der andere Teil dadurch jetzt über einen für mich allmählich zu langen Zeitraum quasi "unterdrückt" werden musste, weil dieser Teil in der Verwaltung nicht gefragt ist. Das kann ich vielleicht noch ein oder zwei Jahre so weitermachen, aber danach werde ich wohl wieder in die Schule zurückgehen, weil sich der andere Teil eben auch wieder "ausleben" können muss und ich persönlich sonst in eine echte Schieflage gerate. Vielleicht entscheide ich mich sogar dafür, diesem Teil noch stärker nachzugeben als ich es ursprünglich vorhatte - weil ich glaube, dass es mich glücklich macht. -
Das kann man m.E. auch nicht zentral aus dem MSB vorgeben, sondern muss durch die Schulen entschieden werden, weil Kursgrößen, Raum- und Personalkapazitäten eben äußerst unterschiedlich sein können. Einen 30er Englisch LK kann (bzw. darf ich) ich vielleicht auch leichter auf zwei Räume aufteilen als einen 30er Chemie LK mit Experimentalunterricht.
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Formal ist das durchaus OK, wenn wir nicht von 30er Kursen sprechen. Einen kleinen GK in voller Stärke zu beschulen, halte ich für vertretbar.
Man kann in der Tat hinterfragen, ob es sinnvoll ist große LKs oder GKs in voller Sollstärker in einem Raum zu beschulen - da sollte es ja Möglichkeiten der Verkleinerung der Lerngruppen geben - Räume sollten ja genug vorhanden sein.
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Öh, führt das hier zu irgendetwas? Ich glaube nicht.
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Das habe ich auch seit Jahren nicht mehr gemacht. Und das war gut so. Anrufe samstags morgens um halb neun wegen Lappalien fand ich nicht sonderlich lustig.
Eine Dienstnummer hatten meine Frau und ich auch mal überlegt, sind aber davon weggekommen. Wer uns erreichen möchte, möge uns eine Mail schreiben - dann haben wir wenigstens die Möglichkeit zu entscheiden, wann wir zur Verfügung stehen. -
du verdrängst hierbei, dass es Schulen mit unsymmetrischen Leitungen < 100 Mbit gibt. Die haben dann ggf. 32MBit Upstream. Das machen dann 5 Lehrkräfte und dann bedankt sich die Verwaltung, weil keine Mail mehr rausgeht
Das kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung bestätigen. Es gibt noch zu viele Schulen ohne schnellen Internetzugang.
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Dann lasst uns mal arbeiten...
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Das kenne ich. An den Elternsprechtagen im Winter ging die Heizung auch immer gegen 16 Uhr aus, obwohl wir teils bis 20 Uhr im Gebäude waren. Das fand ich immer unverschämt.
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Morgen werden wir sicherlich etwas hören...

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Lange nicht mehr an der Schule gewesen?
Oder immer an der richtigen Schule?Etwas anderes Beispiel: Bei mir an der Schule gibt es eine "naturwissenschaftliche FK", da es zig Spezialfächer gibt. Die hatte, bevor ich angefangen bin, eine didaktische Jahresplanung in einem Fach, die dermaßen gegen den Bildungsplan war, dass ich damit keinen einzigen UB machen konnte. Also musste ich das Ding umschreiben. Nach Abschluss meiner Ausbildung wollte der Fachkollege, der die alte didaktische Jahresplanung erarbeitet hatte, wieder zu der vollkommen falschen zurückkehren. Die FK hätte zugestimmt, da sie wenig Einblicke in dieses spezielle Fach hatte. Lies sich nur sehr umständlich verhindern (und vermutlich war es auch hilfreich, dass der stellvertretende Schulleiter in der FK saß).
Will sagen: Manchmal reicht ein "Alphatier", um Beschlüsse - auch falsche - durchzudrücken.
Dann ist das Alphatier aber nicht der/die SchulleiterIn. Und ja, wenn es danach geht, war ich immer an der richtigen Schule.

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Ich gehe davon aus, dass die Bezirksregierungen hier auch sehr genau hinsehen, ob eine weitere Verlängerung der Höchstverweildauer angemessen wäre. In der Regel dürfte so ein Extremfall eigentlich nicht vorkommen.
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Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.
In NRW ist es Aufgabe der Schulleitung, einen im Widerspruch zu den Bildungsplänen stehenden, dann ja unrechtmäßigen Beschluss einer FK zu beanstanden. Wieso eine ganze Fachschaft hier aber ggf. einen "falschen" Beschluss fasst, wundert mich dann doch.
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Btw: Hat schon jemand was gehört bzgl der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung? Die ersten Pappenheimer fragen bei mir schon nach, ob sie das Schuljahr zum vierten Mal machen dürfen

Vgl. § 50 Abs. 5 SchulG. Ein dritter Durchlauf ist in der Regel schon nicht vorgesehen. Damit ließe sich ein vierter Durchlauf noch weniger rechtfertigen.
Wenn hier grundsätzliche Änderungen politisch gewollt sein sollten, geht das nur über eine Änderungsverordnung nach § 52 Schulgesetz - also analog zum Bildungssicherungsgesetz vom letzten Jahr.
Eine solche zusätzliche Wiederholung (bzw. genauer: eine angemessene Verlängerung [sic!] der Höchstverweildauer) in der GOSt würde dazu führen, dass SchülerInnen bei Nichtbestehen des Abiturs, da sie dann ja nochmal antreten dürfen, im Extremfall sechs Jahre in der GOSt sind. Wären sie zwischendrin noch ein Jahr chronisch krank gewesen, dann wären es sogar sieben. EPh => Q1 => Q1 (erste Wdh - währenddessen Erkrankung) => Q1 (zweite Wdh. Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs, 1 APO-GOSt) => Q1 (dritte Wdh. wg. § 45 Abs. 1 i.V.m. Erlass vom 11. Mai 2020 Ziff. 2.1 ) => Q2 (jetzt Nichtbestehen der Abiturprüfung) => Q2. Klar, hier bräuchte es eine Bezirksregierung, die das in dem jeweiligen Einzelfall als angemessen erachtet - denkbar wäre es aber schon. Nur was wäre damit gewonnen? -
Dazu müsste der Distanzunterricht überhaupt erst einmal flächendeckend digital sein. Das ist beileibe nicht der Fall.
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