Beiträge von Bolzbold

    Die VV ist nach wie vor gültig - daran kann auch eine BR nichts ändern. Da dies eine Ermessensentscheidung der Schulleitung ist, kann man natürlich als BR den OberstufenkoordinatorInnen diesbezüglich "Anhaltspunkte" für das Ausüben dieses Ermessens mit auf den Weg geben. Vorgehensweisen, die generell erlaubt sind, müssen ja nicht zwingend so gehandhabt werden.

    Würde die zeitliche Realität nicht eine solch deutliche Sprache sprechen, könnten auch Schulen hingehen und in der EPh auf dem Schreiben von zwei Klausuren in den Kernfächern und der neu einsetzenden Fremdsprache bestehen...

    Weil es immer wieder ein bisschen Spass macht, zu zeigen, wie der Irrsinn in NRW nie kleiner wird:
    in NRW ist es verboten, nachmittags eine Klassenarbeit oder eine Klausur zu schreiben.
    Jaja, auch Klausuren.
    Also auch den 18jährigen Abiturient*innen ist es nicht zuzumuten, um 15 Uhr eine Klausur zu schreiben.

    Das ist richtig. Die Ausnahme sind Nachschreibtermine (vgl. VV 14.6 zu Abs. 6 APO-GOSt)

    In der Behörde habe ich es auch oft mit verärgerten oder frustrierten Anrufern zu tun. Da höre ich zunächst nur zu, lasse die Menschen ausreden (das führt dann dazu, dass sie zwischendurch fragen, ob ich noch dran wäre) und antworte ihnen dann sachlich auf der Basis der Rechtslage und der Schulpraxis. Manchmal streue ich noch ein, dass ich selbst Vater, Lehrer, Stufenberater oder was auch immer bin, um die Seriosität meiner Aussagen zu untermauern. Das funktioniert meistens sehr gut.

    Als Lehrer war ich immer betont freundlich und höflich (begrüßen vor der Tür, Hand geben, Platz anbieten, fragen, was man für die Eltern tun kann). In den allermeisten Fällen hat das die ursprüngliche Konfliktbereitschaft der Eltern sehr schnell deutlich reduziert. Freundlichkeit und Höflichkeit ist eine Keule, mit der sich jeder, der konfliktfreudig ist oder aufgeregt ist, moralisch ins Abseits stellt, wenn er dies übergeht und lospoltert. Es ist mithin die beste "Waffe", die man als Lehrer verwenden kann - und sie trägt auch ungemein zur Außenwahrnehmung der eigenen Professionalität bei.

    Und auch hier gilt stets: Wisse was Du tust, kenne die Rechtslage und handle danach. So wirst Du nur selten Probleme bekommen.

    Ich würde nie Geld dafür ausgeben, dass ich meinen Beruf ausübe. Wenn etwas anwaltlich zu klären ist, dann soll bitte der Dienstherr einen Anwalt stellen.

    Soweit kommt es noch, dass man zu einer schriftlichen Aussage genötigt wird und sich dann auch noch mit einem Anwalt auf eigene Kosten absichern muss.

    Never ever.

    Ich finde Bolzbolds Vorschlag der Formulierung passend. Abtippen, Deinen Namen einfügen, fertig. Es bezahlt dir niemand, wenn du da noch viel Zeit darauf verwendest.

    Bitten den Grammatikfehler in meinem Briefvorschlag noch ausbessern - ich habe es eben erst bemerkt und verbessert. ErhobenEN, nicht erhoben.

    Update:

    Ich habe mir die Urteilsbegründung bei Juris einmal angesehen.

    Der Mann hat die Tattoos mehrmals freiwillig öffentlich gezeigt. Er ist seitens der Schule darauf hingewiesen worden, diese Tattoos bedeckt zu halten und hat sich wiederholt nicht daran gehalten. Er war im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, somit also auf Widerruf beschäftigt.

    Meiner Wahrnehmung nach handelt es sich um einen "Überzeugungstäter", der trotz der deutlichen Rückmeldungen offenbar nicht einlenken wollte. Dann kann man ihm auch nicht helfen.

    Also wir reden über eine innerschulische Angelegenheit, in der der Schulleiter in seiner Funktion als Dienstvorgesetzter tätig wurde. Wer hier direkt mit dem Anwalt ankommen möchte - und sei es nur in Form einer Beratung - schießt in meinen Augen deutlich übers Ziel hinaus. Solche Konflikte sind doch nun wirklich alltäglich und genauso sollte man sie behandeln - und lösen.

    Der Kommentar in der FAZ beschreibt eine Entwicklung, die ich auch so wahrnehme, bis jetzt aber noch nicht so konkret in Worte fassen konnte.

    Im Grunde haben wir zwei Grenzüberschreitungen. Das eine sind die "unklugen Äußerungen", das andere die "Hexenjagd" und die "mediale Vernichtung" des/der Übertäters/-täterin. Pranger und "Zorn des Volks" hatten wir auch schon im Mittelalter - die (a)sozialen Netzwerke haben dieses Verhalten wiederbelebt.

    Ich frage mich, wie weit es noch bis zur physischen Vernichtung wie im alten Rom oder wie im Film "Running Man" ist.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Mit einem Anwalt bringst Du zusätzliche Eskalation in die Angelegenheit. Der Schulleiter will von Dir eine Aussage haben - die kann recht knapp ausfallen. Wir sind hier nicht vor Gericht - das ist eine typische Auseinandersetzung, wo man erst einmal Druck herausnehmen sollte. Spar Dir das Geld für einen Anwalt aufgrund eines (oder zwei?) gekränkten Egos.

    Sehr geehrter Herr XY,

    zu dem gegen mich erhobenen Vorwurf nehme ich wie folgt Stellung:

    Der Vorwurf der Erpressung ist unzutreffend.
    Mit meiner Aussage habe ich Herrn AB die Rückmeldung gegeben, dass ich seinen Tonfall mir gegenüber im Gespräch am (Datum) als unangemessen erachtet habe. Eine darüber hinausgehende Aussageabsicht lag nicht vor. Meine Notengebung erfolgt auf der Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie der damit übertragenen Verantwortung und Transparenzverpflichtung.

    Mit freundlichen Grüßen
    GHI

    Fertig aus. Mehr gibt es dazu doch wirklich nicht zu sagen, oder?

    Die Schulmail vom 22. April 2021 gab das so vor. Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht eine Präsenzbeschulung bei einer Inzidenz von konstant unter 100. Es ist also damit zu rechnen, dass unsere Ministerin früher oder später auch wieder die Vollpräsenz durchdrücken wird. Das war lange Zeit ihr Dogma. Dafür braucht es nur eine einzige weitere Schulmail - und ich tippe darauf, dass diese Ende Mai / Anfang Juni kommen wird.

    Ihr erinnert Euch aber noch daran, wie diese Aufklärung bei uns vonstatten gegangen ist.

    Erst hat man progressive Denker als Ketzer verbrannt.
    Dann haben sich verschiedene Lager jahrelang gegenseitig die Köpfe eingeschlagen.
    Dann haben sich die Anhänger der Freiheit gegenseitig die Köpfe abgeschlagen, bis ein starker Mann an der Spitze wieder für Ordnung sorgte.
    Auf der anderen Seite des großen Teichs hat man Demokratie zunächst so verstanden, dass nur besitzende weiße Männer Stimmrecht hatten. Allen anderen war es versagt.

    Wie soll nun angesichts der allgegenwärtigen Machtdemonstration des Westens der konservative Islam sich aufklären, ohne dies als Kapitulation vor dem Westen zu begreifen? Und was würde sich effektiv ändern? Der Islam würde nicht mehr den Vorwurf erhalten, Frauen zu unterdrücken. Er bliebe wirtschaftlich und politisch benachteiligt - weil der Westen es so will. Ist der Westen überhaupt für eine Begegnung auf Augenhöhe bereit? Oder freut man sich lediglich darüber, dass das einst ungezogene Kind jetzt endlich artig geworden ist?

    @Pyro 

    Deine Fragen gehen an dem, was ich geschrieben habe, vorbei. Zur Wertigkeit des von Dir genannten Gedankenguts habe ich mich nicht geäußert.

    Worüber ich mich geäußert habe, ist die westliche Anmaßung, über "anerzogene Freiheit" zu sprechen. Damit suggeriert man dem Gegenüber, dass er/sie nur nicht weiß, dass er/sie unfrei ist. Und das fände ich den von mir angeführten jungen Frauen gegenüber anmaßend. Daraus wiederum habe ich die Arroganz des Westens etwas ausgeweitet und mit Beispielen versehen.

    Ja, so kann man sich die Weltgeschichte zurechtlegen. Als Historiker muss ich mich dann aber ausklinken.

    Wenn Du Machtverschiebungen, Länderschacher und weitere historische Entwicklungen als bloße Phänomene begreifen möchtest, dann tu das. Das Phänomen Radikalisierung kennen wir auch aus der Weltgeschichte - es ist weder charakteristisch noch typisch für den Islam. (Und hier suche ich mal beizeiten nach einem geeigneten wissenschaftlichen Werk, das religiöse Freiheit/Unterdrückung Andersgläubiger unter christlicher sowie unter muslimischer Herrschaft vergleicht.)

    Oder geht es am Ende doch nur darum, dass wir die Guten sind und die anderen die Bösen?

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