Beiträge von Bolzbold
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Die effektive Zahl der A15er an Gymnasien - also ohne FachleiterInnen - beträgt in der Regel vier bis sechs. (stv. SL, OK, MK, EK, OV und ggf. noch irgendetwas anderes). Auf ein Kollegium von 60 bis 70 Personen hochgerechnet ergibt sich daraus ein Kegel maximal 10% und weniger.
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Das kann ich nur unterstreichen.
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Sissymaus
Ich habe den Begriff bewusst verwendet und ausschließlich auf mich bezogen. Im Nachhinein würde ich mein Denken von vor viereinhalb Jahren durchaus als karrieregeil bezeichnen.
Wie Du an den weiteren Aussagen siehst, habe ich mich aus dieser Kausalkette karriergeil = keine Familie und/oder unterv* bewusst verabschiedet, weil ich das auch deutlich anders sehe.
Und ja, ich glaube Dir, dass Du das unter einen Hut bringen kannst. Vermutlich können das sogar einige Menschen selbst mit kleinen Kindern ganz gut. Meine Frau konnte und wollte das nicht, ich konnte es nicht und wollte es letztlich dann auch nicht mehr.
Wie ich oben schrieb, möchte ich nach Rückkehr in den Schuldienst meine Arbeit so organisieren, dass genug Zeit für meine Familie bleibt. Vielleicht kriege ich es dann auch gut unter einen Hut. -
So, wie Ihr vielleicht gesehen habt, habe ich die übrige Diskussion ausgelagert. Vielen Dank an die Glückwünsche bisher - das hat mich sehr gefreut.
Ich würde gerne noch ein paar Worte zur Frage der Karriere oder des Privatlebens verlieren.
Es wird an Schulen immer Menschen geben, die ihre Familie oder ihre Karriere an erste Stelle setzen. Wenn es die Karriere ist, kann da Familie im Hintergrund sein, ggf. als Unterstützung. Sie kann auch - gewollt oder ungewollt - fehlen. Solange die Karrieristen sich jedoch mit dem, was sie tun, wohlfühlen, und in dem, was sie tun, gut sind, maße ich mir da kein Urteil an. Lebensentwürfe sind zum Teil beeinflussbar, zum Teil eben nicht.
Ich hatte wirklich großes Glück, meine Frau kennenlernen zu dürfen und mit ihr drei gesunde Kinder haben zu dürfen. Daher war es für mich nicht vorstellbar, dass meine Familie unter meiner temporären Karrieregeilheit leiden sollte.
Wenn andere KollegInnen das für sich anders entscheiden, dann tun sie das. Sie müssen damit leben. -
Die werde ich nutzen.
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Das nenne ich mal eine Threadkaperung...
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DAS waren noch Zeiten...
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Ich bin voll abgeordnet. Bei Teilabordnungen geht das in bestimmten Fällen auch.
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Vielen Dank. Nein, man wird nach zwei Jahren regelbeurteilt. Wenn die dienstliche Beurteilung entsprechend gut ist, wird man befördert. Theoretisch könnte man sich auch auf eine Beförderungsstelle bei Stella bewerben. Diejenigen, die nach A14 befördert werden, tun das mitunter.
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Hier mal zum Einlesen:
Abschlüsse, Prüfungen, Versetzungen und Wiederholungen in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)Weitere Infos gibt es auf
Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10
Und natürlich die Vorgaben der APO-SI ab § 30.
BASS 2020/2021 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de) -
Nach knapp zwei Jahren "Funkstille" zu diesem Thema gibt es heute ein Update.
Ich bin vor ein paar Tagen nun zum Studiendirektor befördert worden, somit also nun A15.Wenn ich die letzten viereinhalb Jahre seit Eröffnung dieses Threads Revue passieren lasse, merke ich, wie viel sich seitdem gedanklich und beruflich verändert hat.
Ich erinnere mich an die anfängliche Verbissenheit, diese Hürde zu nehmen.
Ich erinnere mich an die Frustration in der Schule, als nach und nach klar wurde, dass für mich dort EDEKA war.
Ich erinnere mich an die Erkenntnis, dass A15 nicht das Nonplusultra war.
Ich erinnere mich an die Freude, die ich empfand, als das mit der Abordnung in die Behörde geklappt hat.
Ich erinnere mich an die bis heute andauernde Erleichterung und die Dankbarkeit, dass ich während der Coronapandemie nicht an vorderster Front im Schuldienst sein musste und an die konsequente Trennung zwischen Arbeit und Freizeit.
Und ich erinnere mich an die vielen, vielen Situationen, in denen bestimmte Ereignisse gerade dann eingetreten sind, wenn man zuvor "losgelassen" hatte.Natürlich freue ich mich auch, dass ich dieses "Ziel", das ja keins mehr war, doch erreicht habe. Klingt widersprüchlich, ist es vielleicht auch.
Irgendwann geht es nach dieser Zeit an die Schule zurück - und vermutlich müsste ich jetzt einen neuen Thread starten mit der Überschrift "Warum Schulleitung für mich kein Karriereziel mehr ist" - auf die Gefahr hin, dass ich - ohne das direkt zu verfolgen - dann in fünf Jahren doch dort lande. Dann lasse ich mich aber gerne hier im Forum dafür virtuell steinigen.
(Ich bin jedoch mit meiner Frau verheiratet und meine Kinder stehen an erster Stelle - bei der Verabschiedung meines ersten Schulleiters wurde gesagt, er sei mit der Schule verheiratet gewesen. DAS kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.) -
Vielleicht BolzBold...
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Die §§44-50 gelten zum Teil auch in diesem Schuljahr, zum Teil wurden sie verändert. Eine Fortschreibung der Kursabschlussnoten aus dem ersten Halbjahr wird es nicht mehr geben. Die Änderungsverordnung befindet sich gerade im parlamentarischen Zustimmungsprozess und wird vermutlich am 30. April vom Ausschuss für Schule und Bildung abgesegnet.
Bei Wiederholungen wird es so sein, dass die erste Wiederholung regulär auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Wie dann im Falle einer weiteren notwendigen Wiederholung umgegangen wird, gibt die Änderungsverordnung nicht her. Da die Ministerin sich hier ja deutlich geäußert hat ("Nichtanrechnung"), gehe ich davon aus, dass hier irgendeine Regelung gefunden wird. Daher ist aller Voraussicht nach auch eine zweite Wiederholung möglich. Eine pauschale Nichtanrechnung dieses Schuljahres sieht die Verordnungsänderung nicht vor.
Die Frage ob Versetzung oder Wiederholung ist eine Frage für die Beratungslehrkraft. Angesichts dieses verkorksten Schuljahres würde ich wohl zur Wiederholung raten und im Notfall dann eine zweite Wiederholung beantragen. Bei langfristig Erkrankten ist die Erkrankung auch ein Grund, um die Höchstverweildauer zu verlängern. Hauptziel sollte die Genesung sein, bevor man sich über die Schullaufbahn Gedanken macht - für die Schullaufbahn finden sich in der Regel Lösungen. -
Richtig - zumindest in der Sek I und in der EPh.
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Doch. Die SchülerInnen dürfen beim ersten Mal am Nachschreibetermin einer jeden Klausur teilnehmen - bei weiterer Test- oder Maskenverweigerung gibt es dann ein ungenügend - so die Empfehlung.
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Bei normal vernunftbegabten Menschen mag das in der Tat eine gute Idee sein. Ich könnte mir vorstellen, dass das in diesem Fall wenig erfolgversprechend ist, da dieses Verhalten ja offenbar mittlerweile gut eingeübt ist.
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Wen es interessiert und wer Zeit hat: Gerade läuft der ASB im Livestream. Sehr unterhaltsam...
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Ich schließe mich Fossi an und rege ferner an, sich über die Einstellungsmodalitäten zu informieren. Nach Reisekrankheit wird normalerweise nicht gefragt - daraus wird einem auch später kein Strick gedreht.
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Es kann auch sein, dass man sich beim Datum schlichtweg vertan hat.
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