Ne - nur, dass keine 3 Arbeiten geschrieben werden mussten. Aber danke dir für deine Infos
Für die Sek I gilt der Erlass vom 26. Februar, der ähnliches aussagt, darüber hinaus die Möglichkeit, eine KA durch eine andere Form der Leistungsüberprüfung zu ersetzen.
In der Sek I kann man übrigens auch recht kurzfristig die Anzahl der KA nochmal reduzieren, weil die Anzahl in den Verwaltungsvorschriften geregelt ist. Das geht dann über einen Runderlass. Bei der APO-GOSt geht das nur über eine Änderungsverordnung, die wie gesagt durch den ASB muss.