Ich wurde glücklicherweise noch nicht gestalkt. Da ich aber privat mein Glück gefunden habe, ist es letztlich auch nicht wichtig, ob ich wirklich für die Mütter meiner Schüler interessant sein sollte.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Ich glaube, dass sich in NRW die Fristen für die sichere Rückkehr an die eigene Schule geändert haben.
Innerhalb der letzten zwei oder drei Jahre aus meiner Erfahrung nach nicht.
-
Seltsam, irgendwie hätte ich gedacht, der TE wäre aus NRW gekommen. Egal. Solange die Regelungen in BW ähnlich sind...
...ist meiner Erinnerung nach aber auch eine KMK-Vorgabe. -
Hier wollte sie Schulleitung sie aber mit allen Mitteln nicht. Wenn alle Seiten mitspielen, ist das in der Regel kein Problem.
-
Richtig, war ein Rechenfehler. Das Ergebnis war dennoch unbefriedigend.
@alle
Was den Verlust der Schule angeht:
Ich habe mehrere Telefonate mit der für uns zuständigen BR geführt, als es genau um diese Frage beim Wiedereinstieg meiner Frau ging. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass er keinen Fall kannte, bei dem eine Lehrerin, die nach zwei oder drei Jahren an ihre Schule zurück wollte, dies nicht konnte.
Das führt ggf. dazu, dass dann eine Vertretungskraft gekündigt wird oder Stunden reduzieren muss. Alle Mütter (und natürlich auch Väter) in Teilzeit "belegen" eine volle Stelle. Ab dem Moment, wo sie in Teilzeit gehen, muss das dann durch Vertretungsverträge kompensiert werden, weil die TZ-Kräfte ja theoretisch jederzeit in Vollzeit zurückkehren könnten und daher keine weiteren Planstellen ausgeschrieben werden.
Wenn man rechtzeitig der SL signalisiert, was Sache ist, verliert man nicht seine Schule. -
Hallo Rasentennis,
dass man sich nicht über inhaltliche Dinge austauscht, kann ich verstehen. Hier geht es aber um eine Formalie - und die ist nicht fachspezifisch sondern generell. Daher würde ich in solchen Fällen die Schulleitung fragen.
Ich habe mal die zugänglichen Abiturdokumente durchforstet und die APO-GOSt noch einmal durchgesehen. Es gibt meines Wissens weder eine Verpflichtung noch ein Verbot der Berücksichtigung des Entwurfs. Wenn der Schüler jedoch das Ganze mit "siehe Konzept" markiert, würde ich das werten, aber ggf. im darstellenden Bereich abziehen. Man kann das auch als Verstoß gegen die äußere Form werten und nach § 13 Abs. 2 abwerten. Das liegt aber in Deinem Ermessen. -
Freizeitausgleich heißt im Schuldienst nicht, dass Du mehr freie Tage dadurch bekommst sondern dass Du ggf. im nächsten Schuljahr eine anteilige Stundenreduzierung bei gleichbleibender Besoldung bekommst.
-
Ich komme jetzt in das Alter, wo ich für die Mütter meiner SchülerInnen ggf. interessant werde. Muss ich mir jetzt Sorgen/Gedanken machen...?

-
Das Argument mit der Kompatibilität wäre bei mir in der Entscheidungsfindung ein sehr gewichtiges.
Einstecken - Gerät erkannt - funktioniert. So muss das eigentlich standardmäßig laufen.
Mit IPhone als Handy würde ich dann vermutlich auch zum MacBook greifen. (Habe selbst M$ Produkte bzw. Android.) -
Eine Sache habe ich noch nicht ganz verstanden. Bei der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist, in der ich Bezüge erhalte, mit einberechnet? Also würde ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, wären es eigentlich nur 10, da die 8 Wochen Mutterschutzfrist berücksichtigt werden? Dann wäre die Rückkehr in den Dienst genau am 1. Geburtstag meines Kindes?
Noch einmal vielen Dank für die vielen Informationen
Ich finde es gar nicht einfach, so spezielle Fragen beantwortet zu bekommen. Ich hatte mich auch schon an einige Kolleginnen gewandt, aber bei denen war es auch schon etwas länger her.Die Rückkehr bei 12 Monaten Elternzeit wäre der Tag nach dem ersten Geburtstag Deines Kindes.
Die Mutterschutzfrist wird in der Tat auf die Elternzeit angerechnet.
Besonders fies wird es, wenn Du z.B. aufgrund einer Frühgeburt etc. drei Monate Mutterschutz im Anschluss hast. Dann bleiben neun Monate Elterngeld. Wenn Du ursprünglich auf 24 Monate Elternzeit bei gleichzeitiger Streckung des Elterngeldes gehen wolltest, wird das Elterngeld nur 18 Monate (9+9) hälftig gezahlt und Du sitzt die übrigen sechs Monate auf dem Trockenen. Das sagt einem nur niemand vorher... -
Ich glaube, bei der heutigen Modellvielfalt ist das primär eine Glaubens- denn eine Nutzungsfrage.
Du wirst vermutlich genauso viele Argumente für M$ wie für Appl€ und ebenso dagegen finden. -
Indem man sich dessen bewusst ist und bleibt.
-
Jule
Das stimmt. Ich war ein ums andere Mal überrascht, wie gut manche Gespräche doch gelaufen sind, obwohl ich die Eltern im Vorfeld anders wahrgenommen hatte. -
Das wurde gerade im ASB diskutiert.
-
Unbedingt. Manchmal verrennt man sich sonst. Mitunter stellen sich Dinge ganz anders dar als es zunächst den Anschein hatte. In dieser Situation dann kühlen Kopf bewahrt zu haben und zunächst neutrale Stellen um Rat und Information gebeten zu haben (u.a. schulpsychologischer Dienst), hat mir im Falle eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin, die sich mir diesbezüglich anvertraut hatte, sicherlich einiges an Ärger erspart.
-
Eine Kindeswohlgefährdung muss eine Schule, wenn sie davon Kenntnis erhält, natürlich "bearbeiten". Ich denke, dass hier die Schule aber nicht die primär zuständige Instanz ist sondern das Jugendamt.
-
Ich erinnere mich dunkel daran, dass es dazu irgendeine Vorgabe gab. Ich suche mal, vielleicht werde ich fündig.
-
Es hilft auch dabei zu erkennen, dass der Spielleiter nicht immer ein falsches Spiel treibt, sondern der kommunizierte Spielablauf weitgehend stimmig ist.
Man kann sich dann mehr auf das Spiel konzentrieren, als auf den Frust über blöde Spielregeln

Das ist in der Tat eine sehr wichtige Ergänzung bzw. diese Feststellung macht die andere Hälfte des Problemkomplexes aus.
Interessant dabei ist, dass die Reaktion von KuK auf Spielregen, die ihnen nicht gefallen, nicht immer Einsicht ist sondern dem entspricht, was die SuS oft in solchen Situationen sagen. "Das ist unfair!"... -
kodi
Vollste Zustimmung! Wenn man ein Spiel mitspielen will, empfiehlt sich die Kenntnis der Spielregeln, damit nicht der Spiel- äh Schulleiter oder andere Spieler das Spiel nach ihren Regeln spielen. -
Ich würde zu Kalle aus leidlicher Erfahrung noch ergänzen wollen, dass neben dem frei oder falsch auslegen noch ein deutlicher Anteil das Ganze schlicht ignoriert. In meinem ehemaligen Kollegium würde ich tippen, dass 90% der KuK nicht ein einziges Mal in die ADO - unsere Dienstordnung - geschaut haben.
Da wäre ich fast versucht, die eingangs dargestellte Dummheit durch Ignoranz oder Verdrängen zu ersetzen - oder schlichtweg zu konstatieren, dass auch studierte Menschen dumm sein können. Letztlich nutzt diese Ignoranz ganz oft der Schulleitung, die nämlich mit dem Kollegium dann macht, was sie will. Es gibt ja keinen oder kaum welche, die substantiiert dagegenhalten könnten...
Werbung