Ich würde den Leistungsnachweis wiederholen lassen und die beiden Damen dabei penibel beaufsichtigen. Wenn sich die Nachhilfe so ausgezahlt hat, müsste es ja auch beim zweiten Versuch klappen.
Beiträge von Bolzbold
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Auch bei Eigentum, wenn man nicht selbst baut, muss man wahlweise das nehmen, was an Bad drin ist, oder eben das Geld in die Hand nehmen, um sich das Bad passend zu machen,.
Unsere Bäder bräuchten auch eine Renovierung, obwohl das Haus erst 15 Jahre alt ist. Die Duschkabine haben wir schon ausgetauscht (ca. 2.000 Euro). Wenn jetzt noch ordentliche WC-Keramik eingebaut würde, sind wir nochmal bei 1.300 Euro inkl. Einbau für zwei "Schüsseln". Würde man jetzt hochwertige Badmöbel, eine freistehende Badewanne, einen opulenten Spiegel etc. nehmen, wären wir auch schnell bei 10.000 Tacken. Das sehe ich dann aber wiederum nicht ein. Schlicht, funktional, aber dennoch anschaubar. Ein neues Waschbecken wäre in der Tat mal notwendig - und eine neue Armatur - also sicherlich nochmal 500-1.000 Euro. Neben der Küche kann man für ein Bad locker mittlere fünfstellige Beträge ausgeben, wenn man denn kann und/oder will. Muss aber nicht sein. -
Sissymaus
Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist aber doch der springende Punkt. Mein privates Gerät kann ich zu Unterrichtszwecken so oder so einsetzen - das stand ja auch nie zur Debatte. Aber es kann nicht Sinn der Sache sein, das Kinderspielzeug zur Datenverarbeitung und das private Gerät für den Rest zu verwenden. Und so ganz ohne Datenverarbeitung geht es ja dann doch nicht. -
@ O. Meier
Im Endeffekt wurschtelt sich jeder durch und versucht, seine Arbeit dadurch halbwegs gut zu machen. Jammern tut man nur, wenn es dazu ein Forum gibt... -
Politischen Geländegewinn hat sie sich dabei gedacht. Allerdings wird das sowas von nach hinten losgehen.
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Wenn man die privat genutzten Geräte herausrechnet, ist es in der Tat auf dem Papier keine Verschlechterung. Es wird aber definitiv zu einer Verschlechterung meiner Arbeit führen, falls ich exklusiv mit dem Dienstgerät arbeiten soll und ggf. dann auch werde.
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Valerianus
Dann stellen die drei olle Rechner irgendwo im Lehrerzimmer auf und weisen darauf hin, dass die Noteneingabe etc. künftig über diese Geräte zu erfolgen hat.
Es ist schon grotesk, wie blind bzw. verblendet Bildungspolitikerinnen sind... -
Ich fürchte, wenn die Kommunen die Schulen mit Dienstgeräten ausstatten, wird man zwangsbeglückt. Ein Paket, das vor dem Haus abgestellt wird und vom Hausbesitzer, für den es bestimmt war, nicht geöffnet wird, gilt ja trotzdem als zugestellt.
Andererseits, FALLS diese Lücke bliebe, wäre das wieder eine Möglichkeit, das System mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.... -
Leider wird es wohl nicht möglich sein, ein zur Verfügung gestelltes Dienstgerät abzulehnen, um mit seinen eigenen Geräten weiterzuarbeiten.
*seufz* -
Basierend auf dem Betrag, für den die Geräte angeschafft werden sollen, freue ich mich nach Rückkehr in den aktiven Schuldienst darauf, mit einem Kinderspielzeug arbeiten zu dürfen...
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Damit wird sichergestellt, dass nur der Besitzer des Telefons mit der Nummer, an die dieser Code geschickt wurde, Zugang zu dem Gerät hat.
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@ O. Meier
Ja, einige Schulen haben den Erlass wie die Schulmails leider genau SO verstanden. Das ist mehr als unglücklich, -
Es ist aus meiner Sicht Aufgabe der Schulleitung, hier im Sek I Bereich klare und einheitliche Regelungen zu finden. Weder die Schulmail noch der Erlass vom 13.11.2020 waren als "Ermunterung" gedacht, um jeden Preis Klausuren zu schreiben.
Was die Vorausplanung angeht: Wundert Dich das? Ja, man hat junge Menschen in die Schulen gepfercht, weil man es als "alternativlos" erachtet hat und kein Alternativkonzept hatte - und offenbar auch nicht entwickelt hat. Ma hat sich sehenden Auges verzockt. Auf FB war vor einiger Zeit ein Tweet verlinkt, der sinngemäß lautete: "Herr Laschet, wieviele Menschen müssen noch sterben, damit Sie Kanzler werden können?"
Natürlich ist das äußerst überspitzt und im Kern bösartig, aber auch ich konnte mich auf Dauer des Gedankens nicht erwehren, wieviel von dem, was hier passiert bzw. nicht passiert, eben diesen Ambitionen geschuldet ist. -
O. Meier
Das kannst Du nicht per Erlass regeln. Hierfür wäre eine Verordnungsänderung wie im Sommer notwendig, die aber mindestens durch den ASB müsste, wenn nicht sogar durchs Plenum. Insofern wird das in der GOSt ja auch nicht den KollegInnen der Popelsfächer überlassen, da die Klausuren von der Oberstufenleitung geplant werden. -
Markus Das lese ich anders. Die gleichen Regeln bezieht sich meiner Lesart nach auch auf Klausuren - auch wenn die Ansetzung an diesen Terminen sicherlich nicht sonderlich günstig erscheint.
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markus20 Ich arbeite gegenwärtig nicht an der Front und bin froh darüber. Meine derzeitige Tätigkeit erfordert aber, entsprechend informiert zu sein.
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Ich glaube, das "Problem" ist weniger die Meinung an sich als ihr normativer Charakter.
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Die formale Aufhebung der Präsenzpflicht mit der von der Kanzlerin intendierten Wirkung, dass nur noch notbetreut werden soll, ist bei vielen Eltern aber noch nicht angekommen. Logistisch wirkt es zunächst einfacher, die Kinder zur Schule gehen zu lassen - es ändert sich ja so nichts.
Gleichwoh umgeht man hier dann die zig Ausnahmeregeln bei der Gewährung der Notbetreuung. Verwaltungstechnisch ist das also durchaus sinnvoll - aber die tatsächlichen Auswirkungen dürften, nun ja, anders sein. -
Meinen kann man viel. Erfahrung haben ebenso. Aber wissen und entscheiden, bei welchen Kindern es möglich ist, sie mehrere Stunden alleine zu lassen, kann man nur als Vater oder Mutter des jeweiligen Kindes. Dieses "man muss" oder "nur so geht es" stammt aus einer Zeit, die gottlob lange vorbei ist. Aber beim Thema Kinder scheint die Rolle des Außenstehenden kombiniert mit der Rolle des Lehrers die Vehemenz der Meinung zu potenzieren.
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In der Sekundarstufe I sind keine Laufbahnen zu sichern; aber die Änderung des Erlasses, dass die Zeugnisausgabe für 1-EF nicht am 29.01., sondern am 05.02. erfolgt, also alles um eine Woche nach hinten verschiebt, hätte eine einfache, aber wirkungsvolle Entlastung aller Beteiligter (Schüler wie Lehrkräfte) bedeutet. Aber vielleicht ist das zu einfach gedacht...
Das kann ja alles noch kommen. Ein Erlass wird in der Regel von der Fachebene erstellt. Falls man das als notwendig erachtet, wird das sicherlich nachgeschoben.
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