Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit in Elternzeit...

  • Liebe Jazzy,

    bei mir war es so, dass der Antrag auf vorzeitige Rückkehr in Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, bzw. erst zu Schuljahresbeginn durchging. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit angegeben, da ich nicht wusste, was sich mit Kinderbetreuung ergibt. Als wir dann einen KiTa-Platz hatten (im Nov), wollte ich zum Halbjahr wiederkommen, was vom RP abgelehnt wurde. Zu Beginn des neuen Schuljahres im September ging es dann aber.

  • Ich glaube, dass sich in NRW die Fristen für die sichere Rückkehr an die eigene Schule geändert haben.

  • Und wenn du beim 2. Kind den größeren Anteil an EG haben willst oder er eh viel mehr verdient, einfach mal durchrechnen, ob es sich lohnt die Steuerklasse zu wechseln. Ich bin mit der 2. Schwangerschaft und Steuerklasse 3 gewechselt und hab dann 1980€ EG bekommen solange der größere noch 2 war. Mein Mann dann aber entsprechend weniger, da der ja Steuerklasse 5 hatte. Haben nach der Geburt in 4/4 zurück gewechselt.

    Das heißt, du hast den Höchstsatz plus die 10% für das zweite Kind erhalten. Vie viel Prozent hast du dann zwischendurch gearbeitet?

  • Das heißt, du hast den Höchstsatz plus die 10% für das zweite Kind erhalten. Vie viel Prozent hast du dann zwischendurch gearbeitet?

    Ich habe meine ich 5 Monate mit 16 Stunden und 7 Monate mit 18 Stunden gehabt. (Von den 25,5 und war A13+ Stufe 6 glaube ich)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Guten Morgen!


    Ich habe mir gerade noch einmal den Antrag auf Elterngeld angesehen. Ich finde dort nur die Option, dass ich nicht arbeite, oder dass ich arbeite. Wenn ich aber nun ein Jahr in Elternzeit nicht arbeiten möchte und erst im zweiten Jahr in Teilzeit einsteige, sehe ich dafür keine Option. Hier mal ein Auszug:



    Muss ich dafür gleichzeitig einen separaten Teilzeitantrag stellen? Wenn ich nun das zweite Feld ausfülle, würde man mich ja direkt nach dem Mutterschutz wieder einsetzen, oder?

    Edit: Oder stelle ich direkt zwei Anträge? Einen über ein Jahr nach dem Mutterschutz und einen für in einem Jahr im Anschluss an Elternzeit?


    Ich habe den 30.07. als Wiedereinstieg angegeben. Wenn ich nach den Ferien arbeiten soll, muss ich mich schließlich auch vorbereiten und an den Konferenzen in der letzten Ferienwoche teilnehmen. Das fällt doch nicht unter die Kategorie "Ferien können nicht ausgespart werden", oder? (Ist bisher alles noch Fiktion)

  • Ist das der Antrag fürs Elterngeld oder für Elternzeit, beides hat ja nichts miteinander zu tun.


    Guck, dass du in Lebensmonaten bleibst, sprich ist das Kind am 22.3. geboren gehst du ab z.B. 22.6. wieder, damit das mit dem Elterngeld passt, denn das wird immer in Lebensmonaten gezahlt und dann kann dir auch niemand mit den Ferien war.


    Und ich würde einfach bei der 2. Zeile das dahinter schreiben ab wann. Ist mal wieder so ein Antrag für die Tonne, zumal du das ja eh nach dem Gesetz formlos machen darfst und es keinen Antrag gibt, sondern nur eine Anmeldung.

  • Entschuldige, Korrektur: Es ist der Antrag auf Elternzeit.


    Okay, also wenn die Kurze am 15. geboren wird, steige ich auch am 15. wieder ein.


    Edit: Habe noch einmal auf der Seite der BezReg geschaut. Ganz genau heißt der Antrag: Antrag auf Elternzeit -Teilzeit in der Elternzeit

  • Sage ich ja, für die Tonne, denn du stellst keinen Antrag auf Elternzeit, sondern meldest die nur an, lediglich Teilzeit muss man beantragen. Kriegt Berlin aber auch nicht hin, ich habe erstmal ganz viel auf dem Formular, gestrichen, korrigiert usw. waren sie sicher echt begeistert, aber wenn nicht mal die Gesetzesgrundlagen stimmen, sondern da immer noch sich aufs BErzG bezogen wird, obwohl es längst das BEEG ist, dann kann ich das nicht so ausfüllen!


    Wie gesagt, ich würde das in der 2. Zeile einfach hinter schreiben, wenn sie zu blöd sind ordentliche Formulare zu erstellen.

  • Ich klinke mich Mal hier ein und hoffe das ist in Ordnung.

    Weiß jemand wie das mit dem Partnerschaftsbonus funktioniert?

    Wir planen gerade, dass ich 14 Monate Zuhause bin (2 Monate dann ohne Elterngeld), danach würde ich gerne zum Halbjahr mit Teilzeit (25 Stunden) in Elternzeit wieder anfangen. Kann ich ab da dann auch den Partnerschaftsbonus Anspruch nehmen, wenn mein Partner auf 30 Stunden reduziert? Oder muss das irgendwie zusammenhängend sein?

  • Wir planen gerade, dass ich 14 Monate Zuhause bin (2 Monate dann ohne Elterngeld), danach würde ich gerne zum Halbjahr mit Teilzeit (25 Stunden) in Elternzeit wieder anfangen. Kann ich ab da dann auch den Partnerschaftsbonus Anspruch nehmen, wenn mein Partner auf 30 Stunden reduziert?

    Wenn ihr beide zwischen 62,5 und75% arbeitet, gleichzeitig, dann stehen euch beiden 4 Monate zu, die müssen spätestens mit dem 15. LM beginnen und müssen ab da zusammenhängend sein (alles nach dem 14. LM muss zusammenhängend sein). Nimmt dein Partner vorher irgendwann die Partnermonate? Wenn er z.B. die in 13+14 nimmt, dann würde das eh als zusammenhängend zählen, sonst kannst du dir ja auch immer noch überlegen, ob du die MOnate 11-14 als ElterngeldPlusmonate nimmst, dann hast du keinen Monat ohne Geld und das ist auch alles zusammenhängend.

  • Danke für die schnelle Antwort. :rose:

    Ich kann mir momentan nicht vorstellen vor dem 1. Geburtstag wieder einzusteigen, deswegen sagt mir das Elterngeld Plus nicht so zu. Partner würde die Partnermonate wahrscheinlich gleich am Anfang nehmen. Die zwei Monate ohne Elterngeld zu überbrücken wäre kein Problem. Wir waren nur drüber gestolpert, ob wir unter den Bedingungen überhaupt Kandidaten für den Partnerschaftsbonus wären.

    Die Elterngeldstelle hat nämlich wegen Corona immer noch geschlossen...

  • Ich kann mir momentan nicht vorstellen vor dem 1. Geburtstag wieder einzusteigen, deswegen sagt mir das Elterngeld Plus nicht so zu.

    Aber ElterngeldPlus heißt doch nicht, dass du deswegen Arbeiten musst, du kannst auch ElterngeldPlus ohne Arbeiten bekommen, ist dann einfach nur die Hälfte des Betrages, also nicht anders, als wenn du es dir selber einteilst, nur das du dann mit durchgängig auf der sicheren Seite bist.

  • Dann musst du nur klären ob und wie du 4 Monate auf diese Stunden kommst.

    Ich hatte da recht Glück. Bin im März eingestiegen und hab dann bis zum Sommer 17/25,5 gemacht und ab Sommer hätte ich dann einfach die Stundenzahl ändern können.

    Wenn du TZ in EZ machst musst du halt abklären ob das mit den Stunden hinhaut, daher hab ich meine EZ dann beendet.


    Ps: Bei mir war das nicht so ergiebig, da ich wegen des Geschwisterkindes vorher nur etwas mehr gearbeitet habe, aber so gab es immerhin das Minimum: 150€.

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  • Sie können dir die tagegenaue Rückkehr nicht verweigern, in der Praxis geht die Rückkehr aus der Elternzeit zumindest hier in Bayern dann aber gerne mit einer Abordnung oder Versetzung einher, da du ja nicht davon ausgehen kannst, dass ausgerechnet am 23.11. (fiktives Datum) an deiner Schule Bedarf ist.

    Darf ich fragen, wo ich diese Info schriftlich finde?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • @Milk&Sogar: https://www.km.bayern.de/downl…Vaw3uaZ0yUzzjxx_AFii2dmT3

    Wenn du aus der Elternzeit zurückkehren willst, musst du dieses Formular ausfüllen und 12 Schulen als Wunschschule angeben. Schon daran sieht man, dass man kein Anrecht auf die frühere Schule hat. Man kann aber ankreuzen, dass man in Elternzeit bleiben will, wenn es nicht mit einer der Schulen klappt.

    Zum Schuljahresbeginn planen es die meisten Schulen dann schon so hin, dass es Bedarf gibt und man an die alte Schule zurückkehren kann. Wer aber tagegenau zum 24.4. oder so aufschlägt, für den ist das oft nicht so einfach. Da kommt man im Zweifelsfall dann halt dahin, wo man gebraucht wird (an meiner Schule jetzt vor kurzem erst wieder erlebt).

  • Moin!


    Lange ist es her, inzwischen bin ich vielleicht etwas klüger ;)


    Ich habe mich noch mit einer Kollegin ausgetauscht, die etwas weiter als ich ist mit ihrem zweiten Kind. Auch die zuständige Dame bei der BezReg wirkt sehr familienfreundlich.

    Es gibt tatsächlich keinen Antrag, bei dem ich angeben kann, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit in EZ möchte. Ich muss erst einen Antrag für ein Jahr EZ stellen. Dann fragt die BezReg nach einer gewissen Zeit nach, wie es nach der EZ weitergeht. Dann stelle ich den Antrag auf Verlängerung der EZ mit Teilzeit. Laut der zuständigen Dame sei es ja als Mutter auch schwierig, so etwas vorab zu planen, weswegen hier ganz flexibel gearbeitet wird. Den rechtlichen Anspruch auf meine alte Schule habe ich tatsächlich nur, wenn ich am ersten Geburtstag meines Kindes wiederkomme. Meine SL möchte mich auf jeden Fall wiederhaben, weswegen ich mir darum nun erst mal keine Gedanken mache.

    Also fülle ich nun ganz entspannt den Antrag für ein Jahr aus und trage nur noch irgendwann das Geburtsdatum ein. Es fühlt sich gut an, nicht jetzt entscheiden zu müssen, wann ich wieder einsteige.

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