Beiträge von Bolzbold

    Weil es einige Lehrer OHNE Klassenleitung und ebenso vielen Stunden Teilzeit, wie ich sie habe, gibt. Und da finde ich das immer unfair.Denn es sind mehrere Stunden Mehrarbeit pro Woche, durchgängig, das ganze Jahr. Zu Zeugnis- bzw Lernentwicklungsgesprächszeiten dann extrem viele mehr (das dürfte dann die Ferien mit abdecken).
    PS An meiner alten Förderschule hatte eine Kollegin mit 8 Stunden Klassenleitung.

    Es ist Aufgabe der Schulleitung und des Lehrerrats, hier für eine gleichmäßige Belastung aller KollegInnen zu sorgen.

    Zitat


    Es ist geklärt, dass als letzter Tag der mündlichen Prüfung P5 der letzte zentral festgelegte Tag P5 gilt - und nicht, wie an vielen Schulen durchgeführt, der letzte schulinterne Prüfungstag - auch das regelt der Erlass zweifelfrei.

    So der niedersächsische Philologenverband.

    Diese Bewegung wird sich immer den Vorwurf des Trittbrettfahrens und Opportunismus gefallen lassen müssen, solange die AktivistInnen wie jeder andere auch alle zwei Jahre ihre digitalen Endgeräte austauschen und so wie andere auch bei den Textildiscountern regelmäßig weiter ihre Klamotten shoppen. Demonstrieren ist eine Sache - seine Lebensweise danach konsequent auszurichten eine andere. Es ist nun an der Zeit, dass die DemonstrantInnen beweisen, ob sie gemäß ihrer Forderungen handeln und leben oder ob sie nicht nur Heuchler sind mit dem Anspruch moralischer Überlegenheit, weil es gerade "in" ist.

    Naja, die Verordnungen könnten längst kostenlos im Netz sein.

    Und @Digitalverweigerer: wir unterhalten uns ja alle gerade nicht mitm Schreibtelegrafen, aber jeder hat offenbar eine eigene (verschiebbare) Grenze, was er/sie für sinnvoll hält. Und so lange eine Technik anfällig/ miteinander inkompatibel oder sonstwie unbrauchbar ist, nutze ich zumindest das, was funktioniert. Schont Nerven.

    Sind sie doch.

    Wenn eine Schule so viel Vertretungsunterricht aufbrummen kann, ist das auch ein Versagen der Lehrerkonferenz.

    Die ADO besagt dazu:

    Zitat


    § 13

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Ein Kollegium, das sich hier nicht wehrt bzw. nicht über seine Vertreter an die Schulleitung herantritt, wenn zuvor Gespräche mit dem Vertretungsplaner nicht gefruchtet haben, trägt m.E. eine Mitverantwortung an der Misere.

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