Beiträge von Bolzbold


    Die Kernaussage der Fachleiterin ist letztlich: "Fangen Sie in einem UB, bei dem ich Sie bewerte, nie eine Stunde so an. Das will ich nicht sehen."
    Ergo: Wenn Du meinst, dass das ansonsten sinnvoll sein kann, machst Du es. Nur eben nie im UB. Taktisch vorgehen und solche Aussagen nicht überbewerten.

    Die vorgegebene Wortzahl im Zentralabitur bei einer Klausur von 270 Minuten (ohne Auswahlzeit) beträgt im LK bis zu 1000 Wörter plus bis zu 600 Wörter im Sprachmittlungsbereich. Nun sind wir aber in einem Grundkurs der EF mit einem Drittel der Bearbeitungszeit. Sinnvollerweise sollte man dann auch nicht mehr als ein Drittel dieser Werte für die Klausuraufgaben ansetzen - je nach Schwierigkeitsgrad des Textes und der zu überprüfenden Teilaspekte bei Textverständnis und Analyse. Die Einschätzung der Fachberaterin trifft also zu.

    Es war vor der Verlängerung der Bearbeitungszeit bei maximal erlaubten halb so langen Texten (im LK!) auch heftig, etwas Geeignetes zu finden, ohne den Ausgangstext sprachlich und inhaltlich zu entstellen.

    Das mag in den Augen einger anderer User nicht salonfähig sein, aber es ist eine sachlich und für Bundesländer mit entsprechender Dienstordnung rechtlich korrekte Darstellung.
    Der Kausalzusammenhang Klassenfahrt = Mehrarbeit lässt sich durch einen Blick in die Dienstordnung entweder erhärten oder - wie in den meisten Fällen - eben nicht erhärten sondern faktisch entkräften.

    Wir wussten (oder hätten wissen können) alle vorher, worauf wir uns einlassen. Hinterher zu heulen oder mit "ich habe doch nie das Beamtenrecht oder das Dienstrecht gelesen - wo denkst Du hin?" sein eigenes Unvermögen auf andere abzuwälzen wirkt wenig souverän.

    Die Begrifflichkeit finde ich im Übrigen auch interessant.
    Ich habe nämlich letztens auch gesehen, dass man bei einem (regulär studierten und abgeschlossenen) Erweiterungsfach "nur" die Unterrichtserlaubnis erhält. Woher weiß man, was man eigentlich hat und was man ggf. nachbeantragen kann? (Ich habe ein Erweiterungsfach aus einem anderen Bundesland und überhaupt in diesem Erweiterungsfach mein 2. Staatsexamen gemacht...) und ich werde dieses Jahr nicht zum ersten Mal in meinem anderen Erweiterungsfach im Abitur prüfen. Bisher hatte ich mir nie Gedanken darüber gemacht, dass ich nicht die volle Fakultas hätte...


    Ich habe 2004 die Erweiterungsprüfung zwei Wochen vor meinem 2. StEx. bestanden und auf dem Examenszeugnis die Lehrbefähigung (sic!) für das Erweiterungsfach bescheinigt bekommen. Damit bin ich in diesem Fach uneingeschränkt einsetzbar. Ob das daran lag, dass man das vor dem 2. StEx. gemacht hat oder ob sich die Regelung seitdem geändert hat, weiß ich nicht (und bin gerade zu faul zum recherchieren.)

    Dass Du in Deinem Erweiterungsfach prüfst, kann ja theoretisch auch mit regelmäßig beantragter Ausnahmegenehmigung sein, wenn Du "nur" die Unterrichtserlaubnis hast. Vom formalen Prozedere des Beantragens und der Genehmigung bekommst Du dann ja nichts mit.

    Ersetze Automobilindustrie mit Flüchtlingen und Bildungswesen mit einheimischem Prekariat oder der prekariatsgefährdeten unteren Mittelschicht. Der Populismus macht offenbar auch vor gebildeten Menschen nicht halt.

    Gegenwärtig ist es in NRW auch noch so, dass Lehrkräfte mit Zertifikatskursen eine so genannte "unbefristete Unterrichtserlaubnis" erhalten, womit sie im Falle von Sek II Zertifikatskursen nicht automatisch im Abitur prüfen dürfen und damit auch nicht automatisch in der Q-Phase als Lehrkraft einsetzbar sind. Das muss in jedem Einzelfall bei den Bezirksregierungen rechtzeitig beantragt werden.

    Regel Nr. 1 für den Fronteinsatz:
    Lasse Dich nie auf einen offenen Machtkampf mit Schülern ein, wenn sie ihre Publikum um sich herum versammelt haben, wenn Du nicht vorher über entsprechende Autorität in der Lerngruppe verfügst. Das kannst Du nur verlieren.

    Schüler, die zu spät kommen, zu anderen Lehrkräften zu schicken, halte ich ebenfalls für keine sonderlich souveräne Reaktion, es sei denn, das ist ein gängiges Prozedere.

    Ansonsten würde ich dem "halt die Fr..." keine zu große Bedeutung beimessen. Das kann passieren, sollte aber natürlich die Ausnahme bleiben. Lerne daraus, dass Du Dich nicht mehr provozieren lassen wirst. Wenn Dir das gelingt, wirst Du auch in solchen Situationen weniger Schwierigkeiten bekommen.

    Ich kann nur empfehlen, hier rechtzeitig selbst aktiv zu werden, um dann nicht kurz vor knapp einer Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung ausgesetzt zu sein, die für einen selbst ungünstig ist. Man kann auch im Schulministerium im Referat 224 (Ersatzschulen) nachfragen und sich dann ggf. weiterverbinden lassen, falls die MitarbeiterInnen dort nicht weiterhelfen können.
    Unabhängig davon würde ich kontakt zur BR aufnehmen - vorzugsweise zur Personalstelle und zum zuständigen schulfachlichen Dezernenten der Schulform der Kommune/des Kreises, wo man eingesetzt werden möchte, um die konkreten Möglichkeiten auszuloten.

    Einige von Euch sehen das Grundproblem nicht. Jede Lehrkraft belegt formal eine volle Stelle. Geht diese Lehrkraft nun in Teilzeit, stehen der Schule bzw. der BR weniger Stunden zur Verfügung - aufgrund des Stellenschlüssels kann dafür aber keine weitere Stelle geschaffen bzw. ausgeschrieben werden, weil die Teilzeitkraft theoretisch auch wieder die Stunden erhöhen könnte. Dann hätte man einen Stellenüberhang. Stellenüberhänge führen dann zu Versetzungen oder (Teil)Abordnungen.
    Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

    Die oben zitierte Passage sagt doch alles.

    Kurzfristig anberaumte Termine müssen nicht wahrgenommen werden, wenn familiäre Belange entgegenstehen. Dann muss man das ggf. ein paar Mal ausfechten. Schulleitungen gehen soweit, wie man sie lässt. Und TeilzeitkollegInnen beschweren sich entsprechend dann regelmäßig in Foren wie diesen, anstatt sich über ihre Rechte zu informieren und entsprechend zu handeln.

    Teilzeitkräfte müssen nicht immer und überall parat stehen. Wenn Du für den Tag X keine Kinderbetreuung hast, stell den Schulleiter vor die Wahl, dass Du wahlweise nicht kommst oder das Kind mitbringst. Letzteres haben einige an meiner alten Schule bei wichtigen Konferenzen gemacht. Führung bedeutet übrigens nicht nur sagen, was andere zu tun haben und alle(s) immer überall unter Kontrolle zu haben. Gute Führung macht auch aus, dass man weiß, wann man auf Dinge - in diesem Fall Anwesenheit von Teilzeitkräften - bestehen muss und wann nicht. Das Ganze scheint komischerweise oft ein reines Machtspiel zu sein. Wieso eigentlich?

    Ich bin ob der Auskunft der Beihilfestelle auch sehr erstaunt. Andererseits habe ich es schon erlebt, dass ich denen ihre eigene Beihilfeverordnung erläutern musste, weil sie etwas nicht übernehmen wollten bzw. glaubten, das nicht zu müssen.
    Ggf. bezieht sich das auch auf die Angaben beim Amtsarzt. Wenn ich eine entsprechende Hyposensibilisierung mache, kann ich im Fragebogen schlecht angeben, dass ich nichts habe.

    Das kommt neben den genannten Faktoren auch darauf an, wie viel Zeit effektiv für Unterrichtsvorbereitung noch bleibt. Wenn die Woche von Terminen, Klausurkorrekturen und sonstigen Zusatzveranstaltungen vollgepackt ist, dann war es bei mir immer die Unterrichtsvorbereitung, die zuerst über Bord gegangen ist. Natürlich geht das nur, wenn man einen entsprechenden Fundus hat, Erfahrung hat und auch mal schlichten "Lehrwerkunterricht" macht.
    Aufwändige Vorbereitung inklusive entsprechender Materialerstellung habe ich auch regelmäßig gemacht - gerade dann, wenn ich neue Ideen hatte und neue Dinge ausprobieren wollte. Das geht aber eben nur, wenn auch neben den ganzen anderen Dingen Zeit bleibt.

    Also man KANN dort durchaus ein Komma setzen, allerdings wäre der Sinn des Satzes dann komplett anders.

    Dass Du mehr Kommafehler zu dem Zeitpunkt machst, als Du dachtest - also im Gegensatz zur Situation, wenn Du nicht dachtest - wäre zumindest eine interessante Erkenntnis.
    :D

    Das setzt voraus, dass zum fraglichen Zeitpunkt eingestellt wird und dass man keinen überlaufenen Seminarort angegeben hat oder aber dass man über entsprechend viele Sozialpunkte verfügt. Und selbst das ist alles keine Garantie dafür, dass es klappt.

    Die Anforderung von Schulen klappt jedoch nur dann, wenn Du dem entsprechenden ZfSL, zu dem die Schule gehört, zugeordnet wirst. Ansonsten hat die Schule da nur wenig Mitsprachemöglichkeit.
    In Zeiten des Lehrermangels im GS-Bereich wird angesichts der Aussicht, Lehramtsanwärter zu bekommen, die ein Jahr lang bedarfsdeckenden Unterricht erteilen und so die Kollegien nominell entlasten, vermutlich keine Rücksicht auf persönliche Präferenzen der Schulen oder der Lehramtsanwärter genommen.

    Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sind doch die drei Hauptfächer an den Grundschulen. Damit wärst Du an jeder Grundschule einsetzbar bzw. ausbildbar. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fächern an allen Grundschulen Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die auch in diesen Fächern ausbilden können. Ob sie diese Fächer selbst im Ref. hatten, ist dabei unerheblich.

    Was die Vertretungsstelle und das "Anfordern" durch die Schule betrifft, so ist das weder eine Garantie noch ein Automatismus.

    Du sollst Dich ja für eventuellen Vertretungsunterricht bereit halten. Wenn dadurch aufgrund anderer Verpflichtungen kein Praktikumsbesuch möglich ist, dann liegt das in der Verantwortung der Schulleitung. Das würde ich auf der nächsten Lehrerkonferenz einmal thematisieren. Durch das Praktikum werden ja einige Kollegen "freigesetzt" - da müsste bei Euch schon extremst der Busch brennen, wenn die sich jetzt alle für Vertretungsunterricht bereitzuhalten haben, weil zu erwarten wäre, dass sie auch allesamt eingesetzt werden.

    Andererseits: Wenn ich nur eine 45-Minuten-Freistunde durch das Praktikum habe, kann ich in der Regel in dieser Zeit auch keinen Praktikumsbesuch machen. Bei uns ist (bzw. in meinem Fall war) das so geregelt, dass wir die Besuche beim Vertretungsteam angezeigt haben und dann in der Regel vom Vertretungsunterricht ausgenommen waren - besondere Umstände natürlich ausgenommen.

    Deine Schulleitung macht sich bzw. Euch durch diese "Machtdemonstration" das Leben unnötig schwer.

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