Gern geschehen. Bislang hat sich das auch noch kein älterer Schüler bei mir getraut. Ich erinnere mich allerdings daran, dass eine Oberstufenschülerin mir mal eine auf den Oberarm verpasst hat als Reaktion auf eine Wortkabbelei. Ich kam gerade frisch aus dem Ref. und habe das durchgehen lassen, da es keine aggressive Gewalt war, wobei ich der jungen Dame schon gesagt habe, dass das nicht geht. Bei übermütigen Fünftklässlern kam das ganz selten auch mal vor, das ließ sich aber durch eine klare Ansage regeln.
Am Gymnasium kommt so etwas vermutlich ohnehin relativ selten vor - oder ich hatte bislang immer mit sehr friedlichen Schülern zu tun. An Prügeleien unter Schülern kann ich mich ad hoc auch nur bei zwei Fällen in 14 Jahren erinnern...
Beiträge von Bolzbold
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Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt. Der Schüler ist bist zur Entscheidung nicht zum Unterricht in der nächsthöheren Klasse zugelassen. Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen. Wenn der Widerspruch positiv für den Schüler ausfällt, wie kann die Schule am besten auf den Entscheid aus Arnsberg reagieren?
Das werden die Arnsberger der Schule dann schon mitteilen.
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Ich würde einen Schritt weitergehen:
Eine Schulleitung, die nach einer solchen Attacke eines Schülers gegen eine Lehrkraft nicht umgehend handelt, verletzt elementare Dienstpflichten. Dies sollte zunächst der Schulleitung selbst und anschließend der Bezirksregierung mitgeteilt werden, weil wir hier von fundamentalen Grundsätzen des Dienstverhältnisses zwischen BR, SL und der Lehrkraft reden.
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Liebe Kollegen und Kolleginnen,
seid meinem letzten Beitrag, ist einige Zeit vergangen. Nun zum „update“ .Die Widerspruchskonferenz fand in der zweiten Schulwoche statt. Wie es zu erwarten war, hat sich die betreffende Kollegin geweigert, die Note zu ändern und es wurde an die nächste höhrere Behörde weitergeleitet. Wie ich nun erfahren habe, hat man dem betreffenden Schüler als Widerspruchsführer, keinen Bescheid über die Widerspruchskonferenz zukommen lassen. Er habe im Sekretariat nachgefragt und die haben ihm mitgeteilt, dass die Verfahrensbeteiligten nochmals informiert werden. Die Fachbereichsleitung hat auch auf die E-Mail des Schülers nicht geantwortet.
Der Schüler hat sich nun anwaltlich vertreten lassen und vor zwei Wochen ging das Schreiben in der Schule ein . Auf das Schreiben haben bisher weder die Schulleitung noch die Fachbereichsleitung geantwortet.
Meine Frage die daraus resultiert ist, ob dies einen weiteren Verfahrensfehler(Formfehler ) darstellt oder nicht.Danke im voraus für eure Antworten
Ein schönes Wochenende euch allen.
Lg glee
Erst einmal danke für das Update.
Hat sich die Kollegin "geweigert" oder konnte sie ihre Note gut begründen?
Die Weiterleitung an die BR erfolgt im Falle der Nicht-Abhilfe des Widerspruchs.Was die anwaltliche Beratung angeht, so sollte der Schüler erst einmal das Ergebnis der Bearbeitung seitens der Bezirksregierung abwarten. Sollte die BR dem Widerspruch ebenfalls nicht abhelfen können, bleibt in der Tat nur noch der Klageweg. Aber auch hier würde ein Gericht nur das Zustandekommen der Note überprüfen, nicht die Note selbst. Das haben ja zahlreiche VGs in der Vergangenheit im Tenor jeweils ausdrücklich festgestellt.
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Ich würde noch einen Schritt weitergehen als Mikael.
Das Schulministerium in NRW hat meines Erachtens durchaus rechtssichere Vorgaben gemacht - nur halten sich die Lehrkräfte zum Teil nicht daran oder haben wie so oft keine Kenntnis davon. -
Nur Text lässt sich oft per copy und paste rüberziehen. Bilder ebenfalls. Scans als PDF sind nicht von Hand konvertierbar. Auch geschützte PDFs sind nicht händisch konvertierbar. Bevor ich 100 Euro ausgebe, würde ich das Ganze wie beschrieben versuchen.
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Das gab es alles hier schon einmal. Vor 13 oder 14 Jahren. War eine lustige Runde
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Krabappel, ich frage mich, wie Du so in echt als Kollegin drauf bist - und das meine ich in diametraler Abgrenzung zu dem letzten persönlichen Kommentar, den Du hier abbekommen hast. Es wäre bestimmt amüsant, Dich im Lehreralltag mal "live" zu erleben.

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Erste Regel: Entspannt bleiben.
Jugendliche in diesem Alter reagieren mitunter patzig - das ist sicherlich nicht schön, aber ganz oft nicht zu ändern. Ich würde in der nächsten Ansprache klare Worte dazu finden und mir einen freundlicheren Tonfall erbitten.
Wegen so etwas gleich mit "Konsequenzen" zu drohen, halte ich für nicht zielführend. Das wird dann schnell ein Machtk(r)ampf, bei dem es nichts zu gewinnen gibt. -
Das ist, wenn man es richtig macht, auch nicht der Fall.
Deshalb empfehlen wir auch den Eltern, in jedem Fall eine RRV abzuschließen. Wenn ein Schüler nur keinen Bock hat mizufahren oder eben im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme von der Fahrt ausgeschlossen wird, ist das das Problem der Eltern.Auch hier kann ich nur noch einmal wiederholen: Jede Lehrkraft, die auf Klassenfahrt geht, sollte hier über die ausreichenden Rechtskenntnisse verfügen. Das schließt manches spätere Problem von Anfang an aus.
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Das hätte von Anfang an nicht so laufen dürfen - und es ist nicht Deine Aufgabe, das Geld einzusammeln. Wem schuldet die Mutter denn konkret das Geld?
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Es geht dann darum, dass alle KollegInnen grundsätzlich zur Klassenleitung herangezogen werden.
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OK, das kann ich jetzt nicht mehr ernst nehmen.
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Ich hoffe nur, dass Dein Beitrag ironisch gemeint war. Ansonsten kann ich darüber nur den Kopf schütteln. Wenn ich materielle Gegenleistung für Engagement haben will, darf ich kein Lehrer oder sonstiger Beamter werden. Es gibt Berufszweige, in denen das mitunter gut funktioniert.
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Weil es einige Lehrer OHNE Klassenleitung und ebenso vielen Stunden Teilzeit, wie ich sie habe, gibt. Und da finde ich das immer unfair.Denn es sind mehrere Stunden Mehrarbeit pro Woche, durchgängig, das ganze Jahr. Zu Zeugnis- bzw Lernentwicklungsgesprächszeiten dann extrem viele mehr (das dürfte dann die Ferien mit abdecken).
PS An meiner alten Förderschule hatte eine Kollegin mit 8 Stunden Klassenleitung.Es ist Aufgabe der Schulleitung und des Lehrerrats, hier für eine gleichmäßige Belastung aller KollegInnen zu sorgen.
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Zitat
Es ist geklärt, dass als letzter Tag der mündlichen Prüfung P5 der letzte zentral festgelegte Tag P5 gilt - und nicht, wie an vielen Schulen durchgeführt, der letzte schulinterne Prüfungstag - auch das regelt der Erlass zweifelfrei.So der niedersächsische Philologenverband.
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Bitte tragt threadübergreifende Meinungsverschiedenheiten doch per PN aus.
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Diese Bewegung wird sich immer den Vorwurf des Trittbrettfahrens und Opportunismus gefallen lassen müssen, solange die AktivistInnen wie jeder andere auch alle zwei Jahre ihre digitalen Endgeräte austauschen und so wie andere auch bei den Textildiscountern regelmäßig weiter ihre Klamotten shoppen. Demonstrieren ist eine Sache - seine Lebensweise danach konsequent auszurichten eine andere. Es ist nun an der Zeit, dass die DemonstrantInnen beweisen, ob sie gemäß ihrer Forderungen handeln und leben oder ob sie nicht nur Heuchler sind mit dem Anspruch moralischer Überlegenheit, weil es gerade "in" ist.
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