"Die Zeiten kann ja niemand kontrollieren, daher ist das wohl erstmal egal." - das läuft zumindest bei Dir schief.
Nein, es ist nicht egal. Es geht auch nicht um die effektiv gearbeitete Zeit sondern um die 20% der regulären Arbeitszeit von Beamten. Ausgehend von 41 Stunden Wochenarbeitszeit sind das ca. 8 Stunden, die Du nebenher arbeiten darfst. Wenn Du beispielsweise diese Quoten im Monatsmittel einhältst, wird sich in der Tat keiner beschweren.
Es gibt darüber hinaus zwei Extreme. Ein Beamter, der mit dem BGB bzw. dem LBG ins Bett geht und ein Beamter, der wahlweise unbekümmert oder mit individueller Auslegung geltenden Rechts im Sinne des eigenen Vorteils durch die Welt geht. Beides ist sicherlich übertrieben. Such Dir aus, wo Du Dich einordnen magst.