Beiträge von Bolzbold

    Ich sehe das Problem nicht.


    Wir haben in der letzten Zeit ziemlich konsequent Anfragen Dritter für (angeblich angehende oder existierende) Lehrer mit dem Hinweis auf fehlende Schreibberechtigung geschlossen.
    Der User an sich ist nicht schreibberechtigt. Das ist eine konsequente Auslegung und Anwendung der Forumsregeln und hat nichts mit Willkür zu tun.


    Würden wir hier ein Auge zudrücken, könnte sich künftig jeder Nichtlehrer mit dem Hinweis darauf, dass er ja für jemanden, der Lehrer ist, anfragt, hier registrieren und mitschreiben. Ob die Anfrage "echt" ist, ließe sich nicht überprüfen und würde damit die Forumsregeln faktisch außer Kraft setzen.


    Insofern kann ich das Schließen des Threads und die Sperre des Users nur noch einmal bekräftigen.


    Gruß
    Bolzbold

    @Callum


    Bist Du Dir da sicher?


    Bisher war es so, dass Referendare mit Sek I/II Ausbildung sich auch auf Stellen an Realschulen bewerben konnten und dann wie die "originären" Realschullehrer A12 bekamen.
    Eine Rückkehr ans Gymnasium ist formal durchaus möglich.


    Gruß
    Bolzbold

    Wie sollte ein solcher Streik denn in Deutschland aussehen? Die Länder würden alles daran setzen, per Eilverfügung gerichtlich ein Streikverbot für die jeweiligen Prüfungszeiträume zu erwirken. Es würde mich nicht wundern, wenn die Gerichte dem sogar stattgeben würden.


    Für viele unserer Zunft gilt aber eher, dass man lautstark klagt und jammert, aber sich letztlich doch so sehr wie eine Made im Speck fühlt, dass man im Zweifelsfall nicht streiken geht und das "andere Fußvolk" für seine Rechte auf die Straße gehen lässt. Lehrer mögen gebildet sein, viele sogar politisch gebildet - doch wenn es darauf ankommt, sind zu viele von uns zu unpolitisch und zu bequem.


    Gruß
    Bolzbold

    Die ganze Sache erhält durch die mittlerweile ermüdende Hardliner-Vorgehensweise von Elternschreck viel zu viel an Schärfe.


    Dass man sich als Lehrer solche öffentlichen Diffamierungen nicht gefallen lassen muss, ist unstrittig.
    Dass man die Schulleitung einschaltet und nach Anhörung des Schülers ggf. eine Ordnungsmaßnahme ergriffen wird, kann man überlegen, jedoch dürfte das angesichts des anstehenden Abiturs eher wirkungslos bleiben.


    Hier Strafanzeige zu stellen mag rechtlich gesehen zwar OK sein, jedoch dauert das Verfahren sicherlich länger als die abschließende mündliche Prüfung.


    Nun zur Professionalität:


    Für mich wäre es ein Zeichen eben solcher Professionalität, wenn ich die Prüfung ungeachtet der vorangegangenen Beleidigung durchführe und - mit den üblichen zwei weiteren Mitgliedern der Kommission - zu einer fachlich und formal korrekten und begründbaren Note komme. Dann kann der Schüler gerne Widerspruch einlegen, müsste dann aber sein eigenes Fehlverhalten einräumen, da die Befangenheit ja nicht aus heiterem Himmel unterstellt werden kann. DIESER Peinlichkeit in Verbindung mit entsprechend niedrigen Erfolgschancen bei einem solchen Verfahren wird sich der Schüler nach den Prüfungen sicherlich nicht aussetzen wollen.


    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde die Vorgehensweise von Herrn Rau sowie die Haltung des Ministeriums durchaus plausibel und auch moralisch in Ordnung.
    Die Frage danach, ob der Schüler abgeschrieben hat oder nicht, wird so gar nicht gestellt - somit auch keine Vorverurteilung durch Lehrer.


    In vielen Fällen lassen sich Aufgaben aber so stellen, dass dieses Problem gar nicht auftaucht.


    Gruß
    Bolzbold

    Hätte das Ganze nicht einen realen und ernsten Hintergrund, könnte man die Beiträge hier als Satire auffassen.


    Es gibt Schulen, die just zu diesem Zweck eine Kaution erheben, wenn die Abiturientia an ihrem letzten Schultag die Sau rauslassen will. Die Idee finde ich gar nicht so schlecht.
    Bei uns haben auch einige Besoffskis randaliert, das Ganze hielt sich aber ansonsten in erträglichen Grenzen.


    Was ich daran viel kurioser finde, ist, dass sich die Abiturientia am Tag der Zulassung bei uns traditionell feiert, obwohl sie so gesehen noch gar nichts erreicht hat - außer der Zulassung eben - und die stand für 99,5% der Prüflinge schon vor dem letzten Schultag und der Mitteilung über die Zulassung fest.


    Die Schulleitung ist in meinen Augen hier in einer Zwickmühle und kann eigentlich nur verlieren. Einerseits möchte man nicht als Spaßbremse gelten und im Extremfall dann eine Hundertschaft kommen lassen, die die Veranstaltung auflöst, andererseits soll ja der Schulbetrieb weiterlaufen und niemand gefährdet werden. Leider entstehen dadurch kleinere bis größere anarchistische (oder ochlokratische) Nischen, die von dem "Mob" dann eben ausgenutzt werden. Wenn dann die Lehrkräfte VORHER keine klaren Handlungsanweisungen erhalten und ggf. gemeinsam gegensteuern, hat man als einzelne Lehrkraft keine Chance.


    Gruß
    Bolzbold

    Eine Klausel, die besagt, dass bei Klassenarbeiten in der Sek I die gesamte Arbeit mit "mangelhaft" bewertet werden darf, wenn die inhaltliche Leistung 5 ist, gibt es nicht - und falls doch, wäre sie in den Kernlehrplänen oder in der APO-SI zu finden.


    Dies ist übrigens selbst in der Oberstufe und im Zentralabitur nicht der Fall. Dort gibt es beispielsweise in Englisch nur den Passus, dass eine Klausur nicht besser als mit 3 Punkten (5+) bewertet werden darf, wenn entweder der Inhalt oder die Sprache einzeln "ungenügend" sind. Das Prinzip ist hier das gleiche, aber hier handelt es sich ja um ungenügende Teilleistungen.


    Du hast Dir m.E. unnötig selbst ein Bein gestellt und auch Dich in ein rechtliches Minenfeld begeben, in dem Du nur verlieren kannst.
    Inwieweit fließt denn die Darstellungsnote überhaupt bei Dir in die Gesamtnote ein, wenn Du "aus Prinzip" aufgrund des Inhalts dennoch die fünf geben willst?
    Was man im Fachseminar lernt, ist das eine. Ob und wie das rechtlich begründbar ist, das ist das andere.


    Klar kannst Du auch das Rechtsforum bemühen, die Leute dort würden aber auch nur auf die geltenden Gesetze, Erlasse und die BASS verweisen.


    Hier noch einmal ein Blick in die Kernlehrpläne Deutsch Gymnasium G8:


    Zitat


    Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergeb-
    nisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstel-
    lung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der
    angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.


    Quelle: http://www.standardsicherung.s…asium_g8/gym8_deutsch.pdf


    Daraus lässt sich eigentlich folgern, dass der Inhalt eben nicht wie in Deiner Notenfindung nahezu ausschließliches Gewicht besitzt. Auf dieser Basis würde ich als Vater sehr genau nachfragen, inwieweit denn die Darstellungsleistung bei Deiner Notenfindung überhaupt berücksichtigt wurde.


    Gruß
    Bolzbold

    Es gibt ein paar Regeln und Mechanismen, die man als Lehrer kennen sollte, um dieses Problem, das wir sicherlich alle irgendwann einmal gehabt haben, aus dem Weg zu räumen.


    1) Du bist Lehrer. Vieles von dem, was auf Dich einprasselt, macht sich an Deiner Rolle und Deinem Status fest, nicht aber an Deiner Persönlichkeit.
    So auch das Desinteresse einiger Schüler an Deinen Fächern.


    2) Du bist oft nur in dem Maße angreifbar oder verletzbar wie Du es selbst zulässt.


    3) Erwarte von den Schülern niemals Dank oder Anerkennung - Du wirst enttäuscht werden. Bringen sie Dir dies trotzdem entgegen - und das kommt ja durchaus vor - dann freue Dich.


    4) Wer mit Menschen zusammenarbeitet, kann und muss nicht jeden mögen. Das gilt für Lehrer und Schüler gleichermaßen. Aber ein Mindestmaß an Respekt und Achtung, sowie Fairness müssen schon sein.
    Ich sage meinen Schülern immer, sie dürfen mich gerne sch**** finden, nur für doof halten sollten sie mich nicht - sie würden sonst allzu oft eines Besseren belehrt werden.


    Gruß
    Bolzbold

    Letztlich sind es immer noch dieselben Programme wie damals.


    Capella von WHC könnte ich noch empfehlen - damit arbeite ich selbst seit Jahren.
    Neben Finale gibt es auch noch Sibelius - letzteres ist aber nicht gerade günstig.


    Von einigen Programmen gibt es "light" Versionen oder Lehrerlizenzen, die etwas günstiger als die Vollversionen sind.
    Mit allen Programmen kann man einfachen Notensatz, Begleitakkorde oder gar Gitarrengriffe notieren.


    Lade Dir doch die Demoversionen runter und teste ausführlich. Du musst Dir ein eigenes Bild machen, womit Du arbeiten kannst und was Dir am ehesten liegt.


    Gruß
    Bolzbold

    So allein? Nach Hause? Gute Idee, kann ja eine Kreislaufschwäche sein. Richtig lustig, wenn dem unterwegs etwas passiert -- mehr Spaß kann man gar nicht haben.


    Wenn die Kollegin die Schülerin nicht zum Arzt geschickt hat, ist sie da wohl auch nicht hingegangen. Und wenn sie nicht am gleichen tag beim Arzt war, was soll der ann gegebenenfalls später ins Attest schreiben? "Sieht so aus, als wenn sie neulich krank war."?


    Nein, die Schülerin hat sich regulär über das Sekretariat abgemeldet. Ich nahm an, dass man nicht über solche Nebensächlichkeiten rumhacken würde.


    Zitat


    Sollte ein Attest verlangt werden, muss das der Schülerin (und in Anbetracht des Alters auch den Eltern) vorher bekannt sein. Habt ihr eine entsprechende Regelung? Ansonsten hilft halt nur der subjektive Eindruck.


    Genau DAS ist das Problem.
    Der Kollegin ging es aber darum, ob sie ein Attest verlangen kann bzw. muss.


    Gruß
    Bolzbold


    Nun meine Frage: Ich konnte in Dortmund/Münster bisher noch nicht viele Aussagen zu einem Drittfachstudium entdecken. Angeblich soll es das aber geben. Kann mir jemand erklären, was ich tun muss/wo ich suchen muss?


    Ein Drittfachstudium im eigentlichen Sinne wirst Du dort natürlich nicht finden. Du kannst im Grunde jedes Fach, was an einer Uni für Dein Lehramt angeboten wird, studieren.
    Früher hieß das "Erweiterungsstudiengang" - er umfasste ca. 50% des regulären Studiums, wobei es gewisse aufeinander aufbauende Pflichtveranstaltungen geben kann, um die man nicht herum kam.
    Genaueres musst Du mit dem Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen, sowie mit dem Geschäftsführenden Professor des jeweiligen Fachs bzw. der jeweiligen Fakultät abklären.
    Durch die Einführung des BA/MA-Studiengangs wird es da vermutlich andere (oder womöglich gar keine) Modalitäten geben bzw. wären diese auszuhandeln.


    Zitat


    Welches Drittfach würdet ihr mir empfehlen?


    Jedes Mangelfach, das Dir fachlich liegt.


    Reche jedoch an Studienzeit plus Prüfungsjahr locker mit sechs bis acht zusätzlichen Semestern. Zumindest war das bei mir so.


    Gruß
    Bolzbold

    Hallo an alle.


    Heute hat mir eine Kollegin berichtet, dass sich eine Schülerin kurz vor Beginn der zu schreibenden Klassenarbeit mit Übelkeit abgemeldet hat. Die Schülerin hat der Kollegin direkt gesagt, dass es ihr nicht gut ging, worauf die Kollegin nachgefragt hat, ob die Schülerin in der Lage sei, die Arbeit zu schreiben. Als dem Mädchen dann schlecht wurde, hat die Kollegin es gehen lassen.


    Nun hat mich die Kollegin gefragt, ob die Schülerin für diese plötzliche Prüfungsunfähigkeit ein Attest benötigt. Die Schülerin ist in der 6. Klasse.
    Eigentlich müsste doch spontan auftretende Prüfungsunfähigkeit mit Attest im Nachhinein belegt werden - zumindest ist das in der Sek II so. Kann man das auch auf die Sek I anwenden?


    Danke im Voraus!


    Gruß
    Bolzbold

    Hallo an alle!


    Da mich die ganze Sache auch persönlich angeht, wollte ich für alle Teilzeitkräfte und A12-Beschäftigten KollegInnen mit Kindern folgende Information reingeben und nachfragen, ob Ihr das ähnlich lest.


    Gemäß diesem Link können alle verbeamteten Lehrkräfte, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen, wie auch die Angestellten bis zu 25 Tage Sonderurlaub für die Betreuung von kranken Kindern bei Fortzahlung der Bezüge beantragen.


    Pro Kind kann man bis zu zehn Tage beantragen, bei Alleinerziehenden sind es sogar noch mehr.


    Die einzige Einschränkung ist, dass das Jahresbruttoeinkommen ohne Zuschläge unter der Jahresentgeltgrenze für die gesetzliche Versicherungspflicht liegt - das sind derzeit 52.200 Euro.
    (Quelle)


    Demzufolge fallen alle Teilzeitkräfte, alle A12-Lehrkräfte, sowie einige junge A13er unter diese Grenze, womit diese Regelung auch von Vätern, die Vollzeit arbeiten, in Anspruch genommen werden kann.


    Lese ich das komplett falsch oder können demzufolge viele Lehrkräfte eigentlich deutlich aufatmen?


    Gruß
    Bolzbold

    Das lässt sich aus dem Umstand, dass die Schüler die Wahl haben, ableiten und die Auswahlzeit zusätzlich zur ursprünglichen Schreibzeit gewährt wird.
    Nirgendwo steht, dass nach Beendigung der Auswahlzeit eine endgültige, rechtlich verbindliche Themenwahl durch den Prüfling zu erfolgen hat.


    Gruß
    Bolzbold

    Kommentar meiner Schulleitung:


    Die Aufgaben dürfen nicht eingesammelt werden, weil es dem Schüler zusteht, sich während der Schreibzeit noch einmal umzuentscheiden. Die Auswahlzeit ist eine zusätzliche Zeit, innerhalb derer man sich nach Lektüre der Texte für eine Aufgabe entscheidet. Diese Entscheidung ist aber nicht für die sich daran anschließende Schreibphase bindend.
    Ich werde also nicht sofort einsammeln sondern bei Abgabe der Klausur.


    Gruß
    Bolzbold

    Guten Tag!


    Mich treibt folgende Frage um: Kann die SL, während eines Streiks von angestellten Kollegen, Vertretungsunterricht durch beamtete KuKs anordnen?
    In einem älteren Thread habe ich das gefunden:


    Leider funktioniert der Link nicht mehr. Daher meine Frage: Wie sieht es aktuell aus? Kennt jemand eine Quelle, wo dieses (rechtsverbindlich) nachzulesen ist?


    Das geht über den Umweg, dass die Schule ihrer Aufsichtspflicht nachkommen muss und die verbeamteten Lehrer dann offiziell nicht als Vertretungslehrer, wohl aber zur Beaufsichtigung der Schüler eingesetzt werden können. Dass die Grenze zwischen Beaufsichtigung und Vertretungsunterricht fließend ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung