Beiträge von Bolzbold

    Wenn es so bleibt wie es jetzt ist oder noch besser wird, dann sollten Trump, Netanjahu und Abbas nächstes Jahr den Friedensnobelpreis erhalten.

    Da hatten wir doch im Dezember 1994 bereits ein ganz ähnliches Szenario. Der Rückschlag kam dann im Jahr 2000. Mir scheint, man ist in den letzten knapp 30 Jahren nicht sonderlich weitergekommen.

    Man wird Teilen der umliegenden muslimischen Gesellschaften nicht vermitteln können, dass Israel, das grob seit nach dem 2. Weltkrieg existiert, weiter existieren wird (und will) und dies auch Wunsch des Westens ist, der das im Zweifelsfall auch durchsetzen wird.

    Ebenso wenig werden diese Teile der muslimischen Gesellschaften es hinnehmen, dass es Israel wirtschaftlich gut geht und sie selbst in den auch durch ihre Religion geprägten autoritären bis autokratischen Ländern wirtschaftlich nicht ansatzweise den Wohlstand erreichen werden. Und solange ein gemeinsamer Feind eint oder eben ein Feindbild von den wahren Problemen ablenken kann, wird sich da nichts zum Besseren ändern lassen.

    Das ist doch seit der Gründung des Staates Israel bzw. seit dem Sykes-Picot Abkommen das Grundproblem. Da haben die Briten und die Franzosen seinerzeit richtig Mist gebaut.

    Also bleibt im Zweifel nur der Gang zum Arzt und der gelbe Schein?

    Verstehe ich das so, dass Du Dich im Zweifelsfall krankschreiben lassen würdest ohne vorliegende Erkrankung?

    Eine saubere Alternative wäre, ein Attest eines Arztes beizubringen, das die Überforderung Deiner Eltern durch konkrete medizinische Einschränkungen belegt. Ggf. könnten Deine Eltern eine Pflegestufe beantragen, womit Du nach § 64 LBG entsprechend dann Dein Deputat reduzieren könntest.

    Gut zu wissen, danke dir.

    Leider hat die Schule keine solche Orientierung... der OK sprach lediglich davon, dass man ab ca. 50% Fehlstunden eine solche Prüfung ansetzen sollte, um "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein" bei der SoMi - Note.

    Das ist in meinen Augen nicht ganz richtig. Die Leistungsfeststellung durch Prüfung ergänzt eine zu dünne Bewertungsgrundlage - wie hier aufgrund von Fehlzeiten. Wieso Du ohne diese Prüfung auf nicht mehr auf der rechtlich sicheren Seite sein solltest, könnte ich mir nur in einem konkreten und konstruierten Fall vorstellen, den ich aber jetzt einmal bewusst außen vor lasse.

    Der OK kann und darf gar nicht einladen und Dich erst recht nicht dazu anweisen. Die entsprechende Passage hast Du ja selbst zitiert. Das braucht Einvernehmen mit der Schulleitung - und hier ist Nr. 1 ganz explizit gemeint. Ich dürfte das beispielsweise auch nur bei Verhinderung von Nr. 1 an meiner Schule.
    Die Initiative liegt laut §13 Abs. 5 sogar explizit bei Dir. Du kannst im Einvernehmen mit der SL eine solche Prüfung ansetzen. Die Passage suggeriert sogar eine Einzelfallprüfung.

    Idealiter hat Deine Schule gleichwohl eine grobe Richtschnur, ab wann man eine solche Prüfung ansetzt - alleine aus Transparenz- und Gerechtigkeitsgründen gegenüber den anderen SchülerInnen.

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Zu Deiner Frage:
    Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist der neueste Stand in NRW - das kann man auch in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

    Magst Du Dein Bundesland nennen?

    Hallo zusammen,

    ein Schüler meines LKs hat fast 60% der Stunden in diesem Quartal gefehlt, zwar entschuldigt, aber dennoch. Der Oberstufenkoordinator wird nun eine Feststellungsprüfung ansetzen für direkt nach den Ferien. Leider habe ich so eine Prüfung noch nicht durchgeführt und weiß daher nicht genau, wie groß mein Gestaltungsspielraum und der generelle Ablauf ist. In die APO-GOst habe ich schon geschaut, aber nur diesen Passus gefunden §13 Abs. 5:

    Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Der Verweis auf den §48 macht mich auch nicht schlauer. Grobe Infos habe ich über den Flurfunk bekommen und irgendwie scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Prüfung der mündlichen Prüfung im 4. Abiturfach ähneln soll. Trotzdem reicht mir das nicht als Grundlage, weshalb ich euch mal fragen wollte. Meinen Koordinator erreiche ich wahrscheinlich erst gegen Ende der Ferien wieder, trotzdem würde ich die Zeit gerade nutzen wollen, um das vernünftig vorzubereiten und nicht "kurz vor knapp".

    Mehr gibt es dazu auch nicht.

    Eine Feststellungsprüfung ist von der Gestaltung her recht frei - bei einem mündlichen Fach kann das an das Format einer Abiturprüfung angelehnt sein. Bei einem schriftlichen Fach sind auch schriftliche Anteile denkbar, wenn die Klausuren nicht mitgeschrieben wurden.

    Die Anlehnung an die Abiturprüfung hat den Vorteil, dass hier ein klares Format zugrunde liegt, die Kriterien klar sind und die Prüfung eine klare Struktur hat. Gleichwohl würde ich hier keinen klassischen ersten Teil der Abiturprüfung durchziehen. Meiner Einschätzung nach würde hier vom Ablauf her der zweite Teil reichen. Die Fragen sollten Operatoren enthalten und die Anforderungsbereiche I bis III zwecks klarer und transparenter Notenfindung.

    War das in Deiner Formulierung eine Floskel, oder setzt der OK die Prüfung formal an? Das halte ich für juristisch unglücklich. Nur am Rande: Aufs Auge drücken kann man Dir eine solche Prüfung nicht, weil Du über die Bewertbarkeit des Schülers entscheidest. Was sagt die Schulleitung?

    Das ist nur mittelbar eine Aufgabe des MSB. Hier geht es um Besoldung, damit sind das Finanzministerium und das Innenministerium mit im Spiel.

    Ich habe immer wieder mal geschaut, ob sich da etwas tut, aber die "Prüfung", wie man damit umgehen möchte, scheint ja noch anzudauern...

    Auch hier sollte man sich vergegenwärtigen, dass man bei aller Diskurs- und Argumentationskompetenz, die man an den Tag legen kann, sein Gegenüber selten zur Einsicht oder zum Nachgeben bringen wird.

    Was mir hilft, ist - auch ganz ohne Blocklist - die Beiträge von mir missliebigen UserInnen inhaltlich gar nicht zur Kenntnis zu nehmen - es sei denn, sie werden gemeldet. Es gibt doch wichtigere (und ergiebigere) Dinge im Leben, als sich an anderen UserInnen hier abzuarbeiten...

    Meine SL hielt das übrigens für ähnlich gravierend wie ich, hat meine Maßnahmen gestützt und zusätzlich ein deutliches Elterngespräch geführt.

    Das ist für mich das Entscheidende. Wenn Du eine SL hast, die hier derselben Ansicht ist und mit Dir an einem Strang zieht, zeigt das gleich eine ganz andere Wirkung. Es freut mich für Dich, dass die SL hier so agiert hat.

    Sie gab im Gespräch zu, dass sie keine Lust hatte und das der Grund war.

    (Kann ich dir sagen, dass das mit dem Gerechtigkeitsapostel unangemessen abwertend ist, ohne ein Sonstwasapostel zu sein?)

    Siehe oben. Wir drehen uns im Kreis. Gerechtigkeitsapostel mag abwertend sein, aber genau SO kommst Du hier leider rüber. Ich denke, dass die meisten hier durchaus Verständnis für das Problem haben. Gleichwohl halte ich das Ausmaß der Verletzung der Gerechtigkeit für nicht so gravierend, dass man da so viel Zeit und Energie reinstecken muss.

    Es geht auch um die Signalwirkung. Kommt sie damit durch, kriegen das auch andere Schüler mit und das Problem potenziert sich. Ich möchte das proaktiv verhindern.

    Du wiederholst Dich.
    Hier müssen wir zwischen der theoretischen Möglichkeit und den tatsächlichen Auswirkungen unterscheiden. Die Potenzierung eines solchen Problems habe ich bislang in der Form nicht erlebt. TrittbrettfahrerInnen gibt es immer. Dann ist es aber an der Schulleitung, hier die Richtung vorzugeben.

    Was ich sehr wohl bestreite ist der Vorwurf, dass es mir um Genugtuung geht. Mir geht es um Fairness gegenüber den Schülern, die da waren. Mir geht es um den Lerneffekt, der bei der schwänzenden Schülerin hängenbleibt, wenn sie damit problemlos durchkommt. Mir geht es darum, dem Elternhaus die Verantwortungslosigkeit bewusst zu machen.

    Wenn Du dem Elternhaus das bewusst machen möchtest, was ich für völlig legitim erachte, dann kannst Du die Schülerin nicht für das Fehlverhalten der Eltern sanktionieren. Gleichzeitig kannst Du auch die Eltern nicht mehr erziehen - wohl aber natürlich klarstellen, dass ein solches Verhalten nicht in Ordnung ist.

    Zitat

    Die Frage ist, ob Gleichgültigkeit im Schulsystem Platz haben sollte. Wahrscheinlich wäre es leichter für mich, einfach gleichgültig zu sein. Ich kann's nicht.

    Es geht nicht um Gleichgültigkeit. Es geht darum, dass, wenn Du im Schulsystem gesund bleiben möchtest, Du Dir gut überlegen solltest, welche Kämpfe Du führst und welche nicht. Hier gibt es meines Erachtens nicht viel zu gewinnen. Ich verstehe die Kausalverkettung, dass die Schülerin dann denkt, dass man mit so etwas durchkommt. Damit muss man leider mitunter leben. Das ist nicht gleichgültig sondern realitätsbewusst.

    Gleichwohl kann eine gewisse Gleichgültigkeit durchaus nicht schaden, damit man sich über solche Dinge nicht zu sehr aufregt.

    In der Position, in der ich arbeite, erlebe ich täglich folgende Dinge:

    • KollegInnen kommen morgens zur ersten Stunde zu spät zum Unterricht oder halten Absprachen (Erledigen von außerunterrichtlichen Aufgaben) konsequent nicht ein, oder kennen geltende Vorschriften nicht etc.
    • SchülerInnen schwänzen, täuschen, verhalten sich respektlos, stören den Unterricht etc.
    • Eltern stellen überzogene Ansprüche, decken wie von Dir geschildertes Fehlverhalten, sind respektlos gegenüber Lehrkräften etc.
    • Die Schulaufsicht möchte mal wieder irgendwelche Statistiken haben, macht neue Vorgaben (u.a. Testerrhoe).

    Vieles darunter ist unfair gegenüber den anderen Beteiligten im System Schule. Manches könnte ungeahndet dazu führen, dass man denkt, dass man damit durchkommt. Wieder anderes kann man nicht ändern, weil man nicht in der Position dazu ist.

    Ich kann meinen Arbeitsalltag mit den vielen, vielen Dingen, auf die ich stoße oder die bei mir auflaufen und mit ebenso vielen Mikro- und Makroentscheidungen, die zu treffen sind, nur dann emotional stabil und gesund überleben, wenn ich mich bei vielen Ärgernissen nicht im Klein-Klein verliere. Das mag gleichgültig wirken, ist aber eher Langmut und Gelassenheit. Das gelingt mir nicht immer in dem Maße, wie ich mir das wünsche. Und auch ich verliere mich manchmal dann doch im Klein-Klein, aber ich werde jeden Tag besser darin, dies nicht oder wenigstens seltener zu tun. Mein Chef ist mir da ein gutes Vorbild.

    Ich habe noch mindestens 16 Jahre, die ich sinnstiftend und gesund arbeiten möchte.

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