Beiträge von Bolzbold

    Tja. Vielleicht heißt es hinter „hervorgehaltener Hand“ so, weil sich jeder, der noch ein Fünkchen Restverstand besitzt, davor hütet, so einen Müll zu reden wie du es hier, wie eigentlich immer, tust.Aber komisch eigentlich, hast du doch die Kernproblematik messerscharf erfasst. Nein, der Literaturunterricht ist nicht Schuld, denn arisch-teutsches Kulturgut beglückt bekanntermaßen die Kinderseele. Es ist der Ausländer. Nicht nur, dass er unsere Jobs und Frauen klaut, nein, jetzt macht er auch noch unsere Statistiken kaputt!
    Was dein Afd-versifftes Hirn glaubt, interessiert im Übrigen Gott sei dank niemanden.

    Voldemort, Du magst in der Sache Recht haben, doch Dein Tonfall ist hier völlig unangemessen und schadet Deiner Argumentation mehr als er diese verdeutlicht.

    Das Ganze findet dann seine Fortsetzung in der gymnasialen Oberstufe, wo Schüler nicht dazu in der Lage sind, unbekannte Texte selbstständig zu erschließen, die relevanten Informationen zu entnehmen, den Text zu analysieren und ggf. dort angesprochene Sachverhalte zu beurteilen.

    Ich glaube, dass die Digitalisierung in allen Schichten Einzug gehalten hat und das klassische Lesen zunehmend auf digitalen Geräten - wenn überhaupt - stattfindet.

    Es ist üblich.
    Über die Frage, ob es erforderlich ist, kann man ggf. streiten. Für die Schulleitung, die die Bewerbungen als Erste bekommt, ist es zweifellos interessant zu sehen, welches Gesicht sich hinter der Bewerbung verbirgt.
    Es hinterlässt unter Umständen nicht den besten Eindruck, wenn man beispielsweise als Einziger bei mehreren Bewerbungen sein Foto nicht mitschickt.

    Möchtest Du kein Foto mitschicken?

    Die Zusatzveranstaltungen sind anteilig Pflicht - diese Veranstaltungen sollen, sofern es nicht Zeugniskonferenzen o.ä. sind, aber im Rahmen der Stundenermäßigung ebenfalls ermäßigt werden.
    Klassenfahrten wirst Du machen müssen - in NRW beispielsweise aber in größeren Abständen als die Vollzeitkollegen dies im Durchschnitt tun.

    Hallo,

    das ist eigentlich keine Frage von Erfahrungswerten sondern der Dienstordnung Deines Bundeslandes und der Vertretungsregelung Deiner Schule, die sich an den Gesetzen zu orientieren hat.

    Zwei Vertretungsstunden pro Woche plus ggf. Aufsicht für erkrankte Kollegen sind keine Seltenheit und leider aufgrund der dienstlichen Belange / Zwänge wahrscheinlich zulässig.
    Deine Schulleitung hat aber auch eine Fürsorgepflicht, auf die Du sie hinweisen solltest.

    Normalerweise kann man sich mit der Rückkehr aus der Elternzeit versetzen lassen, wobei 33km natürlich so eine Sache sind. Es ist nicht garantiert, dass der neue Einsatzort näher liegt.
    Hilfreich wäre eine Elternzeit von mehr als einem Jahr, weil man dann in eine so genannte Leerstelle kommt und anschließend per Rückkehrerantrag die Versetzung erwirken kann.
    Es empfiehlt sich, ggf. im zweiten und dritten Jahr Elternzeit eine Vertretungsstelle an der künftigen Wunschschule oder dem Wunschort anzunehmen, um über diese Schiene dann genug "Druck" aufzubauen, um die Versetzung hinzubekommen.
    Das hat bei meiner Frau seinerzeit prima geklappt.


    Die Frage mit dem erlauben hat sich doch aber eh schon lange beantwortet: Rein rechtlich ist das eine Schulveranstaltung und da gilt (außer den, von anderen benannten, genehmigungspflichtigen Außnahmen) Alkoholverbot.
    Das die Schüler das im Normalfall trotzdem versuchen ist glaube ich auch allen klar. Ich versteh grad nur nicht, warum von dem ein oder anderen "drüber hinweggesehen wird", dass der verkaufenden Kassierer sich strafbar macht wenn er offensichtlich Minderjährigen harten Stoff verkauft. :) Kann mir das einer der "och hab dir nich so" mal kurz verklickern?


    Das ist eine Frage dessen, was es effektiv bewirken kann. Klar kann man dem Kassierer die Hölle heiß machen und ihm das erklären. Er wird vermutlich trotzdem das nächste Mal an Jugendliche, die halbwegs wie 18 wirken, das Zeugs verkaufen. Ob man an dieser Front noch kämpfen muss, ist jedem selbst überlassen. Je nachdem, welche Situation sich mit den Schülern ergibt, hat das dann eben keine Priorität.

    Ich habe beispielsweise natürlich auch darüber nachgedacht, ob ich in Italien noch einmal zum Supermarkt hätte gehen sollen, um dem Personal das Ganze zu erklären. Das Problem in meinem Fall war, dass wenigstens eine Person 18 war, so dass ich da keine Chance gehabt hätte. Zum anderen ging die Gesundheit meiner Schüler und die Gefahrenprävention in der konkreten Situation vor.

    Dann gibt es natürlich auch das Phänomen in diesem Forum, dass Leute vorm Bildschirm manchmal dazu tendieren, den starken Maxe oder den coolen Gelassenen zu markieren. Ist halt so, kann man nichts machen.

    Stimmt.
    Und genauso stimmt "Die Schüler werden sich nicht daran halten".
    Also, welche Konsequenz ziehst du daraus?

    Das wurde weiter oben unter anderem auch von mir bereit erläutert.
    Wenn die strikte Einhaltung des Gesetzes in diesem Fall nicht möglich ist, dann muss der Kerngedanke des Gesetzes zumindest befolgt werden - das ist für mich weniger das Alkoholverbot an sich als die Gefahrenabwehr für meine Schüler. Bevor sie sich also ins Koma saufen, lasse ich sie lieber kontrolliert, aber weder von mir angeleitet noch offensichtlich befürwortet, trinken und greife dann ein, wenn es zu viel zu werden droht.

    Auch volljährige Schüler unterliegen dem jeweiligen Schulgesetz bzw. der Schulordnung, sofern sie sich in einem Schulverhältnis befinden. Damit gilt das Alkoholverbot auf schulischen Veranstaltungen auch für volljährige Schüler - Ausnahmen sie oben.

    Es liegt nicht immer in der Hand des Lehrers, ob er fährt oder nicht.
    Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren - und da die Reisekosten vom Land übernommen werden, kann man sich da auch nicht rausziehen.
    Insofern kann ich dieses "ich bin schlauer als Ihr, weil ich nicht mitfahre" nicht nachvollziehen.

    @Yummi

    Ich habe den Eindruck, das Problem ist eher, dass wir hier einen Grenzbereich haben, in dem man zwischen rechtlicher Korrektheit und pädagogischer Angemessenheit ("Korrektheit" ist hier zu normativ) abwägen muss. Ganz streng genommen gibt es hier immer nur ein Falsch und kein Richtig. Entgegen den rechtlichen Vorgaben gibt es aus der Lebenspraxis eine Wirklichkeit, der wir uns aus pädagogischen Gründen stellen - und somit maßvolles Trinken nolens volens dulden, wenn auch nicht explizit erlauben. Warum der Gesetzgeber so entscheidet, dürfte einleuchten. Warum selbst Schulleiter Alkoholkonsum dulden und sich somit der Realität stellen, dürfte ebenso einleuchten.

    MrsPace geht das Problem meines Erachtens an der falschen Stelle an. Die "Säufer" im Kollegium haben einen inoffiziellen Standard gesetzt, den die Schüler sicherlich kennen und daraus klamheimlich eine faktische Erlaubnis zum Trinken ableiten.
    Hier ist das eklatante Fehlverhalten der Kollegen Ursache und nicht der mögliche Alkohol in den Taschen der Schüler.
    Als Organisator einer solchen Studienfahrt kann ich mir die Kollegin, die mitfährt, weitgehend aussuchen. Wenn ich weiß, dass darunter Gewohnheitstrinker sind, nehme ich sie gar nicht erst mit. Bisher hatte ich das Glück, mit Kolleginnen fahren zu können, deren pädagogische Leitlinien mit meinen weitgehend identisch waren, so dass wir uns blind auch ohne Absprachen in den entsprechenden Situationen identisch verhalten haben/hätten.

    Bei einem Kollegium wie dem von MrsPace kann ich nur den Kopf schütteln.

    Tue ich doch nicht. Fakt ist, dass Minderjährige keinen harten Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen. Und wenn ich den Verdacht habe, dass gewisse minderjährige Schüler harten Alkohol dabei haben könnten, darf ich sehr wohl verlangen, dass dieser vor Antritt der Fahrt herauszugeben ist!
    Wenn ich das nicht tue und die minderjährigen Schüler diesen harten Alkohol auf der Fahrt konsumieren und dann passiert etwas, da bin ich doch genauso dran!

    Wie gesagt, sollte sich jemals ein Schüler weigern, werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen. Spätestens diese Ansage wird aber sowieso dazu führen, dass der Alkohol von selbst herausgegeben wird.

    Für den Fall der Fälle habe ich immer noch eine Rechtsschutzversicherung...

    Du darfst verlangen, dass er herausgegeben wird, ja. Eine pauschale Kontrolle der Taschen ist jedoch nicht zulässig.
    Wenn Schüler Alkohol konsumieren, den sie entgegen mündlicher wie schriftlicher Belehrung (und der Unterschrift der Eltern wie der Schüler) mitgebracht oder vor Ort gekauft haben, dann ist das ein willkürlicher, vorsätzlicher Verstoß gegen die Schulordung. Da liegt der schwarze Peter klar bei den Schülern. Sofern Du Dich nicht in der konkreten Situation, wenn Du dies bemerkst, falsch verhältst, passiert Dir da überhaupt nichts.
    Hättest Du Kenntnis von übermäßigem Alkoholkonsum und man könnte Dir nachweisen, dass Du dies geduldet hast, dann wärst Du dran. Haftbar bist Du aber nur bei grober Fahrlässigkeit.


    Natürlich werde ich das tun, sollte sich jemals ein Schüler weigern, seine Tasche kontrollieren zu lassen... Kommt aber in der Praxis wie gesagt eh nicht vor. Bisher haben alle freiwillig (eigenhändig) ihre Taschen geöffnet und mich reinschauen lassen... Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.


    Mrs Pace, wieso stellst Du Dich mit dieser Maßnahme über geltendes Recht? Dafür gibt es keine Legitimation.

    Vielleicht sollten wir das Ganze mal pragmatischer sehen:

    1) Ein absolutes Alkoholverbot ist bei Oberstufenfahrten nicht durchsetzbar. Wer das trotzdem probiert, wird eine Woche richtig Stress haben.
    2) Natürlich werden die Schüler trinken - das ist bei denen quasi ungeschriebenes Gesetz.
    3) Ich sorge als Lehrkraft dafür, dass es nicht zu Exzessen kommt und ich greife im Gefahrenfall sofort ein.
    4) Ich kontrolliere keine Taschen, weil ich nicht über dem Gesetz stehe. Der pauschale Verdacht, dass Schüler auf solchen Fahrten Alkohol dabei haben könnten, reicht für eine Taschenkontrolle nicht aus.

    Die Erfahrungen mit meiner Studienfahrt im September und mehreren 10er Fahrten zu G9 Zeiten haben dies bestätigt und ich bin damit im wahrsten Sinn des Wortes gut gefahren.

    Die Hardliner und diejenigen mit "individueller Rechtsauffassung" sollten sich einmal überlegen, inwieweit ihnen ihr Verhalten nicht früher oder später um die Ohren fliegt.
    Ich persönlich habe keine Lust, Blockwart in einem Spiel zu spielen, dessen Regeln ich nur bedingt um- und durchsetzen kann. Und Taschenkontrolle ist rechtswidrig. Punkt.
    Die einzige Ausnahme wäre "Gefahr im Verzug". Und das ist kein diffuser Verdacht, der sich in Zukunft erhärten könnte sondern akute Gefahr im unmittelbaren Verzug.

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