Beiträge von Bolzbold

    Solange die Daten nicht jedem zugänglich sind und nichts passiert, wird sich niemand beschweren. Das gilt gleichermaßen für analoge wie digitale Datenverarbeitung.
    Und irgendwie müssen wir unsere internen Dokumentationen ja führen...

    Diese Fragen solltest Du Dir für Dich erst einmal selbst beantworten und entsprechend hier posten. Dann können wir mit Dir darüber diskutieren, so dass Du Deine Gedanken sowohl festigen als auch erweitern kannst.

    Alles andere halte ich für wenig ergiebig.

    Ich habe "Freunde von Freunden" deaktiviert gehabt...
    Ja, und die Funktion, dass ich sehen kann, wie andere meine Seite sehen, habe ich auch ausprobiert und da auch festgestellt, dass andere alles sehen können, auch wenns bei mir eigentlich richtig eingestellt ist...


    Ich habe das eben auch nochmal getestet. Mein "öffentliches Profil" enthält nur meinen Namen, mein Titelphoto und einige Beiträge aus 2012, bevor ich die Einstellungen zur Privatsphäre geändert habe.

    Das mit dem "Freunden von Freunden" war die Seuche schlechthin, vor allem dann, wenn ehemalige Schüler, die ich durchaus als Freunde aufnehme, mit aktuellen Schülern befreundet sind.

    Hallo zusammen,

    ich bin zwar noch im Studium, habe aber schon einige Praktika absolviert und viele Schüler in meinem Umkreis kennen meinen Namen.
    Nun habe ich das Problem, dass man mich auch auf Facebook suchen kann. Vorher habe ich mir einen Namen ausgewählt wie beispielsweise "Tom Mü", also nur die Anfangsbuchstaben des Nachnamens, allerdings hat mich Facebook nun gesperrt und ich musste meinen Personalausweis vorzeigen und meinen Nachnamen dem Namen auf dem Perso angleichen, damit ich wieder freigeschaltet werden konnte. Jetzt steht mein voller Vor- und Nachname deutlich zu lesen in meinem Account und das stört mich.

    Und was genau? Dann wissen Deine Schüler, dass Du bei FB bist. So what?


    Zitat


    Wie macht ihr das denn genau? Ich habe wirklich ein komisches Gefühl, dass jetzt wirklich jeder meinen vollen Namen lesen kann.
    Letztendlich ist es ja auch ein Stück Privatsphäre, die man damit aufgibt. Ich weiß, dass viele aus solchen Gründen nicht mehr bei Fb sind, aber meinen Account zu deaktivierten, kann ich mir nicht vorstellen, weil ich auch mit vielen Freunden kommuniziere.


    Du hast Deine Privatsphäre in dem Moment aufgegeben, als Du bei FB einen Account eröffnet hast. Mit den Konsequenzen musst Du leben.

    Wenn Du nicht erst postest und dann nachdenkst und wenn Du Deine Privatsphäreneinstellungen entsprechend "streng" setzt, dann ist ein Account bei FB überhaupt kein Problem.


    Abschließend:
    Nimmst Du Dich da nicht ein wenig zu wichtig? Die Schüler geben ggf. einmal Deinen Namen ein, sehen, dass Du einen Account hast und gut ist.

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich die Modalitäten festlege, unter denen mich Eltern erreichen können. Dementsprechend sage ich klar, dass ich meine Telefonnummer nicht rausgebe und man mich jederzeit per Mail kontaktieren kann. Ich betone dabei auch, dass ich es selbst in der Hand haben möchte, ob ich jetzt sofort Zeit habe oder nicht. In dringenden Fällen rufe ich abends direkt an. Das haben alle Eltern bisher akzeptiert - wobei man dann aber auch über das vorgegebene Medium erreichbar sein sollte. Ich hätte entsprechend nie zwei oder drei Tage meine Emails gar nicht überprüft.

    DAs Problem wird sein, dass hier eben keine 12 Monate, also das maximale genutzt werden, sondern nur 6 und somit dargelegt werden muss, warum man "nur" 6 Monate nehmen kann und keine 7. Gibt dazu in NRW meine ich eine AV wo steht, dass dies eben nur beim absoluten Ende der Elternzeit oder des Elterngeldbezuges gehen würde.


    Einerseits richtig. Andererseits kann man ja nur maximal 14 Monate als Paar Elternzeit nehmen und das Elterngeld beziehen. Wenn der Partner bereits 8 Monate in Anspruch nimmt, sollte das eigentlich eine hinreichende Begründung sein.
    Bei uns war das damals so, dass sie bei meiner Frau entsprechend beide Augen zugedrückt haben, bei mir den Beginn des ersten Monats trotz der Sechswochengrenze vor den Sommerferien akzeptiert haben, dann aber darauf bestanden haben, dass der zweite Monat den Regeln folgt. Für die Schule war es sch****, weil genau zwischen Karneval und Ostern...

    Mein Sachbearbeiter sagte mir damals, dass der Beginn der Elternzeit IN den Sommerferien OK ginge, ich dann aber beim Ende der Elternzeit die Ferienregelung unbedingt beachten muss.
    Das Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes KANN hier jedoch unter Umständen die Rechtsmissbräuchlichkeit bzw. die Regelung, dass Ferien nicht ausgespaart werden dürfen, kippen.

    Sprich nochmal mit Deinem Sachbearbeiter.

    Der Sachbearbeiter meiner Frau kannte die Regelung nämlich nicht und musste erst seinen Büroleiter fragen...

    Das ist in NRW zum Teil tatsächlich ein Problem, alsdass die Begründung für das Verbot des Aussparens der Ferien die angenommene Rechtsmissbräuchlichkeit ist.
    Es gibt eine entscheidende Ausnahme, wo das Land aufgrund der Gesetzeslage nichts dagegen machen kann.

    Eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Endes der Elternzeit in den Ferien liegt dann nicht vor, wenn das Ende der Elternzeit mit dem Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes zusammenfällt. Eine solche Koppelung ist ja fast der Regelfall.

    Einziger Knackpunkt könnte die Aufteilung der Elternzeit sein, d.h. es könnte sein, dass der Sachbearbeiter moniert, man könne ja die Elternzeit anders aufteilen.

    Ich empfehle ein vorheriges Telefonat mit dem Sachbearbeiter mit dem Verweis auf den Ausschluss der Rechtsmissbräuchlichkeit bei oben genannter Konstellation. Das musste ich seinerzeit auch dem Sachbearbeiter meiner Frau darlegen, der sich dann bei seinem Büroleiter rückversichern musste, letztlich uns aber die Elternzeit so genehmigt hat wie ursprünglich beantragt.

    Nach der Elternzeit würdest Du - Ferien hin oder her - die regulären Bezüge gemäß Deines Deputats erhalten.

    Hier noch eine Quelle:
    http://phv-nw.de/sites/default/…0elternzeit.pdf (Seite 11)

    @Sawe

    Nun werd' mal nicht polemisch.
    Kinderkriegen ist zunächst Privatsache, aber eben auch gesellschaftlich notwendig. Gleichzeitig nehmen viele Arbeitgeber (ja auch unsere!) nur bedingt Rücksicht auf den Wunsch der Eltern, Kind und Beruf in Einklang zu bringen.
    Deine These, dass immer mehr Kinder zu emotionslosen Robotern verwahrlosen, kann ich so aus der Praxis nicht bestätigen.

    Sokrates' Kritik ist über 2000 Jahre alt - der inneren Logik dieser Kritik zufolge hätte die Menschheit längst ausgestorben sein müssen. Dennoch haben wir uns weiterentwickelt.

    So, und nun könntest Du mal wieder sachlich und konstruktiv werden und mal ein paar überzeugendere Argumente vorbringen.

    In der Vergangenheit war es so, dass wenn man zu einem Zeitpunkt mit dem Studium angefangen hat, als die Chancen auf dem Lehrerarbeitsmarkt schlecht waren, man dann fertig war, als die Flaute vorbei war und es wieder Stellen gab.
    Die LAAs, die jetzt mit dem Studium fertig sind und ins Ref. gegangen sind, haben zu einem Zeitpunkt studiert, als die Einstellungssituatin super war, jedoch sind sie zu spät fertig geworden.

    Es kann also gut sein, dass um den Zeitpunkt herum, zu dem Du mit dem Studium fertig bist, die Chancen wieder besser sind.

    Englisch/Bio ist jetzt nicht die optimale Kombination, allerdings sollte man eine gesunde Mischung aus "ich kann das" und "ich will das" finden, vor allem in jedem Fall ein Hauptfach (aber nie zwei oder mehr).

    Wenn Du richtig gut bist, wirst Du eine Stelle bekommen. Während des Studiums würde ich mich aber an Deiner Stelle auch schon mal mit Alternativen zum Lehrerberuf auseinandersetzen und mich rechtzeitig entsprechend informieren.

    Lieber Bolzbold,

    nicht nur Haus und Auto sind für berufliche Entscheidungen maßgebend, sondern vielleicht auch die zukünftigen Versorgungsansprüche.
    Teilzeit wirkt sich recht massiv auf den Pensionsanspruch aus.

    Und da nach wie vor jede zweite Ehe geschieden wird, können wir Frauen eben nicht mehr auf den Versorgungsanspruch durch den (Ex)Partner pochen (was ich auch in Ordnung finde).
    So gehen wir früher wieder mehr arbeiten.

    Völlig richtig. Hier hat der Gesetzgeber aber bereits eine wie ich finde vernünftige Regelung gefunden. Das Ganze geht also nicht per se zu Lasten des Teilzeitbeschäftigten.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgun…rgungsanrechten

    Nur die Ruhe, Sawe.
    Ich denke, angesichts dieser pauschalen Regelung bei Euch können viele User hier Deinen Ärger in der Sache verstehen.
    Da ich selbst Kinder habe, aber als Vollzeitkraft eben auch Rücksicht auf Teilzeitkräfte zu nehmen habe, kann ich beide Seiten verstehen.

    So eine Regelung wie bei Euch ist nicht in Ordnung.
    Teilzeitkräften, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen, haben aber sowohl rechtlich als auch moralisch einen Anspruch darauf, dass ihnen dies auch weitgehend ermöglicht wird.


    Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben: Es ist für mich auch völlig nachvollziehbar, wenn Teilzeitkräfte etwas mehr auf Sonderbehandlung bestehen, immerhin "erkaufen" sie sich diese mit Gehaltseinbußen - und Teilzeit ist ohnehin immer ein Minusgeschäft. Was ich hingegen nicht nachvollziehen kann ist, wenn junge Mütter (und in meiner bisherigen Erfahrung waren es ausschließlich Frauen), die Vollzeit arbeiten, regelmäßig Sonderbehandlung einfordern, weil sie sich um das Kind kümmern müssen und dabei immer wieder anführen, dass der Vater das selbstverständlich nicht erledigen kann, da der in seinem Job unabkömmlich ist. Ich frage mich dann immer, was den Job des Mannes so viel wichtiger macht als den Job, den wir machen. Und dadurch entsteht eben auch das Vorurteil der Hobbylehrerin, die nur so zur Selbstverwirklichung ein bisschen arbeitet, quasi als Alternative zum VHS Töpferkurs. Den richtigen Beruf übt dann der Mann aus, deshalb ist der auch unabkömmlich, die Lehrerin hingegen kann einfach nicht kommen/früher gehen/später kommen.
    Wie gesagt, das gilt für Vollzeitkräfte. Teilzeit ist ein anderes Thema.


    Wenn der Partner nicht auch im öffentlichen Dienst arbeitet, dann kann seine Arbeitssituation schon dergestalt sein, dass er solche Ansprüche nicht stellen kann, auch wenn sie ihm theoretisch zustünden.
    Solange es Arbeitgeber gibt, die für die familiären Belange eines Mitarbeiters kein Verständnis haben, weil der Umsatz bzw. der Gewinn stimmen muss, wird sich der nicht im ÖD Beschäftigte zweimal überlegen, ob er hier auf Vergünstigungen bestehen oder nur um Verständnis bitten soll.
    Das ist im öffentlichen Dienst mit dem sicheren Job im Rücken natürlich eine ganz andere Sache.

    Was ich ganz oft feststelle bei jungen Studienrätinnen, ist, dass sie keine Karriereambitionen haben und oft Partner haben, die deutlich mehr verdienen (und dementsprechend von ihren Arbeitgebern auch deutlich stärker gefordert werden). Diese Kolleginnen arbeiten dennoch - mit oder ohne Kind - sehr engagiert und motiviert und machen auf mich überhaupt nicht den Eindruck von Hobbylehrerinnen.
    Problematisch kann es dann werden, wenn die Ansprüche an Haus und Auto so exquisit sind, dass die Kolleginnen ein Jahr nach der Niederkunft schon wieder mit mindestens halber Stelle arbeiten gehen müssen. Und ja, diese Kolleginnen rotieren dann ziemlich, weil sie Geld verdienen müssen und dennoch ihren Kindern gerecht werden wollen.

    Ist aber auch komisch, dass die ältere Generation von LehrerInnen das viel besser im Griff hatte, geehrte Stille Mitleserin ! Die schütteln über die junge LehrerInnenelterngeneration den Kopf, dass sie lieber auf Kosten der Allgemeinheit selbst zu wenig Initiative zeigen. Gerade die älteren LehrerInnen sind, neben den Singles, diejenigen die dadurch zusätzlich benachteiligt werden.

    Dann sollten wir uns einmal überlegen, woran das lag.
    Die "ältere Generation von LehrerInnen" ist bei zwei und mehr Kindern deutlich länger zu Hause geblieben - das höre ich zumindest von einem Großteil der Kolleginnen, die mittlerweile erwachsene Kinder haben.

    Der wohl gravierendste Unterschied zu "damals" ist, dass heute an den meisten weiterführenden Schulen Nachmittagsunterricht Standard ist. Die Mär vom gutbezahlten Halbtagsjobber, der nachmittags Golf spielt oder seinen Dachboden ausbaut, kommt aber aus der Zeit der "älteren Generation", wo die meisten Lehrer wirklich um 14 Uhr zu Hause waren und damit das tägliche Ende der Kinderbetreuungsnotwendigkeit relativ fest war.
    Kindergärten, die damals um 7 Uhr oder 7.30 Uhr aufmachten und bis 14 Uhr oder so gingen, gab es damals auch schon.

    Die größere räumliche und zeitliche Mobilität und Flexibilität, die heute von uns Lehrern erwartet wird, macht die Situation objektiv schwieriger als damals.

    Meine Eltern waren beide, als mein jüngerer Bruder in die Schule kam, voll berufstätig. Damals waren "Kinderfrauen" - in Uni-Städten oft Studentinnen, die für 500,- DM oder so fünf Tage die Woche für jeweils vier Stunden auf uns aufgepasst haben, ein probates Mittel, um die Betreuung außerhalb von Schul- oder Kindergartenzeiten sicherzustellen. Das ist heute privat fast nicht mehr bezahlbar. Wir müssten als Beamte außerdem Kinderfrauen anmelden, was die Kosten zusätzlich erhöht.

    Es ist richtig, dass die jüngere LehrerInnengeneration hier andere Ansprüche, höhere Ansprüche stellt. Das tut sie aber in meinen Augen völlig zu Recht, weil die Rahmenbedingungen objektiv schlechter geworden sind und man als Teilzeitkraft nun einmal auf zwei Hochzeiten tanzt und man hier auch ein wenig Unterstützung erwarten darf. Dafür gibt es ja auch die entsprechenden Teilzeiterlasse und den Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Letztlich haben wir es mittlerweile als Lehrer genauso gut oder schlecht wie die berühmt-berüchtigte "freie Wirtschaft".
    Viele Schulen sind de facto Ganztagsschulen, auch wenn sie es offiziell nicht sind. Damit muss man als Lehrer prinzipiell damit rechnen, irgendwann zwischen der ersten und letzten Stunde eines Schultages eingesetzt zu werden.
    Was das für uns heißt, ist klar. Wir brauchen eine ebenso flexible Kinderbetreuung.

    Der wirklich gravierende Unterschied - und das macht die Sache mitunter echt nervig - ist, dass wir im Extremfall alle drei Montate die Kinderbetreuung neu stricken müssen, weil sich beispielsweise bei Doppellehrerhaushalten gerne mal die Stundenpläne kurzfristig ändern und das eben nicht voraussagbar ist. Da hilft streng genommen nur eine Einrichtung mit Ganztagsbetreuung, wobei man sein Kind ja auch nicht den ganzen Tag abgeben möchte (und auch nicht für einen Ganztagesplatz bezahlen möchte...)

    Also ich habe mal das Schulrecht von NDS durchforstet und sehe hier eine besonders starke Stellung des Schulleiters (§43) im Rahmen der Unterrichtsverteilung. Eine Beteiligung der Gremien, hier Gesamtkonferenz (§34) oder des Schulvorstands (§38), an den konkreten Entscheidungen über den Unterrichtseinsatz von KollegInnen kann ich hier nicht finden.

    Demzufolge könnte rein schulrechtlich eine solche Regelung in Ordnung gehen, vor allem wenn man sie mit dem Teilzeiterlass in NDS kombiniert. 2.2.5 ist hier das "Killerargument".
    Hier einmal die Übersicht im Zitat:


    Quelle: http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm

    In NRW wäre das wahrscheinlich so nicht möglich, da gemäß §68 die Lehrerkonferenz zumindest über Grundsätze der Unterrichtsverteilung entscheidet. Eine solche pauschale Regelung wie eingangs angeführt, dürfte unter die Entscheidungsbefugnis der Lehrerkonferenz fallen.

    Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine solche Regelung zu erheblichem Unfrieden im Kollegium führt, sofern sie nicht mehrheitlich getragen wird. Rechtlich gesehen kann man aber diskutieren, ob hier nicht ob der pauschalen Regelung gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde.

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