Das kann man so pauschal nicht sagen und kommt mit Sicherheit auf den Einzelfall an.
https://www.gew-nrw.de/schullexikon/t…eurlaubung.html
Mit Kindern unter 18 müssten schon "zwingende dienstliche Belange" entgegenstehen. Und selbst dann kann man mit dem Personalrat noch etwas erreichen.
Bei Teilzeitanträgen aus anderen Anlässen kann es gemäß GEW schon ganz anders aussehen.
Würde das Land jetzt - in diesem Fall - die Mütter nicht mehr TZ arbeiten lassen, fiele auch ein zentrales Argument, das für unseren Beruf spricht, weg - nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.